Diskussion:Verfassung der Vereinigten Staaten
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Zweidrittelmehrheit = 66?
Ist das Schaubild "Schematische Darstellung des Verfahrens zur Verfassungsänderung" nicht falsch? Eine Zweidrittelmehrheit im Senat ist doch erst mit 67 Stimmen erreicht. Und nicht mit 66 Stimmen. --Warfair (Diskussion) 01:16, 17. Jan. 2021 (CET)
- Ich habe nun das fragliche Schaubild von der Wikiseite entfernt, die Angabe ist definitiv falsch.--Warfair (Diskussion) 20:19, 9. Feb. 2021 (CET)
- Das Bild war inkorrekt. Auf der relevanten Seite des Federal Register steht:
- The Constitution provides that an amendment may be proposed ... by the Congress with a two-thirds majority vote in both the House of Representatives and the Senate... (https://www.archives.gov/federal-register/constitution Constitutional Amendment Process)
- Dies ist etwas kompliziert da es hier eine Unschärfe gibt, die auch im Kontext des jetzigen Impeachment diskutiert wird: ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter nötig, oder nur eine Zweidrittelmehrheit aller derer die abstimmen? Beim Filibuster ist das eindeutig, an affirmative vote of three-fifths of the senators duly chosen and sworn wo also 60 Stimmen benötigt werden, wenn es 100 Senatoren gibt. Bei Impeachment wird the concurrence of two thirds of the [Senators] present benötigt. Daher wird angenommen, dass bei Verfassungsänderungen auch nur eine Zweidrittelmehrheit of those present and voting benötigt wird. == Peter NYC (Diskussion) 22:48, 9. Feb. 2021 (CET)
- Das Bild war inkorrekt. Auf der relevanten Seite des Federal Register steht:
- Ich habe die WP:Grafikwerkstatt gebeten, die Grafik zu korrigieren und wieder einzufügen. Grüße --h-stt !? 17:12, 23. Feb. 2021 (CET)
Leider ist die Grafik beides falsch und verwirrend. Der Supreme Court urteilte in National Prohibition Cases, 253 U.S. 350 (1920):
- The two-thirds vote in each house which is required in proposing an amendment is a vote of two-thirds of the members present -- assuming the presence of a quorum -- and not a vote of two-thirds of the entire membership, present and absent. Id. Missouri Pacific Ry. Co. v. Kansas, 248 U. S. 276.
Also nicht eine Zweidrittelmehrheit aller, sondern nur eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, solange es ein Quorum gibt.
Zudem ergibt die Grafik den Eindruck, dass Verfassungskonvent und Senatoren und Abgeordnete gebraucht werden um eine Verfassungsänderung einzubringen, und zudem dass nach der Verabschiedung im Kongress in den Staaten Parlamente und Volksversammlungen zustimmen müssen.
Ich liebe Grafiken, aber hier hat eine Grafik leider keinen Mehrwert. == Peter NYC (Diskussion) 20:55, 24. Feb. 2021 (CET)
- Ich habe die umstrittenen Zahlen einfach entfernt und nur die Zweidrittel-Mehrheit stehen lassen. So ist die Grafik inhaltlich richtig und ich sehe grundsätzlich einen Mehrwert in einem solchen Diagramm. Grüße --h-stt !? 19:56, 4. Mär. 2021 (CET)
- +1--Udo (Diskussion) 07:07, 5. Mär. 2021 (CET)
Erste Veröffentlichung in deutscher Sprache?
Irgendwo hätte ich gelesen, dass die Verfassung - oder die Unabhängigkeitserklärung? - zuerst in deutscher Sprache veröffentlicht worden wäre. Weiß jemand dazu näheres? (nicht signierter Beitrag von 89.144.196.246 (Diskussion) 04:07, 31. Dez. 2020 (CET))
- Das gehört zur gleichen Familie der Mythen wie dass Deutsch anstatt Englisch beinahe die Amtssprache der US wurde. Wild and woolly, as they say, aber ich habe leider vergessen, wie es entstand. == Peter NYC (Diskussion) 12:08, 3. Jan. 2021 (CET)
Umgestaltung
Die Veränderungen, die ich vorgenommen habe, dienen dazu, etwas mehr auf den Verfassungstext einzugehen. Die Erklärung der verschiedenen Verfassungsorgane und das Zusammenspiel werden bereits sehr gut in "Politisches System der USA" dargestellt so dass ein link hier genügen sollte. Selbstverständlich ist diese Seite weiter im Aufbau und ich würd mich über alle Kommentare freuen. --Sebmol 04:49, 2. Jan 2005 (CET)
Bezug zur Freimaurerei
E.R. Carmin schreibt in seinem Buch "Das schwarze Reich" (Heyne-Verlag) auf S. 255:
"Weder das Wort Demokratie noch Republik kommen in der Unabhängigkeitserklärung oder in der Verfassung der Vereinigten Staaten vor". Ist das so zutreffend? Wenn ja, bitte in den Artikel einarbeiten.
S. 254:
"Es war wohl auch kein geschichtlicher Zufall, daß es nicht zwölf und nicht vierzehn sondern dreizehn Gründungsstaaten waren, ebensowenig ist es wohl Zufall, daß das amerikanische Staatswappen durch die Zahl dreizehn geprägt ist einschließlich der Buchstaben 'E pluribus unum'. Die Dreizehn ist bekanntlich eine höhst mystische Zahl, die Zahl der Macht und Herrschaft, des Umbruchs, in gewissem Sinne die Zahl des für Neuwuchs notwendigen Kahlschlags [...] Nun könnte man, was die Zahl Dreizehn betrifft, zugegebenerweise von purer Spekulation sprechen. Die Rückseite des Großsiegels der Vereinigten Staaten spricht jedoch indessen eine deutliche und eindeutige Sprache in esoterischer Symbolik. Es handelt sich dabei um nichts Geringeres als das Siegel des im Jahr der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1776 in Bayern von einem gewissen Adam Weishaupt ins Leben gerufenen Illuminati-Ordens: Es zeigt eine Pyramide, deren Spitze das freimaurerische Dreieckszeichen mit dem von einem Strahlenkranz umgebenen magischen oder 'allsehenden Auge' bildet, das in vielen, vor allem esoterisch arbeitenden Logen über dem Platz des Meisters vom Stuhl prangt." Wer weiß mehr darüber und wer wagt sich an die Einbindung dieser Thesen/Fakten in den Artikel? Matt1971 ♫♪ 00:14, 11. Mär 2006 (CET)
Reviewdiskussion
Dieser Artikel war vom 24. Juli bis 3. September 2006 im Review. Die Diskussion wurde nach Abschluss hierher verschoben. |
Eigentlich ein recht übersichtlicher, aber auch umfangreicher Artikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Bitte um Verbesserungsvorschläge vor der Kandidatur bei den Exzellenten. Ma'am 14:04, 24. Jul 2006 (CEST)
- Ich empfehle dir vor einer "Exzellenzbewerbung" eine Kandidatur bei den "Lesenswerten"; schon ein kurzer Blick auf die eng: Version zeigt das der Artikel noch ein gutes Stück von der Exzellenz entfernt ist. Mir fehlen vor allem die Entstehungskontroverse und genauere Kurzdarstellungen zu den Zusatzartikeln mit formellen Verweisen auf die entsprechenden Hauptartikeln. Artikel VI sollte nicht kommentarlos "leerstehen". Eine rechtsgeschichtliche Einordnung im Vergleich zu früheren und späteren Verfassungen vermisse ich ebenso wie eine kurze Darstellung der bedeutensten Forschungsliteratur zu dem Themenenkreis und Details zum Ablauf der Ratifikation.--Nemissimo ¿⇔? 18:43, 24. Jul 2006 (CEST)
Lesenswert auf jeden Fall. Die Kritikpunkte von Nemissimo kann ich vor höheren Weihen aber bestätigen. Insbesondere die Entstehung und die damit verbundenen Konflikte und - bitte - damit die erste Diskussion um die praktische Ausgestaltung eines demokratischen Staats in der Moderne, kommen relativ kurz. Kann es sein, dass selbst die Federalist Papers im Text oder als link fehlen? Die Frage der Interpretation kommt recht kurz. Ebenso natürlich wie die Auswirkungen auf andere Verfassungen, wo es aber zugegebenermaßen schon in den echten Luxusbereich ausfranst. Und wo ich dabei bin: auch "knapp gescheiterte Verfassungsänderungen" wären vielleicht einen Absatz wert, allein um zu zeigen, wie die Welt heute auch aussehen könnte. -- southpark Köm ? | Review? 20:48, 25. Jul 2006 (CEST)
- solide ausgangsbasis Im Detail:
- Einleitung: überzeugt mich noch nicht wirklich, besonders der erste satz gefällt mir nicht, mir fällt aber auf anhieb kein besserer ein. teilweise werden die einleitungssätze später wörtlich wiederholt, das sollte nicht nötig sein, bitte an einer stelle entfernen. insgesamt wird die politische und historische bedeutung der verfassung in der einleitung zu wenig gewürdigt.
- Links:ok., bei den "links auf diese seite" gibt es noch diverse weiterleitungsseiten, für die noch links umgebogen werden sollten.
- Gliederung: im grossen und ganzen ok. "siehe auch" bitte noch in den artikeltext integrieren.
- Stil: du verwendest häufig das wort "etabliert" in einer im deutschen eher unüblichen weise, vermutlich hast du dich vom engl. "established" verleiten lassen. besser meistens "regelt", "gestaltet aus" etc. gleiches gitl für "bestimmen". häufig erscheint auch die satzstellung anglisierend. beim übersetzen sollte man darauf achten, nicht wort für wort vor sich hin zu übersetzen, sondern besser deutsche sätze gleichen inhalts ganz neu zu formulieren. vielfach wäre auch dei benutzung des deutschen juristischen fachvokabulars angebracht. zb. anstatt "eigentum nehmen": "enteignen".
- jede Säule als ein Hindernis für etwaige Auswüchse der anderen. zuviel der metapher.
- drei Säulen im Regierungssystem (Exekutive, Legislative, und Judikative), die getrennt und unabhängig agieren. s.o. säulen agieren nicht. das bild bitte nicht überstrapazieren. die säulen bitte nur einmal als hilfskonstrukt erwähnen und dann z.b. von bereichen, gewalten etc sprechen.
- Endgültige politische und regierende Macht ungeschickte formulierung. was ist damit gemeint?
- Weiter wird hier festgelegt, dass alle Strafprozesse mithilfe von Geschworenen durchgeführt werden müssen, welche Straftaten als Verrat gelten und welche Einschränkungen bei dessen Bestrafung zu beachten sind. daraus lieber zwei sätze machen.
- Bilder:ok.
- Inhalt:da gibt es noch zu tun. insgesamt wäre mehr "butter bei die fische" schön. die zahlreichen tiefgreifenden debatten und gesellschaftlichen umbrüche (sklaverei, prohibitione tc), die den zusatzartikeln zugrunde liegen sollten zumindest angedeutet werden. die verfassung steht etwas im leeren raum, hier ahne ich nur, dass noch einiges an kontext hinzugefügt werden könnte. z.b. kommt europa an keiner stelle vor - wie reagierte man in europa auf die verfassung? welche verfassungen wurden tatsächlich davon beeinflusst? was ist mit der französischen revolution? inwieweit haben kriege, merhheitsverhältnisse, persönlichkeiten wie präsidenten oder oberste richter die verfassung und/oder ihre auslegung geprägt?
- zur Erarbeitung von Verfassungsänderungen eine Versammlung von Vertretern aller Mitgliedsstaaten in Philadelphia einzuberufen sind demnach die konföderationsartikel auch als verfassung anzusehen? wird nicht ganz deutlich. wenn dem so wäre, müssten diese in diesem artikel beim geschichtlichen abriss mehr raum bekommen
- mit einer Rede Benjamin Franklins was war seine rolle in diesem prozess?
- Die Verfassung versteht sich selbst als „höchstes Recht im Land“. steht das da so drin? beleg?
- im Widerspruch mit der Bundesverfassung finden. Dies gilt auch für die Verfassungen der Bundesstaaten. das heisst, jedes gesetz muss mit sämtlichen verfassungen im einklang stehen?
- sieben Artikel. Die Aufteilung spiegelt im Wesentlichen die Grundzüge der Gewaltenteilung wieder. wieso? drei gewalten=sieben artikel?
- die gleichberechtigte Vertretung eines Bundesstaats im Senat kann ihm nur durch sein Einverständnis entzogen werden. verstehe ich nicht.
- abschnitt "möglichkeiten zur verfassungsänderung" wiederholung der beschr. der verfahren hab ich rausgenommen, da redundant
- Dies hat sich als Tradition nach der Verabschiedung der Bill of Rights herausgebildet, da diese nur neue Artikel enthielt und keine Änderungen am eigentlich Text benötigte. verstehe ich nicht.
- Verfassungsänderung werden von einigen ... kritisiert von wem? beleg?
- bedeutenden historischen Persönlichkeiten wie Thomas Jefferson bitte etwas konkreter.
- Es wurde allgemein anerkannt, dass die Bestimmungen der Bill of Rights von wem wurde das anerkannt, wann und warum?
- Dies ist auch der Fall, wenn die Zusatzartikel nicht direkt auf Teile der Bundesregierung verweisen (wie zum Beispiel beim ersten, trotz welchen einige Bundesstaaten offiziell eine Staatsreligion beschlossen, dies dem Kongress aber verwehrt ist). verstehe ich nicht.
- unterschied zwischen versammlungsfreiheit und versammlungsrecht? beides linkt übrigens auf den selben artikel "versammlungsfreiheit".
- Miranda-Rechte warum heißen die so?
- Kinderarbeitsartikel welcher ist das?
- Einige sind der Meinung, dass dieser Vorschlag eigentlich von genügend Bundesstaaten ratifiziert wurde und nur aufgrund einer Verschwörung nicht als rechtskräftig... wer? belege?
- da die Schwelle zu diesem Zeitpunkt 38 betrug. darüber würde man gern mehr erfahren: welche ratifikationsfristen werden üblicherweise verwendet? wieviele staaten müssen zustimmen?
- Belege:
fehlen völlig. bitte die diversen kritikermeinungen etc belegen. einige standardwerke der literatur zur verfassung des usa sollten auch zusammengestellt werden.
- Fazit: ich vermute mal, dass der text weitgehend auf der en WP beruht. das ist ein solider anfang. jetzt wäre der zeitpunkt gekommen, noch andere, gedruckte quellen, gerade auch in bezug auf kritik, zu rate zu ziehen. bis zum lesenswert-bapperl muss der artikel inhaltlich noch um einige facetten bereichert werden. schön wären auch zitate, aussagen von beteiligten etc. eine sprachliche überabeitung halte ich ebenfalls für nötig, damit der leser bei der stange gehalten wird. im moment ist das noch etwas papieren-dröge. vielleicht finden sich auch noch mehr abbildungen, die us-regierung ist da doch eigentlich sehr freigebig. ich bin gespannt auf die weitere entwicklung des textes!-- poupou l'quourouce Review? 19:17, 29. Jul 2006 (CEST) Dieser Review ist eine Auftragsarbeit.Meine Review-Kriterien.
Ich finde den Artikel gut, es gibt jedoch einige Punkte bei Gestaltung und Inhalt (nicht abschließend, hab heute grob drüber geschaut):
Das Bild zu Anfang ist nicht schlecht, solch patriotische Darstellungen gibt es jedoch zu Hauf und es ist austauschbar. Wir haben bei Commons jedoch hoch aufgelöste Scans der Verfassungsurkunde, die besser dazu geeignet sind.- Die Einleitung spricht von „strikter Gewaltentrennung“ und das ist angesichts der Stellung des Präsidenten nicht zu treffend. Er hat legislative Kompetenzen, die einer puristischen Trennung ziemlich widersprechen. Ganz problematisch: line veto.
- westliche Verfassungen... Diese Wortwahl ist unenzyklopädisch. Auf Australien und Japan sei exemplarisch verwiesen.
- Bilder: Das Logo des Kongresses ist ziemlich verschwommen, es sollte ein passendes gesucht werden. Da es nicht copyright-fähig ist, sollte das keine großen Probleme bereiten. Oder Bilddatei bearbeiten, wenn machbar.
- Ratifikation: Die Spalte mit den Prozenten kommt nicht so gut und kann mit Referendumergebnissen assoziiert werden. Das Verhältnis der nebenstehenden Zahlen ist für den Leser leicht & direkt ersichtlich.
- „Verfassungsväter“ ist ein oft und selten gelungen bemühtes Wort. Eine Verfassung hat keinen Genitor und Co-genitor.
- Verfassungsänderungen: Im Text steht „Zum Ausgleich dieser beiden Ziele und auch, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen, wurde die Einstimmigkeit, die in den Konföderationsartikeln vorherrschte, aufgegeben. Die Versammlung verständigte sich schließlich auf eine Lösung, die zwei verschiedene Verfahren zur Verfassungsänderung vorsah.“ Wieso erfährt man nun nicht explizit, was die hinreichenden Bedingungen für eine Verfassungsänderung sind.
- und weiter unten: „Neben Änderungen am Verfassungstext, hat sich die Bedeutung der Verfassung auch aufgrund von Gerichtsurteilen des Supreme Court geändert. Als „Common Law“ sind dessen Entscheidungen in Präzedenzfällen von gewichtiger Bedeutung…“ das ist unzutreffend, hier muss präzise und knapp abgegrenzt werden: common law – case law – statute law.
- V. Zusatzartikel: Die Umsetzung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes ist unpräzise. Inwiefern es ein Zeugnisverweigerungsrecht und inwiefern ein Auskunftsverweigerungsrecht, sollte drin stehen.
- XIV. Zusatzartikel: Im Absatz über die Billof Rights kommt ein ausführliches Zitat, weiter unten wird er aber etwas stiefmütterlich behandelt. Hier sollte (a) der richtige Standort gefunden werden und (b) die Bedeutung als equal protection clause behandelt werden, alsoein bisschen Butter bei die Fische
- Der Abschnitt Wertung fällt mager und sehr punktuell aus. Entweder weglassen oder ausbauen. So wirkt er, als eine Vorgabe, zu der man etwas sagen muss aber einem nicht viel einfällt.
- gerade bei den einzelnen Artikeln fällt auf, dass der Text wie eine fortlaufende Erzählung formuliert ist, die von den Absatzüberschriften unterbrochen wird. Das sollte vermieden werden. Es ist gelungener knapp, präzise und autonom zu jedem Aspekt etwas zu sagen.
--CJB 10:55, 14. Aug 2006 (CEST)
Lesenswert-Kandidatur: Verfassung der Vereinigten Staaten (Archivierung Diskussion 13. bis 20. Oktober 2006)
Die Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. September 1787 legt die politische und rechtliche Grundordnung der Vereinigten Staaten fest. Sie sieht eine föderale Republik im Stil eines Präsidialsystem vor, in der der Präsident sowohl Staats- als auch Regierungschef ist. Das politische System zeichnet sich durch eine strikte Gewaltenteilung aus, in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung getrennt voneinander agieren, sich aber auch gegenseitig kontrollieren.
- aufgrund meiner eigenen Beteiligung ohne Votum sebmol ? ! 14:21, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Sieht meiner Meinung nach gut aus: Informativ, ansprechende Form, gut durch Quellen belegt -> Minalcar 16:40, 13. Okt. 2006 (CEST) Pro --
- pro seit meinem review wurde noch erheblich an diesem artikel gearbeitet, insb. bebilderung und zitate sind sehr schön!--poupou l'quourouce Review? 19:38, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Stephan 05:10, 14. Okt. 2006 (CEST) Pro Interessanter und lesenswerter Artikel--
- neutral Ein Artikel über eine Verfassung, die ja das Grundgerüst einer Gesellschaft beschreibt, sollte sich m.E. nicht auf den nackten Text und den Entstehungsprozess beschränken. Auch wenn z.B. zu einigen Zusatzartikeln eigene Lemmata existieren sollte hier m.E. schon auf die Interpretation der Verfassung im Wandel der Zeit eingegangen werden, zumal die Bedeutung sowohl der Interpretation der föderalen Struktur als auch anderer Aspekte immer wieder eine Schlüsselrolle in der Geschichte der Vereinigten Staaten gespielt haben. Die Geschichte einer Verfassung endet ja nicht mit der letzten Unterschrift. Aber hier geht es andererseits "nur" um lesenswert und das wäre ggf ein Fall für eine Exzellenz-Diskussion. --OliverH 13:28, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Was du ansprichst erscheint mir als eine großartige Idee für einen Artikel "Geschichte des Verfassungsrechts der Vereinigten Staaten" o.ä., was in der Tat ein sehr spannender Artikel sein könnte. Andererseits könnte auch der Artike Politisches System der Vereinigten Staaten viel Arbeit vertragen, wo allgemein auch auf die politische Weiterentwicklung der Verfassung und ihrer Bedeutung eingegangen werden sollte. Ich gebe aber zu bedenken, dass die Fokus dieses Artikels die Verfassung als historisches rechtliches Dokument der Vereinigten Staaten ist, auch und gerade weil es dazu im deutschsprachigen Raum relativ wenig Literatur gibt. sebmol ? ! 17:24, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Kontra; Die Sprache wirkt über weite Strecken wie eine mäßige Überstzung (die Präpostion in wird englisch verwendet, statt die passende deutsche Präposition zu verwenden z Bsp: [...]trafen sich im September 1786 Vertreter aus fünf Staaten in der Annapolis Convention. gemeint ist wohl zu der bzw zur). Im ganzen Text wird nicth auf den off. englischsprachigen Namen der Verfassung eingegangen (ich weiß nicht, ob die Verfassung, wie das Grundgesetz, überhaupt einen off. Namen hat, wenn sie keinen off. Namen hat sollte dies aber erwähnt werden und dazu die übliche(n) englische(n) Bezeichung(en) angegeben werden. Auch fehlt mir die Ausstrahlung der Verfassung auf jüngere Verfassungen im Ausland wie in den Vereinigten Staaten. --sуrcro.ПЕДІЯ+/- 16:09, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Das mit "in" lässt sich wohl ändern, die Kritik zum Namen kann ich nicht nachvollziehen. Auf englisch heißt das Dokument "Constitution of the United States", was sich im Prinzip wortwörtlich als „Verfassung der Vereinigten Staaten“ übersetzen lässt. Zum letzten Kritikpunkt wird in der Einleitung sehr kurz darauf erwähnt, welche Einflüsse die Verfassung auf andere Verfassungen hatte. Während es umfangreiche Werke dazu gibt, liegt der Fokus dieses Artikels schon aus praktischen Gründen (Artikellänge) in der Substanz und Entwicklung der Verfassung und nicht in ihrer internationalen Bedeutung. sebmol ? ! 17:19, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Es ist ein englischsprachiges Gesetz, warum ist also der Originalname im Artikel nicht ein einziges Mal erwähnt? Das Vermeiden englischer Begriffe führt auch im Absatz Präambel zu einem sonderbaren Ergebnis Die Präambel, insbesondere die ersten drei Worte, ist einer der am häufigsten zitierten Abschnitte der Verfassung. Sollte man die ersten drei Worte nicht auch irgentwo im Text wörtlich wiedergeben?? Bezüglich der Übersetzungsartefakte war der oben erwähnte Satz nur ein Beispiel von vielen. (Ein weiteres: Gesetze und ihre Änderungen werden nicht rechtskräftig, sondern wirksam bzw sie treten in Kraft).--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 22:42, 14. Okt. 2006 (CEST)
Lesenswert-Kandidatur 22.-29. 12. 2006 (erfolgreich)
Die Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. September 1787 legt die politische und rechtliche Grundordnung der Vereinigten Staaten fest. Sie sieht eine föderale Republik im Stil eines Präsidialsystems vor, in der der Präsident sowohl Staats- als auch Regierungschef ist.
- Nach der letzten Lesenswertdiskussion nochmal überarbeitet, als Hauptautor ohne Votum. sebmol ? ! 18:13, 22. Dez. 2006 (CET)
- pro definitiv ein lesenswerter Artikel, gut geschrieben und belegt. --Felix fragen! 20:11, 22. Dez. 2006 (CET)
- Liesel 21:19, 22. Dez. 2006 (CET) Pro Der Artikel ist des Lesens wert!
Cup of Coffee 23:40, 22. Dez. 2006 (CET)
Pro inhaltlich wie stilistisch.- Holgerjan 00:26, 23. Dez. 2006 (CET) Ich hätte gerne schon im Abschnitt "19. Jhdt." bei Wahlrecht 1870 die dann erst im nächsten Abschnitt zu 1919 gegebene Information gefunden, dass das Frauenwahlrecht damit nicht eingeschlossen war. Nachfragfebedürfnis zum gescheiterten Verfassungszusatz von 1972: Rechtsgleichheit der Geschlechter gescheitert = Welche rechtlichen Benachteiligungen bestehen? - Trotzdem: sehr lesenswert. Pro -
- Das Scheitern der Verfassungsänderung bedeutet nicht, dass es keine Rechtsgleichheit der Geschlechter gibt. Ich werde bald mal einen Artikel zu diesem gescheiterten Artikel schreiben, weil dessen Geschichte und insbesondere dessen Ablehnung durch Teile der Frauenbewegung (!) hochinteressant sind. sebmol ? ! 13:19, 23. Dez. 2006 (CET)
- schlendrian •λ• 11:58, 26. Dez. 2006 (CET) Pro gefällt mir sehr gut, schön zu lesen --
- Stephan 04:06, 27. Dez. 2006 (CET) Pro interessanter, flüssig zu lesender Artikel--
- eindeutig Anima 21:50, 29. Dez. 2006 (CET) Pro, auf jeden Fall lesenswert.--
- Tja, was soll man da sagen - wow! Mir gefällt vor allem die Gliederung der Darstellung der Zusatzartikel, ihre Einbettung in den historischen Kontext und die Zusatzinfos zu wichtigen Gerichtsurteilen oder abgeleiteten Rechtsprinzipien. Das ist lesenswert im besten Sinne. Fürs Protokoll: Pro. --Uwe 22:03, 29. Dez. 2006 (CET)
Exzellenzdiskussion vom Januar 2007 (abgebrochen)
Diese Kandidatur läuft vom 31. Dezember bis zum 20. Januar
Die Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. September 1787 legt die politische und rechtliche Grundordnung der Vereinigten Staaten fest. Sie sieht eine föderale Republik im Stil eines Präsidialsystems vor, in der der Präsident sowohl Staats- als auch Regierungschef ist. Das politische System zeichnet sich durch eine oft als “checks and balances” bezeichnete strikte Gewaltenteilung aus, in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung getrennt voneinander agieren, sich aber auch gegenseitig kontrollieren.
Der Artikel ist seit kurzem nach umfangreicher Überarbeitung lesenswert. Auf meiner Diskussionsseite wurde ich ermutigt, es doch einmal hier zu probieren. Als einer der Hauptautoren natürlich sebmol ? ! 22:02, 31. Dez. 2006 (CET)
Neutral.- Omnidoom 999 ⁿسالكانⁿ +/– 16:58, 1. Jan. 2007 (CET) Pro Übersichtlicher und sehr informativer Artikel. Da fehlt nichts mehr. --
- Der Artikel ist in der jetzigen Form sehr präzise und beschreibt die Verfassung gut. IMHO werden allerdings noch viele englischsprachige Fachbegriffe verwendet („Common-Law-System“ und andere), was sich sicher nicht vermeiden lässt, aber vielleicht kann man sie im Kontext noch kurz erklären, damit man nicht immer erst wieder den neuen Artikel öffnen muss. In der Einleitung wird davon gesprochen, dass da auch was ins Grundgesetz eingeflossen ist, was wird allerdings verschwiegen. Außerdem könnten noch einige Staaten erwähnt werden, die die Verfassung für sich quasi 1:1 übernommen haben (z.B. Mikronesien). Was mir noch ein bisschen fehlt ist wie es um die Akzeptanz und Identifikation mit der Verfassung in der Bevölkerung aussieht (in Deutschland kennen z.B. viele Menschen die Inhalte des GGs nicht, wie ist das in den USA? Ist man da "stolz" auf seine Verfassung? Den Eindruck könnte man manchmal in den Medien bekommen). Dann wäre auch ein Abschnitt "Kritik" hilfreich. Was gilt gemeinhin als Schwachpunkte in der Verfassung? (in D denke ich da z.B. an Artikel 6 des GG, der alleinerziehende Mütter unter den Schutz des Staates stellt, alleinerziehende Väter aber nicht usw.). Kurzum: mir fehlt ein bisschen das "Drumherum". Ansonsten aber ein guter Artikel. Grüße --Michael S. °_° 13:56, 2. Jan. 2007 (CET)
- Der Artikel gefällt mir sehr gut. Wenn die von Michael S. genannten Punkte noch ergänzt werden, stimme ich gerne mit pro. Ein weiterer Verbesserungsvorschlag: Die Geschichte der Verfassung sollte vielleicht nicht direkt an den Anfang des Artikel gestellt werden. Als Leser möchte ich gleich etwas über den Inhalt der Verfassung erfahren und erst später etwas darüber, wie es zu diesem Inhalt gekommen ist. Aber das ist vielleicht auch Geschmackssache. --Forevermore 20:02, 3. Jan. 2007 (CET)
- Geschichtlich ist der Artikel unzweifelhaft exzellent. Aber mir fehlt eine hinreichend detaillierte Darstellung der Inhalte, soweit sie keine eigenen Artikel haben. Es gibt zB nirgendwo in der de-WP Informationen zur Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenz zwischen dem Bund und den Staaten, das müsste IMHO unter den Ersten Artikel. Wenigstens erwähnen sollte man den Komplex "Stehendes Heer", Miliz, Navy. Generell kommt mir Section 8 des Ersten Artikels zu kurz. Notfalls würde es schon ein eindeutig benannter roter Link tun, damit der Leser sieht, was es hier noch zu sagen/wissen gibt. Dann ist die Abgrenzung zwischen den Kompetenzen des Kongresses und des Präsidenten zu knapp (oder nicht ausreichend verlinkt, wenn es Darstellungen anderswo bereits gibt) - Beispiel: en:Unitary executive theory. Generell ist die Verlinkung ungenügend, zB ist das Supreme Court als Verfassungsorgan nirgendwo verlinkt. --h-stt !? 13:28, 6. Jan. 2007 (CET)
- 62.224.123.71 17:15, 11. Jan. 2007 (CET) Pro Ein sehr schöner Artikel. Es sollte zwar noch an einigen Punkten gearbeitet werden. Er ist aber trotzdem lesenswert.
- Wir sind hier in einer Exzellenz- und nicht in einer Lesenswertabstimmung. Ich wollts nur mal jesacht haben... --Michael S. °_° 22:48, 12. Jan. 2007 (CET)
- Thierry Gschwind 08:53, 19. Jan. 2007 (CET) Pro als Laie. --
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– GiftBot (Diskussion) 01:58, 25. Nov. 2015 (CET)