Diskussion:Urheberrechtsverletzung

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EULA-Müll

"Computersoftware unterliegt im Allgemeinen einer Lizenz und darf nur eingeschränkt benutzt und kopiert werden." -- Falsch. Hiermit ist vermutlich die in letzter Zeit aufkeimende EULA-Unsitte gemeint. Solche "Lizenzen" gelten aber nur in sehr wenigen Ländern. Somit unterscheiden sich proprietäre Computerprogramme rechtlich nicht groß von Prop-Musik und Prop-Filmen. Eine Einschränkung der Nutzung gibt es nicht. Übrigens: Lizenzen sind dazu da, Dinge zu erlauben, nicht, sie zu verbieten. -- (bin gerade nicht eingeloggt)
(Der vorstehende Beitrag stammt von 217.184.227.50 – 14:09, 15. Jan. 2004 (CET) – und wurde nachträglich signiert.)

Raubkopie

Da ein Raub nach dem Strafrecht durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung definiert ist, wird das Wort "Raubkopie" hier als zu vermeidender Propagandabegriff angesehen.

Das is Quatsch, bei Raubtieren denkt schließlich auch niemand an Propaganda. Duden Deutsches Universalwörterbuch: "Raub-: drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etw. auf widerrechtlichem Wege hergestellt, gemacht wird, um Gewinn daraus zu erzielen: Raubdruck, -fischerei, -grabung." (wobei diese Erklärung auf Begriffe aus der Natur bezogen, wie halt Raubtier, allerdings auch wieder nicht stimmt) — Matthäus Wander 21:18, 23. Mär 2004 (CET)
Ich denke auch, dass der Begriff im Zusammenhang mit illegalen Kopien richtig ist. Nicht verwendet sollte er aber werden, wenn es sich um eine erlaubte Privatkopie handelt. Durch diese Verwendung haben verschiedene Leute den Begriff inflationär entwertet. --Hutschi 12:53, 21. Mai 2004 (CEST)

Vollkommener Quatsch! Raub ist die Sicherung einer Beute durch Gewalt. Die Betonung liegt auf Gewalt. Von daher ist es sehr wohl ein Propaganda-Begriff! Schaut doch einfach mal ins Wörterbuch, bevor Ihr irgendwas falsch definiert. --Dr snuggels4711 13:40, 17. Nov 2004 (CEST)

du behauptest einfach das die betonung auf gewalt liegt, wo steht denn das? -> Schau doch einfach mal ins Wörterbuch, bevor du irgendwas falsch definierst!

Es wurde doch schon gesagt, ein Raub ist die gewaltvolle Entwendung oder die Entwendung unter Androhung von Gewalt. Ein Diebstahl ist schließlich auch kein Raub und hier findet immerhin eine Entwendung statt, allerdings ohne Einwirkung oder Androhung von Gewalt. Bei Raubtieren ist die gewaltvolle "Entwendung" durchaus nachvollziehbar, die sogenannten "Raubkopierer" dagegen entwenden weder etwas, noch hat ihr Datentausch irgendetwas mit Gewalt zu tun. Die Bezeichnung "Raupkopierer" asoziiert eine im Grunde harmlose Sache mit etwas äußerst asozialem, weshalb das Wort "Raubkopierer" ein Hetzbegriff ist, der von gewissen Konzernen auch als solcher verwendet und wahrscheinlich sogar von ihnen erfunden wurde. Warum nicht gleich Mordkopierer oder Nazikopierer, klingt auch schön böse, wenn sich diese Begriffe erstmal eingebürgert haben findet man sie bestimmt auch im Duden...
Es ist im Grunde auch falsch, wenn die Urheber bzw. die Konzerne hinter diesen von einem Schaden durch die kostenlosen Downloads, beispielsweise über p2p Netzwerke, sprechen. Denn diese geschehen absolut unabhängig von den Urheber(konzerne)n und kosten diese keinen Cent, sie bringen ihnen lediglich keine Einnahmen. Natürlich ist es ärgerlich für diese Firmen wenn ein Konsument darauf verzichtet ein Produkt käuflich zu erwerben, da er sich entschließt, stattdessen lieber die gegen den Willen der Urheber kostenlos angebotene Downloadalternative in Kauf zu nehmen. Trotzdem bedeutet dies nur weniger Einnahmen. Solange Gewinn erwirtschaftet wird, ist es falsch von einem Schaden zu reden! Erst wenn die Unkosten für ein Produkt die Einnahmen übersteigen und man davon ausgehen kann, das die Einnahmen ohne die kostenlos angeboteten Kopien höher und die Verluste somit geringer oder nichtexistent wären, ist es angebracht von einem Schaden zu reden. Trotzdem wurden auch hier die Verluste in direkter Linie durch die Ausgaben des Urheberkonzerns und nicht durch die kostenlosen Kopien verursacht. --Porno-Ralle 19:27, 29. Juli 2005 (CEST)

Verbrechen?

In Wikipedia steht: Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht. Nach dieser formellen Definition können Raubkopierer Verbrecher sein. Ich überarbeite den Abschnitt. --Hutschi 15:13, 8. Jun 2004 (CEST)

So weit ich weiß, gibt es nicht mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe fürs Raubkopieren, vielleicht für gewerbsmäßiges Herstellen und verbreiten, aber das ist dann wohl ein anderes Kaliber. --Blubbalutsch 19:01, 8. Jun 2004 (CEST)
Stimmt. Im Urheberrechtsgesetz steht "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" (sofern nicht ein anderes gesetz höhere Strafen vorsieht.) Der Begriff "Mindestens einem" ist mehrdeutig, ich habe die Betonung auf "einem" gelesen. Ich stimme aber jetzt zu. Nach der Definition ist es - zumindest nach Urheberrecht - in keinem Fall ein Verbrechen zu sein. --Hutschi 08:40, 9. Jun 2004 (CEST)

"....in keinem Fall ein Verbrechen zu sein", sondern "nur" ein sogenanntes Vergehen.

Hi. Wenn ich richtig informiert bin, wird das illegale Kopieren von z.B. CDs oder DVDs als Ordnungswidrigkeit meist mit einer Geldstrafe geahndet. Zumindest solange man nicht mit nem Kofferraum voller schwarzgebrannter Filme erwischt wird... --kenny 19:38, 26. Nov 2005

Um hier mal was klar zu stellen: Solange die Urheberrechtsverletzungen, um die es hier geht, nicht gewerbsmäßig (= um sich damit damit eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu erhalten) begangen werden, ist das alles Bagatellkriminalität. Manche Delikte sind sogar bloße Privatklagedelikte, d.h. Delikte, die ein Staatsanwalt, selbst wenn er davon erfährt, gar nicht verfolgen muß (§§ 106 bis 108 sowie § 108b Abs. 1 und 2 Urheberrechtsgesetz; vgl. § 347 Abs. 1 Nr. 8 Strafprozessordnung). Von einem Verbrechen im rechtstechnischen Sinne (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) ist das alles (selbst gewerbsmäßiges Handeln) meilenweit entfernt. Die Strafbarkeit bewegt sich auf der Ebene des Ladendiebstahls oder sogar nur des Hausfriedensbruchs (v.a. § 108a Abs. 1 und 2 UrhG). Deshalb machen die Vertreter der Musikindustrie auch solchen Druck und halten es für nötig, das Kopieren von CDs oder gar Filesharing - ohne dass dies eine gesetzliche Stütze fände - mit massivem Werbeaufwand als "Schwerkriminalität" darzustellen. Die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) wenden sich übrigens nur an Hersteller/Vertreiber von Kopierprogrammen und an CD-Hersteller, nicht aber an "Endverbraucher". Bußgeld ist demnach für Privatkopierer nicht das Thema. Also: Bestimmte Tätigkeiten sind strafbar (Geld- oder Freiheitsstrafen sind angedroht), aber von Verbrechen kann weit und breit nicht die Rede sein.

Gegen Bezahlung...

Eine Raubkopie ist eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes, die gegen Bezahlung illegal verbreitet wird.

Meiner Meinung nach trifft dies nicht zu. In Tauschbörsen werden ebenso "Raubkopien" getauscht, ohne dass die Anbietenden irgendwie bezahlt werden. --Wollschaf 15:15, 19. Jul 2004 (CEST)

Dann werden die Sachwerte ausgetauscht - der Unterschied ist doch juristisch irrelevant? AN 19:45, 23. Sep 2004 (CEST)
Sehr richtig. In diesem Fall ist die Bezahlung kein Geld, sondern ein anderes, illegal kopiertes Programm. Und versuch mal, bei der Tauschbörse etwas zu bekommen, aber selbst nichts anzubieten... 84.129.180.157 14:10, 15. Jun 2005 (CEST)
Du kannst in Tauschbörsen auch legale Inhalte wie freie Software, dein eigenes Video oder Musik deiner Band anbieten - und im Tausch dafür die umstrittenen Inhalte bekommen... -- Raubotter 16:00, 29. Jul 2005 (CEST)
Es gibt jede menge Systeme bei denen Personen an illegale Inhalte kommen könnten, ohne dafür mit Geld- oder Sachwerten zu bezahlen. z.B. Downloads via FTP, IRC oder von Webseiten. Auch das Leechen aus Tauschbörsen ist teilweise möglich.

Kopie vom Räuber

Nutzer und Ersteller von "Raubkopien" selbst hingegen definieren die "Raubkopie" zur Rechtfertigung teilweise als die "Kopie vom Räuber". Der "Räuber" steht hierbei für die Hersteller und Verleger von urheberrechtlich geschütztem Material.

Diese "Definition" halte ich für einen schlechten Wortwitz. Welche Raubkopierer sollen diesen Begriff definiert haben? Und wer gebraucht es so? --Torsten 11:42, 2. Aug 2004 (CEST)

Da ich kein "Raubkopierer" bin: Keine Ahnung :) Die Formulierung ist aber schon mindestens zwei mal in den Artikel eingefügt worden (siehe Versionen). Beim letzten mal habe ich dann die Formulierung etwas abgeschwächt & den Satz nach hinten gestellt... sonst kommt er wahrscheinlich alle paar Wochen wieder. --Xeper 11:44, 2. Aug 2004 (CEST)
Ein Gedanke: sollten 'typische' Rechtfertigungen von "Raubkopierern" ("hätt ich mir eh nicht gekauft, entsteht ja kein Schaden") dokumentiert werden? --Xeper 11:51, 2. Aug 2004 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. Ich finde nicht, dass man in einer Enzyklopädie sozusagen "ausgleichende Gerechtigkeit" zum Mittel machen sollte. Wenn auf die irreführende Bedeutung des Wortes Raubkopie aufmerksam gemacht wird, ist es informativ - wenn dann aber das gleiche nochmal in Grün unter umgekehrten Vorzeichen praktiziert wird, ist es einfach unnötig. Die Urheberrechtsinhaber wenden ebenso keine Gewalt an. Etwas anderes wäre eine konkrete Argumentation gewesen, aber der flache Witz war wirklich nur peinlich. Eine Argumentation wäre etwas anderes gewesen.
Zur Wiederkehr der Formulierung (in den Versionen habe ich einen bekannten Namen entdeckt): wollen wir einen guten und informativen Artikel oder einen, der möglichst wenig Arbeit macht? --Torsten 12:00, 2. Aug 2004 (CEST)
einen guten. Wie sieht's mit dem zweiten Punkt aus? Z.B. etwas wie "eine typische Rechtfertigung zur Nutzung von "Raubkopien" ist: "$Rechtfertigung"? Hätt ich jedesmal einen € bekommen wenn ich den "Hätt-ich-mir-eh-nicht-gekauft"-Spruch gehört habe, bräuchte ich nicht arbeiten (naja)... --Xeper
Ich glaube, der beste Ansatz wäre, wenn man das wiederum von der Industrieseite aufrollt, weil man da auf offizielle Stellungnahmen zurückgreifen kann. Die Industrie führt Schadenszahlen von x und y an. Diese Zahlen werden aber in Zweifel gezogen weil mit Ladenpreisen kalkuliert wird. Hinzu kommen Untersuchungen, die sogar einen konsumfördernden Effekt von Schwarz/Raub/Privatkopien sehen. --Torsten 12:56, 2. Aug 2004 (CEST)

Praxis

Ich habe den folgenden Abschnitt gelöscht:

, dies geht zurück auf die Wirkung von Schwarzkopien auf die Volkwirtschaft, die auch politischen Vertretern nicht unlieb ist und daher nur nachlässig verfolgt wird. Geld, das sich Kopierer in der Regel durch den Nichtkauf von CDs und DVDs sparen, geht zwangsläufig in andere Konsumzweige, die eine deutlich höhere Beschäftigungsquote haben als die Medien-Industrie. Insgesamt gibt es durch Schwarz- bzw. Raubkopien daher keinen feststellbaren Konsumrückgang. Ohne Kopien aber sehr wohl einen Abfluss von vielen Milliarden Euro an die zumeist ausländische Medienindustrie.

Hier wird über politische Motivationen spekuliert und eine volkswirtschaftlich schlichtweg falsche Legitimation jeder Art von eigentumsdelikten hinterhergeschoben. Ladendiebstahl könnte mit genau der gleichen Argumentation verteidigt werden, ebenso Insiderhandel an der Börse. --Torsten 11:41, 2. Aug 2004 (CEST)

Ja, dieser Abschnitt war mir auch ein Dorn im Auge, genau wie der "Kopien von Räubern"-Abschnitt, die beiden waren nun beileibe kein NPOV. --Blubbalutsch 22:37, 2. Aug 2004 (CEST)

Ich habe im Abschnitt "Zukunft" Teile der Aussage einer IP gelöscht, in der das Raubkopieren mit der "unausgereiftheit der Software" gerechtfertigt werden sollte. Völliger Unsinn - in keinem Bereich darf man etwas klauen, wenn man es nicht für ausgereift genug hält. AN 19:48, 23. Sep 2004 (CEST)

Nachtrag: Im Artikel Software-Piraterie hat Mwka ähnliche Aussagen derselben IP wegrevertiert (meine Zustimmung dazu!) AN 08:19, 24. Sep 2004 (CEST)

Trojaner

Hallo Avatar, ja, bitte Begründe mal die Löschung des Trojaner-Satzes, ich denke, das ist ein Aspekt, der bei Schwarzkopien berücksichtigt werden muss. --Blubbalutsch 11:41, 15. Sep 2004 (CEST)

Hi Blubbalutsch,
mir ist ein einziger Fall bekannt, in dem (aus Versehen [sic!]) ein Trojaner in einem Crack gelandet ist. Begründet werden kann dies wohl dadurch, dass das Cracken von Programmen hauptsächlich dazu dient, das Ansehen der entsprechenden Group in der Warezszene zu stärken. Sollte herauskommen (und das ist wahrscheinlich), dass eine Group absichtlich Trojaner in ihren Releases verteilt, wäre sie längste Zeit Bestandteil der Szene gewesen.
Sicherlich korrekt ist, dass z.B. in P2P-Netzwerken Trojaner verbreitet werden - dies wiederum ist allerdings nicht spezifisch für die Raubkopierszene, bzw. den Abschnitt wo der Satz vorher eingearbeitet war.
-- Avatar 12:27, 15. Sep 2004 (CEST)
Hallo Avatar, dieses Argument klingt für mich - mit verlaub - etwas naiv. Bedenke bitte folgende Sachen:
1)Wie kann ein User bei einer Crack-Seite davon ausgehen, dass der Webmaster ehrenhaft ist?
2)Wie kann ein User bei einer Crack-Seite davon ausgehen, dass ein Crack auch wirklich von der vorgegebenen Crew stammt?
3)Wie kann ein User bei einer Crack-Seite davon ausgehen, dass gerade die Crack-Group, von der er sich einen Crack lädt, den Ehrencodex einhält?
4)Wie kann ein User bei einer Crack-Seite davon ausgehen, dass eine ehrenhafte Crack-Group nicht irgendwann vielleicht doch an einem Bot-Net oder dem schnellen Geld durch Kreditkartenbetrug, Online-Banking-Betrug oder Dialern anheim fällt?
Ich werde den Satz etwas verändert um deinen Ehrencodexeinwand bereichert heute abend wieder einfügen, ich hoffe damit können dann alle leben. --Blubbalutsch 17:57, 15. Sep 2004 (CEST)
id- Soft hat auch Backdoors in der Quake- Reihe eingebaut, nachzulesen auf jeder einschlägigen Seite. Hat deren Ansehen dadurch gelitten? Wohl kaum, wenn man den Erfolg von Quake3 anschaut... 09:30, 1. Aug 2005 84.182.152.50
Das Problem scheint zu sein, dass wir hier von zwei verschiedenen Sichtweisen ausgehen. Du betrachtest scheinbar eher das untere Ende der "Verteilungspyramide" und augenscheinlich auch (Web-)Seiten, die Cracks für Raubkopien anbieten. Ich ging eher von FTP-Servern ("Sites") und den entsprechenden Releases, die hiervon in die P2P-Netzwerke schwappen aus und die ein entsprechend gecracktes Executable mitbringen. Einer unbekannten Seite im Web oder einer einzelnen Datei, die in einem P2P-Netzwerk rumschwirrt, kann man nicht trauen - das ist aber wie oben schon gesagt nicht Raubkopiespezifisch. Ich werde den Satz nicht wieder entfernen, wenn du ihn einfügst, aber ich bin trotzdem nicht überzeugt, dass er in diesen Artikel gehört. -- Avatar 20:10, 15. Sep 2004 (CEST)
Ich habe mal folgenden Text eingefügt, ich hoffe du kannst damit leben: " Wie bei allen ausführbaren Dateien, die aus zweifelhaften Quellen kommen, besteht hierbei das erhöhte Risiko, ein Trojanisches Pferd auszuführen, vor allem dann, wenn diese Cracks oder Schwarzkopien auf Webseiten oder in Tauschbörsen gefunden werden." --Blubbalutsch 22:02, 15. Sep 2004 (CEST)
In dieser Fassung kann ich sogar recht gut damit leben. Danke für deine Mühe. -- Avatar 23:04, 15. Sep 2004 (CEST)
Tschuldigung wenn ich mich einmische, aber warum redet ihr nur von Trojanern? Wenn eine Datei aus einer zweifelhaften Quelle stammt, dann ist auch das Risiko anderer schädlicher Software erhöht, also bspw. Viren oder Spyware. (Bin relativ neu hier, und da Artikel geschützt ist, Einwand hier in Diskussion). -- Raubotter 16:00, 29. Jul 2005 (CEST)
Wenn das mit dem Trojanerrisiko bei P2P-Netzen und ähnlichem so kritisch ist... wie ist es beim ehrlichen Käufer? Genau, ich spiele auf den Fall Sony an. Derjenige, welcher sich die Inhalte "beschafft", ist besser dran, als derjenige, welcher sich die Original -CD kauft, sofern er die Inhalte am Rechner nutzen will. Der (Windows)-User kauft ein nettes Rootkit mit. Wäre das nicht, als Zukunftsperspektive, erwähnenswert? ;-) -- ImAlive 17:19, 14. Nov 2005 (CET)

Verbreitungsformen

Ich fände einen Abschnitt Verbreitungsformen mit dem folgenden Text aus Warez gut (entsprechend Warez durch das Wort Raubkopien ersetzen):

Die Haupt-Verbreitungswege von Warez haben sich in der Vergangenheit immer wieder verlagert. Bis Anfang der 90er wurden Warez hauptsächlich über BBS-Systeme ausgetauscht. Mit der größeren Verbreitung des Internets wechselte Anfang/Mitte der 90er Jahre der Hauptdistributionsweg auf FTP-Server. Auch der Austausch über IRC-Netzwerke nahm spürbar zu. Ende der 90er tauchten vermehrt Webseiten auf, die Warez zum Download anboten. Aufkommend mit der Verbreitung von Peer-to-Peer Netzwerken wie eMule, eDonkey, BitTorrent, Kazaa oder WinMX verlagerte sich die Verbreitung von raubkopierter Software etwa ab dem Jahr 2000 immer mehr auf die Internet-Tauschbörsen. Diese "neuen" Verbreitungswege sind zwar die meistgenutzten, stehen in der "Verteilungspyramide" aber weiter unten. Die Releasegroups verwenden zum Verteilen ihrer Releases seit Anfang der 90er Jahre bis heute FTP-Server.

IMHO ist es allerdings unschön diesen Abschnitt dann in zwei Artikeln zu haben. --Avatar 01:19, 21. Sep 2004 (CEST)

Raubkopie durchgehend in Anführungszeichen?

Dieser politische Gebrauch von Anführungszeichen erinnert mich persönlich zu stark an die Springer-Presse vergangener Tage. --62.132.1.121 16:37, 24. Dez 2004 (CET)

Da es in diesem Artikel ganz sicher nicht um "Raubkopien" im Sinne des Wortes geht, sind die Anführungszeichen schon korrekt. Schon jetzt wird dieses Wort inflationär bei unzutreffenden Sachverhalten gebraucht.
http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html
Dann sollte man lieber von Schwarzkopie sprechen und den Artikel nach Schwarzkopie verschieben. -- iGEL (+) 19:41, 2. Apr 2005 (CEST)

Kopierschutz auf Computerprogramme?

Eine Ausnahme hiervon bilden Softwareprodukte. Von einer Software darf der Käufer immer eine Sicherheitskopie anfertigen, ungeachtet des Kopierschutzes. Diese Sicherheitskopie darf nicht weitergegeben oder auf anderen Computern, als den dafür zugelassenen, verwendet werden.

Wo steht das?

--sdschulze 15:54, 23. Mär 2005 (CET)

Einfach googlen. In ~10 Sekunden habe ich diese Fundstelle gefunden, die entpsrechende Paragraphen nennt. --Avatar 16:29, 23. Mär 2005 (CET)
Zwei Faktoren. Erstens gilt für Computerprogramme das Verbot von Kopierschutzumgehung nicht (§69a (5)). Damit wären normale Privatkopien erlaubt, können aber wahrscheinlich von einer EULA verboten werden. Zweitens darf in einer EULA die Erstellung einer Sicherheitskopie nicht untersagt werden (§69d (2)). --84.146.253.171 12:39, 7. Jan 2006 (CET)

Artikel gesperrt

Bitte einigt Euch hier.--Gunther 15:04, 24. Jul 2005 (CEST)

Sehr gut! Ich bin gespannt... --Quirin Ξ 15:09, 24. Jul 2005 (CEST)
Ich fange mal mit meiner Begründung an: Eine Kritik hat in einer Enzyklopädie nichts verloren --84.178.243.80 15:16, 24. Jul 2005 (CEST)
Und wo ist da jetzt die Begründung? Eine Enzyklopädie versucht, Wissen festzuhalten. Dazu gehört auch die Information, daß es konstruktive Kritik zu bestimmten Themen gibt. Solange das auf eine neutrale Art und Weise dargestellt wird, ist absolut nichts dagegen einzuwenden. Daß es nicht die richtige Vorgehensweise ist, einfach irgendwelche Absätze ohne vorherige Diskussion zu entfernen oder durch Beleidigungen zu ersetzen, dürfte sich eigentlich auch von selbst verstehen. --Quirin Ξ 15:38, 24. Jul 2005 (CEST)
Für jemanden der sich über Raubkopien informieren möchte, ist es einfach irrelevant zu wissen, dass ein paar Heinis nicht mit dieser Bezeichnung zurechtkommen. Darüber hinaus: Wo siehst du Beleidigungen? --84.178.243.80 15:42, 24. Jul 2005 (CEST)
Die Irrelevanz ist deine persönliche Meinung. Die Kritikposition ist gut begründet und neutral formuliert. Ich finde es nicht irrelevant, und nun? Wenn es deiner Meinung nach nur Irrelevant - also nicht falsch - ist, dann heißt das ja, dass du nur diesen Abschnitt beim Lesen überspringen musst und alles ist gut. Die anderen, die diesen Abschnitt nicht irrelevant finden, haben ihn dann immernoch. --Blubbalutsch 19:48, 24. Jul 2005 (CEST)
Bitteschön: [1] --Quirin Ξ 15:48, 24. Jul 2005 (CEST)
Da sehe ich leider keinerlei Beleidigungen, lediglich ein Urteil (ob korrekt oder nicht ist hier irrelevant). Wer sagt denn, dass dieser Abschnitt an dich gerichtet ist? --84.178.243.80 15:50, 24. Jul 2005 (CEST)
Tja, ich sehe das durchaus als beleidigend an. Und zwar unabhängig vom Adressaten. Aber wie ich gerade gesehen habe, verbringst Du Deine Zeit jetzt damit, auch auf der Benutzerseite von Benutzer:Berlin-Jurist zu vandalieren. Damit ist für mich der Zeitpunkt gekommen, meine Zeit produktiver zu nutzen. Noch viel Spaß beim Vandalieren, --Quirin Ξ 16:16, 24. Jul 2005 (CEST)

Benutzersperrhinweis

Accounts, die lediglich angelegt werden, um hier Editwars zu führen, werden, wie soeben Benutzer: Absolut!, von mir gesperrt.--Berlin-Jurist 15:10, 24. Jul 2005 (CEST)

Wie kannst du dir so sicher sein, dass ich den Benutzer nur für einen angeblichen Edit-War angelegt habe? --84.178.243.80 15:20, 24. Jul 2005 (CEST)
Das hier lässt einen Verdacht aufkommen. — Martin Vogel 15:28, 24. Jul 2005 (CEST)
Deine Motive sind relativ egal, Du hast ihn jedenfalls nur dazu benutzt, um einen Edit-War zu führen.--Gunther 15:33, 24. Jul 2005 (CEST)
Schön das hier neuerdings Benutzer auf Verdacht und ohne Nachfrage gesperrt werden. Schön, weiter so!
Das ist nicht "neuerdings" der Fall, reine Vandalenaccounts wurden auch bisher und werden auch in Zukunft gesperrt werden, mit Verdacht hat das nichts zu tun. Die Nachfragen hätte mal der Benutzer hier auf der Diskussionsseite stellen sollen, anstatt nur zu vandalieren.--Berlin-Jurist 15:47, 24. Jul 2005 (CEST)
Du erkennst also einen Account, welcher seit 120 Sekunden aktiv ist, sofort als "reinen Vandalenaccount"?! Sehr interessante Sichtweise. --84.178.243.80 15:49, 24. Jul 2005 (CEST)
Wie würdest du denn einen Account bezeichnen, der sich durchschnittlich alle 40 Sekunden an einem Editwar beteiligt? — Martin Vogel 16:04, 24. Jul 2005 (CEST)
Leute, wenn ich etwas in Online-Diskussionen gelernt habe, dann ist es solche Leute bei Metadiskussionen ganz einfach zu ignorieren. Bei dem Verhalten hier hat diese IP jedes Recht auf eine sachliche Antwort verspielt. Bitte geh zu heise.de trollen, da wirst du viele gleichgesinnte finden. Danke. --Blubbalutsch 19:37, 24. Jul 2005 (CEST)

Neutralität

Kann es sein, dass der Artikel nicht ganz ausgewogen ist? Man könnte es als fragwürdig bezeichnen, dass auf der einen Seite (nicht ganz zu Unrecht) der Begriff 'Raubkopie' inhaltlich und im Kontext kritisiert wird, andererseits von 'bloßen Tauschern' gesprochen wird, eine ebenso inhaltlich und im Kontext unzutreffende Darstellung der Realität aus der 'anderen Lobbygruppe'. Es dürfte also im Interesse des Artikels liegen, sich sachlich um eine dringend notwendige inhaltliche Verbesserung zu bemühen und nicht jede Kritik -egal von welcher Seite- direkt als Angriff zu interpretieren (was nicht beinhaltet, dass vandaliert wird, auch nicht auf Benutzerseiten)... --NB > + 16:24, 24. Jul 2005 (CEST)

Habe den entsprechenden Baustein gesetzt.--Gunther 17:01, 24. Jul 2005 (CEST)
Es ist klar, dass die eine oder andere Formulierung noch überarbeitungsbedürftig ist, "bloße Tauscher" sollte wohl einfach andeuten, dass hier nichts gewerbsmäßig passiert. Deswegen gleich einen NPOV Baustein zu setzen finde ich ziemlich übertrieben, zudem die Kritik doch durchweg ziemlich neutral formuliert ist. --Blubbalutsch 19:41, 24. Jul 2005 (CEST)
Da der Artikel gesperrt ist, wollte ich lieber vorsichtig sein.--Gunther 19:45, 24. Jul 2005 (CEST)
Man könnte zumindest den Streit um den Artikelnamen etwas entschärfen, wenn man ihn nach Unzulässige Kopie bzw. Illegale Kopie verschieben würde. --ChristianErtl 18:04, 19. Aug 2005 (CEST)

Kritik an der Kritik

Findet ihr nicht, dass die Kritik auf der Artikelseite etwas einseitig ist? Es wird dort das juristische Bestimmungswort Raub erklärt, ohne dass erklärt wird, warum hier juristische Bestimmungswörter anzuwenden sind. Es wird dort nicht darauf hingewiesen, dass das Wort ,,Raubkopie" eben Bestandteil der Umgangssprache ist (und nicht nur ein erfundener Propagandaausdruck der Musikindustrie). Rfc822 sig nachgetragen --NB > + 21:27, 30. Jul 2005 (CEST)

Bestimmungswort ist im grammatischen Sinn zu verstehen, da das Wort "Raubkopie" sich eben aus "Raub" und "Kopie" zusammensetzt. Und auf die juristische Bedeutung dieses Wortbestandteils wird eingegangen. Wenn sich Lobbyisten anstatt dessen "Mordkopie" oder "Vergewaltigungskopie" ausgedacht hätten, würden diese genauso unsinnigen Wortbestandteile genauso auseinandergenommen werden. Hier ist es eben das unsinnige "Raub". Mittlerweile ist das Wort ein Bestandteil der Umgangssprache, das heißt aber nicht, dass man es nicht kritisieren darf, Neger war auch mal Umganssprache, und es gibt eine Menge berechtigter Kritik dazu. --Blubbalutsch 20:14, 30. Jul 2005 (CEST)
Es wäre klasse, wenn Du die beiden Dinge zusammenbringen könntest: hieß es zuerst 'Kopie' (vielleicht noch 'Schwarzkopie'), so ist mittlerweile durch die PR der Musikindustrie "Raubkopie" ein Begriff der Umgangssprache geworden - es steht nicht nebeneinander, es bedingt sich.... --NB > + 21:27, 30. Jul 2005 (CEST)

Eigentum an Inhalten

„Eigentum bestand nur an den materiellen Trägern – z. B. an einem Buch als Gegenstand – nicht an den Inhalten.“
Es gibt zwar Leute, die die Ansicht vertreten, dass man Eigentum an Inhalten haben könne (besonders USA/England), bei uns aber ist das keineswegs anerkannt, bei den Schutzrechten wie Urheberrecht handelt es sich nicht um ein Äuivalent von Eigentum.
Der Satz ist also falsch, er impliziert, dass es heute Eigentum an Inhalten gäbe. --ChristianErtl 18:27, 19. Aug 2005 (CEST)

Herkunft des Begriffs

Im Eintrag steht: "Es ist jedoch festzuhalten, dass der Begriff nicht von Lobbygruppen geprägt wurde, sondern in der Umgangssprache schon lange existierte und verbreitet war."

Hier mag mich meine Erinnerung täuschen, jedoch bin ich der Meinung, dass dieser Begriff in den 80er Jahren aufgetaucht ist und zwar durch die Software-Industrie. Dieser Begriff war zu dieser Zeit auch umstritten, da das ungewünschte Kopieren (wie im Artikel m.E. korrekt beschrieben) keinerlei tatsächliche Verbindung mit Raub hat. Meiner Wahrnehmung nach besteht derzeit eine wesentlich höhere Akzeptanz des Begriffs in der Bevölkerung als in den 80er Jahren, nicht zuletzt durch die extreme Evangelisierung der Software-Industrie.

Ich halte sowhohl die Kriminalisierung durch den Begriff, als auch das ungerechtfertigte Kopieren, für ungerechtfertigt.

Selbstbestimmung von Musikern durch Kultur-Flatrate gefährdet?

Immer wieder hört man von Künstlern, dass sie ärgeren Druck von der MI haben. Es gibt auch Angebote der MI, bei denen man monatlich zahlt und saugen kann, was man will. Wo ist da der Unterschied, würde man das aus einer Tauschbörse beziehen? Naja, es funktioniert auch unter Linux (sollte man imho auch anmerken bei den legalen Angeboten der MI, dass diese nur unter Windows und meist nur mit IE funktionieren, technisch gibt es keinen Grund dafür). Sorry, aber so wirklich kann ich da keinen Nachteil für die Künstler erkennen... Wollte nix editieren, da hier einige Leute länger drüber diskutieren, ist eine 2-Minuten-Arbeit, sollte jemand diese Kritik in den Artikel verbauen wollen. --Benutzer:Gelbasack von ChristianErtl nachgetragen

Ich halte es auch für ein Pesudo-Argument, das an der Realität etwas vorbei ist. Auf dem normalen Weg „kann“ der Künstler eigentlich auf die die art der Verbreitung einwirken, er könnte also die Verwendung durch bestimmte Personen zu bestimmten Zwecken ausschließen oder Design und die genaue Zusammenstellung bestimmen. Über die Flatrate hätte er darauf praktisch keinen Einfluss. --ChristianErtl 23:24, 22. Okt 2005 (CEST)

Widerspruch

In der Praxis rechnen nur wenige Schwarzkopierer mit einer Ahndung. 
Im privaten Umfeld fehlt häufig jegliches Unrechtsbewusstsein, 
und obwohl es sich meist um eine Straftat handelt, 
werden aus Gefälligkeit häufig Schwarzkopien für Freunde, Bekannte und Kollegen angefertigt.

Das widerspricht total dem unteren, im übrigen richtigen Absatz über Privatkopien. Privatkopien sind erlaubt. Der Absatz wirkt, als wären alle diese kopien illegal, was einfach so nicht stimmt. Eine Straftat wäre es,wenn ich einen Kopierschutz umgehen würde (was jedoch an sich eine Straftat ist) oder wenn ich die "Raubkopie" verkaufen würde. Solange ich innerhalb der regelung für Privatkopien bleibe, kann ich auch ohne Unrechtsbewusstsein "Schwarzkopien" für Freunde anfertigen. --StYxXx 18:43, 12. Nov 2005 (CET)

Das [Kopien für Freunde ohne Umgehung von Kopierschutzmechanismen] gilt so z.B. für Musik, nicht aber für beispielsweise Computerspiele. --Avatar 19:26, 12. Nov 2005 (CET)
"Raubkopien" wird inzwischen meist auf Musik und Filme bezogen (zumindest in öffentlichen Medien) und ich denke auch, dass das den Großteil dieser Kopien ausmacht. Vielleicht sollte man einen Satz über die Besonderheit "Privatkopie" einbauen, bzw auf den Absatz verweisen. Oder sowas wie "obwohl es sich meist um eine Straftat handelt (Außname: Privatkopie bei Musik/Film, siehe unten).."--StYxXx 20:00, 12. Nov 2005 (CET)
Ich denke, dass ein nicht geringer Anteil Kopien von Computerspielen darstellt. --ChristianErtl 21:01, 12. Nov 2005 (CET)
Auch das Umgehen des Kopierschutzes ist straffrei, solange es im Rahmen der Privatkopie im Sinne des $53 geschieht (siehe $108b) - mes

Lemma?

Hab gerade gesehen, dass der Wikilink auf den englischen Artikel nach w:en:Copyright infringement zeigt... In der deutschen WP scheint es aber Urheberrechtsverletzung nur als Redirect auf Urheberrecht zu geben. Wäre es sinnvoll, diesen Artikel anzulegen und z.B. Raubkopie und Raubdruck da als Unterthemen (mit entsprechenden Redirects) abzuhandeln? Nur so ein Gedanke... Hätte den Vorteil, das man "Raubkopie" etc. unter einem wertneutralen Lemma abhandeln könnte. --Xeper 19:03, 25. Jan 2006 (CET)

Ich wäre dafür. --Blubbalutsch 20:50, 25. Jan 2006 (CET)
Auch dafür --fubar 21:08, 25. Jan 2006 (CET)
dafür! ich bin auch der meinung das das lemma nicht stimmt, weil selbst im artikel darauf hingewiesen wird, das das "raubkopie" falsch ist. -- Qopep 09:28, 29. Jan 2006 (CET)
Ich stimme zwar zu, aber in Zukunft bitte per Verschieben, also ohne URV. --ChristianErtl 17:07, 30. Jan 2006 (CET)

Sollte der Artikel auf Schwarzkopie oder vielleicht auf Unzulässige Kopie oder ähnliches verschoben werden? --ChristianErtl 18:14, 30. Jan 2006 (CET)

Also ich hatte eigentlich im Sinn, den Artikel auf Urheberrechtsverletzung umzuformulieren/zu erweitern & dann zu verschieben. Der jetzige Artikel wäre dann ein Abschnitt in diesem Artikel ("Urheberrechtsverletzungen bei digitalen Medien" oder so). Wenn mir da niemand zuvorkommt, werde ich das wohl im Laufe der Woche machen. Den verwandten Artikel Raubdruck hatte ich auch im Auge, aber ich denke das wird ein "Siehe auch:" da das ein "Exzellenter Artikel" ist. --Xeper 18:32, 30. Jan 2006 (CET)
Sehr dafür, und beim Verschieben überarbeiten, manches ist einfach falsch (oder so ungenau, dass es falsch wirkt,z.B. die Legende von den 5-7 erlaubten Kopien). --Stefanklein 18:36, 30. Jan 2006 (CET)

Dann erstelle ich den Redirect unter Schwarzkopie wieder? --ChristianErtl 23:02, 1. Feb 2006 (CET)

Ich habs mal verschoben, jetzt muss "nur" noch der Artikeltext dem Lemma angepasst werden ;-) --Blubbalutsch 13:25, 4. Feb 2006 (CET)

Der Artikel Raubkopie ist wieder aufgetaucht (Begründung für die Wiederanlegung ist hier). Mag ja vielleicht sinnvoll sein, aber ich vermute das wird wieder eine Dauerbaustelle, die mit diesem Artikel & den Redirects geschlossen werden sollte. --Xeper 18:19, 20. Nov. 2006 (CET)

Wenn es einen Artikel Raubdruck gibt, der es sogar in die Exzellenz-Liste geschafft hat, warum soll es den Artikel Raub-/Schwarzkopie nicht geben? Schon aus Symetriegründen ist es erforderlich. Urheberrechtsverletzung sollte als Überartikel alle Urheberrechtsverletzungen allgemein behandeln. Daher sollten die 3 Artikel aufgeräumt werden. Auch der Absatz Raubdruck#Gegenwart:_Globalisierung.2C_Markenpiraterie_und_GNU-Projekte müsste gestuzt werden.--Avron 14:11, 2. Jan. 2007 (CET)

Weiterleitung von Raubkopierer

Es gibt viel zu viele mögliche Urheberrechtsverletzungen, als dass man sie alle in der Wikipedia aufzählen kann. Schade, dass hier nur Raubkopierer steht. Was der Begriff mit "Urheberrechtsverletzung" zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. Der Begriff "Raubkopie" kommt im UrhG kein einziges Mal vor. Daher halte ich eine Weiterleitung von "Raubkopierer" nach "Urheberrechtsverletzung für falsch. Genauso falsch finde ich, dass der Begriff in einem Artikel über Urheberrechtsverletzungen vorkommt. Ist nämlich am Thema vorbei weil das UrhG diesen Begriff gar nicht kennt.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 145.254.113.180 – 21:44, 19. Apr. 2006 (CEST) – und wurde nachträglich signiert.)

Meist elektronische Medien

Abgesehen davon, dass ich anzweifle, dass es grundsätzlich "meist elektronische Medien" sind, an denen URVs begangen werden, bitte ich darum, zumindest ein "Heute" oder "Seit Mitte der 90er Jahre" einzufügen, und evtl auch "in Deutschland" / "in Europa" je nachdem, was da zutrifft. Danke! --Dan-yell 00:19, 20. Apr 2006 (CEST)

Der ganze Artikel ist in dieser Form Quatsch, weil er einen Teil für das Ganze setzt. Dieses komische "Urheberrecht" verletzt auch, wer einen Roman plagiiert oder öffentlich "Happy Birthday" singt. Nur weil ihr nichts anderes kennt, gibt es MP3s nicht schon seit Anbeginn der Welt, Kinder.--87.162.69.38 03:38, 26. Okt. 2006 (CEST)

Melkman

Im Abschnitt Diskussion:Urheberrechtsverletzung#Raubkopierer findet sich ein vulgäres Wort. --84.61.30.23 13:04, 27. Apr 2006 (CEST)

Ach du verfickte Scheiße, wo denn?

Bild

Auf den verwaisten Bildern gefunden, falls noch irgendwie benötigt. --Gruß Crux 16:45, 27. Mai 2006 (CEST)

Kann weg -- Sloyment 11:09, 15. Feb. 2011 (CET)

Deutschlandzentriert

Sollte man nicht irgendwo noch erwähnen, das hier deutsches Recht behandelt wird? In der Schweiz z.B. gelten andere Gesetze, da ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht verboten. (nicht signierter Beitrag von 80.218.93.200 (Diskussion) )

Stimmt eigentlich, ich hab mal den entsprechenden Bapperl hinzugefügt. --Blubbalutsch 23:14, 29. Mai 2006 (CEST)
Das ist es doch in Deutschland auch nicht.
--Praetorius 00:54, 17. Jun 2006 (CEST)

"Technologie" vs. "Technik"

Meines Wissens nach bedeutet "Technologie" die "Lehre von der Technik", nicht die Technik selbst. Daher sollte eben von neuen Techniken zum Kopieren gesprochen werden, nicht von neuen "Technologien".

--Praetorius 00:55, 17. Jun 2006 (CEST)

Download aus Tauschboersen nicht rechtswidrig?

"Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig."

Meines Wissens nach ist die Privatkopie fuer persoenliche Zwecke von mir und Verwandten/engen Bekannten tatsaechlich nicht rechtswidrig. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kopie von einer rechtmaessigen Kopie abstammt (also einem Orginal oder einer weiteren Privatkopie zb). Dies ist aber auch schon nach derzeitiger Rechtsintepretation bei Tauschboersen nicht gegeben. Demnach ist der Download zwar immer noch nciht strafbar, wohl aber ein zivilrechtliches Vergehen und demnach rechtswidrig. - mes

Es gibt ja nicht nur ilegales Material in Tauschbörsen... --NB > ?! > +/- 15:39, 22. Aug 2006 (CEST)

'Raubkopie'

Folgenden Beitrag wurde in den Artikel eingestellt, der sich aber eher wie ein Diskussionsbeitrag liest, daher hierhin verschoben:

Weiter ist festzuhalten, dass Raubkopierer gerade in Deutschland KEINE Verbrecher sind. Laut § 12 StBG sind Verbrechen Taten, die mit einem mindestmass von einem Jahr Freiheitstrafe geahndet werden. Gemäß den §§ 106ff UrhG ist die Strafe für nicht erlaubte Vervielfältigung Geldstrafe oder eine Freiheitstrafe von bis zu 3 Jahren, bei gewerbsmäßigen Handeln auch bis zu fünf Jahren. Daraus folgt, dass es durch den gesetzlich geschaffenen Rahmen möglich ist, eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr zu erhalten, womit ein Verbrechen ausscheidet, an dieser Stelle spricht § 12 Abs.2 StGB von einem Vergehen. Somit ist die Propaganda "Raubkopierer sind Verbrecher" der Filmindustrie nicht nur umstritten, sondern schlicht falsch. Es bleibt jedem selbst überlassen wie sehr er sich um (über) falsche Sachverhalte streiten will! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 130.133.8.114 (DiskussionBeiträge) --NB > ?! > +/- 15:39, 22. Aug 2006 (CEST))

1. Gliederungspunkt

hallo, meiner meinung nach ist es nicht richtig "kritik am Wort Raubkopie" an die erste Stelle in der Gliederung zu stellen, da es nicht seien kann, das geltende Gesetze IM ERSTEN TEIL IN EINER ANGEBLICH WERTUNGSFREIEN UND MEINUNGSFREIEN ENZYKLOPÄDIE am Anfang des Artikels so ausführlich kritisiert werden!--Vegoh 01:00, 21. Sep 2006 (CEST)

Das wurde wahrscheinlich aus dem ursprünglichen Artikel "Raubkopie" so übernommen. Da machte das schon eher Sinn. Außerdem wird nicht das Gesetz sondern der Begriff kritisiert. --StYxXx 08:48, 21. Sep 2006 (CEST)

Es ist eben nicht einfach ohne eine gewisses Wissen ein so komplexes Thema wie Urheberrecht zu bearbeiten. Der angesprochene Beitrag ist voll von Ungereimtheiten. Vielleicht ist aber nur die Überschrift falsch gewählt. Was mich nur wundert ist, dass man die Hilfen der Wikepedia nicht nutzt. Über Urheberrecht ist da so viel eingestellt, dass man Wochen dazu braucht um es sich eizuverleiben. Dort steht, ein Urheberrecht kann man nicht kaufen, sondern nur eine Lizenz dafür erwerben - auch gegen Entgelt -, um das geschützte Werk für seine Zwecke zu verwenden. Das Recht bleibt ein lebenlang beim Urheber und geht dann auf seine Erben über, nie auf einen Käufer. Riemikiel 18:34, 19. Nov. 2006 (CET)

Das stimmt so ganz auch nicht. Man kann sehr wohl das Urheberrecht weitergeben bzw. verkaufen / kaufen. Allerdings handelt es sich hierbei dann eher um das Urheberrecht an Erfindungen. Zum Beispiel kann ein Programmierer sein Programm auch an eine Firma verkaufen und dieser sämtliche Rechte übertragen, wenn sich die Firma im Gegenzug bereit erklärt, ihm einen gewissen Obulus zu bezahlen.
Dieser Verkauf von (Teil-)Rechten ist allerdings nicht für den normalen Anwender üblich. Hier erwirbt man meistens eine Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Software.
Die Abtretung von Rechten ist übrigens in der Softwarebranche Gang und Gäbe, da sonst jeder Mitarbeiter selbst das Urheberrecht an den entsprechenden Programmteilen hat. Hier wird meist im Arbeitsvertrag geregelt, dass sämtliche Rechte an den Programmteilen an den Arbeitgeber übergehen und mit dem Lohn abgegolten sind. Hierbei wird auch das Urheberrecht übertragen. -- ReneRomann 14:25, 2. Jun. 2007 (CEST)

Punkt "Software"

Es ist zwar erlaubt eine Sicherheitskopie anzulegen, jedoch (glaube ich gehört zu haben) ist dies nicht erlaubt, wenn die CD/DVD der Software einen Kopierschutz hat...also das Brenner der CD/DVD. Nunja, anders kann auch schlecht eine Sicherheitkopie anfertigen. Vielleicht sollte das noch ergänzt werden, jeodch weiss ich nciht ob es 100% stimmt.

Man darf (zumindest in Deutschland) genau eine Sicherheitskopie des Datenträgers erstellen, auf dem die Software (UND NUR SOFTWARE, NICHT MUSIK, FILME o.Ä.) ausgeliefert wurde. Hierbei ist eine Umgehung des Kopierschutzes m.W. erlaubt.
Allerdings darf diese Sicherheitskopie dann nur mit der entsprechenden Originallizenz benutzt werden. Auch eine Weitergabe der Sicherheitskopie ist untersagt.
Bei Verkauf der Software(-lizenz) muss dem Käufer dann die Original-CD mitsamt der Originallizenz und der Sicherheitskopie übergeben werden, alternativ muss die Sicherheitskopie zerstört werden.
Ich hoffe, dass dies Klarheit schafft. -- ReneRomann 14:31, 2. Jun. 2007 (CEST)

Andere Verstöße als Kopien

Das Urheberrecht besteht nicht nur aus dem Recht zur Vervielfältigung. Andere Bestandteile sind im Artikel kaum erwähnt. Ich habe einige angedeutet. Das muss aber erweitert werden. --Hutschi 09:11, 10. Jan. 2007 (CET)

Inhaltliche Struktur

Beim Lesen des Artikels habe ich den Eindruck, das allgemeine Aussagen mit speziellen Informationen zum Tehemenkomplex "Kopien von Musik/Filmen/Software" abwechseln. Sollte man das deutlich im Artikel trennen, also erst Allgemeines und dann diesen Themenkomplex behandeln? --Xeper 19:31, 14. Feb. 2007 (CET)

Hier wird zurückgeschlagen?

Das hier: Um sich gegen die übergriffigen Regulierungsversuche der Medienindustrie besser schützen zu können, wäre es sinnvoll, die mißbräuchliche Verwendung von Worten wie „Raubkopie“ oder „Softwarepiraterie“ durch o.g. Interessengruppen ebenfalls mit aller gesetzlichen Härte zu verfolgen und grundsätzlich als Verleumdung nach § 187 StGB zur Anzeige zu bringen. Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, jeder dieser Anzeigen nachzugehen. liest sich wie "Leute, schlagt zurück!" Was soll das sein? Rache des kleinen Mannes? Auf jeden Fall ist das nicht neutral ... --84.141.25.181 10:20, 16. Feb. 2008 (CET)

Aktualitaet

Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Bußgelder oder Haftstrafen nach sich ziehen (gemäß § 106 UrhG). Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zuverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig.

Das sollte nach der Aenderung um Januar 2008 doch nicht mehr der Fall sein, oder? Zumindest nicht ohne weiteres. --Xephƃsɯ 17:18, 9. Jun. 2008 (CEST)

Quellen?

das hier wollte ich eigentlich revertieren (bzw. das ist die wiederherstellung von dem was ich versehentlich durch nen verklicker zurückgesetzt hab statts mit hinweis auf die quellenangabe zu revertieren). aber vielleicht isses ja gar kein quark sondern nur eine ... ähm ... "etwas" unglücklich formulierte zusammenfassung. kann das mal jemand prüfen? danke. --FLO 1Post...Bewertung 16:03, 22. Sep. 2008 (CEST)


Der Abschnitt "Umgehung des Urheberrechts über das Internet" klingt furchtbar dilettantisch. Die Informationen sind völlig trivial; Einfach einige Punkte die schon woanders im Artikel stehen nochmal in schlechtem Schreibstil wiederholt. TOR hat aufgrund der geringen Bandbreite keine Relevanz für Warez und die Server wurden auch nicht deshalb hochgenommen. RS ist einfach ein beliebiges Beispiel und nachdem im gesamten Artikel konsequent auf Namen von Filesharingsoftware verzichtet wird, ist die Erwähnung einer einzelnen Seite auch überflüssig (außerdem ist das angeführte Urteil nur eines von vielen und längst überholt). Die Feststellung, dass es zwar theoretisch möglich ist "Sender" zu sperren (wie denn bitte bei P2P?), aber nicht gemacht wird, hilft auch nicht weiter. Kein Kommentar zu dem Satz "Manche Kritiker bezeichnen dieses Verfahren als „Internetzensur“, obwohl die Meinungsfreiheit dabei nicht eingeschränkt wird." Und schließlich direkt nach dem Abschnitt "Kopierschutzumgehung" nochmal Kopierschutzmaßnahmen zu erwähnen ist genau so nützlich.

Langer Rede kurzer Sinn: Imho kann der gesamte Abschnitt gehen oder wenn's sein muss, ein-zwei Sätze in einen anderen verschoben werden.

Abgesehen davon hat der ganze Artikel einige Macken / veraltete Stellen, wäre also generell mal einer Überarbeitung wert.

Inhaltlicher Fehler im Abschnitt "Zukunft" im Bezug auf Kant

Nach Kant kann das „Sein“ nie auf das „Sollen“ schließen lassen.

Der hier angesprochene naturalistische Fehlschluss geht nicht auf Kant (1724-1804) zurück, sondern auf George Edward Moore (1873-1958). Er beschrieb dieses Problem in Principia Ethica (1903). Falls es historisch von Belang sei, geht die "Sein-Sollen-Dichotomie" wenn dann auf David Hume (1711-1776) zurück.

Vergleich: Naturalistischer Fehlschluss sowie Humes Gesetz. (nicht signierter Beitrag von 141.30.207.153 (Diskussion) 12:45, 1. Jul 2011 (CEST))

Rapidshare haftet nicht mehr

"Auch über RapidShare werden geschützte Werke illegal verbreitet. Nach einem Urteil des LG Düsseldorf haftet RapidShare für alle Urheberrechtsverletzungen, die dessen Nutzer begehen, als Störer. Außerdem sei das Unternehmen dazu verpflichtet, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. (Prüfungspflicht) [3]"

Im RapidShare Artikel kann man nachlesen, dass die Entscheidung des LG durch das OLG Düsseldorf aufgehoben wurde. Weder Prüfungspflichten bestehen, noch haftet RapidShare als Störer, sofern die Inhalte zeitnah entfernt werden. Ich wollte das jetzt nicht direkt rauslöschen, da ich nicht weiß ob eine positive Formulierung eher erwünscht ist (von wegen haftet nicht). Gruß -- 91.55.27.253 15:47, 2. Nov. 2011 (CET)

Es gibt eine Petition gegen das Massenabmahnwesen im Urheberrecht

AVAAZ.ORG Bürgerpetitionen: Stoppt das Massenabmahnwesen im Urheberrecht --Agatha Bauer (Diskussion) 01:44, 25. Nov. 2012 (CET)

Vervielfältigen

Warum wird immer so getan, als sei eine Kopie bereits ein Vervielfältigung?

siehe vervielfältigen

Vervielfältigung heißt unter anderem eine größere Zahl von gleichen Exemplaren, von Kopien herstellen.

Da steckt der Wortteil »viel« drin. Viel ist eine größere nicht mehr auf einen Blick erkennbare Anzahl. Dies dürfte ab acht Exemplaren gegeben sein.

Ich habe bisher bei keiner Verwertungsgesellschaft unter deren FAQ eine Definition von Vervielfältigung gefunden.

Mit bestimmten Zahlwort wird das z.B. in Einfalt, dreifaltig oder siebenfältig verwendet (nicht signierter Beitrag von 87.177.222.182 (Diskussion) 12:35, 15. Jul 2013 (CEST))

Kosten richtig?

Im Abschnitt Unterlassungsanspruch wird eine Begrenzung von 100 Euro gem. §97a aufgeführt. Dort finde ich aber nur eine Begrenzung auf 1000 Euro. Liegt evtl. ein Tipphehler vor?

Mit freundlichen Grüßen (nicht signierter Beitrag von 84.151.204.124 (Diskussion) 10:51, 25. Dez. 2013 (CET))

CD-Emulatoren

... gibt es mittlerweile auch portabel, also ohne Notwendigkeit einer Installation. Diese können nicht vom Kopierschutz detektiert werden. --Baerbeisser (Diskussion) 20:45, 27. Apr. 2015 (CEST)

Urheberrecht versus Geheimschutz

Laut Dietmar Hopp "Hinterrücks" (in DER SPIEGEL 22/2017, S. 51) will die Bundesregierung per Klage wg Urheberrechtsverletzung die Verbereitung ihr nicht genehmer Informationen verhindern. Das wäre m.E. im Text erwähnenswert, da es wohl eine neue Deutung ist.--Güwy (Diskussion) 10:17, 20. Jun. 2017 (CEST)

Unsinn - das fällt in den gleichen Bereich wie Betriebsgeheimnis. --Hannover86 (Diskussion) 11:42, 7. Feb. 2019 (CET)