Diskussion:Victoria von Schweden/Archiv/1
Familienname
Frage: Hat die schwedische Königsfamilie auch einen bürgerlichen Nachnamen? Der Nachname müsste Bernadotte lauten. Sollte dieser im Artikel nicht ergänzt werden? Ja, sollte er. Und was ist mit der angekündigten Reise, 2005 is ja vorbei. War sie nicht auch mal magersüchtig?
- Die Mitglieder des Königshauses tragen überhaupt keinen bürgerlichen Nachnamen, nur die ehemaligen Prinzen und Prinzessinnen, die aus irgendeinem Grund aus dem Königshaus ausgeschlossen wurden, und deren Nachkommen heißen wirklich Bernadotte. // Tysen 10:23, 3. Jun 2006 (CEST)
- nur die ehemaligen Prinzen und Prinzessinnen sie tragen keinen Prinzen/Prinzessinnentitel mehr, weil sie bürgerliche geheiratet haben. Den Nachnamen sollte die königliche Familie aber schon haben, sie nutzen ihn nur nicht (siehe auch Windsor). 217.232.107.8 10:17, 24. Jul. 2007 (CEST)
- Naja, in Europa sind bürgerliche Namen bei Königshäusern, wie in England, die Ausnahme. Selbst entthronte Herrscher heißen noch "von Bayern", und wenn sie nicht mehr "von Österreich" heißen dürfen, ist "Habsburg" nur eben der Name eines älteren Besitzes. Wir wollen ja nicht ernsthaft der unsympathischeren Gruppe der Adeligen das Wort reden, für die ein Edler aus dem Uradel mehr wert ist als ein König, wenn der Stammvater der Dynastie einmal einen bürgerlichen Nachnamen gehabt hat. --84.154.89.43 16:53, 14. Jun. 2009 (CEST)
- Nachtrag: Daß das englische Königshaus überhaupt einen Nachnamen hat, liegt allein daran, daß man im Ersten Weltkrieg den allzu deutschen Namen Sachsen-Coburg-Gotha loswerden wollte; dieser wiederum aber war ein Dynastiename, kein Nachname. (Wie gesagt, der Dynastiename der Prinzen von Bayern ist auch Wittelsbach, als Nachname steht jedoch sogar im bundesdeutschen Paß "von Bayern".) --84.154.89.43 16:58, 14. Jun. 2009 (CEST)
- nur die ehemaligen Prinzen und Prinzessinnen sie tragen keinen Prinzen/Prinzessinnentitel mehr, weil sie bürgerliche geheiratet haben. Den Nachnamen sollte die königliche Familie aber schon haben, sie nutzen ihn nur nicht (siehe auch Windsor). 217.232.107.8 10:17, 24. Jul. 2007 (CEST)
Die schwedische Königsfamilie hat tatsächlich einen "richtigen" Nachnamen: Bernadotte (wie oben genannt). Im Gegensatz zu anderen Adelsfamilien, deren Nachnamen sich aus Ländereien ergeben oder sich aus div. Dynastien zusammensetzen, haben die Bernadottes nur zwei Vorfahren. Den franz. Marschall Jean-Baptiste Bernadotte und seiner franz. Ehefrau Desiree Clary. Gruß J. (08.01.2010) (nicht signierter Beitrag von 85.177.151.114 (Diskussion | Beiträge) 13:41, 8. Jan. 2010 (CET))
Im Melderegister der Steuerbehörde heißen die Mitglieder der Königsfamilie in der Tat Bernadotte; auch Prinz Daniel ist dort als H.K.H. Daniel Westling Bernadotte geführt. (http://www.svd.se/nyheter/inrikes/daniel-har-blivit-en-bernadotte_4917295.svd)--Andif1 13:49, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Das gilt wohl nur für Daniel. Der Rest hat ein * anstelle eines Nachnamens, siehe dieser Artikel: http://m.thelocal.se/39868/20120324/ --Tilda (Diskussion) 11:12, 27. Mär. 2012 (CEST)
doppelter Unsinn
Kronprinzessin Victoria ist Thronfolgerin gemäß Erbfolgeregelung vom 1. Januar 1980. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die männliche Erbfolge. Bereits vor ihrer Geburt wurde an einer Neuregelung des Erbfolgegesetzes gearbeitet; die Meinungen der Parlamentarier gingen auseinander. Einige sprachen sich ganz und gar gegen die weibliche Thronfolge aus, andere wollten eine Thronfolgerin akzeptieren, wenn der König keinen Sohn bekommen würde, dritte verlangten, daß grundsätzlich das jeweils erste Kind die Nachfolge antreten sollte, unabhängig davon, ob es ein Junge oder ein Mädchen sei. Die dritte Gruppe setzte sich durch. Das Parlament traf seine Entscheidung gegen den erklärten Willen des Königspaares, das befürchtete, eine Frau sei durch ihre Familie zu sehr in Anspruch genommen, um sich ihren Aufgaben als Königin - nur mit einem Prinzgemahl an ihrer Seite - widmen zu können. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde Victorias Bruder Carl Philip (geb. 1979) der Titel des Kronprinzen aberkannt.
Hallo,
die obige Darstellung ist insofern unzutreffend, als die Gesetzesänderung (und zwar in der Hauptsache!) auf Betreiben Königin Sylvias zustandekam. Ihr Mann war dagegen, gab aber schließlich nach.
Sylvia ist bekanntermaßen Frauenrechtsaktivistin und setzte sich nach der Geburt ihres Sohnes für die - ursprünglich nicht vorgesehene - Aberkennung von dessen Kronprinzentitel ein. Dies war ein beispielloser Verfassungsbruch (Rückwirkungsverbot!), der in keinem anderen monarchischen Land begangen wurde.
Unsinn ist ferner die Behauptung, es habe eine Gruppe gegeben, die sich gegen die Möglichkeit der weiblichen Thronfolge an sich gewehrt hätte. Denn letztere war ja - sofern eben kein männlicher Thronfolger vorhanden - schon seit Jahrhunderten in ganz Europa Normalität.
Gruß
Harald
- Es trifft wohl zu, dass in vielen Ländern Europas die weibliche Thronfolge seit Jahrhunderten möglich war. Nach der Sukzessionsordnung (Thronfolgegesetz) von 1810 in der ursprünglichen, 1980 geänderten, Fassung war nun aber die weibliche Thronfolge nicht möglich. Der Umstand, dass Schweden mit Kristina und Ulrika Eleonora bereits früher zwei Königinnen hatte, ändert daran nichts, da deren Thronanspruch selbstverständlich nicht auf dem Thronfolgegesetz von 1810 beruhte. Die Darstellung im Wikopedia-Artikel ist, entgegen der Ansicht von Harald, nicht Unsinn. (26. Juli 2007, Finström)
Doch. Ist Unsinn, oder zumindest extrem irreführend. Vor 1810 (eigentlich auch noch Jahrzehnte danach) gab es in der Form gar keine Verfassung, in der die Nachfolge vom Staat aus hätte geregelt werden können. Die Nachfolge bedurfte damals mit der Adoption Bernadottes allerdings einer schriftlichen Fixierung, da dies bis heute der einzige Fall der nachrömischen Geschichte Europas ist, in dem eine Amtsnachfolge durch Adoptionsvertrag stattfand. Da Graf Bernadotte nun mal ein Mann war und sich der Vertrag (nur erklärbar aus der damaligen militärpolitischen Situation) einzig auf seine Person bezog, ist schnell erklärt, weshalb dort über eine weitere Sukzession nichts ausgesagt ist. Eine weibliche Sukzession für die Zukunft wurde in der Form niemals und nirgends ausgeschlossen. Und in den späten 1970er Jahren hätte sich sowieso bestimmt niemand mehr grundsätzlich dagegen ausgesprochen.
- In der Successionsordning von 1810 wird im §1 ausdrücklich die Thronfolge geregelt, und zwar derart, dass ausschließlich Söhne in der Reihenfolge ihrer Geburt als Thronfolger in Frage kommen. Damit also auch Töchter Anrecht auf den Thron haben können, musste das Grundgesetz geändert werden. Das Gesetz schloss also eine zukünftige weiblich Thronfolge nicht explizit aus, ließ aber eine solche in der damals beschlossenen Form auch nicht zu. --Andif1 18:58, 6. Jun. 2009 (CEST)
Haralds Beschreibung der Rolle Königin Silvias bei der Grundgesetzänderung kann schon aus rein sachlichen Gründen nicht zutreffen: Der schwedische Reichstag stimmte am 20. April 1978 über die Änderung ab, zu diesem Zeitpunkt war Prinz Carl Philip nicht einmal gezeugt. Auch Prinzessin Victoria war zu diesem Zeitpunkt gerade erst neun Monate alt, und so schnell arbeitet auch die schwedische Gesetzgebungsmaschine nicht. (nicht signierter Beitrag von Andif1 (Diskussion | Beiträge) )
Ich habe meine Angaben oben berichtigt bzw. präzisiert. Damit dürfte sich auch dieser gegen meine berechtigte Kritik gerichtete Einwand erledigt haben. Es wäre wohl Zeit für eine geringfügige Änderung im Artikel.
- Harald hat Recht. Die Gesetzesänderung erfolgte zwar vor der Geburt des Prinzen, jedoch wäre unter normalen Umständen - d.h. ohne Silvias Einschreiten nach Geburt ihres Sohnes - ein rückwirkendes Inkrafttreten nicht möglich gewesen. Die Thronfolge unterscheidet sich grundsätzlich vom Erbrecht, da der Kronprinzentitel ein festes Rechtsinstitut ist. Carl Philip war designierter Thronfolger, woran es nichts zu deuteln gibt. Insofern hätte das Gesetz ihn eigentlich gar nicht betroffen.--80.141.190.5 16:46, 22. Apr. 2009 (CEST)
Und wie genau soll dieses "Einschreiten" vonstatten gegangen sein? Mir ist keine Instanz bekannt, mit deren Hilfe König oder Königin Einfluss auf eines der vier schwedischen Grundgesetze nehmen könnten. Außerdem wurde im Gesetzentwurf festgelegt, dass "der Anspruch auf den Thron kein zivilrechtlicher Rechtstitel ist. Sollte also das Königspaar (das also zu der Zeit, da der Gesetzesentwurf verfasst wurde, noch kinderlos war) vor Inkrafttreten der neuen Ordnung zunächst eine Tochter, dann einen Sohn bekommen, verliert der Sohn mit Inkrafttreten der neuen Thronfolgeordnung den Anspruch auf den Thron zu Gunsten seiner älteren Schwester". Diese Möglichkeit war also von Anfang an einkalkuliert. (Quelle für den Gesetzentwurf: http://www.riksdagen.se, Prop. 1977/78:71, vorgelegt von der Regierung am 8. Dezember 1977).--Andif1 18:58, 6. Jun. 2009 (CEST)
- Das Einschreiten ging in der ganz einfachen Form des Einverständnisses vonstatten, ohne die die Gesetzesänderung keinerlei rechtliche Wirkung hätte haben können, da sämtliche oben genannten Einschränkungen erst mit diesem Gesetz in Kraft traten, und somit durch das Recht der Besitzstandswahrung - welches auch in Schweden gilt - erst für die Folgegenerationen Gültigkeit erlangt hätten. Ausserdem hatte das Königshaus die bereits von den benachbarten Norwegern bei einem ähnlichen Ansinnen genutzte Möglichkeit der Abdankungsdrohung. Und dieses hätte in dem immer noch sehr royalistisch eingestellten Schweden keine Regierung überlebt. Stefan Heitbrink, Dipl.Mus. (nicht signierter Beitrag von 77.24.168.51 (Diskussion | Beiträge) 00:39, 4. Jan. 2010 (CET))
- Und wo genau ist dieses Recht der Besitzstandswahrung für den genannten Fall im schwedischen Recht festgeschrieben? Das Einverständnis ist nebensächlich, da das Königspaar zwar Missfallen hätte äußern können, dieses allerdings keine praktischen Auswirkungen gehabt hätte. Dass der König wegen einer ihm nicht genehmen Änderung der Thronfolgeregelung mit der Abdankung gedroht hätte, ist jedenfalls völlig an den Haaren herbeigezogen. Dass das Recht der Besitzstandswahrung nicht absolut gilt, sieht man außerdem beispielsweise im Strafrecht, wo es allgemein akzeptiert ist (zumindest in Schweden), Verjährungsfristen retroaktiv zu verlängern.--Andif1 15:42, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Wenn das Gesetz vor der Geburt des Jungen in Kraft trat - kann mir dann jemand erklären, wo da eine Rückwirkung gewesen sein soll? Man hat keine vorgeburtlichen Rechte, sicher auch nicht in Schweden. 79.214.100.238 00:27, 21. Jun. 2010 (CEST)
- Die Gesetzesänderung trat am 1. Januar 1980 (und damit nach der Geburt von Prinz Carl Philip) in Kraft. Auch der zweite Reichtagsbeschluss fand nach der Geburt statt (Grundgesetzänderungen erfordern in Schweden zwei Reichstagsbeschlüsse mit einer Wahl dazwischen).--Andif1 13:45, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Nebenbei: Daß in vielen Ländern weibliche Thronfolge möglich war, heißt absolut nicht, daß es auch in Schweden möglich gewesen wäre. Nur weil kein männlicher Erbe vorhanden ist, muß keineswegs eine Tochter nachrücken! Berühmtes Beispiel: die britische Königin Victoria, die zwar im Vereinigten Königreich, aber keineswegs in Hannover Königin werden durfte, sondern die Personalunion erlosch und Hannover suchte sich einen neuen König. 79.214.100.238 00:30, 21. Jun. 2010 (CEST)
- Und wo genau ist dieses Recht der Besitzstandswahrung für den genannten Fall im schwedischen Recht festgeschrieben? Das Einverständnis ist nebensächlich, da das Königspaar zwar Missfallen hätte äußern können, dieses allerdings keine praktischen Auswirkungen gehabt hätte. Dass der König wegen einer ihm nicht genehmen Änderung der Thronfolgeregelung mit der Abdankung gedroht hätte, ist jedenfalls völlig an den Haaren herbeigezogen. Dass das Recht der Besitzstandswahrung nicht absolut gilt, sieht man außerdem beispielsweise im Strafrecht, wo es allgemein akzeptiert ist (zumindest in Schweden), Verjährungsfristen retroaktiv zu verlängern.--Andif1 15:42, 27. Apr. 2010 (CEST)
Hochzeitstermin steht
Der Hochzeitstermin steht nun also, also nicht nur das Jahr, sondern das genaue Datum (19. Juni 2010). Sollte das nicht doch aufgenommen werden, da der Termin vom schwedischen Königshaus offziell bestätigt wurde. Zumal es ein ganz besonderes Datum sein wird: Victoria wird auf den Tag genau 34 Jahre, nachdem ihre Mutter Silvia König Carl XVI Gustaf heiratete, ihren Daniel heiraten. Hier die Meldung in der Süddeutschen Zeitung. --H.A. 22:54, 23. Mär. 2009 (CET)
- Wenn das ne "Glaskugelei" ist, wie es manche nennen, was ist dann mit den feststehenden Terminen z.B. für WM 2010 und den Winterspielen in Vancouver? Glaskugelei wäre es höchstens dann, wenn der Termin noch nicht stehen wäre und es Spekulation ist. Ich bin der Ansicht, das mit der Hochzeit gehört in den Artikel rein. Also wenn der schwedische Königshof keine seriöse Quelle ist, wer dann? --H.A. 16:32, 24. Mär. 2009 (CET)
- WP ist weder Veranstaltungskalender für Hochzeitstermine noch Klatschblatt des höfischen Gossips, sehr wohl aber Medium für die enzyklopädische Darstellung internationaler Sportveranstaltungen. Wenn du beides in eine Tonne wirfst, hast du hier was falsch verstanden. Hofres 16:39, 24. Mär. 2009 (CET)
- Seltsam ist das ja schon: du fragst hier, ob der Termin rein soll. Nachdem du nach mehreren Stunden keine Antwort bekommst, schreibst du den Termin rein - obwohl du der Versionsgeschichte ja offensichtlich entnommen hast, dass andere Autoren anderer Meinung sind. Bist du immer so ungeduldig? Warte doch bitte beim nächsten Mal wenigstens ein paar Tage oder zumindest solange, bis sich jemand meldet. Zur inhaltlichen Diskussion: ack, der Termin hat hier nichts zu suchen, Begründung eines über mir. --84.164.64.35 16:50, 24. Mär. 2009 (CET)
- okay, lassen wir den Termin draußen. --H.A. 16:59, 24. Mär. 2009 (CET)
- Richtig ist, Klatsch ist nicht enzyklopädisch. Falsch ist, die bestätigte und mit dem Willen des Betreffenden gewonnene Information über die Hochzeit -- ein Ereignis, das für das Leben der betroffenen Person eine weitaus größerer Bedeutung hat, als selbst der Gewinn von olympischem Gold -- sei nicht enzyklopädisch; eine solche Information, sofern vorhanden, gehört mMn bei jeder relevanten Person in den Artikel, um wieviel mehr dann bei einer Thronfolgerin einer existierenden Monarchie. --84.154.89.43 17:05, 14. Jun. 2009 (CEST)
- okay, lassen wir den Termin draußen. --H.A. 16:59, 24. Mär. 2009 (CET)
- Seltsam ist das ja schon: du fragst hier, ob der Termin rein soll. Nachdem du nach mehreren Stunden keine Antwort bekommst, schreibst du den Termin rein - obwohl du der Versionsgeschichte ja offensichtlich entnommen hast, dass andere Autoren anderer Meinung sind. Bist du immer so ungeduldig? Warte doch bitte beim nächsten Mal wenigstens ein paar Tage oder zumindest solange, bis sich jemand meldet. Zur inhaltlichen Diskussion: ack, der Termin hat hier nichts zu suchen, Begründung eines über mir. --84.164.64.35 16:50, 24. Mär. 2009 (CET)
- Ich beantrage hiermit (ironisch gemeint) die Streichung sämtlicher Hochzeitstermine aus sämtlichen Personenartikeln. (Wahrscheinlich ein Lebenswerk) Die Darstellung, ein Sportereigniss hätte einen höheren enzyklopädischen Wert als das Hochzeitsdatum eines (dazu noch wichtigen) Menschen ist dermaaßener Unsinn (und selbst für Sportfans nicht nachvollziehbar), dass sich o.g. Verfasser zur Mitarbeit bei einer Enzyklopädie fast schon selbst disquallifizieren. Aber leider sind solche Entscheidungen nach dem Motto "Die Ur-Wikipedianer haben immer Recht" an der tagesordnunng. Dieses schränkt den Wert der Wikipedia immens ein und ist leider ein sehr großes Problem speziell bei wikipedia.de! Nichts für Ungut aber vielleicht mal drüber nachdenken - der Standpunkt: Du sollst keine anderen Götter haben neben mir ist schon belegt (ebenfalls Ironie) (nicht signierter Beitrag von 77.24.168.51 (Diskussion | Beiträge) 00:48, 4. Jan. 2010 (CET))
Namen
Kann man was über ihre vielen Namen was sagen? Ich habe gelesen sie wurde nach ihrer Ur-Ur-Ur-Großmutter Viktoria von Baden benannt? -- Marzahn 18:27, 23. Okt. 2010 (CEST)
Bürgerliche Heirat - Ausschluss von der Thronfolge
Hallo, mich interessiert eine Frage hinsichtlich der Thronfolge bei Heirat mit Bürgerlichen. Es ist hinlänglich bekannt, dass königliche Prinzen von der Thronfolge in Schweden ausgeschlossen wurden, wenn sie eine bürgerliche Frau heirateten (wie z. B. der "Mainau-Graf" oder der Großonkel der Kronprinzessin, der bei der Hochzeit zugegen war). Beim König (in Wikipedia) steht auch, dass das Gesetz für Prinzen galt, weshalb er als König heiraten konnte, wen er wollte (eben die "bürgerliche" Silvia). Ist das Gesetz hierzu nun auch geändert worden oder ist es wirklich so spitzfindig zu sehen, dass es nur den Prinzen königlicher Geburt drohte, von der Thronfolge ausgeschlossen zu werden bei bürgerlicher Ehe, nicht aber den Prinzessinnen, schon gar nicht der Kronprinzessin (welche es ja formell bis zur Verfassungsänderung gar nicht gab)? Hat es somit keine Verfassungsschwierigkeiten gegeben, dass die Kronprinzessin einen bürgerlichen Schweden geheiratet hat? (nicht signierter Beitrag von 188.192.210.156 (Diskussion) 17:01, 14. Nov. 2010 (CET))
- Ich ging und gehe davon aus, dass es heute und auch in der Vergangenheit, also vor den 1970er Jahren, kein Gesetz im eigentlichen Sinne gegen Ehen mit Bürgerlichen gibt und gab. Ich denke, dass es immer Entscheidung des Familienoberhauptes, also des jeweiligen Königs, war seine Zustimmung zu der Eheschließung eines Prinzen mit der entsprechenden Partnerin zu geben. Wurde die Zustimmung nicht erteilt, so verlor der Prinz seinen Thronfolgeanspruch und den Titel. Die Erforderlichkeit einer Zustimmung (von Parlament oder Staatsoberhaupt oder beiden) ist jedenfalls die Lösung die in den meisten regierenden Häusern praktiziert wird (z.B. Niederlande: Johan-Friso; Pieter-Christian und Floris). In Schweden ist die Ehe mit Bürgerlichen jedenfalls seit Prinz Bertil und der bürgerlichen Lillian kein Problem mehr (Hochzeit war Ende der 1970er Jahre). Tilda 17:38, 14. Nov. 2010 (CET)
- Edit: Hier kannst du Details nachlesen: Thronfolge (Schweden) (dort letzter Abschnitt). --Tilda 18:16, 14. Nov. 2010 (CET)
- Die Lösung ist ganz einfach - sowohl Carl Gustav (bei der Heirat mit Silvia)*, wie auch Bertil (bei seiner Hochzeit mit Lillian) und Victoria (bei Ihrer Hochzeit mit Daniel) hatten die Erlaubnis ihres Königs (eben Carl Gustav). Fragt mich bitte nicht nach einer Quelle (habe jetzt keine Lust stundenlang die Glasgoogle zu befragen), aber bei Victoria wurde ja unzählige Male darauf hingeweisen, dass sie lange um die Zustimmung ihrers Vaters kämpfen mußte. *) Wobei der, wie bereits erwähnt, ja eigentlich kein Prinz sondern König war und somit garnicht unter den § 5 der Thronfolgeregelung fällt.*SGR* 19:27, 19. Aug. 2011 (CEST)
- Wobei allerdings formell nur die Zustimmung der Regierung erforderlich ist. Dass es praktisch nicht möglich ist, als Thronfolger gegen den entschiedenen Willen des Königs zu heiraten, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings muss der Regent um die Zustimmung der Regierung nachsuchen, was er/sie bei starkem Widerwillen vermutlich verweigern wird.--Andif1 14:54, 13. Sep. 2011 (CEST)
- Die Lösung ist ganz einfach - sowohl Carl Gustav (bei der Heirat mit Silvia)*, wie auch Bertil (bei seiner Hochzeit mit Lillian) und Victoria (bei Ihrer Hochzeit mit Daniel) hatten die Erlaubnis ihres Königs (eben Carl Gustav). Fragt mich bitte nicht nach einer Quelle (habe jetzt keine Lust stundenlang die Glasgoogle zu befragen), aber bei Victoria wurde ja unzählige Male darauf hingeweisen, dass sie lange um die Zustimmung ihrers Vaters kämpfen mußte. *) Wobei der, wie bereits erwähnt, ja eigentlich kein Prinz sondern König war und somit garnicht unter den § 5 der Thronfolgeregelung fällt.*SGR* 19:27, 19. Aug. 2011 (CEST)
- Edit: Hier kannst du Details nachlesen: Thronfolge (Schweden) (dort letzter Abschnitt). --Tilda 18:16, 14. Nov. 2010 (CET)
Trivia
In der Trivia ist folgendes fehlerhaft:
Dort wird Catherine Moundbattan-Windsor, Herzogin von Cambridge im Rahmen eines Prinzessinen-Ratings als Prinzessin Kate von England bezeichnet. Dies ist jedoch falsch, da
1.) England kein eigenständiges Königreich mehr ist, sondern in das Königreich Großbritannien aufgegangen ist, welches wiederrum in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgegangen ist. Daher wird der Titel VON ENGLAND nicht mehr gebraucht. Korrekt müsste sie also Prinzessin Catherine von Großbritannien und Nordirland heißen, jedoch
2.) können nur die jenigen den Titel Prinzessin tragen, die in das Königshaus hereingeboren wurden. Sie wird lediglich umgangssprachlich Prinzessin Kate genannt. Nach britischer Rechtssprechung ist dies jedoch nicht zulässig. Ihr offizieller Titel lautet Herzogin von Cambridge. Hinzu kommt, dass
3.) die angegebene Quelle, der Spiegel Online, sie ebenfalls mit ihren korrekten Titel benennt und nicht mit Prinzessin von England.
Somit ist dies also fehlerhaft. --178.200.70.88 21:46, 13. Jan. 2012 (CET)
- der ganze abschnitt trivia sieht nach klatschpresse aus! und das in einer enzyklopädie!? --Sophia 18:35, 27. Feb. 2012 (CET)
Solna oder Karolinska-Krankenhaus?
Ja, wo ist sie denn nun genau geboren, im Stockholmer Stadtteil Solna oder im Karolinska-Krankenhaus? Oder ist das für Schweden klar? Tiontai 15:57, 24. Feb. 2012 (CET)
- Schweden ist in verwaltungsmäßig in 290 Kommunen aufgeteilt, und das Karolinska-Krankenhaus liegt nicht in der Kommune Stockholm, sondern direkt hinter der Stadtgrenze in der Kommune Solna. Letzteres ist also kein Stadtteil von Stockholm, und das Krankenhaus liegt daher auch nicht in Stockholm oder einem Stadtteil von Stockholm. Solna ist geographisch von Stockholm kaum zu unterscheiden, ist aber seit jeher eine eigene Gemeinde. Natürlich wird in den Nachrichten oft davon gesprochen, es sei in Stockholm. Das ist wegen der Nähe eine nachvollziehbare Vereinfachung. Korrekt ist es jedoch nicht. Also: sie ist im Karolinska-Krankenhaus geboren, das in der schwedische Gemeinde Solna in der Nähe von Stockholm liegt. --Hansbaer 16:22, 24. Feb. 2012 (CET)
- das kann ich nur unterschreiben. Die offizielle Biografie sagt dazu: "Victoria, Sveriges Kronprinsessa, Hertiginna av Västergötland, föddes den 14 juli 1977 på Karolinska sjukhuset i Solna." Bei Victorias Schwester (die eine Hausgeburt war) müsste eigentlich Ekerö stehen, weil das Schloss zu dieser Gemeinde gehört. Nur Carl Philipp ist im Stadtschloss in Stockholm geboren (Kungliga slottet i Stockholm). Zur Aufteilung der Region siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Municipalities_of_Stockholm.png--Tilda 16:26, 24. Feb. 2012 (CET)
- Ich habe das mit Ekerö geändert. Das ist nur konsequent, wenn da Ekerö steht. --Hansbaer 17:28, 24. Feb. 2012 (CET)
- das kann ich nur unterschreiben. Die offizielle Biografie sagt dazu: "Victoria, Sveriges Kronprinsessa, Hertiginna av Västergötland, föddes den 14 juli 1977 på Karolinska sjukhuset i Solna." Bei Victorias Schwester (die eine Hausgeburt war) müsste eigentlich Ekerö stehen, weil das Schloss zu dieser Gemeinde gehört. Nur Carl Philipp ist im Stadtschloss in Stockholm geboren (Kungliga slottet i Stockholm). Zur Aufteilung der Region siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Municipalities_of_Stockholm.png--Tilda 16:26, 24. Feb. 2012 (CET)
Seraphinenorden
Unter Königlicher Seraphinenorden heißt es: "Die königlichen Prinzen von Schweden bekamen ihn bei der Taufe in die Wiege gelegt, durften ihn aber erst nach der Konfirmation anlegen ..." und "Schon seit 1952 wurden auch die Prinzessinnen von Schweden mit dem Titel "Mitglieder" zum Orden zugelassen." Entsprechend müßte Victoria den Orden bei Ihrer Geburt und nicht (wie bisher im Artikel zu lesen) 1995 erhalten haben. Zudem wird es in den Artikeln ihrer Geschwister auch so gehandhabt, daher habe ich es hier geändert. Belege, mit denen ich leider nicht dienen kann, dafür (oder dagegen) wären aber vielleicht nicht schlecht... SGR (Diskussion) 10:55, 26. Jun. 2014 (CEST)
- Ich habe gerade dazu recherchiert. Auch die schwedische Wikipedia ist sich nicht vollkommen einig, aber das Gesamtbild ist ziemlich deutlich. Das Gesetz über die Ordensvergabe wurde 1974 reformiert. Seither wird der Orden im Wesentlichen nur noch an Ausländer vergeben. Allerdings wurde daran nochmals im Jahr 1995 eine Änderung vorgenommen. In der aktuellen Fassung steht, dass er an Mitglieder des Königshauses vergeben werden kann. Eine zwingende Vergabe gibt es jedoch nicht. Leider habe ich weder die Satzung des Ordens noch das Gesetz in der von 1974 bis 1995 gültigen Form gefunden. Laut [1] ist es so, dass die Vergabe an das Königshaus erst wieder 1995 aufgenommen werden durfte. Dort werden auch Daten für die Vergabe an die drei Kinder des Königs genannt, aber in Victorias Fall etwas verschwurbelt. Insgesamt legt das nahe, dass Victoria den Orden faktisch erst 1995 erhalten hat, als sie mündig wurde. --Hansbaer (Diskussion) 12:01, 26. Jun. 2014 (CEST)