Diskussion:Tierheilpraktiker
Berufsordnung
Hi Markus, habe kein Problem mit deinen Änderungen, hätte aber gerne die Berufsordnung drin- thanks.
- Im übrigen, nina, sehe ich, dass du schon lang genug dabei bist und normalerweise wird bei einschneidenden Änderungen auf der Diskussionsseite der Erstautor mit einbezogen...und nicht einfach süffisant angegeben- muß alles dringend entPOVt werden!gruß--Sallynase 08:36, 23. Sep 2005 (CEST)
- Hallo Sallynase, ich habe nicht nachgeschaut, wer der Erstautor ist- manchmal liegt das eine ganze Weile zurück und die Autoren sind sowieso nicht regelmäßig in der Wikipedia unterwegs. Der Artikel muss neutralisiert werden, weil er den Berufsstand des Tierheilpraktikers aus Sicht eines Tierheilpraktikers beschreibt, der begeistert von seinem Beruf ist. Bitte schreibe ihn so um, dass nur tatsächliche Fakten erwähnt werden. Die Berufsordnung ist ein typisches Beispiel für Inhalt, der sehr gut von anderen Seiten abgedeckt werden kann. Viele Grüße, --Nina 10:39, 23. Sep 2005 (CEST)
- Wäre vielleicht trotzdem nicht schlecht, wenn man mal kurz nachschaut - habe den Artikel ja erst vor drei Tagen verfasst, somit ist die Endfassung sowieso nicht gegeben. Und ich denke nicht, dass es ein rießen Problem ist, ne kurze Massage auf die DiskSeite zu schreiben oder? M.E. ist der Eintrag über die Berufsordnung nicht POV, sondern eben ein Faktum und ich sehe nicht, inwieweit sowas nicht informativ sein sollte. Wenn ich THP searchen würde, würden mich schon die Grundgedanken bzw. die Leitsätze der THP`s interessieren.Oder net?auch viele Grüße--Sallynase 10:58, 23. Sep 2005 (CEST)
- Siehe auch "Tierheilpraktiker", auch dort wird, wenn vielleicht nicht so detailliert, die Berufsordnung behandelt. Habe es deshalb wieder reingesetzt--Sallynase 11:20, 23. Sep 2005 (CEST)
Die Berufsordnung war kein Beispiel für POV, sondern ein Beispiel für Informationen, die nicht unbedingt in einen Enzyklopädie-Artikel gehören. Wer sich dafür interessiert, erhält die Informationen in dem PDF. --Nina 12:59, 23. Sep 2005 (CEST)
- Die Berufsordnung scheint mir wirklich ziemlich entbehrlich. Wen interessiert, dass sich THP beim Finanzamt anmelden müssen, oder was die Obergrenze für ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Berufsordnung ist? Oder:
- "Vertrieb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln sind nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Insbesondere, sind die Vorschriften des Arzneimittelgesetztes zu beachten."
- @Sallynase: Es spricht ja nichts dagegen, dass Du die wesentlichen, für die Allgemeinheit interessanten Aspekte (z.B. Gebührenordnung nur Empfehlung, nicht verbindlich) zusammenfasst. Aber der komplette Text hat hier nichts verloren.--Gunther 12:00, 26. Sep 2005 (CEST)
- @Gunther: Sehr schön, mal jemand der die Diskussionseite auch nutzt und nicht einfach "macht". Gut, ich gebe dir recht bzgl. Gebührenordnung etc. Fand es nur unerträglich, dass gewisse Leute ohne auf den anderen zuzugehen, das was ihnen nicht paßt löschen. Deshalb habe ich alles wieder reingesetzt. Werd`s nochmal überarbeiten und dann schaue mer mal ok?grüße
Sperrung
Der Artikel wurde nach mehrmaligem Einfügen und Entfernen des Absatzes zur Berufsordnung gesperrt. Das ist hier auch so üblich um Edit wars zu vemeiden. Ich schalte den Artikel auf Wunsch von Sallynase wieder frei. Bitte einigt euch zuerst hier auf der Diskussionsseite über den betroffenen Absatz, bevor er wieder im Artikel angefasst wird. Hadhuey 11:58, 26. Sep 2005 (CEST)
Disk Seite
So, hab es jetzt bei mir auf die DiskSeite gesetzt. Könnt ja mal schauen, wenn`s so genehm ist, setze ich es heut nachmittag wieder hier rein - grüße--Sallynase 12:42, 26. Sep 2005 (CEST)
- Besser, Du stellst den neuen Abschnitt hier zur Diskussion. Ich stimme aber mit Gunther überein, dass die neue Version auch nicht für den Artikel geeignet ist. --Nina 13:28, 26. Sep 2005 (CEST)
- Habe auch nichts anderes erwartet--Sallynase 14:59, 26. Sep 2005 (CEST)
- Die Frage ist auch: warum verzichtest Du z.B. auf Artikel 2 Abs. 3, Artikel 10 (vollständig) und Artikel 16 ("Kooperation") bzw. Artikel 6 ("FNT")? Problematisch ist also: 1. Es gibt keine einheitliche Berufsordnung, 2. Du wählst willkürlich aus den Vorschriften aus. Die Links auf die kompletten Berufsordnungen erscheinen mir da als die bessere Lösung. --Markus Mueller 14:41, 26. Sep 2005 (CEST)
- ich glaube nicht, dass man bei mir von Willkür sprechen kann, aber ok. Ich nehme die Sachen rein, die ich für relevant erachte. Wenn du noch etwas anderes beisteuern bzw. für wichtig befindest, kannst du es ja sehr gerne mit eintragen - muß aber aufpassen, sonst wird das gleich wieder ohne Angaben gelöscht, hab da schon einschneidende Erfahrungen...grüße--Sallynase 14:59, 26. Sep 2005 (CEST)
- Du vermeidest konsequent auch nur die geringste inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten. Willkür wäre es daher, wenn die Berufsordnung wieder in den Artikel mit hineingenommen würde; in diesem Fall würde eine unnachvollziehbare Einzelmeinung über die begründeten Meinungen aller übrigen Beteiligten gestellt. Das Resultat wäre vorhersehbar. Schöne Grüße, --Markus Mueller 15:20, 26. Sep 2005 (CEST)
- Mein Gott, das ist aber ein furchtbar netter Umgangston hier. Dir hab meiner Meinung nichts getan, wie du (falls du dir die Mühe machen würdest) oben ersehen kannst, kam keinerlei Angriff von meiner Seite an deine Adresse. Aber in Ordnung, scheint hier ja Usus zu sein, so mit jemand mit anderer Meinung umzuspringen. Wie wäre es denn, wenn du, anstatt mir Inhaltslosigkeit vorzuwerfen, mal einen produktiven Vorschlag machst. Außer die Berufordnung mit einem Link zu versehen, war dein Beitrag dazu. Kann natürlich auch sein, viel Spaß noch--Sallynase 16:05, 26. Sep 2005 (CEST)
- Da keinerlei Diskussionsbereitschaft bestand, habe ich es wiederholt reingesetzt, nachdem von mir schon gravierende Änderungen vorgenommen wurden. Jedoch kam von keiner Seite konstruktive sondern ständig nur destruktive Kritik, aber vielleicht sperrt unser lieber Admin der auf dieser Seite trollt es ja auch einfach wieder? Wäre doch prima für ihn...--Sallynase 11:21, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ein gutgemeinter Rat: Geduld. In der WP passiert oft eine Woche lang nichts, und dann kommt doch noch eine Antwort. Wenn Du den umstrittenen Abschnitt in den Artikel einfügst, bevor hier halbwegs ein Kompromiss erzielt wurde, machst Du Dir keine Freunde.--Gunther 11:29, 27. Sep 2005 (CEST)
- Hatte eigentlich auch vor, mit euch was gscheits auszuarbeiten, so nach dem Motto "fröhlicher Datenaustausch" oder so. Nachdem mE aber nur Angriffe kamen, fühle ich mich leicht in die Enge getrieben...tja, und dann gibts War, was net meine Absicht war. Von mir aus lass ich einfach die Finger von dem Artikel, auch wenn ich das ganze initiiert habe. Ich muß mir das eingentlich nicht antun, aber gut, dass ich jetzt weiß wie`s hier läuft.--Sallynase 11:41, 27. Sep 2005 (CEST)
Bitte genauer
Die Grundsätze, die die Mitglieder in Ausübung ihres Berufs beachten sollen, sind in der Berufsordnung für Tierheilpraktiker zusammengefasst. Mitglieder von was? --AndreasPraefcke ¿! 09:36, 5. Okt 2005 (CEST)
Hallo,
Tierheilpraktiker müssen keinem Berufsverband beitreten. Somit stellt sich mir die Frage, ob man die Grundsätze einer Berufsordnung überhaupt großartig erwähnen sollte ?
Vernünftig wäre eher, das Tätigkeitsfeld an sich einmal näher zu beschreiben.
Ein Tierheilpraktiker …
· … behandelt Tiere nach naturheilkundlichen Erkenntnissen und Methoden. · … kuriert Erkrankungen und untersuchen ihre individuellen Ursachen und Auslöser.
Das darf ein Tierheilpraktiker übrigens nicht:
- Tiere einschläfern - Tiere impfen - Tiere operieren (da keine Narkose durchgeführt werden darf) - Verschreibungspflichtige Medis aufschreiben oder herstellen - Seuchenbekämpfung - Tiere tätovieren - geburtsheilkundliche Untersuchungen (siehe Seuchenrecht) - Röntgen (wegen der Strahlenschutz-Verordnung nur mit Ausbildung) - bei Notfällen NUR Erste-Hilfe
Alles andere kann behandelt werden, bei akuten und chronischen Leiden.
Liebe Grüße
Nordstjernen.
Kategorie Veterinärmedizin?
Hallali, die Kategoriebezeichnung Veterinärmedizin gehört eigentlich nicht in den Artikel, da Tierheilpraktiker ja keine Veterinärmediziner sind (wurden früher eher als Kurpfuscher bezeichnet). Sollte IMHO daher entfernt werden. Da das unkommentiert bestimmt Einwände gibt, frage ich mal lieber hier zwecks Konsensbildung nach Gegenstimmen und würde beim Ausbleiben selbiger in Kürze das Vorgeschlagene tun. gx--Kalumet. Kommentare? 21:00, 16. Jun 2006 (CEST)
- done.--Kalumet. Kommentare? 07:22, 21. Jun 2006 (CEST)
Bezeichnung Tierheilpraktiker
Es ist nicht richtig, dass sich jeder mal einfach so als Tierheilpraktiker bezeichnen darf! Man darf wohl Tiere behandeln, aber keinesfalls als Tierheilpraktiker auftreten! Das ist ein allgemeines Missverständnis und wird auch überall (wohl aus Unwissenheit) so immer wieder verbreitet. Ich habe nicht mehr die Quelle zur Hand, aber es gibt vielleicht jemanden, der hier etwas recherchieren kann. Gruß :Begima 08:18, 5. Sep 2006 (CEST)
Diese Behauptung ist falsch. Tatsache ist: in der BRD kann jedermann/frau sich vorbehaltlos, sprich: ohne irgendwelche Qualifikation oder Erlaubnis, als Tierheilpraktiker bezeichenen und als solcher Dienstleistungen anbieten. Weder der Begriff noch die Tätigkeit sind in irgendeiner Weise gesetzlich reglementiert, vergleichbar der Bezeichnung und Tätigkeit als Astrologe.
- Genauso ist es, man muss nicht mal einen Schulabschluss haben. --Uwe G. ¿⇔? RM 16:26, 2. Okt. 2007 (CEST)
- Ich halte den Artikel sowieso für reine Tierheilpraktikerverherrlichung. Was da für Zeug behauptet wird..... Schon allein die Gleichsetzung des TierHP mit einem Tier-Heil-Kundigen ist ja quasi schon pervers, da sich die Tierheilpraxis in weiten Teilen ohne "Heilung" und ohne "Kunde" im Sinne von Kenntnis zeigt. Vielleicht irre ich mich, aber der "gefühlte" DurchschnittstierHP ist ein midlifecrisisgebeuteltes Muttertier, die Kinder aus dem Haus, Tochter Joy-Renate studiert Sozialpädagogik, für Sohn Kevin hat es dank homöopathisch behandeltem ADHS nur zur 8. Klasse gelangt, obwohl er "hochintelligent" und "Indigokind" war, weshalb er jetzt an einem ganzheitlichen Berufsvorbereitungsjahr zum Frischkornmüsliverpackungshilfsassistent in einem Bildungsheim der Alternativen Volkshochschule teilnimmt. Und seit Mutti jetzt allein daheim ist, konnte sie sich verstärkt den Taschenbüchern "Energetisch heilen mit Steinen" und "Homöopathie für Kleintierhalterinnen" sowie dem Abonnement der Esotera widmen. Mutti wollte früher "was mit Menschen machen", konnte aber leider aufgrund des suboptimalen IQ doch nicht aus der Volksschule auf die Medizinische Hochschule, und jetzt will sie "was mit Tieren machen". Durch Lektüre gebildet, stiefelt Mutti ins "Healing and More Outlet" und ersteht eine Zwei-Kilo-Tüte getrommelter Halbedelsteine, Qualitätsstufe C "Bulkware", einen Himalayasalzleckstein und eine ganzheitliche energetisch ausgleichende pastellfarbene Wandfarbe sowie ein Rosenquarzpendel und eröffnet zuhause eine Tierheilpraxis, die dann von den befreundeten Muttis zum Klönen und Globuli verfüttern aufgesucht wird. Die Qualifikation reicht ja wohl, und auch Joy-Renate findet, daß Mutti das ganz toll macht. Auch das Fachvokabular hat Mutti schnell gelernt, "Übersäuerung" Elektrosmog" und "Darmverpilzung" konnte sie schon nach wenigen Tagen Üben gut behalten. Und die Praxis rollt, das Arbeitsamt muß nur noch wenige Monate die Existenzggründerpauschale abdrücken. Und schon vielen tausenden armen Tieren konnte Mutti heilend helfen. Nur was der Unterschied zwischen Viren und Bakterien ist, und warum Hygiene nicht nur Waschen bedeutet, das weiß sie noch nicht..... (achtung Sarkasmus) TCrib 12:45, 3. Okt. 2007 (CEST)
Hallo,
es gibt ein Gesetz vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass ich gerne einmal zitieren möchte:
Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die - ohne Arzt zu sein - bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht als irreführend i. S. von § 3 UWG zu beanstanden. Eine etwaige Fehlvorstellung nicht zu vernachlässigender Teile des Verkehrs über das Erfordernis einer - nicht bestehenden - staatlichen Erlaubnispflicht ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung als nicht schützenswert anzusehen.
(BGH, Urteil vom 22. 4. 1999 - I ZR 108/ 97)
Das heißt also, dass man eine Ausbildung absolviert haben muß, um sich Tierheilpraktiker nennen zu dürfen. Wie die aussieht ist n o c h nicht gesetzlich geregelt. Je nach Veterinäramt sind bestimmte Sachkundenachweise nötig, um überhaupt praktizieren zu dürfen. Nötig sind in jedem Fall diese:
Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel Sachkunde für "Laserbeauftragter bis Klasse 3B"
Also ganz so einfach ist es nicht mehr.
Liebe Grüße Nordstjernen
- <quetsch> Nope, das heißt das ganz sicher nicht. Der BGH sagt bloß, daß es keine illegale Irreführung ist, die Bezeichnung THP zu verwenden, obwohl die Ausbildung nicht staatlich anerkannt ist. Der BGH hat nirgendwo erklärt, daß eine Ausbildung Voraussetzung dafür ist; das interpretierst Du da hinein. Lies einfach mal das ganze Urteil, da ging es um Werbung. --Rabbid bwah! 22:08, 9. Sep. 2021 (CEST)
- Ich würde mir wünschen, dass dieser Artikel und auch die POV-Darstellung auf der Disk hier ("Wie die aussieht ist n o c h nicht gesetzlich geregelt" - Das wird sie nie werden!) klar benennen, was "Tierheilpraktiker" sind: Laien, die durch diesen Begriff vorgaukeln, sachkundig in Tierheilkunde zu sein. Die "Ausbildung" ist nicht geregelt. Wenn man googelt, kommt man zu ausschließlich privaten "Studieninstituten", die einem sogar nach einem 2-Stunden-Blockseminar an einem Samstag ein nicht anerkanntes "Diplom" (gegen viel Geld, denn darum geht es wirklich) geben. Das ist komplette Pseudo-Wissenschaft mit Irreführung - so wie bei allen anderen Heilpraktikern, wobei die zumindest einen Hauptschulabschluss haben müssen, während THP gar keinen brauchen, geschweige denn eine Ausbildung, die wirklich eine ist. Alles andere ist Geschwurbel und soll Kompetenz vortäuschen. Deutschland ist zudem das einzige Land, in dem es so etwas gibt. Bitte ganz klar die Fakten benennen! --2003:E3:D71A:7700:B8FC:F9C0:62D4:5C59 21:08, 25. Jan. 2021 (CET)
- Das, was Du forderst, steht AFAICS bereits im Artikel. 2019 habe ich den Artikel stark überarbeitet und dabei sehr viel irreführenden Unsinn entfernt bzw. durch korrekte, sachlich formulierte Angaben ersetzt. Vielleicht kannst Du ein konkretes Beispiel nennen, wo dort aktuell etwas aus Deiner Sicht POV ist. Hier auf der Disku ist POV erlaubt, da wird nichts neutralisiert und auch nicht jedem Unsinn widersprochen. --Rabbid bwah! 22:08, 9. Sep. 2021 (CEST)
- Ich würde mir wünschen, dass dieser Artikel und auch die POV-Darstellung auf der Disk hier ("Wie die aussieht ist n o c h nicht gesetzlich geregelt" - Das wird sie nie werden!) klar benennen, was "Tierheilpraktiker" sind: Laien, die durch diesen Begriff vorgaukeln, sachkundig in Tierheilkunde zu sein. Die "Ausbildung" ist nicht geregelt. Wenn man googelt, kommt man zu ausschließlich privaten "Studieninstituten", die einem sogar nach einem 2-Stunden-Blockseminar an einem Samstag ein nicht anerkanntes "Diplom" (gegen viel Geld, denn darum geht es wirklich) geben. Das ist komplette Pseudo-Wissenschaft mit Irreführung - so wie bei allen anderen Heilpraktikern, wobei die zumindest einen Hauptschulabschluss haben müssen, während THP gar keinen brauchen, geschweige denn eine Ausbildung, die wirklich eine ist. Alles andere ist Geschwurbel und soll Kompetenz vortäuschen. Deutschland ist zudem das einzige Land, in dem es so etwas gibt. Bitte ganz klar die Fakten benennen! --2003:E3:D71A:7700:B8FC:F9C0:62D4:5C59 21:08, 25. Jan. 2021 (CET)