Diskussion:Ulrike Müßig

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Plagiatsvorwurf angebliche Unschuldsvermutung.

Was ist das denn für ein alberner Hinweis die Änderung hinsichtlich des Plagiatsvorwurf seien wegen der Unschuldsvermutung zu löschen. Die Vorwürfe stehen im Raum. Dann müssten ja sämtliche Artikel über Beate Zschäpe entfernt werden, wenn die Unschuldsvermutung bei Wikipedia gilt. Oder wurde da schon ein Urteil gesprochen? Der Vorwurf selbst ist ein Fakt, die Herausnahme des Beitrags aus der JZ ebenfalls, die Universität Passau prüft die Vorwurfe und es wird in einer weltweit verlegten Tageszeitung darüber berichtet. (nicht signierter Beitrag von 91.58.0.207 (Diskussion) 11:16, 16. Sep. 2015 (CEST))

da scheint sich ja ein Edit War anzubahnen ... 92.229.132.167 21:09, 16. Sep. 2015 (CEST)
3M: Ich werde am Artikel nicht tätig werden, aber die Tatsache, dass ein Vorwurf vorliegt, ist unbestreitbar. Ob man das so plakativ (mit eigener Überschrift) formulieren muss, ist eine andere Sache. Auch wird die Quelle des Vorwurfs nicht offengelegt. Vorschlag (als letzter Satz im Abschnitt "Leben"):
Ein aus unbekannter Quelle stammender Vorwurf eines Plagiats und damit eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens wird (Stand September 2015) von der Universität Passau überprüft.[A 1]
Das sind die m.E. belegten Fakten und enthalten keine Wertung. Wenn die Originalquelle FAZ verfügbar wird, dann natürlich die als Ref. MfG -- Iwesb (Diskussion) 03:55, 17. Sep. 2015 (CEST)

Wikipedia ist kein Newsticker. Nur weil irgendwo etwas über eine Person gesagt wird, müssen wir das nicht sofort auch weiterverbreiten. Der Vorwurf des Plagiats ist enorm schwer für einen Wissenschaftler, das kann das Ende der Karriere bedeuten. Da möchte ich nicht sofort etwas verbreiten, was sich hinterher (in 2 Wochen vielleicht) als Verleumdung herausstellt. Wenn der Vorwurf sich erhärtet, es dann noch zuverlässige Quellen und Details mit Informationen von allen Seiten gibt, die auch allgemein zugänglich sind, dann kann man das in den Artikel einbauen. Bei Gerichtsverfahren wird hier im allgemeinen so verfahren, dass der Name in der Öffentlichkeit bekannt sein muss, damit er genannt wird und dabei ist Öffentlichkeit nicht nur eine Zeitung. Beate Zschäpe steht vor einem ordentlichen deutschen Gericht und der Fall ist beinah weltweit in den Medien, das ist kein Vergleich in diesem Fall. Darum ist im Augenblick hier noch von der Unschuld der Person auszugehen, man kann das beobachten und ggf. nach dem Ausgang eines Verfahrens entsprechendes in den Artikel schreiben. Selbst dabei ist dann zu prüfen ob der Vorgang relevant ist oder nicht. Ein negativer Entscheid ist, für mich wieder schon fast nicht mehr berichtenswert (s.o. Verleumdungsgefahr). So ist die Unschuldvermutung in diesem Falle für mich auszulegen. --Drgkl (Diskussion) 09:26, 17. Sep. 2015 (CEST)

Diese Übersicht (Achtung: work in progress!) dürfte sehr hilfreich für all diejenigen Zeitgenossen sein, die den Fall in seiner Dimension und seinem potentiellen "Verleumdungsgehalt" etwas besser einschätzen können wollen: http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Analyse:Ulm/Befunde Licentiatus 18:20, 21. Sep. 2015 (CEST)

Neue Entwicklung, Rüge der Österreichischen Akademie der Wissenschaften: http://www.oeaw.ac.at/fileadmin/NEWS/2017/PDF/OEAW_Stellungnahme_Wissenschaftsethik.pdf Sollte man das einarbeiten?

Ausgerechnet Aufsatz über Urheberrecht. Legal Tribune Online berichtet.

http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/passau_stadt/1808714_Uni-Passau-Plagiats-Vorwurf-gegen-Jura-Professorin.html

Namentlich genannt. Ein rechtmäßiges Prüfungsverfahren wurde eingeleitet.

http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/dissertation-plagiat-juristen-glanz-und-elend/ LTO gibt konkrete Hinweise und nennt die Professorin namentlich. Unter anderem die Passage "Der urheberrechtliche Begriff der Wissenschaft hat mit methodengerechter Wahrheitssuche und intrinsischer Wahrheitsliebe nichts zu tun." wurde kopiert. Dreister geht es nicht mehr.

Geschädigt ist hier bisher einzig der Frankfurter Kollege dessen geistiges Eigentum verletzt wurde.

Der Artikel enthält Informationen wie: - Seit 2014 ist sie korrespondierendes Mitglied der andalusischen Nationalakademie historisch-juristischer Klasse (Ilustre Sociedad Andaluza de Estudios Histórico-Jurídicos) - Einen Ruf an die Universität Bielefeld hat sie abgelehnt.

Aber einen Plagiatsvorwurf mitsamt Prüfverfahren durch die Universität worüber Legal Tribune Online als Fachmedium des Jahres 2012 Recht/Wirtschaft/Steuern berichtet, soll nicht relevant sein.

Wikipedia ist kein Medium in dem sich Menschen stets in einem positiven Licht darstellen dürfen, sondern ein Faktenmedium. Die Vorwürfe sind nicht aus der Luft gegriffen oder erfunden, man muss nur die beiden Artikel in der JZ vergleichen. Der Verstoß ist eindeutig. (nicht signierter Beitrag von 91.58.0.216 (Diskussion) 11:33, 17. Sep. 2015 (CEST))

Hallo IP. Wenn Du schon selbst Faktenmedium schreibst, dann beherzige das mal. Es wird nicht wegen mangelnder Relevanz abgelehnt, sondern wegen kein Newsticker. Und wenn Du schreibst Geschädigt ist [...] der Frankfurter Kollege und Der Verstoß ist eindeutig, dann muss ich feststellen, dass es gut ist, dass du dir mit den Kollegen einen Editwar geliefert hast und der Artikel nun gegen jegliche Bearbeitung gesperrt ist. Du beurteilst keine Fakten, du verurteilst eine Person. Was eventuell möglich ist, habe ich oben als Textvorschlag formuliert. Ein Kollege hat einen nachvollziehbar begründeten Einwand erhoben. Du kannst jetzt versuchen weitere Meinungen heranzuziehen, dafür gibt es die Dritte Meinung. Aber ein Tip: wenn Du dort genauso aufschlägst wie hier, dann lass es besser, denn dann ist der Ausgang vorhersagbar. MfG -- Iwesb (Diskussion) 12:16, 17. Sep. 2015 (CEST)

Hier die Fakten. Wie beurteilt ihr das? Wurde der Frankfurter Kollege geschädigt? Ja/nein? Immer noch keine Aufnahme in die Wikipedia? Ab wann wird ein Vorwurf in die Wikipedia übernommen? Was ist das Kriterium? Wo ist die Grenze?

Hier ein Auszug: Das Original (Prof. Peukert, Univ Frankfurt, 2013):

Der urheberrechtliche Begriff der Wissenschaft hat mit methodengerechter Wahrheitssuche und intrinsischer Wahrheitsliebe nichts zu tun. Lehrpläne werden als wissenschaftliches Sprachwerk gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG eingeordnet, weil sich „der [urheberrechtliche, A.P.] Bereich der Wissenschaft ... nicht nur auf Forschung und Lehre im engeren verfassungsrechtlichen Sinne [beschränkt].“ Eine wissenschaftliche Darstellung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG zeichnet sich dadurch aus, dass sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand dient. Dabei lässt die Rechtsprechung die Vermittlung „einfachster wissenschaftlicher Erkenntnisse“ genügen und subsumiert Kreuzwort- und Silbenrätsel sowie Lernspiele für Kleinkinder.

Die Kopie in der JZ(Prof. Müßig, Univ Passau 2015):

Der urheberrechtliche Begriff der Wissenschaft hat mit methodengerechter Wahrheitssuche und intrinsischer Wahrheitsliebe nichts zu tun. Schon Lehrpläne werden als wissenschaftliches Sprachwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG eingeordnet, weil sich „der [urheberrechtliche] Bereich der Wissenschaft ... nicht nur auf Forschung und Lehre im engeren verfassungsrechtlichen Sinne [beschränkt].“ Eine wissenschaftliche Darstellung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG zeichnet sich dadurch aus, dass sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand dient. Dabei lässt die Rechtsprechung schon die Vermittlung „einfachster wissenschaftlicher Erkenntnisse“ für die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit genügen und subsumiert bereits Kreuzwort- und Silbenrätsel sowie Lernspiele für Kleinkinder.

Es handelt sich um eine eindeutige Kopie und dann auch noch zum Thema Urheberrecht. "Auf der Startseite der Universität Passau heißt es seit dem 16.9.2015, es gäbe Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten. In der F.A.Z. vom 16 September Seite 4 ist zu lesen, dass Müßig in einem Aufsatz für die JZ (Juristenzeitung) von einem Frankfurter Kollegen abgeschrieben haben soll. Der Beitrag von Müßig werde im elektronischen Archiv gesperrt so die JZ. Auf der Lehrstuhlseite der Professorin ist der entsprechende Beitrag nicht mehr zu finden.

− Die Universität prüft den Vorgang derzeit." Was ist daran Vorverurteilend? Die Faktenlage ist eindeutig, der Vorwurf steht im Raum, LTO, FAZ, Regionalblätter berichten darüber. Die JZ hat den Beitrag entfernt. Auf der Lehrstuhlpage ist der Artikel nicht mehr zu finden. Was gibt es an dem VORWURF zu rütteln? (nicht signierter Beitrag von 91.58.0.216 (Diskussion) 14:31, 17. Sep. 2015 (CEST))

An dem Vorwurf ist erstmal nicht "zu rütteln", wenn man für die Universität (evtl. auch die Fachpresse) arbeitet, dann ist das alles wichtig und dem muss man auch nachgehen. Aber wenn es um Wikipedia geht, dann ist er nicht so einfach siehe Artikel über lebende Personen. Eine Erwähnung des Vorgangs in der Wikipedia ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen nur zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Stand des Verfahrens, so wie er ist, nicht vertretbar.--Drgkl (Diskussion) 15:12, 17. Sep. 2015 (CEST)
Hallo Drgkl, mich würde mal interessieren, woraus Du aus der verlinkten Seite ableitest, über die in renommierten Organen berichteten Vorwürfe dürfe nicht in diesem Artikel berichtet werden? Auch der Hinweis, WP sei kein Newsticker, geht ja wohl fehl. Unter WP:WWNI heißt es unter Nr. 8:
Wikipedia ist kein Newsticker oder Veranstaltungskalender. Zwar sollen aktuelle Ereignisse, die für Wikipedia relevant sind, so zügig wie möglich eingearbeitet werden, doch ist dabei der Charakter von Wikipedia als Enzyklopädie zu wahren. Wikipedia ist insbesondere kein Pressespiegel und dient nicht als Archiv für reine Nachrichtentexte. Texte, deren Inhalt die laufende Berichterstattung zu einem aktuellen Thema ist, sollten direkt bei Wikinews erstellt werden, weil die spätere 1:1-Übertragung solcher Texte von Wikipedia nach Wikinews aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Hinweise für den Umgang mit tagesaktuellen Artikeln sind auf Wikipedia:Neuigkeiten zu finden. Bei der Ankündigung künftiger Ereignisse ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, in der Regel sind solche Informationen für die Wikipedia nicht geeignet. Ankündigungen, die in absehbarer Zukunft liegen und von besonderer Relevanz sind, können aufgenommen werden, sofern sie durch besonders zuverlässige Informationsquellen (zum Beispiel Berichterstattung in Fachzeitschriften) belegt sind.
Um ein sich ständig veränderndes Ereignis geht es hier aber nicht: Die Vorwürfe stehen bereits im Raum, dieser Vorgang ist abgeschlossen. Gert Lauken (Diskussion) 19:33, 17. Sep. 2015 (CEST)
Der Vorwurf steht im Raum. Es gibt aber keine Entscheidung ob es sich nun um ein Plagiat handelt oder nicht. Erst wenn es eine Entscheidung gibt, ist der der Vorgang "Plagiat" wirklich abgeschlossen. Ein Vorwurf ist zunächst einmal kaum ein relevantes Ereignis. Politikern wird auch immer vorgeworfen hier oder da nicht die Wahrheit gesagt zu haben oder Musiker sollen immer wieder bei diesem oder jenem Kollegen Melodien abgeschrieben haben und wir schreiben das nicht sofort in den betreffenden Artikel. Wikipedia ist kein Newsticker sondern hier werden die für eine Person (lebens)relevanten Ereignisse aufgeführt. Ein Streit unter Wissenschaftlern ist noch lange nicht relevant. Plagiatsvorwürfe sind soetwas wie ein Modethema geworden, aber es hat wie bereits erwähnt eine enorme Tragweite für die Person, deshalb hat sie auch ein Recht darauf, dass nicht jeder Vorwurf letztendlich für die Ewigkeit und internetweit von uns aufgelistet wird. Das ist ein angemessener Umgang mit lebenden Personen, wie er in den Leitlinien angemahnt wird. Die Universität muss diesen Vorwurf sofort ernst nehmen und ihn untersuchen. Mit der Streichung des Beitrages von der Lehrstuhlseite kann man sich gegen den Vorwurf wehren hier würde jemand gedeckt und man nehme das nicht ernsthaft, so kann man seine Untersuchung führen. Warten wir das Ergebnis der Untersuchung ab und dann schreiben wir darüber, wenn es sich um ein relavantes Ereignis handeln sollte.--Drgkl (Diskussion) 02:03, 18. Sep. 2015 (CEST)

Natürlich ist der Vorgang ein relevantes Ereignis, weil es möglicherweise den Verlust der Lehrbefugnis darstellt. In dem von dir angesprochenen Leitfaden über lebende Personen steht als ausdrücklich zulässiges Beispiel: "Einem Politiker wird eine Bestechungsaffäre nachgesagt. Er bestreitet sie, aber der Spiegel druckt die Vorwürfe und löst einen öffentlichen Skandal aus. Wir haben eine Person des öffentlichen Lebens, eine für das Wirken des Politikers bedeutsame Information und glaubwürdige Quellen – die Affäre kann im Artikel dargestellt werden, wenn dort klargestellt wird, dass es sich um eine Beschuldigung handelt und nicht um eine festgestellte Tatsache, und wenn der Spiegel-Artikel als Quelle angegeben wird." Halten wir fest. Voraussetzungen: 1. Person des öffentlichen Lebens. 2. eine für das Wirken bedeutsame Information. 3. Glaubwürdige Quellen. 4. Klarstellung das es sich um eine Beschuldigung handelt. Hier haben wir den Fall, dass die FAZ und die LTO (Fachmedium des Spiegels) die Vorwürfe drucken.(3) Wir haben eine Person des öffentlichen Lebens, eine für ihr Wirken mehr als bedeutsame Information und mehr als glaubwürdige Quellen.(2 und 1) Jeder hat in jeder juristischen Bibliothek öffentlichen Zugang zu den Zeitschriften der JZ und kann den Vorwurf sogar sofort überprüfen, also noch weit mehr als in dem Politikerbeispiel. (3) Die Änderung wieß eindeutig darauf hin, dass es sich um einen Vorwurf handelt. (4) Wenn nun jemand eine Vorverurteilung reininterpretieren möchte ist das seine Sache. Alle Voraussetzungen wie im obigen Beispiel sind erfüllt. Umgekehrt stehen im ganzen Artikel verteilt unbelegte Nichtigkeiten. Abitur? Hat jeder. Relevanz? Quelle? Uniaufenthalte. Quelle? Förderung? Quelle? Und so weiter und so weiter. Es hat den Eindruck als basteln sich hier bestimmte Personen ihren eigenen Ruhmesartikel. Damit muss Schluss sein. Wer im Wiki steht hat keinen Anspruch auf positive Beurteilung, sondern es handelt sich um eine Enzyklopädie. Damit geht einher das Wissen und Informationen neutral bewahrt werden. PA entfernt. -- Miraki (Diskussion) 09:07, 19. Sep. 2015 (CEST) Darum kann sich ein neutrales Wissensmodul nicht kümmern. Hier wird eine Wahrheitsklitterung mit klarer Tendenz zu Wohlgefallensartikeln betrieben. Unbelegte Auszeichnungen und Ehrungen zum Schützenkönig des Ortes Pusemuckel werden kommentarlos übernommen. Unangenehme extrem relevante negative Fakten die durch Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung gedruckt werden unter den Tisch gekehrt. (nicht signierter Beitrag von 80.142.28.175 (Diskussion) 07:57, 18. Sep. 2015 (CEST))

Die Qualität des Artikel ist hier nicht Gegenstand eines Editwars gewesen und nicht Gegenstand der Diskussion, sondern eine einzelne ganz konkrete Änderung. Wenn der Artikel wieder freigegeben wurde, dann kann man ihn problemlos von unbelegten Aussagen säubern, die gegen Wikipediabelegregeln verstoßen und auch Formulierungen, lassen sich dann ändern nur ist die Einhaltung von Regeln in jeder Richtung zu beachten ob nun Lob oder Kritik. --Drgkl (Diskussion) 11:03, 18. Sep. 2015 (CEST)

Sonstiges

Kann man mal bitte den povigen und unbelegten Abschnitt

Kennzeichnend für ihr Schaffen ist ihr Bemühen, die historischen Fächer als Bestandteil der juristischen Ausbildung zu erhalten, Bedingungen für interdisziplinäre Forschung zu schaffen und einen internationalen Gedankenaustausch sowie Graduiertenförderung zu ermöglichen.

streichen? P.S.: Dem Artikel könnte ohnehin eine bessere Bequellung nicht schaden. Gert Lauken (Diskussion) 19:17, 17. Sep. 2015 (CEST)

Zustimmung. Der ganze Artikel erweckt den Eindruck einer unbelegten Lobhudelei. (nicht signierter Beitrag von 80.142.28.175 (Diskussion) 07:57, 18. Sep. 2015 (CEST))

Der Beitrag ist doch einer Bearbeitung zugänglich, oder nicht? "Seid mutig!" Licentiatus 10:54, 23. Sep. 2015 (CEST)
Artikel war gesperrt. Gert Lauken (Diskussion) 12:39, 26. Sep. 2015 (CEST)
Der erste Schritt ist ja nun schon gemacht. 213.61.84.198 11:33, 24. Sep. 2015 (CEST)

Auswahl der (selbständigen und unselbständigen) Schriften

Die Auswahl ihrer Schriften enthält nun - wegen dessen umfangreicher Rezeption - auch den Open-Access-Aufsatz in der JZ. Ich denke, das ist gerechtfertigt. Mir ist nicht ganz klar, mit welcher Intention eine bestimmte IP den Aufsatz immer wieder löscht. Licentiatus 11:12, 28. Sep. 2015 (CEST)

Disziplinarverfahren

"Die Universitätsleitung hat in ihrer Sitzung am 11. November 2015 auf Grundlage der Stellungnahme der Kommission festgestellt, dass ein Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vorliegt und missbilligt diesen ausdrücklich. ... Die Autorin hat das Fehlverhalten ohne Einschränkung eingeräumt. ... Das wissenschaftliche Fehlverhalten von Frau Müßig rechtfertigt den Verdacht für das Vorliegen eines Dienstvergehens. Der Präsident Prof. Dr. Burkhard Freitag wird daher als Dienstvorgesetzter pflichtgemäß ein Disziplinarverfahren einleiten. ..."

Quelle: http://www.uni-passau.de/bereiche/presse/pressemeldungen/meldung/detail/wissenschaftliches-fehlverhalten-an-der-universitaet-passau-stellungnahme-der-universitaetsleitung/ --89.204.139.83 21:26, 12. Nov. 2015 (CET)

Ich weiss, akademische Mühlen mahlen langsam, aber nach über 2 Jahren sollte doch klar sein, ob es zu einem Disziplinarverfahren gekommen ist oder nicht. Falls das eine Luftnummer geblieben ist, sollte der diesbezügliche Satz raus. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 13:21, 8. Mär. 2018 (CET)
Es musste dazu einen Beleg geben - wenn die Universität etwas darüber publiziert hat, dann gerne. Aber meistens versanden solche Untersuchungen. Da es angekündigt worden ist, ist das immerhin belegt. --WiseWoman (Diskussion) 22:54, 10. Mär. 2018 (CET)
Ich gebs zu, ich verstehe diesen Revert nicht. Die Frau hat Mist gebaut, das wurde festgestellt, sie hat einen "Rueffel" bekommen und sich entschuldigt. Genau das steht in der Version von Silberritter18; eine "Reinwaschung" (vgl. VM) kann ich nicht erkennen. Ob ein internes Disziplinarverfahren angestrengt wurde und welches Ergebnis dabei erreicht wurde, kann von unserer Seite nicht in Erfahrung gebracht werden, siehe oben zitierte Aussage der Uni Passau: Über den weiteren Fortgang dieses personalrechtlichen Verfahrens wird aus Gründen des Datenschutzes nur die Betroffene selbst und die [...] zuständige Disziplinarbehörde [...] informiert. Im Fruehjahr 2018 sind keine Konsequenzen erkennbar (die Lemmatraegerin ist immer noch Prof an der Uni Passau und Mitglied der ÖAW). Es macht doch keinen Sinn, jetzt fuer alle Zeit ein Disziplinarverfahren in dem Artikel festzuschreiben, der - siehe Beitrag Stefan64 - maximal eine "Luftnummer" war. Meint -- Iwesb (Diskussion) 06:03, 11. Mär. 2018 (CET)
Verstehe diesen Revert ebenfalls nicht. Meldung als Vandalismus auch eher skurril, wenn selbst ohne Begründung editiert wird. tesat24 (Diskussion) 23:35:07, 11. Mär. 2018 (CET)

Belege

Benutzer:Silberritter18 versucht jetzt mehrfach, diesen Lemma zu "verschönern" durch die Wegnahme von unliebsame Belege. Ich habe das ausführlich auf seiner/ihre Diskussionsseite dargestellt, ich kopiere die Gründe hierher:

  • "Fn. 3 nicht sachdienlich";
    Es handelt sich um "Jochen Zenthöfer: Ein Knauf als Falltür. Plagiat in der „Juristenzeitung“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. September 2015, Seite N 4." Es wird genau über diesen Plagiats-Fall berichtet, wie wohl es sicherlich schmerzlich ist für Frau Müßig.
  • "Fn. 4 irreführend; 'Entzug der Lehrbefugnis' abwegig";
    Es handelt sich um "Uni prüft Plagiats-Vorwurf gegen Jura-Professorin, Passauer Neue Presse vom 16. September 2015 (abgerufen am 5. März 2018). [1]" Das ist ein Pressebericht darüber, es ist ein Beleg dafür, dass die Universität den Fall prüft.
  • "Fn. 5 irreführend da kein Diss-Plagiat";
    Es handelt sich um "Roland Schimmel: Glanz und Elend des deutschen Dissertationsplagiats, Legal Tribune Online vom 17. September 2015 (abgerufen am 5. März 2018). [2]" Das ist nur der Überschrift, im Artikel wird genau auf den Plagiatsfall Bezug genommen.
  • "Fn. 7 inhaltlich fehlerhaft, keine Disziplinargewalt d. Akademie"
    Es handelt sich um "Österreichische Akademie der Wissenschaften: Stellungnahme der ÖAW zu wissenschaftlichem Fehlverhalten eines ausländischen Mitglieds. April 2017 (abgerufen am 5. März 2018). [3]" Es ist völlig belanglos, ob sie Disziplinargewalt haben. Sie haben eine Stellungnahme herausgegeben.

Man kann unliebsame Reportagen, die Fakten belegen, nicht einfach löschen. Gibt es weitere Gründe, die für Löschung sprechen könnten? Bzw. gibt es eine Presseerlärung der Universität darüber, wie sie entschieden haben? Das kann gerne ergänzt werden. --WiseWoman (Diskussion) 20:35, 13. Mär. 2018 (CET)

@WiseWoman: Moeglicherweise reden wir ja nur "aneinander vorbei". Der durch Editwar und jetzt durch Artikelsperre fixierte aktuelle Text beginnt mit Im September 2015 berichteten verschiedene Medien über den Verdacht, ein Aufsatz enthalte Plagiate. Das ist IMO veraltet, der Vorwurf ist bestaetigt. Die Aussage Die Universität Passau kündigte eine Prüfung des Vorwurfs an ist ebenfalls ueberholt; diese Pruefung erfolgte, vgl. Stellungnahme der ÖAW (betrachtet die Akademie, wie zuvor auch die Universität Passau, das wissenschaftliche Fehlverhalten der Juristin als erwiesen). Weitergehende Disziplinarmassnahmen der Uni Passau sind - wie im vorigen Diskabschnitt ausgefuehrt - nicht erkennbar, die "Moeglichkeit" dazu muss IMO nicht mehr erwaehnt werden (falls ich mich irre und eine solche Disziplinarmassnahme erst noch ansteht, dann wuerde - bei entsprechenden Folgen - das natuerlich in den Artikel einfliessen muessen). Die Artikelversion von Silberritter18 halte ich fuer die bessere, da sie den derzeitigen Stand widerspiegelt. Ueber die spezielle Auswahl der Einzelnachweise kann man stets diskutieren; diese sind ja vorhanden und abrufbar. Wobei die recht aktuelle Stellungnahme der ÖAW doch auch in der Version von Benutzer:Silberritter18 enthalten ist (wobei Art und Umfang der disziplinäre Maßnahme gegenüber ihrem ausländischen Mitglied durch die ÖAW mir voellig unbekannt sind). MfG -- Iwesb (Diskussion) 01:14, 14. Mär. 2018 (CET)
Ich weiß, dass die Universität Passau geprüft hat, aber sie haben meines Wissens noch keine Erklärung dazu abgegeben. Daher ist es noch "schwebend". Oder gibt es (ausser der Entschuldigung) dafür einen Beleg? Dann kann man diesen Satz korrigieren. Ich habe lediglich die Belege immer wieder ergänzt, nichts am Text geändert. Einen anderen Benutzer hat den Hinweis auf ihre Publikationen im Geburtsname gelöscht, das hatte ich (mit)moniert. Das ist wichtig um einzuordnen, dass Veröffentlichungen von beiden Autorinnen dieselbe Person darstellen. Leider ist in der jetzige Fassung eine Veröffentlichung aus 2016 vor 2003 gerutscht, die muss dann nach unten, wenn die Sperre wieder aufgehoben ist. --WiseWoman (Diskussion) 15:52, 14. Mär. 2018 (CET)
Die Pruefung der Uni Passau war mit Sitzung vom 11. November 2015 abgeschlossen, siehe hier. Die Information ist IMO auch enthalten in der Stellungnahme der ÖAW (s. mein Beitrag vom 14. Maerz, 01:14 Uhr). MfG -- Iwesb (Diskussion) 05:47, 15. Mär. 2018 (CET)
Danke für den Link! Dann kann das Ergebnis eingearbeitet werden, wenn die Seitensperre aufgehoben wird. --WiseWoman (Diskussion) 00:16, 17. Mär. 2018 (CET)

Hier geht es ja rund. Also ich kann der Version von :@Silberritter18: und :@Tesat24: auch einiges mehr abgewinnen, wobei :@WiseWoman: natürlich Recht hat mit dem Einarbeiten des Ergebnisses des Disziplinarverfahrens. „Reportagen“ kann ich in den angeführten Quellen aber nicht erkennen. M.E. bringen sie auch keinerlei Erkenntnisgewinn, da der Sachverhalt doch spätestens durch die Entschuldigung und die PM der Uni Passau feststeht. Wozu also Verdachtsberichterstattung? Verdacht und die Prüfung von Maßnahmen sind veraltet (2015!). Der Verdacht ist bestätigt, die Prüfung abgeschlossen. Da sollte man doch die Ergebnisse einarbeiten. Ansonsten kann ich eigentlich nur :@Iwesb: zustimmmen.

Deswegen Vorschlag zur Güte:

Ein Aufsatz[1] Müßigs in der JuristenZeitung 2015 enthielt Plagiate. Die Universität Passau hat den Vorwurf geprüft und abschließend rechtlich gewürdigt. Die JuristenZeitung sperrte den Zugang zu dem Aufsatz in ihrem elektronischen Archiv und veröffentlichte eine Entschuldigung Müßigs[2]. Die Leitung der Universität Passau und die Österreichische Akademie der Wissenschaften haben im Jahr 2016 ihre Missbilligung im Hinblick auf den festgestellten Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zum Ausdruck gebracht.[3] Der Vorfall hatte keine akademische Konsequenzen zur Folge, das Disziplinarverfahren wurde inzwischen abgeschlossen. Eine Veröffentlichung des Ergebnisses erfolgte nicht. [4]

Die VM kann ich im Übrigen nicht nachvollziehen. Wenns keine weiteren Einwände gibt, setze ich das bei Gelegenheit so um. --ste426 (Diskussion) 15:16, 21. Mär. 2018 (CET)

: Nee, das ist ja gerade der Punkt. In den drei angegebenen Links wird über das Plagiat berichtet. Bei der "Entschuldigung" wundert man sich, was genau da passiert ist. Daher würde ich wenigstens die FAZ und LTO Links angeben, die genauer darauf eingehen. Wahlweise kann ich natürlich die Aussagen von dort mit in's Wikipedia Artikel einbauen. Mir schien es aber mit dem Links am besten: Wer mehr darüber willen will, schlägt nach. --WiseWoman (Diskussion) 13:02, 23. Mär. 2018 (CET)
: :Sorry für die verspätete Antwort. Also ich habe mir jetzt mal den LTO Link genauer angesehen. Ich wäre in jedem Fall für eine integrierte Fassung. Ich kann aber nicht ganz sehen, was man da von der LTO Seite übernehmen solle:

-Dass das Plagiat in einem JZ Aufsatz war, haben wir drin. -Wer die Professorin war, ist auch klar. -Das der Ursprungsautor aus Frankfurt kam halte ich für irrelevant, kann aber von mir aus rein. Wie der Titel des Aufsatzes des Ursprungsautors war und welcher Satz unter anderem abgeschrieben wurde, kann von mir aus auch rein, aber ich sehe hier keinen relevanten Erkenntnisgewinn. -Das der Aufsatz gesperrt werden soll ist überholt. -Den Uni Passau Hinweis haben wir schon drin. Ich kann in dem LTO Artikel also nichts Weitergehendes, was berichtenswert wäre, erkennen. Hab ich da was übersehen? Den FAZ Artikel muss ich mir noch mal genauer ansehen. Bin gerade im Zug und kann nicht hinter die „Paywall“. . --ste426 (Diskussion) 11:41, 09. Apr. 2018 (CET)

Konnte mir nun endlich auch den verlinkten FAZ Artikel besorgen. Ich verstehe die ganze Sache leider immer weniger. Auch in diesem stehen doch keine relevanten Zusatzangaben? - Name der Professorin haben wir drin. - Wo der Aufsatz erschienen ist, haben wir drin. - Inhalt und Thema das Aufsatzes kann man von mir aus einarbeiten. - Welcher Satz unter anderem genau übernommen wurde ist doch nun wirklich nicht von großem Interesse, oder? - Beabsichtigte Sperre des Aufsatzes durch JZ ist überholt. Der Aufsatz wurde gesperrt und das haben wir auch drin. - Auch die bloßen Verweise auf die erste Stellungnahme der Uni ist überholt. Das relevante Ergebnis, bzw. wieviel davon in Erfahrung zu bringen war, haben wir eingearbeitet. - Das Sie Inhaberin eines ERC Advanced Grants ist, haben wir auch drin. - Bezüglich der Gefährdung dieses Grants sind es nur Mutmaßungen. Da war offensichtlich auch nichts dran. Im ERC Verzeichnis steht der Grant noch ganz normal drin und auf der Homepage des Projekts werden immer mal wieder neue Zwischenstände publiziert. Da wurde also wohl nichts aberkannt. . --ste426 (Diskussion) 14:46, 29. Apr. 2018 (CET)

Zusammenfassend kann ich die Relevanz der Inhalte also nicht erkennen. Vielleicht übersehe ich auch was. Welche Informationen genau sollen denn von diesen Quellen eingearbeitet werden? Also welche relevante, bestätigte und nicht bereits vorhandene Information? Das einzige was für mich nachvollziehbar wäre, wäre das Thema des Aufsatzes und von wem die Textstellen kommen, aber das sind doch wirklich keine entscheidenden Punkte. Ich verstehe also absolut nicht, woher dieser Edit-War herrührt und warum diese zwei Quellen so bedeutend sein sollen.

@Ste426: Das Ganze sieht etwas eingeschlafen aus. Da es wohl offensichtlich keinen Widerspruch mehr gibt, kann man sich doch nun heranwagen und das umsetzen. Vielleicht nimmt man ein Detail zu dem Aufsatz auf, aber die FAZ und LTO Quelle erscheint nun ja wirklich in keiner relevanten Weise als gewinnbringend. --Tesat24 (Diskussion) 12:43, 14. Mai 2018 (CET)
Ich kann keinen Grund erkennen, warum hier irgendwas gelöscht werden sollte. --M@rcela Miniauge2.gif 13:21, 14. Mai 2018 (CEST)
Es geht ja um eine Überarbeitung der veralteten Teile. Da stellt sich die Frage, was man mit nimmt und was nicht, was eingearbeitet wird und was überholt ist. Welche Teile genau hältst du den für relevant an den diskutierten Quellen? Berücksichtige das gerne. Ansonsten mach ich mich einmal an die Neufassung, wenn ich Zeit dafür finde. @Ralf Roletschek: @Tesat24: --ste426 (Diskussion) 19:57, 15. Mai 2018 (CET)
  1. „Ein Knauf als Tür“: Open Access-Verpflichtung durch Forschungsförderung vs. Gemeinfreiheitsgrenzen digitaler Wissenschaftskommunikation, JuristenZeitung, 2015, S. 221–232.
  2. Hinweis, Ulrike Müßig, JuristenZeitung, 70(19), Oktober 2015, S. 936 [4]
  3. Österreichische Akademie der Wissenschaften: Stellungnahme der ÖAW zu wissenschaftlichem Fehlverhalten eines ausländischen Mitglieds. April 2017 (abgerufen am 5. März 2018).
  4. Universität Passau Wissenschaftliches Fehlverhalten an der Universität Passau: Stellungnahme der Universitätsleitung November 2015 (abgerufen am 21. März 2018).