Diskussion:Tanzverbot/Archiv/1
Sonstige Diskussion
Ähm, wie kommen die Pietisten darauf, ein Tanzverbot am Sonntag zu wollen? Sollte man Tanzen als teuflisch interpretieren, was ich nicht tue, dann müßte man es generell verbieten, und sonst? Sinn macht es in der Fastenzeit (vielleicht auch an den Sonntagen, die ja, obwohl nicht Teil der Fastenzeit, doch etwas strenger gehalten sind), unter Umständen auch an Freitagen (katholisch argumentiert: jeder Freitag als Erinnerungstag an das Leid des Herrn), insbesondere am Aschermittwoch (zweitstrengster Fastentag) und noch mehr am Karfreitag (Gedenken das Leidens des Herrn, strengster Fastentag), und dazu vielleicht noch an Allerseelen wegen des ernsten Themas dieses Tages und bei Protestanten am Buß- und Bettag wegen der Buße.
(Anmerkung: Diese Aufzählung soll nicht heißen, daß ich selbst an allen diesen Tagen aus Glaubensgründen auf keinen Fall tanze, sondern nur, daß ich das Tanzverbot dann als stimmig empfinden kann. Für mich selber ist lediglich der Karfreitag ein Tag, an dem ich aus Glaubensgründen von Tanzen Abstand nehme, am Aschermittwoch weiß ich es nicht.)
Worauf ich hinauswill: Tanzen ist für mich ein Ausdruck der Freude, und der Sonntag ist für mich als (katholischen) Christen, genauso wie die anderen Festtage, ein Tag der Freude. Daraus folgt ja eigentlich: Gerade am Sonntag tanzen, und zwar aus religiösen Gründen.--84.154.57.188 17:28, 23. Apr 2005 (CEST)
Es ist schön, dass Du eine Meinung über das Tanzverbot hast, aber was hat die hier zu suchen? Eine Meinung über der Artikel würde mehr Sinn machen.
--Schlegem 20:05, 25. Apr 2005 (CEST)
- Tut mir leid, ich mach’s nicht wieder, aber zum Artikel: Gibt es einen Grund, warum die Pietisten das Tanzverbot fordern? Dann täte der nämlich da hineingehören; weiß da wer etwas? --84.154.76.218 16:10, 26. Apr 2005 (CEST)
Können vielleicht die Kundigen/Betroffenen mal zusammentragen, für welche Bundesländer bzw. Regionen es sowas gibt? Als Berliner bin ich völlig überrascht, daß es derartige Regelungen geben soll. Preußen ist möglicherweise in Sachen Religion schon immer etwas liberaler gewesen.
Also, wenn die Atheisten sich darüber aufregen, dass sie von christlicher Seite eingeschränkt werden, wenn sie an Karfreitag tanzen wollen, schlage ich folgendes vor: die Atheisten bekommen Tanzerlaubnis und die Christen an Feiertagen frei, während die Atheisten arbeiten müssen. Denn warum brauchen sie christliche Feiertage?
Gruß,
Anna
- Das geht jetzt für Wikipedia zu sehr ins Detail, aber die Argumente der Tanzverbotsgegner sehen etwa so aus:
- Einige wollen die Feiertage gar nicht, sondern sehen sie ebenfalls als Zwang und "christliche Bevormundung" (die für manche Selbständige auch mit Einkommenseinbußen verbunden sind).
- Manche weisen darauf hin, daß ausnahmslos alle christlichen Feste und Feiertage einen vorchristlichen ("heidnischen") Ursprung haben und somit der Begriff des christlichen Feiertages schon infragezustellen sei, sie also als Nichtchristen ebenfalls einen Anspruch auf diese Tage hätten.
- Nicht wenige Tanzverbotsgegner sind selbst Christen, pflegen aber einen anderen Umgang mit diesen Tagen als es traditionell üblich ist und wollten zumindest anderen nichts verbieten.
- Das paßt alles ganz schlecht in den Artikel, da die Quellen überwiegend Internetforen sind, die sich zum Zitieren schlecht eignen. Und z.T. geht es eher grundsätzlich um Feiertage als um das Tanzverbot, wäre also ein anderer Artikel. Hubertus
"Atheisten sehen darin eine längst überholte religiöse Regelung und Andersgläubige eine einseitige Bevorzugung des Christentums."
Das ist sehr einseitig. Wer die christlichen Feiertage (z.B. Karfreitag/Ostern, Heilig Abend/Weihnachten) "mitnimmt", sollte auch kein Problem haben, im Gegenzug das Tanzverbot zu respektieren. Oder andersum betrachtet: wer tanzen kann/will/muß, kann auch arbeiten gehen. The sinister Lord 00:12, 08.01.2007 MET
- Wirklich erstaunlich, daß es sowas noch gibt... vielleicht sollte man zum Ausgleich ein Betverbot an Werktagen anregen. Wo käme man da hin wenn jeder Mensch selbst entscheiden dürfte wann er betet. Wenn das dann noch in Gruppen geschieht, wird dem Sittenverfall ja Tür und Tor geöffnet.-- 790 02:56, 8. Jan. 2007 (CET)
- Nur zur Klarstellung: Das Tanzverbot betrifft doch nur öffentliche Veranstaltungen, nicht das Tanzen in der privaten Wohnung zu CD-Musik (solange die Lautstärke nicht so hoch ist, dass Nachbarn gestört werden, aber das gilt ja generell), oder? Ggf. sollte dies im Artikel klargestellt werden.--SiriusB 14:37, 12. Jan. 2007 (CET)
@The sinister Lord: Es ist ein Zugeständnis des Staates an die Christen, dass an bestimmten Tagen nicht gearbeitet werden muss. Es ist mit Sicherheit kein Zugeständnis der Christen an die Atheisten, eher andersherum, da der Staat ja auch aus Atheisten besteht. --Haruspex 21:22, 4. Apr. 2007 (CEST)
- Das ist so dreist, dass es irgendwie schon wieder witzig ist. Ich sollte einen staatlichen Feiertag für meinen Geburtstag beschließen lassen damit meine Familie und ich an diesem Tag Zeit haben und dann, statt mich dafür zu bedanken, auch noch daherkommen und sagen, dass sich deswegen nun alle an meine Regeln halten, wenn sie den Feiertag schon mitnehmen wollen, oder eben arbeiten gehen sollen. Super Plan. :=D --Haruspex 21:50, 4. Apr. 2007 (CEST)
- Da kommst du in Probleme mit dem Weimarer Kirchenkompromiß, der eben nicht die Religionslosigkeit/-feindlichkeit des Staates festgeschrieben hat. --84.154.107.117 18:24, 1. Nov. 2008 (CET)
Hachje, was ist denn das hier? Die Feiertage sind doch wohl auch vom Arbeitsrecht u.a. betroffen, haltet doch mal die sachen auseinander! Feiertag ist für alle frei, Tanzverbot ist wieder was anderes. So ist nun mal die Struktur dieses Landes, säkularisiertes trifft auf staatliche Unterstützung der Kirchen. Das sprengt aber doch wohl völlig den Rahmen.-- Täufer 00:44, 6. Okt. 2010 (CEST)
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Bundesländer
Wie meine Vorredner schon erwähnten, sollte im Artikel beschrieben stehen, in welchen Bundesländern wann genau diese Tanzverbote gelten. Könnte das bitte ein Kundiger einfügen? Danke, mfG, 87.123.73.110 23:55, 3. Jun. 2007 (CEST).
Bayern nach Art. 3 des Bayrischen Feiertagsgesetzes und [1]:
- Aschermittwoch (ganztägig)
- Gründonnerstag (ganztägig)
- Karfreitag (ganztägig)
- Karsamstag (ganztägig)
- Allerheiligen (ganztägig)
- der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag (ganztägig)
- Totensonntag (ganztägig)
- Buß- und Bettag (ganztägig)
- Heiliger Abend (14-24 Uhr)
--Chin tin tin 23:15, 16. Okt. 2007 (CEST) --- ist richtig; könnte also eingetragen werden!
Baden-Württemberg:
- Allerheiligen (3-24 Uhr)
- Buß- und Bettag (3-24 Uhr)
- Volkstrauertag (3-24 Uhr)
- Totengedenktag (3-24 Uhr)
- 24. Dezember (3-24 Uhr)
- Gründonnerstag (ganztägig)
- Karfreitag (ganztägig)
- Karsamstag (ganztägig)
- Ersten Weihnachtstag (ganztägig)
laut [2]
- Ich habe die Daten entsprechend den unten im Artikel verlinkten Gesetzen etc. eingetragen. Es wäre schön, wenn jemand verifizieren könnte, daß ich beim Übertragen keine Fehler gemacht habe. Hubertus
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Walter May
Ist der NS-Propandist "Walter May" mit dem verlinkten SPD-Politiker und Lehrer Walter May identisch?
- Nein, der NS-Propagandist Walter May hat nichts mit dem SPD-Politiker zu tun. Er war Leitartikler z.B. bei regionalen NS-Wochenzeitungen.Maxanter 18:43, 15. Dez. 2007 (CET)
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Schweiz
Gibt es in der Schweiz ein Tanzverbot? Ich glaube, neulich im Schweizer Radio erwähnt gehört zu haben, dass es "das Tanzverbot (am Karfreitag) ja nicht mehr gibt". Weiß wer genaueres? --androl ☖☗ 19:16, 27. Mär. 2008 (CET)
- Soweit ich weiß, sind in der Schweiz Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag sog. hohe Feiertage an denen u.a. Schießübungen, Filmvorführungen und Tanzveranstaltungen untersagt sind. Hubertus
- In der Schweiz gibt es kein Tanzverbot mehr! Es kann also an jedem Feiertag eine Party stattfinden. An Weihnachten wie auch an Ostern!.. Mä2 (nicht signierter Beitrag von 85.3.251.165 (Diskussion) 14:11, 30. Jul 2010 (CEST))
- In der Schweiz ist das Tanzverbot kantonal geregelt. Zur Liste im Artikel wäre noch der Kanton Aargau hinzuzufügen. (nicht signierter Beitrag von 46.126.176.189 (Diskussion) 18:40, 21. Jun. 2011 (CEST))
Im Kantonargau gibt es offenbar eine Volksinitiative zur Abschaffung des Tanzverbots, wobei das "Tanzverbot" dort nicht eigentlich ums Tanzen dreht: "Das Gastgewerbegesetz von 1998 legt vielmehr fest, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr schliessen müssen.", siehe: http://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/tanzverbot-an-feiertagen-soll-im-aargau-nicht-ganz-fallen (nicht signierter Beitrag von 84.73.126.7 (Diskussion) 23:05, 17. Mai 2014 (CEST))
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Heiligabend in Hessen
Aus dem Hessischen Feiertagsgesetz geht nicht hervor, dass Heiligabend von 17-24 Uhr als "Stiller Tag" gilt. Woher stammt diese Information in der Liste? (nicht signierter Beitrag von 94.219.71.94 (Diskussion | Beiträge) 09:02, 11. Nov. 2009 (CET))
- Doch, das geht aus §10 hervor: "Am Gründonnerstag von 4 Uhr an, am Karsamstag und von 17 Uhr an am Heiligabend sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten." --79.238.127.35 20:40, 2. Apr. 2010 (CEST)
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Englische Version ?!
Es wäre schön, wenn das mal jemand ins Englische übersetzt. Es ist praktisch, wenn man einem Amerikaner usw. zeigen will was in Deutschland los ist. Das gleiche gilt für "Feiertagsgesetze". (nicht signierter Beitrag von 91.0.14.138 (Diskussion) 06:04, 22. Nov. 2010 (CET))
Hallo allerseits, ich habe hier einmal eine Bearbeitung des Textes ins Englische angefertigt und stelle diese zur Diskussion. Tabelle und Weblinks habe ich mir geschenkt, wer will, kann sie ja einfügen. -- Aquarius70 (Diskussion) 22:18, 2. Jan. 2013 (CET)
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Evangelische und Katholische Lehren maßgebend?
Für Deutschland sind seit spätestens dem Westfälischen Frieden oder eher bereits seit dem Augsburger Religionsfrieden (cuius regio, eius religio) anscheinend wohl evangelische und katholische Lehren des Klerus der jeweiligen Landesherren maßgebend (gewesen). Mit dem Westfälischen Frieden und mit dem Augsburger Religionsfrieden wollte man in Deutschland Religionskriege oder Bürgerkriege oder religiöse Krawalle und Aufstände und fanatische gewaltätige Zwiste sowie gewaltverbreitendes Chaos vermeiden. Solche verbotsrechtfertigenden Gefahren bestehen heute jedoch nicht mehr. Menschen, die etwa an Christi-Himmelfahrt auf religiösen Prozessionen still und andächtig beten oder meditieren möchten, werden außerdem sicherlich nicht gestört wenn in einer Tanzschule irgendwelche Tanzschüler oder wenn in einer Turnhalle irgendein Tanzsportververein tanzt, sondern viel eher durch unkontrolliert betrunken laut grölend durch die Gegend radelnde Vatertagsfeierer - insoweit wäre es wohl zielgerichteter und angemessener und konsequenter an solchen Tagen den Alkoholkonsum (auf der Straße) zu verbieten, oder das Fahrradfahren und Bierbikefahren oder lärmendes Autofahren und lärmenden Flugverkehr anstatt das harmlose und nicht störende Tanzen (acu noch sogar in geschlossenen Räumen) zu verbieten. Für Baptisten gehört Singen und Tanzen an Feiertagen zum Gottesdienst - dies zu verbieten heizt die Stimmung zwischen den konkurrierenden Religionen bloß an. Auch für Hare-Krishna-Anhänger und die zur Osho-Bewegung Gehörenden sind Singen und Tanzen auch an Feiertagen ganz selbstverständliche Rituale, die eine bundesrepublikanische Landesregierung ohne Mißachtung der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit (Art. 4 GG) nicht verbieten kann. Für Eltern, die ihre Kinder an einem feiertag in eine Musikschule oder eine Tanzschule schicken möchten, greift das Tanzverbot in deren Erziehungsrecht und damit in Art. 6 GG ein. Gegenüber erwachsenen Tanzschülern greift das Verbot in deren allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) ein. Und gegenüber Tanzlehrern und Tanztrainern greift das Verbot in deren Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) ein. Gegenüber Inhabern von Tanzschulen oder Tanzlokalen greift das Verbot in deren grundrechtlich geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 GG) ein. Solche Verbote dürften heutzutage wohl verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen sein.--2003:4C:6F28:DC01:F597:C63D:4C51:5D0 01:17, 17. Nov. 2016 (CET)
Die Tanzverbote greifen außerdem auch in die durch Art. 8 Grundgesetz geschützte Verammlungsfreiheit ein.--2003:4C:6F09:CC01:B123:DC85:A902:9EA5 03:25, 16. Apr. 2017 (CEST)
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