Diskussion:Ultraleichtflugzeug

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CVFR für UL

"Kontrollierte Sichtflüge CVFR sollen europaweit ermöglicht werden." Für diesen Satz finde ich keine Quelle. Es wäre zwar sehr wünschenswert, wenn CVFR mit entsprechender Zusatzausbildung für UL-Flieger bald möglich wäre, aber ich finde diesen Satz nur auf der Wikipedia-Seite und anderen Seiten, die Wikipedia zitieren. Kann jemand diesen Satz denn belegen? Von wem geht die Initiative aus? Wie weit ist die Initiative, usw.?

Ich habe den Satz "Kontrollierte Sichtflüge CVFR sollen europaweit ermöglicht werden." nun gelöscht. Er lässt sich nicht belegen. Bitte erst wieder mit Beleg aufnehmen. Alle Seiten im Netz dazu zitieren Wikipedia. Es braucht hierfür dringend eine Quelle außerhalb von Wikipedia.

Begriff "Luftfahrzeug"

Es handelt sich um ein Luftsportgerät. Im Artikel wird es so dargestellt als sei die Definition über die Anzahl der Insassen und das Vorhandensein eines Motors gegeben. Ein Luftsportgerät ist eine eigene Kategorie in der Gruppe der Luftfahrzeuge. https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html Dies ist auch Sprachgebrauch so angewandt. Teilweise werden fast baugleiche Luftfahrzeuge (z.B. Breezer) je nach Kundenwunsch als UL oder als Flugzeug zugelassen. Rechtsvorschriften mit Bezug zu Flugzeugen finden hingegen bei ULs keine Anwendung. Das ist auch konzeptionell so gewollt um die Eingangshürden in den Luftsport zu senken. Rechtlich ist es also ein UL eher ein fliegender Tennisschläger als ein Flugzeug. Hier wird durch das Eingehen auf das amerikanische LSA bewusst oder unbewusst die im deutschen Sprachgebrauch sehr eindeutige Definition verwässert. Wenn kein Widerspruch kommt, ändere ich den Artikel in zwei Wochen entsprechend. (nicht signierter Beitrag von 2a00:20:6094:7166:c684:5b4b:3055:34d3 (Diskussion) 22:01, 3. Aug. 2021 (CEST))

Was heißt „entsprechend“, was genau hast du an Änderungen vor? Bevor du das etwas präzisierst, ist qualifizierte Kritik schlecht möglich :) Ich habe ein wenig das Gefühl, dass du „Luftsportgerät“ und „Ultraleichtflugzeug“ gleichsetzt. Dass ein UL ein Luftsportgerät und kein Flugzeug ist, erfährt jeder angehende UL-Pilot spätestens in den ersten 20 Minuten Luftrecht. ULs sind eine Teilmenge der Luftsportgeräte, nämlich diejenigen, die genau einen Motor (die CriCri ist deshalb kein UL, weil sie zwei hat) und einen oder zwei Sitzplätze haben. Gleitschirme sind auch Luftsportgeräte, aber keine ULs. Dass das Flugzeug in der Bezeichnung sprachlich noch drinsteckt, obwohl es rechtlich keines ist, ist natürlich ein bisschen doof, aber das gewaltsam zu ändern wäre Begriffsetablierung. Die Dinger heißen nun mal so. --Kreuzschnabel 23:46, 3. Aug. 2021 (CEST)
Dann Arbeite das bitte unter den Unterabschnitt DEU ein. Andere Länder haben andere Definitionen. Die Einordnung von UL-Flugzeugen als Luftsportgerät ist eine rein natonale deutsche Regelung, Österreich ähnlich. In der zugrundlegende EU-Verordnung 2018/1139 wird man den Titel Luftsportgerät nicht finden sondern es ist im Annex 1: Flächenflugzeuge mit einer messbaren Abreißgeschwindigkeit oder Mindestgeschwindigkeit im stationären Flug in Landekonfiguration von höchstens 35 Knoten CAS (Calibrated Air Speed — berichtigte Fluggeschwindigkeit), Hubschrauber, Motorgleitschirme, Segelflugzeuge und Motorsegler mit höchstens zwei Sitzen und einer von den Mitgliedstaaten erfassten höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von nicht mehr als.... Es wird also in der EU Verordnung sehr wohl von Flugzeugen gesprochen, die eben als Annex 1 Flugzeuge nicht unter dei Regelunskompetenz der EU fallen, nur die DEU machen daraus dann ein Luftsportgerät aufgrund nationaler Regelungskompetenz. --Salier100 (Diskussion) 21:45, 4. Aug. 2021 (CEST)

flugplatz

wie lautet die bezeichnung nach LuftVG bzw. LuftVZO für das "gelände", wo diese "sportgeräte" starten und landen? M.E nicht Flugplatz und auch nicht segelfluggelände. Bleibt eigentlich nur der Sonderlugplatz.--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:30, 12. Nov. 2021 (CET)