Diskussion:Udo von Woyrsch
Prozess
Der Prozeß mit Urteil von 1957 fand in Osnabrück statt, nicht in Oldenburg. (nicht signierter Beitrag von 89.166.137.123 (Diskussion | Beiträge) 20:02, 18. Sep. 2009 (CEST))
- Laut Klee, Personenlexikon in Oldenburg, laut Spiegel in Osnabrück. --Hozro 08:24, 19. Sep. 2009 (CEST)
Klee irrt. Die Akten des Prozesses liegen im Niedersächischen Landesarchiv - Staatsarchiv Osnabrück. Darin auch das Urteil des Schwurgerichts Osnabrück vom 02.08.1957 (16 Ks 1/56 (2)) (nicht signierter Beitrag von 212.6.96.202 (Diskussion) 10:54, 10. Dez. 2013 (CET))
Defekter Weblink: Geocities eingestellt (erl.)
Geocities stellt seinen Dienst am 26. Oktober 2009 ein.
Die Webseite wurde in einem Archiv gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version.
MerlLinkBot 19:34, 17. Okt. 2009
- Erledigt Durch Link auf archivierte Seite im Internet Archive ersetzt. -- La Corona • ?! 19:46, 2. Mär. 2010 (CET)
Spruchgerichtstrafe
Die Haftstrafe des Spruchgerichts Bergedorf im Urteil vom 27.10.1948 betrug 10 Jahre und damit die Höchsttrafe in der Spruchgerichtsgesetzgebung. Ein Spruchgericht konnte keine Strafe von 20 Jahren verhängen. (nicht signierter Beitrag von 212.6.96.202 (Diskussion) 10:54, 10. Dez. 2013 (CET))
Haftende
Das Landgericht Osnabrück verurteilte von Woyrsch 1957 wegen Beihilfe zum Totschlag in insgesamt acht Fällen im Zuge des „Röhm-Putsches“ zu 10 Jahren Haft. Die durch die Anrechnung der Internierung und teilweise verbüßten Spruchgerichtsstrafe von insgesamt sechs Jahren und zehn Monaten reduzierte Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (nicht signierter Beitrag von 212.6.96.202 (Diskussion) 10:54, 10. Dez. 2013 (CET))