Diskussion:Unterschlagung (Deutschland)

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Frage

Kann hier mal bitte Jemand/e eine qualifizierten Hinweis geben, ob eine Geldüberweisung von einem Bankkonto auf eine anderes eine "fremde bewegliche Sache" im sinne des Deutschen Stragesetzbuches (StGB) sein kann die unterschlagen werden kann? Danke

Nach der Kommentierung Tröndle/ Fischer zum § 242 StGB ( Rz. 2 ) hat der Begriff Sache mit dem § 90 BGB die Körperlichkeit gemeinsam, auch wenn er sich sonst in einigen Punkten davon unterscheidet. Eine Geldüberweisung von einem Konto auf ein anderes ist jedoch nicht mit einer körperlichen Übergabe von Geld verbunden. --Franjo Heyna 08:37, 21. Jan. 2010 (CET)
naja das ist stgb nach schwer zu sagen es ist strafbar delbuse werden velangt bis zu 10.000 euro

niemand ssollte dies probieren -amin el.bajjati (nicht signierter Beitrag von 79.227.28.166 (Diskussion) 19:53, 16. Mai 2010 (CEST))

weblinks im Fließtext

Laut Wikipedia:Verlinken#Verlinkung zu Seiten außerhalb des Artikelnamensraums sind weblinks im Fließtext zu vermeiden, warum also die ganzen links zu dejure? axpdeHallo! 20:51, 11. Apr. 2011 (CEST)

Es ist in der Wikipedia üblich, Gesetzesstellen direkt auf gesetze-im-internet.de oder dejure.de zu verlinken und IMHO auch sinnvoll, da der Inhalt neutral ist, zumindest gesetze-im-internet.de eine offizielle Quelle ist und jedem klar ist, was sich hinter dem Link verbirgt. Evtl. sollte man das mal auf der Richtlinienseite WP:V eingefügt werden. --Albert Magellan (Diskussion) 22:54, 21. Jul. 2022 (CEST)

Beispiel

Vielleicht wäre es hilfreich, ein Beispiel für den Fall anzugeben, bei dem Unterschlagung vorliegt, ohne daß der "Täter bei Tatbegehung die Sache bereits im Gewahrsam hat." (nicht signierter Beitrag von 91.66.30.94 (Diskussion) 21:49, 10. Sep. 2014 (CEST))

Juristendeutsch

Ich finde des Artikel für juristische Laien schwer verständlich. Es werden zu viele Fachbegriffe und Verklausulierungen verwendet. Nach dem Lesen ist man nicht wirklich schlauer. 37.120.21.99 19:40, 7. Dez. 2015 (CET)

Das geht mir genauso!

Der Meinung bin ich auch. Bester Beispielsatz: "Schließlich wird auf eine (konkrete) Eigentumsgefährdung abgestellt, welche auch das (freilich unausgesprochene) Korrektiv der Rechtsprechung für ihre weite Manifestationstheorie bilden dürfte." Kann jemand diesen Satz bitte ins verständliche Deutsch übersetzen? --193.238.8.21 11:32, 10. Sep. 2018 (CEST)

Völlig richtig. So ein Kauderwelsch hat in einer Enzyklopädie nichts verloren. --Bernd.Brincken (Diskussion) 15:48, 31. Mär. 2020 (CEST)

Schwere Mängel

Der gesamte Artikel ist aus meiner Sicht schwer mangelhaft und zwar nicht nur, weil wichtige Informationen fehlen, sondern auch weil die dargestellten Informationen irreführend und teilweise falsch sind. Die Problematik beginnt schon im ersten Definitionsversuch der Unterschlagung und setzt sich dann über die seltsame Behandlung von Spezialproblemen bis hin zur Überschrift "Juristische Diskurse" fort. Vernünftigerweise würde man den Artikel zunächst nahezu vollständig löschen und dann langsam wieder aufbauen. (Mal schauen, was ich kurzfristig so verbessern kann) --Macuser10 (Diskussion) 00:19, 23. Sep. 2020 (CEST)

Wikidata-Link

Kann jemand vielleicht Wikidata fixen? Der Link zwischen dewiki:Unterschlagung (Deutschland) und enwiki:Defalcation ist falsch, da das eine deutsche Unterschlagung und das andere US-amerikanische Insolvenzveruntreuung bezeichnet. Danke sehr. - - 2A02:908:1463:2180:505F:3D06:6131:4591 08:11, 27. Jul. 2022 (CEST)