Diskussion:Völkerrecht

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Völkerrecht (Einleitung)

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Hi, habe gerade deinen revert gesehen. Zugegeben, meine Löschung war das nicht wirklich konstruktiv. War es denn dein Edit? Dann kannst du vielleicht erklären, was mit "positiv rechtliche Rechtsquelle" gemeint ist? Denn das gesamte geltende Völkerrecht gilt positiv rechtlich, schließlich spricht doch heute keiner mehr vom Naturrecht, oder? Und dann nur das Gewaltverbot zu erwähnen in der Einleitung des Artikels für das Gesamte Völkerrecht erscheint mir etwas willkürlich. Dann sollte man zumindest alle Prinzipien der Charta bzw. aus A/RES/2625 erwähnen. Wie sieht du das? LG--Pastelfa (Diskussion) 19:06, 16. Jul. 2021 (CEST)

Ich habe mal einen alternativ Vorschlag verfasst: "Die wichtigste förmliche Rechtsquelle ist die Charta der Vereinten Nationen. Zusammen mit der UN-Prinzipien Deklaration benennt Sie die Grundsätze des Völkerrechts: Friedliche Streitbeilegung und Gewaltverbot; Souveränitätsprinzip und Interventionsverbot; Selbstbestimmungsrecht der Völker; Gebot der Kooperation. Diesen Grundsätzen wird heute gemeinhin gewohnheitsrechtlicher Status zuerkannt, sodass ihre Geltung nicht von Anerkennung der Charta abhängt." Ggf, kann man da noch ein paar bluelinks und Verweise einbauen. Was hälst du davon? LG--Pastelfa (Diskussion) 19:42, 16. Jul. 2021 (CEST)
Hallo Pastelfa, das war nicht mein edit. Unter "positivem Recht" ist im allgemeinen das geschriebene Recht zu verstehen. Der bisherige edit war daher o. k., denn zum allgemeinen Völkerrecht fällt mir adhoc auch nicht viel mehr ein, was eine ähnliche Bedeutung hätte. Viele allgemeine Regeln des Völkerrechts sind ungeschrieben und nicht kodifiziert.
Ich möchte diese inhaltliche Frage zum Artikel aber ungern hier diskutieren und schlage vor, diesen Dialog auf die dortige Disk zu übertragen. Dann können auch die anderen Mitautoren des Artikels und der Verfasser des von dir gelöschten edits sich daran beteiligen. Einverstanden? LG --Opihuck 22:35, 16. Jul. 2021 (CEST)
Klar, gerne. Wie überträgt man denn eine Diskussion? Nebenbei: Bist du dir da sicher mit der Definition von positivem Recht? Ich meine nämlich, dass dies einfach jegliches von Menschen gesetzte Recht meint, also im Völkerrecht neben dem Vertragsrecht auch das Gewohnheitsrecht (das ja durch einen subjektiven+objektiven Akt der Staaten entsteht) und im Grunde auch die Rechtsprinzipien. Aber lasse mich gerne belehren. --Pastelfa (Diskussion) 22:39, 16. Jul. 2021 (CEST)
Übertragung geht in diesem Falle mit C&P. Bin gerade im Urlaub am Packen für die Heimfahrt. Ich melde mich demnächst. --Opihuck 22:50, 16. Jul. 2021 (CEST)

Menschheit als Völkerrechtssubjekt

Der letzte Satz ist mit Fußnote 32 schlecht belegt. Es fehlt die Seitenzahl im Werk - so ist der Beleg kaum überprüfbar. Und warum steht die Fußnote hinter dem Wort "darf" und nicht am Ende des Satzes? Nennt Aden konkrete Beispiele aus der Geschichte für nach seiner Ansicht berechtigte Interventionen von Nachbarstaaten? --Jejko (Diskussion) 11:02, 27. Feb. 2022 (CET)

Russischer Überfall auf die Ukraine 2022

lenkt den Blick der Öffewntlichkeit auf das Völkerrecht.

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ukraine-krieg-wie-russland-mit-dem-voelkerrecht-umgeht-17870952.html :

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht hatte gerade in Heidelberg ihre Zweijahrestagung. Ihr Vorstand und Rat erklären: „Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verletzt dieses grundlegende Prinzip des Völkerrechts, auf dem die gegenwärtige internationale Ordnung beruht.“

Sie schreibt, „dass die Sprache des Völkerrechts von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen. Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven.“

Im Artikel den Überfall erwähnen ? --Präziser (Diskussion) 11:01, 12. Mär. 2022 (CET)

Nein, auf keinen Fall. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 12:11, 12. Mär. 2022 (CET)