Diskussion:Verdacht
Bringt doch wenigstens die Orthographie in Ordnung
...und schreibt nicht "pasivisch", sondern passivisch. Der 'Generalverdacht' verdient zumindest einen internen Link und eine etwas eingehendere Betrachtung. Danke.
(nicht signierter Beitrag von 89.56.166.7 (Diskussion | Beiträge) 16:23, 29.3.2008)
Überarbeiten
Der Rechts-Bereich sollte mal von kompetenter Hand überarbeitet werden. Einige relevante Links, die mir auf den ersten Such-Blick aufgefallen sind, habe ich dort mal unter "siehe auch" eingeordnet ... Hafenbar 21:47, 12. Mai 2007 (CEST)
- Kann Kriddl hier nicht tätig werden? --Folker67 13:50, 25. Nov. 2009 (CET)
Begriff „Verdacht“ vs. Wort „Verdacht“
Der erste Abschnitt ist nun:
- Verdacht wird im Deutschen seit dem dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung "Übles von jemanden denken" verwendet. Bereits im Mittelniederdeutschen existierte jedoch der vordacht in der Bedeutung von Argwohn. Das abgeleitete Adjektiv verdächtig ist in einer älteren Schreibweise und der Bedeutung von "überlegt, vorbedacht" bereits im Mittelhochdeutschen belegt. In seiner heutigen, pasivischen, Bedeutung von "mit Verdacht behaftet" ist es erst seit dem 17. Jahrhundert in Gebrauch. Ebenfalls dem 17. Jahrhundert entstammt das Verb verdächtigen, als "einen Verdacht gegen jemanden hegen". [1] Eine Substantivbildung ist Verdächtigung.
- [1] Etymologie nach Duden «Etymologie» - Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989
Dies ist sehr interessante Information über das Wort „Verdacht“, aber nicht über was dieses Wort bedeutet (Gründe, Geschichte, Gesetze, Arten, Folgen, Verdacht in Literatur, ...). Informationen über Wörter sollten eher im Wiktionary sein (z. B. unter Verdacht, verdächtig usw.). Man kann sie verlinken und sie sind dann mit einem Click erreichbar.
Ich hatte das schon versucht, aber es wurde nicht angenommen: [1]. --142857 18:33, 28. Mai 2007 (CEST)