Diskussion:Vertragsverhältnis

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redirect

"sorry, aber das ist nur ein Lexikoneintrag; dann doch besser ein redirect"
Logischerweise bin ich hier konträrer Auffassung, sonst hätte ich es auch nicht bearbeitet. Zwar geht der Eintrag nicht über einen Lexikoneintrag hinaus, das stimmt, Wikipedia ist aber auch ein Onlinelexikon, von daher passt ein Lexikoneintrag hier recht gut hinein. Vor allem, wenn man die Informationsleistung des Eintrags mit der des redirects vergleicht. Dieser führt auf den Artikel Vertrag, der weder etwas zum Vertragsverhältnis noch zum Vertrag im rechtlichen Sinne enthält, bezüglich letzteren besteht lediglich wiederum eine Weiterleitung zum Artikel Vertragsrecht. Auch dieser Artikel enthält weder etwas zum Vertragsverhältnis noch zum Vertrag im Sinne des deutschen Zivilrechts, sondern lediglich wiederum Weiterleitungen zu den Artikeln Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Schuldrecht (Deutschland). Beide Artikel enthalten erstmals Informationen bezüglich Rechtsgeschäften (BGB AT) und Schuldverhältnissen (Schuldrecht). Diese führen aber erst zu einem Informationsgewinn bzgl. des Vertragsverhältnisses, wenn der Leser weiß in welcher Beziehung Rechtsgeschäft und Schuldverhältnis zu diesem stehen. Diese Erläuterung fehlt jedoch jeweils und würde auch nicht in die Artikel passen. Der von mir eingebrachte "Lexikoneintrag" hat sowohl diese Beziehung an sinnvoller Stelle dargestellt, als auch ohne den unnötigen Umweg von drei Weiterleitungen auf die Artikel Rechtsgeschäft und Schuldverhältnis verwiesen. Selbst für denjenigen, der lieber den Weg über drei Weiterleitungen geht, enthielt der Text auch den Link zum Artikel Vertrag.
--Irrwitz (Diskussion) 11:23, 6. Jun. 2014 (CEST)