Verkehrsteuer
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Die Verkehrsteuer (auch Verkehrssteuer) ist eine Steuer, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben wird. Sie knüpft an die Übertragung von Gütern im Rechtsverkehr an, also Leistungsaustausch auf Grundlage von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, und nicht an bloße Realakte, wie Verbrauch oder Aufwand, aber auch an Vorgänge wie z. B. das Halten eines Kraftfahrzeuges.
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Arten der Verkehrsteuern:
- Rechtsverkehrsteuer
- Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer) (nicht in der Schweiz)
- Grunderwerbsteuer
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Spielbankabgabe
- Versicherungssteuer
- Finanztransaktionssteuer, Kapitalverkehrsteuer
- Feuerschutzsteuer
- Schankerlaubnissteuer
- Zoll
- diverse Abgaben
Weggefallene Steuern
- Wechselsteuer zum 1. Januar 1992
Beachte: Die Wirtschaftverkehrssteuer gibt es nur in der Schweiz. Sonst wird Verkehrsteuer mit Rechtsverkehrsteuer synonym verwendet.
Besonderheiten: Die Zurechnung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer zu den Verkehr- oder aber den Besitzsteuern ist umstritten.