Diskussion:Vertrag von Lissabon

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Austritt Deutschlands

So habe das noch korrigiert und ergänzt, leider wird das wohl erst später sichtbar. Es stimmt aber, dass erst Art. 23 mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden müsste ( Art. 79 GG) natürlich hat dabei Art. 23 KEINEN Ewigkeitscharakter aber schwierig wäre es trotzdem !

Sekundärliteratur dazu gibt es natürlich auch, die diese Meinung unterfüttert --Martin (Diskussion) 19:49, 12. Jun. 2014 (CEST)

Das betrifft ausschließlich innerstaatliches Recht Deutschlands und hat nichts mit dem Lemma Vertrag von Lissabon zu tun. --Sasik (Diskussion) 19:59, 12. Jun. 2014 (CEST)
Ich halte den Satz Im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz kann ein Austritt aufgrund Art. 23 der Deutschen Verfassung nur mit einer kompletten Änderung des Artikels erfolgen. [8] für unverständlich. Abgesehen davon bin ich wie Sasik der Meinung, dass hier nicht die innerstaatlichen Austrittsbedingungen von 28 Mitgliedstaaten abzuhandeln sind. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:10, 12. Jun. 2014 (CEST)

Doppelter Abschnitt (erl.)

Liebe anwesende Admins, der Abschnitt "Literatur" ist doppelt, könnt ihr den bitte einmal löschen? Danke, --FrauAva89 (Diskussion) 16:20, 17. Jun. 2014 (CEST)

ist erledigt, danke für den Hinweis --Taste1at (Diskussion) 13:39, 20. Jun. 2014 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 11:30, 5. Jan. 2016 (CET)