Diskussion:Titel (Recht)
Überarbeiten
siehe Löschdiskussion.--Gunther 15:15, 5. Aug 2005 (CEST)
Schweizer Recht
Zwar habe ich einen Passus entfernt, aber nicht weil er falsch ist, sondern zum sonstigen Txt nicht o.w. passt, da fehlt die Überleitung. Könnte dies ausgebaut werden? Und was war die Rechtsöffnung (~Erkenntnisverfahren, 1. Instanz...)? Fände ich gut, wenn mehr draus wird, hier schon mal der herausgenommene Text:
- Beispielsweise lässt sich die Frage stellen, ob ein Scheidungsurteil genügt, um Alimente auf betreibungsrechtlichem Weg einzufordern, also ob es ein Rechtsöffnungstitel ist (Beispiel aus schweizerischem Recht).
--CJB 22:27, 15. Aug 2005 (CEST)
Titelbegriff
Der gesamte Artikel ist durchdrungen von der Ansicht, das Titel nur dann Titel seien, wenn sie auch vollsteckbar sind.
Das ist falsch - zumindest nach Deutschem Recht.
Beispiele für nicht vollstreckbare Titel
- Rechtskräftige Urteile im Zivilrecht, sofern keine sogenannte Vollstreckungsklausel angegeben ist (§ 724 ZPO).
Beispiele für vollstreckbare Titel
- Titel im Verwaltungsverfahren im öffentlichen Recht, z. B. (Steuer-)bescheide von Behörden. Behörden titulieren ihre Bescheide selber und können diese sofort (nach einer Frist) vollstrecken
- Rechtskräftige Urteile im Zivilrecht, sofern eine sogenannte Vollstreckungsklausel angegeben ist (§ 724 ZPO).
- Vergleiche im Zivilrecht (§ 794 Abs. 1 Nr. 1).
-- 62.206.8.5 00:57, 4. Mai 2007 (CEST)
Was für ein grauenvoller Artikel!
Es ist immer wieder erstaunlich, welches Geschwurbel die Wikipedia verdauen muss. Liebe Nicht-Juristen: Vergesst diesen Artikel. Es stimmt fast nichts. Hier wollte jemand mit juristischen Kenntnissen brillieren, die er nicht hat. --Opihuck 00:11, 23. Jan. 2013 (CET)
- Wie recht du doch hast. --Benatrevqre …?! 20:48, 14. Mär. 2013 (CET)
Grobe Mängel
Wie schon aus dem vorhergehenden Abschnitt hervorgeht, weist dieser Artikel starke Mängel auf.
Der Artikel sollte m.E. von einer juristisch versierten Person völlig neu geschrieben werden.
Schon ein Blick in den Duden (Titel) genügt, um Mängel zu erkennen:
- Titel
- a jemandes Rang, Stand, Amt, Würde kennzeichnende Bezeichnung, die als Zusatz vor den Namen gestellt werden kann; Abkürzung: Tit.
- ...
- ...
- a (Rechtssprache) Abschnitt eines Gesetzes- oder Vertragswerks
- b (Rechtssprache) Kurzform für: Vollstreckungstitel
Ein Titel im rechtlichen Sinne kann demnach
- die kennzeichnende Bezeichnung einer Person betreffen (StGB: § 132a Mißbrauch von Titeln)
- die Untergliederung eines Gesetzeswerks betreffen ( "Teil", "Buch", "Abschnitt" oder "Titel")
- eine rechtliche Anordnung sein (Rechtstitel, Vollstreckungstitel)
- eine europäische Aufenthaltserlaubnis betreffen (Aufenthaltstitel)
Da ich selbst juristisch nicht sehr bewandert bin, habe ich deshalb Bausteine hinsichtlich Überarbeitung + Lückenhaftigkeit eingefügt.--91.61.96.96 15:34, 24. Dez. 2015 (CET)