Diskussion:Tanzverbot

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Die meisten stillen Tage --> Bayern?

Im Artikel steht unter Bayern: "Bayern hat die meisten stillen Tage und das strengste Tanzverbot in Deutschland." Nach der beigefügten Tabelle und den unter Bayern und Baden-Württemberg ausgeführten Bedingungen treffen beide Aussage jedoch nicht auf Bayern, sondern auf Baden-Württemberg zu. Was ist nun richtig? --Ge-Re (Diskussion) 00:59, 1. Nov. 2013 (CET)

Zusammenhang Tanzverbot und Feiertag/kein Feiertag?

Könnte jemand der Ahnung hat noch den Zusammenhang zwischen Tanzverbot und Feiertag und wieso an Tagen, welche keinen Feiertag darstellen trotzdem Tanzverbot gilt?

Ich würde mir dazu 2 Sätze wünschen, da ich das nicht verstehe.

Meist wird ja beim Tanzverbot auf einen Feiertag verwiesen (Karfreitag, Allerheiligen,..), allerdings haben zum Beispiel am Karsamstag oder Gründonnerstag die Geschäfte offen (kein Feiertag) allerdings gilt Tanzverbot, wie sind da die Hintergründe?

Das hat mit dem Feiertag nur am Rande etwas zu tun. Grund ist, daß an Tagen, an denen Tanzen (u. ä.) unangemessen ist, dasselbe verboten ist. Das trifft an Feiertagen, an denen man im allgemeinen etwas zu feiern hat, im allgemeinen nicht zu. Es trifft aber zu am Volkstrauertag (der als Sonntag bloß "zufällig" frei ist), am Gründonnerstag und Karsamstag, die Arbeitstage sind, aber mit dem Karfreitag den Höhepunkt der Passionszeit darstellen, am Aschermittwoch, usw. - Die tw. Tanzverbote am 1. Weihnachtsfeiertag sollen wohl die Andacht an diesem Tage fördern, doch wäre Tanzen hier per se nicht unpassend. Die vielen Baden-Württemberger 3-11 Uhr Tanzverbote zu nicht Buß- und Trauer-, sondern Freudenanlässen sollen wohl die Hauptgottesdienstzeit und den Schlaf davor freihalten. Ob die Konzentration dieser Tanzverbote auf die stärker protestantisch geprägten Gebiete Zufall ist? wohl nicht. - Allerheiligen ist an sich ein Freudenfest, hat aber wegen des Allerseelentages danach und wegen eines gewissen Zusammenhangs in der Sache das Totengedenken übernommen und ist deshalb Tanzverbotstag.--91.34.200.222 15:47, 21. Apr. 2014 (CEST)

Fehlende Länder

Hamburg fehlt in der Tabelle bisher komplett. Im Feiertagsgesetz ist zwar kein Tanzverbot festgelegt, es gibt aber die Feiertagsschutzverordnung [1]. Demnach:

Hamburg:

Bremen fehlt wohl auch: http://www.bremen4u.de/citytalk/index.jsp?id=1907&referrer=0& Trublu ?! 18:25, 9. Apr. 2009 (CEST)

Habe Bremen und Hamburg eingearbeitet. --Salocin Datei:Flag of Bremen.svgDatei:Flag of Germany.svgDiskussion 14:42, 2. Apr. 2010 (CEST)

Berlin ergänzt. Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenberghohenschoenhausen/wirtschaft/gesetze/feiertagsschutzverordnung.pdf (nicht signierter Beitrag von Skeptiker1 (Diskussion | Beiträge) 14:16, 3. Okt. 2009 (CEST))

Die Spalte „HH“ wie Hamburg beruft sich auf die Feiertagsschutzverordnung. In dieser taucht jedoch kein Tanzverbot auf. Die Spalte müsste daher komplett grün erscheinen. -- Sloyment (Diskussion) 14:07, 18. Apr. 2014 (CEST)

Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung

Was mich noch interessieren würde - ich hier aber nicht gefunden habe: Was wären die Rechtsfolgen bei einer Zuwiderhandlung? Vor Allem für den "unerlaubten" Tänzer? Kann er dafür belangt werden? Interessant finde ich es deshalb, da das Tanzen auch meinem Recht auf u.a. "Selbstentfaltung" und "freier Meinungsäußerung" Ausdruck verleiht...

Das Tanzen verleiht deinem Recht auf freie Meinungsäußerung keinen Ausdruck, und das Recht auf Selbstentfaltung wird so ziemlich durch jedes Gesetz eingeschränkt, das sich aus den Winkeln des Parlaments in die Zeilen der Gesetz- und Verordnungsblätter verirrt. Was auch erlaubt ist (Vorbehalt des Gesetzes). Mögliche Konsequenzen wären z. B. der Verlust der Gaststättenkonzession.--84.154.107.117 18:22, 1. Nov. 2008 (CET)
Drohen Konsequenzen nur für Besitzer eines Etablissement oder einer Veranstaltung? Rimailleur 00:47, 3. Mär. 2009 (CET)

Tabelleneinträge bei "Stille Tage" nicht erklärt

Dass die Zahlen mit Bindestrich Uhrzeiten sind, von bis, das kann ich mir denken. Aber was ist das "X"? Wenn es "ganztägig" bedeutet, dann lieber "0-24" schreiben, und an die Tabelle einfach die Erklärung "Uhrzeiten". --80.171.192.103 10:07, 24. Dez. 2008 (CET)

Die Farben allein machen es leider auch nicht besser. Steht "X(rot)" für "kein Verbot" oder für "kein Tanz" (dann wäre die Farbe ja etwas übertrieben/tendentiös)? Eine Beschreibung der Einträge muss dringend her. --Zahnradzacken 19:41, 15. Nov. 2009 (CET)

Ein X steht für tanzverbot, aber was bedeutet z.b. tanzverbot an neujahr von 3-11h? darf man silvester nur bis 3h feiern?? Auf der seite der dehoga steht: "An Sonntagen ist generell Tanzverbot von 3 - 11 Uhr". Kann doch wohl nicht sein, es gibt so viele diskotheken die sonntag morgens bis um 5 auf haben, darf man da nur bis 3 tanzen?? (nicht signierter Beitrag von Jms (Diskussion | Beiträge) 22:24, 26. Okt. 2010 (CEST))

Die in der Tabelle verwendeten Farbtöne von Rot und Grün sind für Menschen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche (und damit von 5% der Leser) nicht zu unterscheiden.-- 91.8.143.22 22:50, 22. Apr. 2011 (CEST)

Problem durch Zusatzeintrag "G" behoben --Funnyeric 23:46, 22. Apr. 2011 (CEST)

Abschnitt Situation im Ausland

Auch wenn es durchaus moeglich ist Tanzverbotsregelungen aus anderen Laendern darzustellen, insbesondere weil es sich hier nicht um ein Artikel ueber "stille Tage" handelt, scheint die Erwaehnung von Iran in der verfassten Gliederung jedoch ein wenig fehl am Platz. Da die bisher gelisteten Laender aus religioesen Gruenden Tanzverbote praktizieren, und falls es Laender gibt, die aus anderen Anlaessen Tanzverbote beschlossen, waere es m.E. logischer diese urspruenglichen Gruende jeweils als Hauptpunkte zu setzen und die Laender dann entsprechend verteilen. Unter dem Punkt Religionen koennten die deutschsprachigen Laender dann unter Christentum gegliedert werden und Iran unter Islam. Natuerlich waere es alleine schon stilistisch sinnvoll weitere Laender hinzuzufuegen --92.230.220.48 22:24, 1. Apr. 2010 (CEST)

Tanzen in Hessen

Weiß jemand, wieso beispielsweise in Frankfurt am heutigen Karfreitag alle Diskos ganz normal geöffnet haben? Hat es sich vielleicht eingebürgert, dass sich dort niemand um die Einhaltung des Gesetzes kümmert? --79.238.127.35 20:32, 2. Apr. 2010 (CEST)

Also in Kassel hatte z.B. an Karfreitag keine Disko geöffnet aber Samstag und Sonntag. Laut Tabelle im Artikel sollten die Diskos doch auch Samstag und Sonntag in Hessen geschlossen sein oder habe ich das falsch verstanden? (nicht signierter Beitrag von 88.68.171.115 (Diskussion | Beiträge) 00:14, 4. Apr. 2010 (CEST))

"Tanzflucht" ins Ausland

Sollte man auch erwähnen, dass v.a. am Karfreitag die grenznahen Leute ins Ausland (z.B. Passauer nach Österreich) wegen dem Tanzverbot "flüchten"? Gibt da regelmäßig Flussschifffahrten eben über die Grenze und dann wird getanzt^^--Syagrius91 21:35, 14. Sep. 2010 (CEST)

Sportveranstaltungen

Laut Text heißt es: "Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen". Auch dieses Jahr wird am Totensonntag wieder in den Bundesliga gekickt, der Buß- und Bettag wird in Sachsen regelmäßig als Ausweichtermin für Fußballspiele (z.B. Sachsenpokal) genutzt. Wie passt das zusammen? --141.6.11.11 18:03, 8. Nov. 2010 (CET)

Diese Formulierung ist in der Tat nicht korrekt. Die Regelung bezüglich Tanzveranstaltungen und das Verbot von Sportveranstaltungen sind zwei verschiedene Sachen. In Bayern sind zum Beispiel Sportveranstaltungen nur an Karfreitag und am Buß- und Bettag verboten. Es gibt mit Ausnahme des Karfreitags auch kein "Tanzverbot" im eigentlichen Sinne. Die Formulierung im Gesetz lautet: "An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist." Siehe zum Beispiel hier: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) Das wird aber recht streng ausgelegt, wie man an den Ausführungsbestimmungen sehen kann: Bayerischer Behördenwegweiser - Schutz von Sonn- und Feiertagen In der Praxis heißt das: Langsame, leise Musik ist möglich, allerdings muss dann eine Person mit Hausrecht Leute am Tanzen hindern. (Dazu habe ich auf die Schnelle keinen Gesetzeskommentar bzw. Gerichtsurteile gefunden.) Das ganze müsste man nun für alle 16 Bundesländer durchführen und in die Tabelle mit entsprechenden Verweisen einpflegen.--Warrior242 06:43, 14. Nov. 2010 (CET)

Eintracht Frankfurt spielte letztes Jahr am Totensonntag und wurde dafür vom Ordnungsamt belangt. Angesetzt wurde die Partie jedoch vom DFB. Aktuell wurde eine Partie in Frauenfussball-Bundesliga auf den Totensonntag gelegt. Da lediglich "gewerbliche" Sportveranstaltungen verboten sind scheinen Amateurspiele wie Frauen-Bundesliga und Sachsenpokal genehmigt zu sein. (nicht signierter Beitrag von 95.223.28.104 (Diskussion) 12:09, 19. Sep. 2012 (CEST))

Welche Konsequenzen das Tanzverbot haben kann, beweist die erfolgreiche Intervention der beiden großen Kirchen in Weißenburg gegen das dort stattgefundene Mittelfränkische Schachturnier von 2012, welches traditionell seit 51 Jahren in der Karwoche stattfindet und am Ostersamstag endet. Die Begründung: Ein Schachturnier sei Wettkampfsport und fiele darum unter das Tanzverbot an Stillen Feiertagen. Die Kirchen setzen eine vorzeitige Beendigung am Gründonnerstag durch, gegen erhebliche Bedenken aus den eigenen Reihen der Geistlichkeit. Daß das Schachspiel als Denksportart weder eine lauthalsige Fangemeinde noch geräuschvolles Spielgeschehen mit sich bringt, sondern als kulturvolles und bildungsförderndes Ereignis eher unter die Ausnahmen eben jenes Gesetzes zum Tanzverbot an Stillen Feiertagen fallen müßte, ließen die örtlichen Kirchenoberen nicht gelten. Zwar fand das Turnier in verkürzter Form statt, wurde aber von allen namhaften Teilnehmern boykottiert und geriet infolgedessen zum Flop. Quelle: http://www.nordbayern.de/region/erlangen/der-karfreitag-setzt-ein-ganzes-schachturnier-matt-1.1976436?rssPage=RXJsYW5nZW4= -- Aquarius70 (Diskussion) 11:04, 19. Dez. 2012 (CET)

Dance Ban

Dance ban means that public dancing (as well as several other public activities, mainly sports competitions) is prohibited on certain times respectively days of the year.

Historical background

Certain days or periods containing religious, moral or traditional ban of dancing had to be found in many cultures. The dance ban was valid on periods, in which the jollity of the dance has been considered as inappropriate, in Christian culture especially on Good Friday and on the Holy Week according to the crucifying of Jesus Christ. Attendant to puritanism and pietism the Dance ban has been extended onto Easter Sunday, because on this “Day of the Lord” no profane events should take place. Other occasions were the days connected to the death, such as the catholic All Hallows Day, the protestant Sunday in commemoration of the dead and the national Memorial Day.

General dance bans have been imposed

  • During WW I, lifted on New Year’s Eve 1918
  • In September 1939 (according to the severity of the circumstances) public dancing had been forbidden by the Nazi regime. The dance ban had not been practiced completely and had been lifted in periods, because dancing events for soldiers were considered as “morally important for the armed forces”. The edict of the German Home Secretary (“Reichsinnenminister”) Heinrich Himmler, renewed at the 6th of April 1941 had not been practiced completely.

It had been eased at the 10th of June 1941 (three days a week dance event could take place). This easing had been considered as an indication of the campaign against Russia. The “Campaign Barbarossa” started on the 22nd of June 1941. Beginning in February 1943 after the loosen Battle of Stalingrad and the total loss of the 6th German Army dance events were strictly forbidden in Nazi-Germany. The Nazi-propagandist Walter May-Hermannstadt defeated this ban in an editorial in several weekly newspapers: “The dance ban is an expression of solidarity of our youth with the fighting troops.” Other forces within the NSDAP fought Swing-dance.

To some extent the authorities had forbidden dancing in general as immoral or destructive. Until today several dancing styles broke taboos; adversaries published, certain dance styles would violate the social morality, such as the Viennese Waltz, the Tango or the Rock ’n’ Roll (in the 1950ies).

Actual situation in the German-speaking countries

Germany

Nowadays the “dance ban” is a ban of public dance activities on certain celebration days, the so-called “Silent celebration days” such as Good Friday, determined by any Federal Land itself. This “Dance ban” includes despite the term “dance” other public activities as well such as sports events, because they can exceed the normal restaurant operations; therefore they can be forbidden in pursuance of the law. Additionally there are some exclusive rules: in Bavaria there is a total ban of any kind of musical events in any kind of restaurants. In contrast to that any year on Good Friday starts a major dancing contest in Berlin. The days under the dance ban are different one Federal Land to the other; they are determined by the Celebration Day Laws of the Federal Lands or by additional edicts. Further there are special regulations to be found, that religious rites might not be disturbed by uproar.

Austria

There is no dance ban by law in Austria. Traditionally the „Wiener Kathreintanz“ („Viennese Kathrein Dance“) represents the final of the dance season inside the native culture, which contains a dance-free time as well. („Kathrein stellt den Tanz ein“, in the sense: Kathrein locks the ballroom).

Switzerland

The dance ban is ruled by any Kanton separately. At the moment there is a dance ban in six Kantons on High Celebration Days, which are the Kantons Aargau, Glarus, Uri, Obwalden, Solothurn und Appenzell Innerrhoden. In the Kanton of Appenzell Innerrhoden the Great Council supported the further existence of the dance ban along the Holy Week. In the other Kantons there is no dance ban any more. In the Year 2009 the Kanton of Luzern and in 2011 the Kanton of Baselland lifted the dance ban.

Conflicts

In the Year 2004 the Federal Parliament of Baden-Wurttemberg refused a entreaty against the dance ban (according to § 10 FTG = Celebration Day Law) because of the „major importance of the constitutional prevention of Sundays and celebration days”. A pagane-fun-party planned by the “Bund für Geistesfreiheit” (about: society for intellectual freedom) of Munich to take place on Good Friday in 2007 has been forbidden by the city government. The named society fought against the ban and lost at the Bavarian Civil Law Courtyard (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) in April 2009. Since Bavaria sharpened its celebration day law in 2008 because of assumed “violation of moralities”, there are conflicts with gastronomists, because Halloween-parties may take place only until midnight, except these parties are non-public. In 2011 the announcement of the local authorities of Frankfurt/Main to realize the dance ban on Good Friday led to a public debate about it. In the years before dance events had been tolerated despite of the dance ban; therefore several gastronomists used the argument of high economic losses against this law. FDP (Liberals), CDU (Conservatives) and churches defeated the ban; parts of the press, such as the “Frankfurter Rundschau”, and other parties, for ex. Federal parliament member Sarah Sorge of the “Green Party” and the “Young Liberals”, refused this law as rather antique. On 22nd of April 2011 some 800 to 2000 people demonstrated against the dance ban on the Frankfurt “Römerberg”. This led to the disturbance of a Good Friday procession of the Croatian Catholics by yells and shrieks; the demonstration leaders apologized for that later on. As well on Good Friday of 2012 there were demonstrations against the dance ban in several German cities, in the Federal Land of Hessen these demonstrations have been forbidden before. Members of the “Pirate Party” claimed the dance ban with its religious motives violates the common freedom in an inacceptable way. The “Green Youth” explained that it is not the obligation of the estate to edict religious behaviour, and rites ordered by law are not acceptable in a secular country. On the other hand, the “Ecological-Democratic Party” rejected these demonstrations.

Actual Situation in other countries

The laws of the Iran do forbid several kinds of dance events, such as “singing and dancing of women in face of a male audience”. Dancing of children in a Kindergarten is prohibited as immoral as well. On the other hand there are lots of traditional and native dances to be performed on special occasions.

-- Aquarius70 (Diskussion) 22:18, 2. Jan. 2013 (CET)

Vielen Dank für die Artikelsperre; "Herleitung" aus dem GG; Bitte Revertierung revertieren!

Leider wurde meine Änderung von in dieser Änderung:

Version vom 22. April 2011, 04:30 Uhr (Bearbeiten) (entfernen)
88.217.78.91 (Diskussion)
(Ursprünglicher Text, der von der atheistischen IP 87.183.157.154 gelöscht wurde wiederhergestellt. Bestimmte Leute meinen wohl, den heutigen Tag, den Karfreitag mißbrauchen zu können! Link zum Deutschen Grundgesetz beigefügt!!!)

revertiert. Derzeit kann ich den Artikel nicht mehr ändern. Die Passage

Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt. [1]

ist mit einer Fundstelle "belegt", die das behauptete (die "Herleitung") nicht belegt. Die vom Autor der Passage eigenhändig vorgenommene Interpretation des GG, aus dem ein Tanzverbot gar nicht hervorgeht, muss als Theoriefindung gebrandmarkt werden.

Aus Art 139 WRV geht nicht hervor, warum am Karfreitag ein Tanzverbot, an normalen Sonntagen aber ein solches nicht bestehen soll. Auch ist dem Zitat eben nicht zu entnehmen, warum am Karfreitag in Bayern ganztägig, in Berlin aber nur in der Zeit zwischen 4 und 21 Uhr nicht getanzt werden darf.

In Wirklichkeit wird hier nichts aus dem GG "hergeleietet" (schon gar nicht im GG selbst), vielmehr ist es so, dass den Ländergesetzgebern Gestaltungsfreiräume eröffnet wurden, zugunsten der Religionsgemeinschaften Einschränkungen der Handlungsfreiheit zu verfügen. Im Übrigen ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm ("bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.") dass der "Schutz" bereits vor der Norm existierte. Der Schutz kann also nicht aus der Norm abgeleitet, hergeleitet werden.

Ich bitte daher darum, die von mir beanstandete Passage wieder zu entfernen.

--87.183.176.59 03:08, 28. Apr. 2011 (CEST)


Ich sehe dies ganz genauso. Es wurde auf Art 140 GG verwiesen, dort heißt es "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

In dem Artikel ist keine Rede von einem Tanzverbot. Die Herleitung liegt auch nicht vor sondern wurde, wie oben geschrieben, rein vom Autoren interpretiert. Dass die Herleitung falsch ist, sieht man eigentlich ziemlich schnell:

  • Das Tanzverbot gilt nur an ausgewählten Feiertagen
  • Sonntags gibt es kein Tanzverbot
  • Arbeitsruhe bezieht sich wohl eher darauf, dass man nicht arbeiten soll. Tanzen ist aber keine Arbeit.
  • Eine seelische Erhebung erreicht man nicht durch ein Tanzverbot. Eher im gegenteil - tanzen dürfte für viele "seelische Erhebungen" bestandteil sein...

Ich werde diese Passage daher entfernen, da sie absolut unbelegt und vermutlich auch falsch ist.

-- Silentium92 (Diskussion) 21:49, 11. Apr. 2012 (CEST)

Verbot von Tanz- und Sportveranstalltungen am Totensontag in Hessen

In Hessen gilt auch der Totensonntag als stiller Feiertag. Zum Beleg der Link zum Hessischen Feriertagsgesetz. Der Totensonntag fehlt in der Übersicht gänzlich. Bitte ergänzen. Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) in der Fassung vom 29. Dezember 1971 § 8--Lord of Shadows 20:09, 19. Nov. 2011 (CET)

Situation in anderen Ländern

Der Vergleich mit dem Iran ist in diesem Zusammenhang manipulativ und nicht mit dem Tanzverbot zu christlichen Feiertagen vergleichbar. Außerdem widerspricht der Vergleich der Definition des Tanzverbots oben. Daher werde ich diesen entfernen, falls kein Wiederspruch eingelegt wird. --Beelzebubilein (Diskussion) 15:14, 29. Mär. 2013 (CET)

Aus genanntem Anlass habe ich folgenden Teil aus dem Artikel genommen:

Die im Iran herrschenden Gesetze verbieten verschiedene Arten von Tanzveranstaltungen, so z. B. „Das Singen und Tanzen von Frauen vor einem männlichen Publikum“.<ref>Hardliners turn on Ahmadinejad for watching women dancers, The Guardian, 5. Dezember 2006</ref> Auch ist es verboten, dass Kinder im Kindergarten tanzen, weil dies „unsittlich“ sei.<ref>Iran will Tanzen im Kindergarten verbieten, Deutschlandfunk, Sendezeit: 23. August 2011 09:47</ref><ref>Tanzverbot im Kindergarten in Iran, Blog von Ali Schirasi, 18. Februar 2008</ref> Es gibt aber zahlreiche traditionelle und Volkstänze, die zu bestimmten Anlässen getanzt werden.<ref>Dance in Iran, Robyn C. Friend, The Institute of Persian Performing Arts</ref>

Ich sehe keinen Notwenigkeit, über die Situation im Iran den Mantel des Schweigens zu werfen, und sie zu tabuisieren oder zu zensieren. Auch die Situation in Afghanistan und Saudi-Arabien oder Katar oder in Aceh könnte man thematisieren. Früher (historisch) wurde in diesen Ländern übrigens durchaus viel getanzt, und erst seit der zunehmenden Islamisierung schränkt die Obrigkeit dort das Tanzen (jedenfalls für Einheimische, wohl nicht oder weniger für ausländische Touristen) sehr ein.--2003:4C:6F09:CC01:B123:DC85:A902:9EA5 03:34, 16. Apr. 2017 (CEST)

Das mag sein, wie schon andere vor mir bemerkt haben, ist dies allerdings gar nicht Thema des Artikels. --Turris Davidica (Diskussion) 11:30, 18. Apr. 2017 (CEST)
Doch, das ist Thema dieses Artikels. Der Artikel heißt nicht Tanzverbot (Deutschland). Er heißt auch nicht Tanzverbot an Stillen Tagen. Der Artikel heißt Tanzverbot. In dem von dir gelöschten Abschnitt geht es um Tanzverbot. Daher gehört es in diesen Artikel. Ich empfehle dir auch einen Blick auf den englischen und niederländischen Artikel (en:Dancing_ban und nl:Dansverbod). Dort wird deutlich, was noch in den Artikel gehört und was aktuell hier noch fehlt. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 16:51, 19. Apr. 2017 (CEST)
Der Artikel befaßt sich erkennbar mit „Tanzverboten“ bzw. darüber hinausgehenden Regelungen, wie sie durch gesetzliche Regelungen oder sonstige Verordnungen proklamiert wurden. Darauf weist auch der einführende Absatz Geschichtlicher HIntergrund hin, wie auch die ausführliche Darlegung der Gesetzeslage und Ausdehnung in einzelnen Ländern.
Zum Thema gehören ausdrücklich nicht die Anführung sämtlicher „religiös motivierter“ Sittlichkeitsvorstellungen irgendwelcher „Deutungshoheiten“ (was wäre das eigentlich für ein Stil?) in muslimischen Ländern – vgl. auch die Disku weiter oben. Derart in Frage gestellte Einfügungen mehrfach kommentarlos per EW wieder hineinzureverten und im Nachgang in den Pöbelmodus zu verfallen ist jedenfalls weder regelkonform noch angezeigt. Die Änderungen des fraglichen Benutzers sind übrigens auch keine kleinen Änderungen, die man beständig mit „k“ kennzeichnen könnte, es handelt sich um grundsätzliche inhaltliche Umbauten.--Turris Davidica (Diskussion) 09:54, 20. Apr. 2017 (CEST)
1. In diesem Artikel geht es um Tanzverbot allgemein. Wenn der Umfang des Artikels soweit zunimmt, dass man auslagern müsste, könnte man aus Tanzverbot eine BKS machen und auf Tanzverbot (Gesetz) und Tanzverbot (Religion) weiterleiten. Vom aktuellen Umfang her macht es aber keinen Sinn zwischen Tanzverbot (Gesetz) und Tanzverbot (Religion) zu unterscheiden. Daher ist es gerechtfertigt, beides in einem Artikel zu behandeln. Hierzu nochmal der Hinweis: Lese dir den englischen und niederländischen Artikel durch!
2. Im Iran existieren auch gesetzliche Regelungen. Diese Regelungen werden übrigens nicht von Deutungshoheiten getroffen, sondern vom Gesetzgeber. Der Gesetzgeber hat eine Deutungshoheit, ist aber dennoch der Gesetzgeber. Was dagegen sinnvoll ist: Man könnte zwischen den gesetzlich geregelten Tanzverboten (Deutschland, Österreich, Schweiz, Iran) und den Tanzverboten, die auf nicht-juristische Weise durchgesetzt werden (Ägypten, Pakistan), trennen. Aber auch hier: Solange der Inhalt noch überschaubar ist, lohnt sich keine Aufteilung in zwei getrennte Artikel.
3. Wo ich dir zustimme: Die Änderungen hätten nicht als K markiert werden sollen. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 16:17, 20. Apr. 2017 (CEST)
Klingt gut. Im Unterschied zur Einleitung nennt der Artikel ohnehin schon jetzt ein Tanzverbot aus nichtreligiösen Gründen (Stalingrad). Ich schlage zur konkreten Ausführung vor, den präsenten Artikel nach Tanzverbot (Religion) zu verschieben und danach den kleineren Teil zu nichtreligiösen Tanzverboten nach Tanzverbot (Gesetz) auszulagern, lizenzkonform durch Import von Tanzverbot (Religion) nach Tanzverbot (Gesetz) und dort nachfolgend Löschung des Religionsanteils, so bleiben jeweils die Versionsgeschichten intakt. Ab dann können die Artikel eigenständig ausgebaut werden. Für den Übergang, wenn jetzt noch nicht getrennt werden soll, empfiehlt sich imho eine baldige Änderung der Einleitung, die sowohl die religiösen als auch die profanen Tanzverbote kurz erwähnt; damit würde zudem Inhaltsgleichheit von Lemma und Einleitung geschaffen. Danach kann der Artikel entsprechend erweitert werden. Mir selbst sind beide Alternativen recht und ich werde keiner davon im Weg stehen. Freundliche Grüße, AgathenonVeveLegba.svg 10:59, 21. Apr. 2017 (CEST)
PS: Für die zweite Alternative kann die Einleitung durch den Satz Tanzverbote existieren auch in anderen Religionen und aus nichtreligiösen Gründen (o.ä.) verlängert werden. fg AgathenonVeveLegba.svg 11:18, 21. Apr. 2017 (CEST)
[kleine Änderungen] Nicht nur das: ich habe den Benutzer mit dem chinesischen Namen Trenntrichter als solchen überhaupt noch nicht auf der Disku gesehen – er möchte diese essayistische Einfügung aber scheints unbedingt im Artikel haben (wobei schon die Beleglage einigermaßen unklar ist). Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß Sittlichkeitsvorstellungen der Taliban hier im Grunde genommen themenfremd sind; im Artikel Schwimmen wird meines Wissens auch nicht angeführt, daß die Taliban das Schwimmen nicht wollen. Sätze wie „Das … Motiv ist immer ein vermeintlich verletztes religiöses Gefühl, das willkürlich durch die herrschende Obrigkeit durchgesetzt wird“ sind einfach unenzyklopädisch. Nichtbindende Verlautbarungen sind wiederum keine Verbote. Und immer so weiter. --Turris Davidica (Diskussion)
Danke! – Nach Bearbeitungskonflikt weiterer, verbesserter Einleitungsvorschlag: Ein Tanzverbot ist eine an bestimmten Tagen oder Zeiten des Jahres geltende Untersagung des Abhaltens öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen. Der Ursprung des Tanzverbots ist sittlicher Natur. Tanzverbote existieren in verschiedenen Religionen und können auch aus nichtreligiösen Gründen verhängt werden. Im ersten Abschnitt dann die Ergänzung: In den geschlossenen Zeiten des Kirchenjahres durfte weder getanzt noch aufwändig gefeiert werden. So geht nichts verloren, keine Teilmenge wird verzichtbarerweise bevorzugt und es wird dieselbe Definitionsbreite für Lemma, Einleitung und Abschnitten verwendet, womit dann jeweils auch Tanzverbote in nichtchristlichen Religionen (z.B. Islam) und aus nichtreligiösen Gründen (z.B. Stalingrad) ergänzt werden können. Gegenwärtig scheint mir die Diskrepanz zwischen dem weit definierten Lemma und der viel enger definierten Einleitung problemursächlich zu sein, mit Auswirkung auch auf einzelne Abschnitte, und das kann mit einfachen Mitteln behoben werden. Einwände und Verbesserungsvorschläge sind selbstverständlich willkommen. – Der zitierte Satz über das Motiv ist imho nicht nur unbelegt, sondern auch falsch (was hat Stalingrad mit religiösen Gefühlen zu tun?). Das Tanzverbot bei den Taliban gilt m.W. ganzjährig, so daß für seine Aufnahme das Kriterium an bestimmten Tagen oder Zeiten des Jahres aus der Einleitung entfernt werden müßte; ob das sinnvoll sei, dazu habe ich keine Meinung; die Tatsache, daß die Taliban de jure nirgendwo Verbote erlassen können, spricht eher gegen die Aufnahme. fg AgathenonVeveLegba.svg 11:58, 21. Apr. 2017 (CEST)
Danke ebenfalls. Mit deinem Vorschlag für eine Einleitung könnte ich sehr gut leben, schlage aber statt „nichtreligiös“ das Wort „säkular“ oder „weltlich“ vor. --Turris Davidica (Diskussion) 12:13, 21. Apr. 2017 (CEST)
... womit ich wiederum hervorragend leben kann. :-) „Weltlich“ scheint mir noch einen Tick besser, weil fremdwortvermeidend. AgathenonVeveLegba.svg 12:19, 21. Apr. 2017 (CEST)

Wurde umgesetzt. Die nichtchristlichen religiösen und weltlichen Tanzverbote können ab sofort (im Grundsatz) widerspruchsfrei eingetragen werden, was ich gerne den erfahren[er]en Artikelpfleger[inne]n überlasse. @分液漏斗: Größere inhaltliche Änderungen sollten zunächst hier vorgeschlagen werden, wie Turris Davidica schon angeregt hatte; ich ziehe mich vorläufig aus dieser Diskussion zurück, nachdem im Prinzip ein Konsens erreicht wurde. Vielleicht möchtest du dich noch dazu äußern? Gruß in die Runde, AgathenonVeveLegba.svg 12:47, 21. Apr. 2017 (CEST)

Nachtrag: Mit „widerspruchsfrei“ ist „ohne inhaltlichen Widerspruch zur Einleitung“ gemeint, nicht daß niemand einer Änderung widersprechen darf. fg AgathenonVeveLegba.svg 14:08, 21. Apr. 2017 (CEST)

Ich verstehe das Problem, das @Turris Davidica: mit dem Abschnitt Situation in muslimisch geprägten Ländern hat einfach nicht. Weder das Lemma, noch die Einleitung schließen aus, dass hier die Situation in muslimisch geprägten Ländern beschrieben wird. Und einfach so eine Beschränkung her definieren ("Das mag sein, wie schon andere vor mir bemerkt haben, ist dies allerdings gar nicht Thema des Artikels."[2]) geht nicht. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 10:39, 24. Apr. 2017 (CEST)
Bitte beachte die obige Diskussion. Es ging unter anderem um Formulierungen, die so einfach unenzyklopädisch sind, das wurde oben auch angesprochen. Der Einfüger gerade dieser Passage hat sich bisher wiederum überhaupt nicht an der Diskussion beteiligt, auch das wurde angesprochen. Genau diese Passage des Benutzers nun unverändert und mit allen Fehlleistungen wieder einzufügen verfehlt m. E. jeglichen Konsensus. --11:15, 24. Apr. 2017 (CEST)
Wenn es dir nur um die Formulierung geht, so kannst du gerne ansprechen, was dich genau stört. Oder du passt die Formulierung selber an. Aber bitte nicht Komplett-Revert gegen den aktuellen Stand der Diskussion. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 23:31, 24. Apr. 2017 (CEST)
Entschuldige bitte, liest du, worauf du antwortest? Zum einen habe ich Konkretes angesprochen, zum anderen gab der aktuelle Stand der Diskussion durchaus nicht her, daß die beanstandeten Passagen nun etwa unverändert wieder eingesetzt werden könnten, das hat die vorangehende die Moderation Agathenon m. E. deutlich ergeben. Wenn der ursprüngliche Einsteller dann lieber weiter über Halluzinogene schreiben möchte, anstatt hier zu diskutieren, ist das seine Sache.--Turris Davidica (Diskussion) 09:37, 25. Apr. 2017 (CEST)

Bangalore

Angeblich existiert auch ein generelles Tanzverbot in Bangalore. --Nicor (Diskussion) 23:07, 15. Mär. 2012 (CET)

Die Legende vom Nicht-Tanzen

Legende:
roter Grund: G = ganztägiges Tanzverbot
roter Grund: K = nur in Gemeinden mit mindestens 20 Prozent katholischer Bevölkerung
gelber Grund: mit Angabe der Uhrzeit
grüner Grund: kein Tanzverbot
Der Leser muss die (schwarzen) Worte in bunt-hintergründige Darstellungen umsetzen. Kann man nicht zur Vereinfachung direkt z.B ein G auf rosa Grund in der Legende erscheinen lassen, dann Doppelpunkt ("=" ist Mathe, hier unschön) und dann die Erklärung? Mir fehlt die Technik für die Umsetzung. GEEZERnil nisi bene 09:16, 6. Apr. 2012 (CEST)
Yes, we can... GEEZERnil nisi bene 15:41, 6. Apr. 2012 (CEST)

Tanzsportturnier

Tanzsport ist kein Vergnügungstanz.--Symposiarch Bandeja de entrada 11:21, 11. Mai 2012 (CEST)

Was ist denn "Vergnügungstanz", und ist denn wirklich nur "vergnügungstanz" untersagt? Wie steht es mit Tanztheatern, Ballets, Varietes und Cabarets und Musicals mit tänzerischen Einlagen, Burleske- und Striptease-Tanz, Table-Dance, usw. usf.?--87.155.59.189 (20:29, 29. Mär. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Daß in Discotheken oder in Bierzelten an Feiertagen nicht getanzt werden darf, mag ja vielleicht irgendwie gerade so noch nachvollziehbar sein, aber das auch Tanzsport, rythmische Sportgymnastic, Jazzdance, Aerobic, Zumba, Ballett u.s.w. verboten sein soll, befremdet doch sehr. Wir werfen den Islamisten immer vor, das sie Staat und Religion nicht trennen, und nicht respektieren, das Religion Privatsache ist, aber einen säkularen laizistischen Staat, wie wir ihn in Entwicklungsländern fordern, haben wir offenbar selber nicht. Das erscheint inkonsequent, und dieses Messen mit zweierlei Maß macht unseren Oberlehrergestus gegenüber Staaten wie dem Iran nicht gerade glaubwürdig, sondern setzt uns selber (also den angeblich sachlichen und angeblich aufgeklärten und angeblich rationalen und angeblich weltlichen Westen) dem Verdacht der Heuchelei aus. --87.155.59.167 23:11, 12. Nov. 2015 (CET)

Neuigkeiten 2012 in Bayern

Diese Info sollte wahrscheinlich im Artikel berücksichtigt werden : http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/bayern-lockert-tanzverbot-stillen-feiertagen-2280021.html

Aktuelle Situation: Es wurde vom bayerischen Kabinett beschlossen, das Tanzverbot an stillen Tag auf 02-24 Uhr zu beschränken - jedoch muss diese neue Regelung erst gesetzlich im Landtag verabschiedet werden. Das wird aber erst 2013 sein. Das bayerische Innenministerium hat laut einigen Zeitungen bekannt gegeben, die aktuelle gesetzliche Regelung dazu ab sofort schon nicht mehr strikt zu verfolgen. Somit haben die Kommunen in Bayern die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen von der aktuellen Gesetzgebung im Bezug auf die neue bereits ab sofort zu erteilen. Nicht jede Kommune ist aber dazu bereit - die meisten Städte wie z.B. Regensburg, Passau, Straubing halten sich derzeit strikt an das Gesetz und machen von der neuen Regel keinen Gebrauch.
http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/tanzverbot-wirte-jubeln-zu-frueh/844759/tanzverbot-wirte-jubeln-zu-frueh.html -- Bayern123 20:19, 31. Okt. 2012 (CET)

Karsamstag ist in Niedersachsen kein Tanzverbot

Am Karsamstag herrscht in Niedersachsen kein Tanzverbot. Diverse großveranstaltungen mit Disco (im Rahmen von "Osterfeuern") werden seit Jahrzehnten ganz regulär (keine Ausnahmegenehmigung) durch die Ordnungsämter genehmigt. (ich arbeite in so einem...) --DiBo67 (Diskussion) 09:21, 26. Mär. 2013 (CET)

Lückenhafte Aufzählung

Hier fehlen in der Tabelle der Tag der Arbeit sowie der Tag der Deutschen Einheit. Ferner gilt das Tanzverbot mMn an jedem Sonntag in Hessen. --KayHo (Diskussion) 12:42, 7. Apr. 2015 (CEST)

Habe gerade gesehen, dass der Tag der Arbeit sowie der Tag der Deutschen Einheit nach § 7 Abs. 3 HFeiertagsG von der Regelung ausgenommen sind. Aber es müsste dennoch an jedem einzelnen Sonntag in Hessen gelten. Wüsste nicht wo dazu die Ausnahme steht. --KayHo (Diskussion) 09:47, 29. Mär. 2016 (CEST)

Lückenhaft von etwa 2 mm der hauer (nicht signierter Beitrag von 87.165.123.207 (Diskussion) 21:20, 3. Jun. 2016 (CEST))

Woher stammt die Annahme „Ferner gilt das Tanzverbot mMn an jedem Sonntag in Hessen“. Bitte Quelle angeben, "mMn" ist da nicht ausreichend. --Sakra (Diskussion) 17:39, 30. Mär. 2018 (CEST)
@Sakra: Aus §§ 1, 7 HFeiertagsG. Also gesetzlich festgelegt, nicht nur mMn. --KayHo (Diskussion) 11:19, 18. Apr. 2019 (CEST)
Ok du hast recht. --Sakra (Diskussion) 18:29, 18. Apr. 2019 (CEST)

DDR?

Mich würde interessieren, ob es eigentlich in der DDR irgendetwas Vergleichbares gab? Sei es an christlichen Feiertagen oder an irgendwelchen der ja nicht wenigen sozialistischen Gedenktage? --slg (Diskussion) 20:56, 15. Apr. 2017 (CEST)

Islam

en:Dancing_ban#Religious bans. Muslimische Bräuche auf den Malediven: Tanzverbot und Peitschenhiebe --87.153.123.228 21:40, 20. Apr. 2017 (CEST)(CEST)

Japan

Es fehlt ein Abschnitt über das erst 2016 abgeschaffte Tanzverbot in Japan. https://www.deutschlandfunkkultur.de/nachtleben-japan-hebt-ein-fast-70-jaehriges-tanzverbot-auf.2165.de.html?dram:article_id=358009

Religiöse Tanzverbote und weltliche Tanzverbote

@Cockamouse: Der Satz in der Einleitung "Tanzverbote existieren in verschiedenen Religionen und können auch aus weltlichen Gründen verhängt werden." ist aus zwei Gründen problematisch:

1. Der Satz impliziert, dass die Tänze innerhalb der Religion verboten werden. Hier muss klargestellt werden, dass die Bibel und der Koran den Tanz nicht verbieten. Es gibt zwar christliche und moslemische Gründe für ein Tanzverbot, aber die Bibel und der Koran selber äußern sich nicht dazu! Dieser Zusatz muss zur Klarstellung ergänzt werden.

2. Die Einleitung ist eine Zusammenfassung des Artikels. Wenn im Artikel selber weltliche Gründe für ein Tanzverbot thematisiert wird, kann diese Information gerne wieder in die Einleitung. Solange etwas aber nicht im Artikel thematisiert wird, gehört es auch nicht in die Einleitung. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 20:40, 17. Feb. 2020 (CET)

Ich hatte diese Änderung des zuvor dastehenden Textes als aus mehreren Gründen problematisch bzw. unzutreffend angesehen. Zum einen ist für die Religionen – auch die abrahamitischen – nicht nur relevant, was explizit in der Bibel steht oder im Koran. Beide stützen sich etwa auch auf die Tradition und die Überlieferung, auch das Brauchtum spielt mit hinein. Zum anderen wurde die zutreffende Information entfernt, dass es Tanzverbote auch weltliche Gründe haben können. Dies geht so z. B. schon mittelbar aus der Abbildung hervor, die ein Verbot der „Lustbarkeiten“ zur Weltkriegszeit 1914 zeigt, aber auch aus dem Abschnitt Geschichtlicher Hintergrund und beginnt mit den Worten „Allgemeine Tanzsverbote…“--Cockamouse (Diskussion) 09:14, 18. Feb. 2020 (CET)
Richtig, auch für abrahamitische Religionen gibt es neben Bibel bzw. Koran auch noch Überlieferungen etc. Genau das wird doch durch den Hinweis abgedeckt, dass es christliche und moslemische Gründe für ein Tanzverbot gibt, obwohl es nicht in der Bibel bzw. dem Koran steht.
Die Gründe, warum es im 1. Weltkrieg ein Tanzverbot gab, sind ungeklärt. Man muss beachten, dass Deutschland damals noch religiöser als heutzutage war. Vielleicht gab es weltliche Gründe für das damalige Tanzverbot, vielleicht religiöse. Das wissen wir nicht.
Ein weltlicher Grund sind z.B. die aktuellen Tanzverbote in zahlreichen chinesischen Städten. Hier ist der weltliche Grund, die COVID-19 Epidemie einzudämmen. Das könnte man hier im Artikel noch ausführlicher beleuchten und anschließend in die Einleitung als ein Beispiel für einen weltlichen Grund aufnehmen. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 18:19, 18. Feb. 2020 (CET)
Doch, meines Erachtens wissen wir das schon: das jeweilige öffentliche oder auch königliche Schicklichkeitsgefühl empfand dies (wie auch anderes) in Kriegszeiten als unpassend. Das Plakat im Bild ist z. B. unterzeichnet mit „die Polizeiverwaltung“ und stammt nicht vom Bischof einer Diözese, einem Superintendenten oder auch einem örtlichen Pfarramt. Es spricht nichts dagegen, den weltlichen Teil noch weiter auszubauen, wenn du dich etwa mit der chinesischen Sache auskennst.--Cockamouse (Diskussion) 09:13, 19. Feb. 2020 (CET)

Definition "Tanz", "Tanzveranstaltung" und "Sportveranstaltung"

Wie ist im Juristendeutsch genau definiert, was ein Tanz, eine Tanzveranstaltung und eine Sportveranstaltung ist und in welchen Gesetzeswerken ist dies in Deutschland niedergeschrieben? Wenn Tanzen außerhalb dedizierter Tanzveranstaltungen, wie Tanzturnieren, als normaler Sport gelten sollte, warum ist dann am Karfreitag zum beispiel bouldern in Boulderhallen erlaubt, nicht aber Tanzen in Diskotheken? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F32:B208:5117:7D2C:787F:3EDF (Diskussion) 23:08, 2. Apr. 2020 (CEST))