Diskussion:Umsatzsteuer (Deutschland)/Archiv

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Verkehrsteuer?

Die Umsatzsteuer und die Verkehrsteuer sind nach dem deutschen Recht nicht deckungsgleich. Die Umsatzsteuer wird immer explizit im Gesetz genannt. Siehe dazu auch ins Grundgesetz. Daher sollte der Begriff Verkehrsteuer aus dem Text (meiner Meinung nach) gestrichen werden.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 87.78.20.217 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 11:42, 11. Aug 2006 (CEST))

Nein, die Begriffe sind nicht deckungsgleich, da hast Du wohl recht. Es gibt einen akademischen Streit um die Differenzierung zwischen Verbrauchsteuer und Verkehrsteuer. Sicher ist, dass die Umsatzsteuer auch eine Verkehrsteuer ist (guckstu hier). So hat jedenfalls der BFH mehrfach entschieden, dass die USt den Charakter einer Verkehrsteuer hat (z.B. BStBl III-1953 S.332) und auch das BVerfG sieht die USt "im Schnittpunkt zwischen Verbrauch- und Verkehrsteuer". Das Grundgesetz übrigens sieht die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer und die Umsatzsteuer als Verkehrsteuer. Die Definition als Verkehrsteuer ist also korrekt und sollte gewiss nicht gestrichen werden' --Omi´s Törtchen ۩ - ± 12:16, 11. Aug 2006 (CEST)

Berechnung

wollt fragen wie man bein einem bruttopreis mehrwertsteuer berechnet!

Mehrwertsteuer = Bruttopreis - (Bruttopreis / (1 + Mehrwertsteuersatz) ), also 116 - (116/1,16) = 16 --Axel AC 21:34, 17. Mai 2006 (CEST)

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Ist das Beispiel Differenzbesteuerung richtig? hier wird die Mehrwertsteuer ja mitbesteuert, wenn auf die 1000 Euro (incl. Mehrwertsteuer) die Mehrwehrtsteuer erhoben wird und nicht auf 1000/(1+Steuersatz)

Das hier ist kein Forum um Hilfeleistung in Steuersachen zu erlangen, das mal nur Vorneweg. Ich darf jedoch an dieser Stelle mal zur Klarstellung den § 25a III Satz 2 UStG zitieren "Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemssungsgrundlage.".--Philipp.Walther 12:50, 22. Mär. 2007 (CET)
KOPF einschalten hilft, lieber Philip.Walther. Wir sprechen von Differnzbesteuerung. Insbesondere handelt es ich bei o.g. Frage wohl kaum um eine steuerrechtliche Beratung, die Du im übrigen auch nicht anbieten darfst..... --80.144.160.118 10:37, 23. Apr. 2007 (CEST)

Bearbeiten

Es sollten die wichtigsten Eckdaten (Steuersatz, Anwendungsdaten) prominenter im Artikel plaziert sein. Um hier die MWSt-Erhöhung ab 2007 zu erfahren mußte ich eben die Suchfunktion bemühen. Lexikographischer Stil geht vom groben zum feinen... Grüßken --Rob 06:22, 15. Mai 2006 (CEST)

Laut Inhaltsverzeichnis wäre in Abschnitt (10 Steuertarif/Steuersatz) dort alles zu finden gewesen, was die suchst. Este 17:59, 16. Mai 2006 (CEST)

Es sollte nicht nur wie beim § 19 der Gesetzestext fast wörtlich wiedergegeben werden, sondern auch Dinge, die darüber hinaus gehen. --Axel AC 21:34, 17. Mai 2006 (CEST)

Artikel zum gleichen Thema

Ich zitiere von Wikipedia:Artikel zum gleichen Thema: "Umsatzsteuer und Umsatzsteuer (Deutschland) -- im Artikel Umsatzsteuer ist der größte Teil auch nur D und sollte in Umsatzsteuer (Deutschland) eingebaut werden. Ö habe ich auch bereits herausgezogen. Der erstere sollte nur allegemein und eine Übersicht zumindest über Europa geben. --K@rl 13:09, 22. Okt 2005 (CEST)

Sehe ich genau so --Chrisqwq 12:04, 8. Mär 2006 (CET)
Deshalb werde ich in den nächsten Tagen Die Artikel USt und USt/DE komplett umbauen. Alles DE-spezifische werde ich in ebendiesen Artikel verschieben und doppeltes anschließend löschen. Für Kritik: --Omi´s Törtchen 01:28, 18. Jun 2006 (CEST)

Voller Umsatzsteuersatz auf Luxusartikel

Bei dem ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel geht es um Grundnahrungsmittel. Luxusartikel (wie z.B. Hummer, Langusten etc.) sind davon ausgenommen. Auf diese Artikel muss also der volle Steuersatz bezahlt werden. Ausserdem geht es nur um Lebensmittel die nicht für den unmittelbaren Verzehr gedacht sind. Auf Lebensmittel die in einem Restaurant oder Imbiss gekauft werden muss auch der volle Steuersatz gezahlt werden.

Das ist so nicht ganz Richtig, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen die die in § 12 Abs. 2 UStG genannten Umsätze. Dieser Absatz verweist auch auf die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz. Die Umsätze die aus z. B. der Lieferung der dort genannten Gegenstände entstehen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz und da steht nix von Grundnahrungsmittel, sondern es ist eine abschließende Aufzählung von verschiedenen Gegenständen. Die aus den verschiedensten Motiven heraus nur dem ermäßigten Satz unterliegen.--Philipp.Walther 13:02, 22. Mär. 2007 (CET)
Bei dem Verzehr an Ort und Stelle (Restaurant) handelt es sich nicht um eine Lieferung sondern eine sonstige Leistung. Die Thematik mit den Steuersätzen rafft hier wohl keine ?!?!? --80.144.164.147 15:13, 9. Jul. 2007 (CEST)

Laie

Ich finde nicht, dass man ein Laie ist, wenn man die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer nennt. Sie wird umgangsprachlich so genannt - daher bitte auf diese pauschale 'Beleidung' verzichten.

Ich habe bisher nicht gewusst, dass Laie in diesem Kontext eine Beleidigung darstellt. Als Differenzierung sollte dies so bleiben --Omi´s Törtchen ۩ - ± 22:33, 26. Sep 2006 (CEST)
"Laie" ist hier absolut unangemessen und eine "Differenzierung" (wem gegenüber denn - den hohen Herren auf dem hohen Steuerexperten-Ross gegenüber?) unnötig. Außerdem bekommt Jedermann/frau täglich Rechnungen "mit ausgewiesener MwSt." und noch kein Finanzamt hat je beanstandet, das so auf Rechnungen zu schreiben. Und wie ist das mit den bisherigen Verfassern dieses Artikels? Hierzu nur der Hinweis auf das schöne Bild mit der historischen "Mehrwertsteuer"-Entwicklung!--Dr.cueppers 11:25, 11. Okt. 2006 (CEST)

Widersprüchlich

Zur Kleinunternehmerregelung findet sich folgender Absatz:

Auf Rechnungen an fremde Unternehmer muss seitens der Rechnungsteller auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden. Dazu gibt es allerdings keine rechtliche Bestimmung. Der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft sollte erfolgen, muss aber nicht.

Erst MUSS, dann SOLLTE, dann MUSS NICHT .... also was denn nun ? --BannSaenger 04:47, 28. Feb. 2007 (CET)

Ich sehe keine Regelung im UStG die den Kleinunternehmer verpflichtet in der Rechnung darauf hinzuweisen, zumal er ja noch bis zu Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung nach § 19 Abs. II Satz 1 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten kann. Und das ist ganz lange nach der Rechnungsausstellung. Ich würde vorschlagen die Sätze zu löschen. Aber Vielleicht findet jemand anderes eine entsprechende Regelung im UStG?--Philipp.Walther 13:11, 22. Mär. 2007 (CET)
Falsch. Beachte Rechnungsvorschriften § 14 UStG sowie einschlägige Literaturmeinung.
Weiterhin sollte man auf den Vorsteuerabzug eingehen. Ist Kern des Dt. USt-Systems. Insgesamt recht stümperhaft und überholungsbedürftig.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.144.37.60 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 21:52, 29. Mär. 2007 (CEST))

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Es sollte unbedingt ein Nachtrag zu dem Artikel 4.16 "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) - § 27a UStG" erfolgen, bei dem es um die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geht. Betroffen sind vor allem die Unternehmer, die nicht in der europäischen Union ihre Umsätze tätigen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollte immer beantragt werden. Die Begründung steht im Nachtrag, der wie folgt aussehen soll:

Nachtrag: Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollte in jedem Fall beantragt werden, denn eine Rechnung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne muss entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten (Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung vom 15.05.07)

Wird die Steuernummer in der Rechnung angegeben, geht der Rechnungsausstellende Unternehmer das Risiko ein, dass der Kunde (ggf. der Konkurrent) die finanzielle Lage des Rechnungsausstellers ausspionieren kann. Unter Angabe der in der Rechnung angegebenen Steuernummer ist es per telefonische Auskunft beim Finanzamt möglich, die finanzielle Lage, die Höhe der Steuern, etc. ohne weitere Rückfragen / Verifizierungen zu erhalten.

Aus diesem Grund sollte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer direkt bei Unternehmensgründung beantragt werden, damit sie bei der ersten Rechnungsausstellung zur Verfügung steht.

gez. D. Kosmann, 15-05-07

Die obigen Angaben habe ich nach besten Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der von Wikipedia aufgestellten Regeln erstellt, sodass ich von einer Haftung ausgeschlossen bin. Eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund der Verletzung der Urheberrechte kommt daher nicht in Betracht. Beschwerden und/oder Unstimmigkeiten bitte ich entsprechend zu korrigieren und/oder mich unter der Email-Adresse: N-Nobody@web.de zu informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 128.176.28.101 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 21:49, 16. Mai 2007 (CEST))

Dein Hinweis hilft nicht: Du betreibst hier unerlaubte Steuerrechtsberatung. Mäßige Dich! --80.144.164.147 15:10, 9. Jul. 2007 (CEST)

Leistungskommision

Schreibt sich das wirklich nciht mit 4 S ? --888344

na klar. Kommission. Daran gibt es keinen Zweifel. --Udo.Netzel 14:09, 19. Jun. 2008 (CEST)

Warum und wozu wurde die Umsatzsteuer erfunden? Wir zahlen ja schliesslich mit Netto-Geld (bereits versteuert).

Das habe ich Artikel auch gesucht, bzw wollte mein Halbwissen verifzieren, die Mehrwertsteuer, allerdings als mehrstufiges System ohne Vorsteuerabzug wurde imho 1914 eingführt zur (Teil)Finanzierung von WK I. (nicht signierter Beitrag von 80.136.89.22 (Diskussion) )

Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund, Länder und Gemeinden

Vielleicht kann einer der Autoren des Artikels oder wer sich sonst dazu berufen fühlt und sich mit der Materie auskennt an geeigneter Stelle und in geeignetem Umfang noch Informationen zur Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund, Länder und Gemeinden hinzufügen. Vielen Dank! Anm.: Auf den Webseiten des Bundesrats gibt es einen "Bericht über die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden". Vielleicht ist der dabei hilfreich. -- 79.214.222.201 10:24, 24. Jun. 2009 (CEST)

Von Interesse ist auch die Verteilung zwischen den Gemeinden: Was macht es für einen Unterschied, 100 Euro MWSt in der Gemeinde A oder in der Gemeinde B zu zahlen? Was bedeutet es, wenn die Geschäfte in A und B nur Filialen einer Firma sind, die ihren Sitz in der Gemeinde C hat? Die Frage ist zum Beispiel wichtig unter dem Aspekt: Kann ich durch mein Einkaufsverhalten das Steueraufkommen meiner Gemeinde bzw. meines Bundeslandes beeinflussen?

-- 213.198.84.193 22:06, 8. Mai 2010 (CEST)

Wo im Text ist nun der exakte, derzeit gültige Steuersatz in Prozent ?

Hallo,

ich vermisse in diesem Wust an (Gesetzes-) Texten eine klare, leicht auffindbare Aussagen bzw. einen Abschnitt darüber, wie hoch denn nun der eigentliche, derzeit gültige Steuersatz in Prozenten ist.

Der gesamte Wikipedia-Artikel ist diesbezüglich unglaublich Theorie-lastig, da er - auf den ersten Blick - lediglich wie eine ungeheure Ansammlung von Gesetzestexten auf mch wirkt, ohne jegliches praktische Beispiel und ohne jegliche genaue Aussage, wie hoch der Wert denn eigentlich momentan hier in Deutschland ist, und wie hoch er in der Vergangenheit war.

Man wird mir vorwerfen, blind zu sein, daß ich den aktuellen prozentwert im wust dieser Abschnitte nicht gefunden habe, aber darauf lasse ich es durchaus ankommen, denn meiner Ansicht nach sollte ein Wikipedia-Artikel durchaus sehr reale, sehr handfeste Bezüge zur Wirklichkeit haben, wie zum Beispiel Beispiele.

Der derzeitige text, so, wie er jetzt aussieht, ließt sich wie eine Monographie einer Tierart, ohne jegliche Zeichnungen, Bilder, oder sonstigen Hinweise, wie diese Tierart denn nun aussieht, wenn man direkt vor ihr steht.

Insofern halte ich diesen Wikipedia-Artikel - vom Standpounkt der Usability gesehen - für Renovierungsbedürftig. Nicht aus der sicht der Steuer- und Jura-Profis, sondern aus der sicht des laien. denn Wikipedia sollte ja nicht eigentlich ein hochspezialisiertes Nachschlagewerk von Spezialisten werden, sondern auch für Laien verständlich sein, oder etwa nicht ?

Alrik Fassbauer 15:09, 26. Sep. 2009 (CEST)

Überschneidungen

servus!

es liegen ja definitiv überscheidungen mit Umsatzsteuer und Umsatzsteuergesetz (Deutschland) vor. mein Lösungsvorschlag wäre das ganze für deutschland spezielle in Umsatzsteuergesetz (Deutschland) unterzubringen, während der allgemeine Teil bei Umsatzsteuer meines Erachtens ausreichend behandelt wird. die seite hier kann eigentlich aufgelöst werden (redirect -> Umsatzsteuergesetz (Deutschland))

mfg MadMage 18:02, 3. Jun 2006 (CEST)

Bisher ist alles nur graue Theorie

Was fehlt, ist ein praktisches Beispiel für die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer (vom Hersteller über Groß- und Kleinhandel bis zum Verbraucher)

nach dem System bis 1967 (und wohl auch heute noch in den USA) und
nach dem europäischen Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug.

Nur so wird klar, wie das ganze System funktioniert.--Dr.cueppers 11:37, 11. Okt. 2006 (CEST)

Fehler

Auf Rechnungen an Kleinunternehmer muss seitens der Rechnungsteller auf die Kleinunternehmerrregelung hingewiesen werden.

Das meint doch wohl eher Rechnungen von Kleinunternehmern? -- Kju 14:50, 18. Okt. 2006 (CEST)

Mehrwertsteuererhöhung

Beitrag von Benutzer:WBS-Shop nach Wikipedia:Auskunft#Mehrwertsteuererhöhung verlegt --Jom Klönsnack? 10:05, 2. Jan. 2007 (CET)

Zeitschriften

Im Text steht: "Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % für bestimmte Umsätze, z. B. (...) für die Lieferung von Büchern und Zeitungen (..)"

Ist auf Zeitschriften demnach der USt-Satz von 19% anzuwenden? Dachte bisher, dass sowohl Zeitungen als auch Zeitschriften mit 7% besteuert werden.

Würde mich über Aufklärung freuen!


Hallo!
Vorweg: Bitte signiere deine Beiträge mit vier Tilden.
Als journalistische Produkte werden meines Wissens auch Zeitschriften mit 7% besteuert (weil öffentlicher Bildungsbeitrag).
Dieser Satz im Artikel stimmt aber m.E. nicht: "Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % ... für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben". Hier gilt der ermäßigte Steuersatz für journalistische Arbeiten. Für gewerbliche (Auftrags-)Fotografie im Unterschied zu journalistischer Fotografie gelten 19%. -- 85.176.215.44 19:29, 25. Jun. 2008 (CEST)

Warum die Umleitung vom Begriff "Umsatzsteuervoranmeldung"?

Ich kann nicht begreifen, warum ich eigentlich vom Schlüsselwort Umsatzsteuervoranmeldung automatisch umgeleitet wurde: im Artikel ist nämlich gar nichts über die Umsatzsteuervoranmeldung zu lesen, obwohl -- soviel ich weiß -- diese ist nicht mit der Umsatzsteuer gleichzusetzen. Ich kenne zwar die deutschen Verhältnisse kaum, aber ich habe es schon mehrmals versucht, mich mit der Frage der Umsatzsteuervoranmeldung auseinanderzusetzen: so habe ich erfahren, dass diese eine Art monatliche Meldung für das Steueramt ist -- also nicht die Steuer selbst. Da ich diesen Begriff auf Ungarisch umschreiben sollte, wäre ich sehr dankbar, wenn seinen Inhalt mir jemand näher erklären könnte, oder wenn es im Artikel eindeutlicher formuliert wäre, was eigentlich der Unterschied / das Gleiche an diesen Begriffen ist. Ansätze bitte an hu:User vita:Zitalein zu schreiben. Gruß Zitalein

Du hast es ja schon richtig erkannt: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Steuererklärung mit der monatlich oder vierteljährlich dem Finanzamt mitgeteilt wird, wieviel Umsatz getätigt, wieviel Vorsteuern gezahlt und wieviel Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. Este 08:48, 1. Nov. 2007 (CET)

Sortierung

wonach ist der Beitrag eigentlich sortiert? Es sollte doch in der Reihenfolge der Paragraphen sortiert werden, oder zumindest eine andere - logisch nachvollziehbare - Reihenfolge. Derzeit erschließt sich mir nur ein Durcheinander.--Udo.Netzel 09:45, 18. Jun. 2008 (CEST)

Steuerbarer Umsatz

Ich hatte eben vergeblich das Lemma Steuerbarer Umsatz gesucht und bin über die Volltextsuche schließlich dort hängen geblieben. Möglicherweise genügt das ja, oder auch nicht. Man könnte einen eigenen Artikel zum Steuerbaren Umsatz anlegen, in dem nach meiner bescheidenene Kenntnis allerdings nicht viel stehen würde, oder eine Weiterleitung. Das stelle ich hiermit zur Diskussion. --Datenralfi 11:55, 1. Apr. 2009 (CEST)

Die Umsatzsteuer-Nachschau/ Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in Deutschland

§ 27b UStG ist als rein deutsches Thema hier richtig angesiedelt und nicht bei der Umsatzsteuer allgemein Walter Rademacher 18:23, 20. Jun. 2009 (CEST)

neuer Vorstoß für Umsatzsteuererhöhung

Laut einer Meldung von rp-online vom 25.06.2009 soll der finanzpolitische Experte der CDU im deutschen Bundestag, Otto Bernhardt, sich für eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel von 7 % auf 19 % ausgesprochen haben. Als Bundesfinanzminister Peer Seinbrück und Bundeskanzlerin Angela Merkel daraufhin von Journalisten befragt wurden, sagten sie jedoch, sie hätten nicht die Absicht, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Welche Abgeordneten des deutschen Bundestages in dieser Frage hinter Otto Bernhardt stehen, bzw. nach der Bundestagswahl Ende September stehen werden, scheint noch nicht ganz klar zu sein. (nicht signierter Beitrag von 91.52.243.142 (Diskussion | Beiträge) 18:39, 25. Jun. 2009 (CEST))

Dia. USt-Sätze im internationalen Vergleich - USA

In dem Diagramm "USt-Sätze im internationalen Vergleich" sollte man fuer USA vielleicht einen gemittelten Balken von 6% eintragen. Auch wenn es in US keine USt Bundessteuer gibt, ist die "Sales Tax" der Laender vergleichbar der europaeischen USt. Die Saetze schwanken von Staat zu Staat zwischen ~ 4 - 7%. (nicht signierter Beitrag von 84.57.128.73 (Diskussion | Beiträge) 23:25, 16. Jun. 2006 (CEST))

Sales Tax <-> VAT

M.E. müssten die USA komplett draußen bleiben, da sie keine Umsatzsteuer, die in jeder Transaktionsphase besteuert und die Steuer-Kaskade verhindert, indem es die VoSt erstattet, sondern mit der sales taxein System haben, das nur in der Endphase beim Konsumenten (aktiv) besteuert. (nicht signierter Beitrag von Felixkr (Diskussion | Beiträge) 20:38, 17. Jun. 2006 (CEST))

Der Artikel ist zu fachspezifisch (Fach Jura) (erl.)

Der Artikel wirkt so, als ob der dominierende Schreiber Jura studiert hat. Die Einführung (das "Abstract" UND der erste Absatz) sollte meiner Meinung nach weniger nach Jura-Vorlesung klingen, als vielmehr praktische, vielleicht einfache Zusammenhänge und Beispiele behandeln. Gruß, Matthias Svete(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Dornelf (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 14:57, 28. Jul. 2007 (CEST))

Allgemeingültiges findest Du im Hauptartikel --JARU Postfach Feedback? 08:31, 17. Jun. 2010 (CEST)

Begriff Mehrwertsteuer

Der Begriff wird nicht "fälschlicherweise" benutzt. Vielmehr ist das deutsche MwSt-System eine Sonderform der Umsatzsteuer. Man hat nur den alten Namen (Umsatzsteuer) beibehalten, weil er ja auch als Oberbegriff stimmt. Grund für die Bezeichnung: Jedes Unternehmen führt Umsatzsteuer berechnet auf den von ihm geschaffenen MEHRWERT (sic!) ans Finanzamt ab. Zum Schluss hat das FA die volle Summe. Getragen wird die Steuer allerdings vom Verbraucher, der ja den vollen Brutto-Kaufpreis zahlen muss.(nicht signierter Beitrag von Pbeinbo (Diskussion | Beiträge) )

Das war auch mein Kenntnisstand. ... es gibt auch kein "Mehrwertsteuergesetz" scheint kein gutes Argument zu sein, wenn später von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 112/2006/EG die Rede ist. 84.143.99.234 15:54, 31. Mai 2008 (CEST)

Nicht berücksichtigt ist die Tatasache, dass von der Umsatzsteuer die bei der Veräußerung bzw. dem Verbrauch anfallende Vorsteuer im Regelfall abgezogen werden kann. Somit verbleibt nur die Zahllast, welche das Finanzamt erhält. Daraus ergibt sich wiederum, dass nur der Umsatz besteuert wird, was den Begriff als korrekt ausweist.

Freundliche Grüße --JARU Postfach Feedback? 08:36, 17. Jun. 2010 (CEST)

MwSt. angeben oder nicht?

Hallo kurze Frage: Ich habe mir letztens Schuhe gekauft. Als ich den Verkäufer fragte was sie kosten sagte er mir 190 €. Da dieses Schuhe auf Rechnung unserer Feuerwehr ging habe ich die endgültige Rechnung später nicht gesehen sondern nur einen Lieferschein erhalten der ohne Preise war. Nun habe ich von unserem Kassierer gesagt bekommen das ich für die Schuhe 227 € zahlen muss weil bei den 190 € die MwSt. nicht dabei war. Da der Verkäufer mich und 4 weitere nicht darauf hingewiesen hat würde ich jetz gerne wissen ob er das nicht muss oder ob ich die 37 € verweigern kann? Vielen Dank Peter (nicht signierter Beitrag von 84.175.121.71 (Diskussion | Beiträge) 17:23, 20. Dez. 2008 (CET))

ÜA+

Es tut mir herzlich leid, aber so geht es nicht: "Eine erschöpfende Darstellung ist nicht möglich" kann man nicht schreiben. Aus dem Artikel muß hervorgehen, wo Informationen noch fehlen und er muß in sich abgeschlossen sein. Wann ist eine Darstellung "erschöpfend"? --SaEfgUA 19:50, 18. Sep. 2009 (CEST)

Der Artikel ist tatsächlich eine Katastrophe und besteht aus mehr Überschriften als Text. Ich werde mich des Artikels mal annehmen!-- meint PsyKater 11:17, 28. Sep. 2009 (CEST)
Wo bleibt denn deine Überarbeitung? Este 11:02, 17. Nov. 2009 (CET)
Ist jemand inzwischen an dem Artikel dran oder kann man sich hier noch ausleben? -- rwlohse 13:21, 11. Dez. 2009 (CET)

erledigtErledigt Habe den Artikel grundlegend überarbeitet und den gesamten Gesetzesinhalt in den entsprechenden Artikel Umsatzsteuergesetz (Deutschland) transferriert und dort eingearbeiet --JARU Postfach Feedback? 00:18, 18. Jun. 2010 (CEST)

Steuerbefreiungen

Absolut unverständlich, wiedersprüchlich und dumm aufgebaut. Das die Lieferung in das Gemeinschaftsgebiet steuerfrei ist, hat andere Gründe, als man im Bereich der Steuerbefreiungen erwartet. Hier sollten wohl erst Grundlagen geschaffen werden!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.144.164.147 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 15:42, 11. Jul. 2007 (CEST))

Ist unser Artikel nach dieser Quelle im Hinblick auf den innergemeinschaftlichen Erwerb noch gültig? --JARU Postfach Feedback? 00:41, 19. Jun. 2010 (CEST)

Ermäßigter Satz

Die Überarbeitung hat dem Artikel zwar sehr gut getan, aber noch immer wird er der Bedeutung und Komplexität des Themas nicht gerecht. Ich vermisse zum Beispiel eine Angabe, wo geregelt ist, auf welche Produkte der ermäßigte Satz erhoben wird. -- H005 20:07, 28. Jun. 2010 (CEST)

Umsatzsteuer für Landwirte

Kennt zwar niemand aber es bgibt sie die 10,7% auf landwirtschaftliche Erzeugnisse (nicht signierter Beitrag von 80.171.27.10 (Diskussion) 14:31, 20. Aug. 2010 (CEST))

Hier Liest man mehr darüber ! Habe Baustein Lückenhaft gesetzt. --blonder1984 19:37, 7. Sep. 2011 (CEST)
Das hier ist ja auch kein Steuerberatungsportal und du hättest ja zum Beispiel beim Lemma Umsatzsteuergesetz (Deutschland) nachschlagen können. Und dein Hinweis, die Aufzählung der Rechtsgrundlagen beschreibend darzustellen ist wohl ein Witz? Este 08:20, 8. Sep. 2011 (CEST)
Es ist einfach die Grunderwartung an einen Artikel. Wenn ich schon von Mehrwertsteuer zu Umsatzsteuer finde, dann auf die Idee komme Umsatzsteuer (Deutschland) anzuklicken, dann erwarte ich mal langsam Butter bei die Fische. Nein nachdem ich jetzt irgendwo im Artikel Umsatzsteuergesetz (Deutschland) gefunden habe, muss ich auch dort Seiten durchlesen um auf Vorsteuerpauschale zu gelangen. Dort vermisse ich aber auch die Infos der Uni Hohenheim. Im Vergleich mit Griechenlandhilfen zwar klein, aber [0,8 % der Bruttowertschöpfung] ist ja schon etwas.

Weblinks in einem Wikipedia-Text sind übrigens auch ein Witz! Und etwas einfacher verständlich sollte dieser Artikel schon werden, und nicht nur eine Aufzählung irgendwelcher Gesetze. --blonder1984 18:27, 8. Sep. 2011 (CEST)

Ich hab das Thema Umsatzsteuer nicht so zerfleddert, wie es jetzt ist. Aber es gibt eben immer wieder Leute, die aus jedem Wort einen Artikel machen wollen. Und es gibt auch immer wieder Leute, die in solchen Wikipedia-Artikeln genau das finden wollen, was sie gerade suchen - und wenn das nicht da ist, dann wird kritisiert statt selbst was beizutragen (nicht nur durch Links auf andere Seiten). Und das Lesen kann dir keiner abnehmen. Este 08:38, 9. Sep. 2011 (CEST)

Zu welchen Anteilen landet die Umsatzsteuer wo?

Gibt es eine Quelle darüber, in welche Töpfe die gezahlte Umsatzsteuer anteilsmäßig fließt? --Küchenkraut (Diskussion) 19:51, 17. Mai 2012 (CEST)

Verweis von Umsatzsteuerrecht

Der Begriff Umsatzsteuerrecht wird weitergeleitet auf diese Seite. Ich halte eine Weiterleitung auf die Seite Umsatzsteuer für sinnvoller, da das Umsatzsteuerrecht nicht nur in Deutschland gilt. Auf dieser Seite ist auch die Verzweigung auf die nationalen Regelungen enthalten. --Michael Metschkoll (Diskussion) 11:03, 20. Okt. 2013 (CEST)

+1K@rl 11:06, 20. Okt. 2013 (CEST)

Begriffsbestimmung

"Der Normal-Steuersatz beträgt 19 Prozent" ist so falsch! "Der Normal-Steuersatz auf den Netto-Vertragswert beträgt 19 Prozent" könnte da schon pasender sein. Denn vom Nominalumsatz beträgt der Satz nur 15,966%. Da das Gesetz hierfür an diversen Stellen auch diverse Unklarheiten lässt, wäre es legitim, die geforderte Steuer solange zurückzubehalten, bis Klarheit besteht - insbesondere, wer wem zun welchem Zeitpunkt was schuldet und ob ein Verkäufer überhaupt berechtigt ist im Auftrag des Staates einen Vertrag mit dem Käufer abzuschließen. Schließlich will der Verkäufer nur den Nettowert für die Leistung vom Käufer haben... --93.195.253.35 15:45, 31. Jan. 2015 (CET)

Ein Fehler gleich in der Einleitung

"Im Endeffekt zahlt der Endverbraucher eines Guts oder einer Dienstleistung das gesamte Umsatzsteueraufkommen."

Das ist falsch; ich verweise hier auf Einführungsbücher zur Mikroökonomie. Zu welchen Anteilen der Käufer bzw. Verkäufer die Umsatzsteuer trägt, hängt von den jeweiligen Preiselastizitäten ab.

--87.174.196.228 10:03, 19. Feb. 2015 (CET)

Was ist mit "0%"

Ist das kein offizieller Umsatzsteuersatz? Steht doch auch im Umsatzsteuergesetz §19. Evtl. nicht als Wert "0", aber doch dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen und genommen werden darf. Man könnte sich von einem Händler, z.B. einem Onlineshop ein Smartphone, Spargelschäler, Bohrer etc. kaufen, und erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Also ist es praktisch "0%". Ob das als "0%" ausgewiesen wird, ist dann eine müßige Disskusion. Auch wenn ich es verstehen kann. Darf man "0%" ausweisen, und "draufschlagen"? Man darf keine USt berechnen, aber das tut man ja mit "0%" auch nicht. (nicht signierter Beitrag von 217.50.201.138 (Diskussion) 04:37, 2. Mai 2015 (CEST))

Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung wird keine USt. ausgewiesen, es steht also auch NICHT inkl. 0 % USt. auf der Rechnung. Auch in den anderen Fällen handelt es sich um Befreiungen und nicht um einen 0-%-Satz, in den Fällen muß aber auf den Rechtsgrund in der Rechnung hingewiesen werden. --Xipolis (Diskussion) 03:05, 4. Jul. 2015 (CEST)
Die offiziellen Steuersätze stehen im §12 UStG. Der Steuersatz 0% ist dort nicht aufgeführt. Ansonsten siehe Xipolis' Erläuterungen. 205.203.176.170 10:39, 8. Okt. 2015 (CEST)

Neuordnung der Umsatzsteuerartikel

Ich habe unter Diskussion:Mehrwertsteuer#Belege für die Eigenständigkeit des Artikels fehlen eine Neuordnung der Umsatzsteuerartikel angeregt. Mit der Redaktion Recht stimme ich das unter Portal Diskussion:Recht#Neuordnung der Umsatzsteuerartikel ab. Helfer sind willkommen. --Mundanus (Diskussion) 18:19, 9. Nov. 2015 (CET)

fehler ?

im 2 satz : "Wirtschaftlich ist sie eine Mehrwertsteuer, da sie im Ergebnis nur den Unterschied zwischen dem Erlös für eine Lieferung oder Leistung und die durch andere Unternehmer bewirkten Vorleistungen besteuert." müßte es da nicht heißen unterschied zwischen dem erlös und "der" vorleistungen . also :" Wirtschaftlich ist sie eine Mehrwertsteuer, da sie im Ergebnis nur den Unterschied zwischen dem Erlös für eine Lieferung oder Leistung und "der" (oder "den") durch andere Unternehmer bewirkten Vorleistungen besteuert." --Konfressor (Diskussion) 15:01, 24. Apr. 2017 (CEST)

Fleisch

Inwiefern ist der niedrigere Steuersatz für Fleisch nicht sachlich begründet? Die Regel ist denkbar simpel: für alle Lebensmittel gilt 7%. Wo soll die Ausnahme für Fleisch sein? In dem Beleg steht auch nichts dazu, noch dazu ist das ein Debattenbeitrag, also denkbar ungeeignet. Natürlich kann man gegen den Fleischkonsum sein, aber ein "nicht begründeter Ausnahmetatbestand" im Umsatzsteuerrecht ist nicht vorhanden. --Kurpälzer (Diskussion) 10:36, 2. Jan. 2019 (CET)

Hmmmm... naja. Es gibt da jemand, der einen Artikel drüber geschrieben hat, dass Fleisch kein förderungswürdiges Gut sei, bzw. dessen Nachfrage sogar eingegrenzt werden sollte (durch eine höhere Umsatzsteuer). Dieser jemand ist immerhin ein Prof. der Volkswirtschaftslehre. Ich kann zwar dessen Auslegung nicht nachvollziehen, für mich ist Fleisch ein nicht ungesundes Grundnahrungsmittel und durchaus "gut" iSd. Verbrauchers. Auch von der Betrachtung der Gesetzgeberseite komm ich nicht dahinter: Fleisch ist kein Luxusnahrungsmittel (mehr). Dennoch, der Punkt ist ausreichend mit einer Quelle belegt. Kleinalrik (Diskussion) 16:06, 8. Jan. 2019 (CET)
Es gibt viele Lebensmittel, die in den Augen irgendjemandes "kein förderungswürdiges Gut" sind. Fertigpizza, Limonade (Zuckerwasser), Fettmacher, tiefgekühlte Erdbeer-Desserts aus China, in Tunesien gepulte Krabben aus der Nordsee, die Liste ist endlos. Das ist im Steuerrecht alles egal. Bei Lebensmitteln gilt 7 %, Punkt und Ende. Damit wird momentan eben keine Ausnahme für Fleisch gemacht, sonders wer es anders haben will, fordert ja gerade eine Ausnahme für Fleisch, nämlich eine höhere Besteuerung. Kann man fordern, aber dann darf man nichts davon erzählen, dass momentan ein "Ausnahmetatbestand" für Fleisch bestünde, was auch keineswegs in der angegeben "Quelle" steht. Zum zweiten Punkt: bequellen kann man nur etwas mit einer Quelle, die natürlich der Wikipedia-Norm entsprechen muss. Ein Debattenbeitrag ist nicht dazuzuzählen, sonst hieße es nicht Debattenbeitrag. Noch dazu eines einzelnen Menschen, woraus dann ein Wikipediaschreiber, der offensichtlich auf einer Mission ist, dann eine "öffentliche Kritik" macht. --Kurpälzer (Diskussion) 13:48, 14. Jan. 2019 (CET)