Diskussion:Tuğçe Albayrak
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Täter abgeschoben
Laut BILD ist Sanel bereits wieder in Serbien angekommen.--Igor power 2017 (Diskussion) 10:16, 20. Apr. 2017 (CEST)
- Und hoffentlich bleibt dieser A-Klasse-Typ auch dort. --95.116.127.213 13:07, 21. Apr. 2017 (CEST)
- Man hätte ihn gleich seine Haft in einem serbischem Knast antreten lassen sollen!--Igor power 2017 (Diskussion) 10:46, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Macht man für gewöhnlich nicht. Haftstrafe im Abschiebeland hieße man verzichtet auf eine Bestrafung nach unseren Gesetzen und überlässt es dem guten Willen der dortigen Behörden, ob und wie weit die Haftstrafe dort abgeleistet wird. Häufig wird dann der Bösewicht binnen kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt, weil man aus irgendwelchen Gründen keinen Anlass sieht ein Urteil aus einem anderen Staat zu vollstrecken und die Kosten für die Unterbringung zu zahlen.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 18:01, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Man hätte ihn gleich seine Haft in einem serbischem Knast antreten lassen sollen!--Igor power 2017 (Diskussion) 10:46, 24. Apr. 2017 (CEST)
Bild des Tatorts
Ich halte ein Bild vom Ort des Geschehens für informativ, da sich dadurch der Leser des Artikels eine Vorstellung von den örtlichen Gegebenheiten machen kann. Meinungen hierzu?--Offenbacherjung (Diskussion) 00:27, 2. Sep. 2017 (CEST)
- Ja. Ich halte beide Bilder für enzyklopädisch uninteressant. Ein McDoof-Parkplatz wie jeder andere. --JosFritz (Diskussion) 00:38, 2. Sep. 2017 (CEST)
„Zivilcourage“?
Die Darstellung der von A. ausgegangenen Beleidigung und in der Folge der Reaktion des Jugendlichen als Körperverletzungsdelikt mit Todesfolge wird als "Zivilcourage" dargestellt, gerade so, wie es die Öffentlichkeit angesichts des tödlichen Ausgangs zu verlangen scheint. Das sieht jedoch weder neutral noch sachlich korrekt und erst recht nicht enzyklopädisch aus, wenn man sich die Schilderungen zum Hergang ansieht. Bitte versachlichen oder die Passagen streichen! Das Gericht hat sich dazu übrigens deutlich geäußert, was auch aus dem Artikel hervorgeht. --2003:DC:F71E:F500:248C:77B6:EB21:94F3 22:30, 28. Apr. 2021 (CEST)
- Tatsächlich wird in dem Artikel nicht behauptet, dass es sich hier um ein Beispiel für Zivilcourage handelt - nicht unter den Zwischenüberschriften "Tod" und "Ermittlungen ...", sondern nur unter "Reaktionen und Wertungen" als Meinung der Medien und der Öffentlichkeit. Insofern ist die Darstellung schon sachlich korrekt. Es ist eine Frage der Formulierung: Man könnte deutlicher hervorheben, dass das Gericht den Fall nicht in Verbindung mit Zivilcourage gesehen hat. Es wäre sinnvoll, die Beschreibung des Tathergangs unter "Ermittlungen und juristische Aufarbeitung" zu bringen statt unter "Tod". Sodann ergibt sich juristisch das Drama in 2 Akten. Akt 1: Einmischung von T. A. in einen Streit ("Zivilcourage"), die allerdings unnötig war (die Mädchen hätten sich "nicht bedroht gefühlt"). Diese Situation war dann beendet und alle hätten in Ruhe nach Hause gehen können. Akt 2: In einem zeitlichen Abstand dazu beginnt der gerichtlich relevante Streit: Als der Täter auf dem Weg zu seinem Auto war, hat T. A. den weiteren Verlauf durch eine erneute Beleidigung provoziert. Das darf keine Entschuldigung für die Tat sein, wird aber in dem Artikel eindeutig so als Einschätzung der Staatsanwaltschaft beschrieben. Daraufhin hat der Täter zugeschlagen. Das ist nicht zu rechtfertigen. Trotzdem wäre auch hier deutlich zu machen: Zwar muss der Schlag schon heftig gewesen sein, sonst wäre sie nicht dadurch gestürzt. Doch wenn sie nicht äußerst unglücklich mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen wäre, dann hätte das ganze vielleicht als einfache Körperverletzung geendet, mit einer Bewährungsstrafe für den Täter (wenn es überhaupt vor Gericht gegangen wäre). Und die Öffentlichkeit hätte davon kaum etwas mitbekommen. Die Kritik an der Reaktion der Medien, der Politik und des Mobs wird in dem Artikel schon deutlich. --Armin 11:52, 25. Jan. 2022 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Armin D. A. (Diskussion | Beiträge) )