Diskussion:Vertretung der Gliedstaaten
VAE
Sicher, dass das Teil wirklich "Council of Rulers" heißt? Bei einem arabischen Land hätte ich eigentlich einen Namen erwartet, der ein bisschen weniger englisch klingt. --Harald Meier 22:55, 7. Jun. 2010 (CEST)
Lemma
Ich finde das Lemma sehr unglücklich. Weder geht es um die Vertretung (worauf die Singularform hinweist), noch um die Gliedstaaten. Diese Überblicksauswahl wäre unter dem alternativ fettgesetzten Begriff Länderkammer deutlich besser aufgehoben und die Aufzählung dann unter der Überschrift Vertretungen von Gliedstaaten (Auswahl) oder was in der Richtung. Aber eigentlich auch nur dann, wenn mehr grundsätzliches, allgemeingültiges zu Länderkammern geschrieben würde. So wie sich das jetzt darstellt, wäre das korrekte Lemma Liste von Vertretungen von Gliedstaaten oder, weil das unschön klingt, Liste von Länderkammern. Stullkowski 16:35, 23. Nov. 2010 (CET)
- Ich stimme dem zu; eine "Vertretung" der Gliedstaaten muss nicht unbedingt eine parlamentarische Kammer sein. Dann wiederum ist eine "Erste" Kammer nicht immer eine "Länderkammer". Ich habe jetzt aber auch keinen treffenderen Begriff parat. Es stellt sich auch die Frage, welchem konkreten anderen Begriff man die "Länderkammer" gegenüberstellt. Bitte nicht "Volkskammer", dann sind wir sehr nahe bei den DDR-Organen. Oberhaus/Unterhaus trifft es auch nicht immer. Z. (Diskussion) 15:23, 30. Okt. 2012 (CET)
- Aber weil es doch verschiedene Begriffe für die zweite Kammer in einem Zweikammersystem gibt, die mal Länderkammer, mal Bundesrat, mal Ständerat, mal Föderationsrat oder mal irgendwie anders heißt, hatte man sich damals bei der Lemmawahl für diesen Artikel bewusst für den allgemein gehaltenen Namen "Vertretung der Gliedstaaten" entschieden. --Benatrevqre …?! 15:58, 30. Okt. 2012 (CET)