Diskussion:Volksentscheid
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Schleswig-Holstein
Auch dort hat es einmal einen Volksentscheid gegeben. Ist der keiner Erwähnung wert? Benutzer:Glasreiniger
- Nein, natürlich nicht. In Schleswig-Holstein hat sich die Bevölkerung bekanntlich gegen die Rechtschreibreform ausgesprochen, der Zusicherung der Kultusminister vertrauend, daß dieselbe nicht eingeführt werden wird, wenn keine Einstimmigkeit unter allen Bundesländern herrscht. Bekanntlich hat das schleswig-holsteinische Landesparlament das ihr unerwünschte Ergebnis bereits nach 12 Monaten einstimmig kassiert.
- Das Establishment der Wikipedia darf man mit Fug und Recht zu den Durchsetzern der RSR zählen, insoweit verwundert es nicht, daß das Faktum des (für die Reformer) verlorenen Volksentscheids in der Wikipedia nach Kräften unterdrückt wird.
- --82.82.164.108 13:23, 5. Dez. 2009 (CET)
- Mit Zensur hat das nichts zu tun, sondern lediglich damit, dass dieser Artikel sich ganz allgemein mit dem Instrument Volksentscheid auseinandersetzt. Würde man alle Volksentscheide in allen 16 Bundesländern aufnehmen, wäre der Artikel in wieder in genau dem unübersichtlichen Zustand den er vor ein paar Wochen noch hatte. Vorschlag: Verfasse einen Artikel Volksgesetzgebung (Schleswig-Holstein) wie es ihn bereits für Hamburg und Bayern gibt. Der von dir geschilderte Umgang ist ganz sicherlich Enzyklopädie-relevant und sollte dort Erwähnung finden. Gruß Lokiseinchef 19:53, 5. Dez. 2009 (CET)
- Danke für die Aufforderung, s.a. Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Glasreiniger. Grundsätzlich ist gegen die Ausgliederung in Länderartikel zwar wenig einzuwenden. Aber Volksentscheide (also solche, die stattfanden, nicht die beantragten) waren bislang seltene Ereignisse. Der schleswig-holsteinische Fall hatte obendrein eine klar erkennbare bundespolitische Dimension. -- Benutzer:Glasreiniger 23:31, 8. Dez. 2009 (CET)
- Ich habe leider gerade nicht auf dem Schirm, wieviele Volksentscheide es in allen deutschen Bundesländern bereits gab – vermutlich aber nicht so viele. Das Problem ist allerdings, selbst wenn es insgesamt nur 20 waren, sind das zu viele um sie alle in diesem Artikel unterzubringen. Nimmt man aber nur einige wenige in den Artikel "Volksentscheid", wird das endlose Diskussionen geben ("Warum ist Rechtschreibung drin, Nichtraucher in Bayern aber nicht?" "Da fehlt noch ProReli aus Berlin!" usw. usf.) Deswegen folgender Vorschlag wie man das ganze vernünftig gliedern könnte:
- 1. In den Artikel "Volksentscheid" kommt eine Liste mit allen je stattgefunden Volksentscheiden in der BRD (so lang ist die nicht).
- 2. Es werden (Bundes-)Länderartikel zur dortigen Volksgesetzgebung angelegt, in denen u. a. die jeweils 5-10 Volksentscheide pro Land kurz angerissen werden (worum ging es, wie ging es aus, was war der Hintergrund).
- 3. Es wird für jeden Volksentscheid ein eigenes Lemma angelegt, in dem man ausführlich auf Hintergrund, Verlauf, politische Wirkung etc. pp. eingehen kann. Spontane Idee: Man könnte vllcht noch einen eigenen Infokasten für Volksentscheide basteln.
- Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass ein Artikel über einen spezifischen Volksentscheid sofort mit einem Löschantrag überzogen wird, auf der anderen Seite erscheint mir die enzyklopädische Relevanz von Volksentscheiden eigentlich unstrittig. Schließlich wurden Millionen Leute an die Urnen gerufen, es gab einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und sowas kommt ja auch nicht alle zwei Wochen vor. Wenn der Artikel dann noch schön NPOV bleibt, sollte man den schon verteidigen können. Gruß Lokiseinchef 15:47, 9. Dez. 2009 (CET)
- Danke für die Aufforderung, s.a. Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Glasreiniger. Grundsätzlich ist gegen die Ausgliederung in Länderartikel zwar wenig einzuwenden. Aber Volksentscheide (also solche, die stattfanden, nicht die beantragten) waren bislang seltene Ereignisse. Der schleswig-holsteinische Fall hatte obendrein eine klar erkennbare bundespolitische Dimension. -- Benutzer:Glasreiniger 23:31, 8. Dez. 2009 (CET)
- Mit Zensur hat das nichts zu tun, sondern lediglich damit, dass dieser Artikel sich ganz allgemein mit dem Instrument Volksentscheid auseinandersetzt. Würde man alle Volksentscheide in allen 16 Bundesländern aufnehmen, wäre der Artikel in wieder in genau dem unübersichtlichen Zustand den er vor ein paar Wochen noch hatte. Vorschlag: Verfasse einen Artikel Volksgesetzgebung (Schleswig-Holstein) wie es ihn bereits für Hamburg und Bayern gibt. Der von dir geschilderte Umgang ist ganz sicherlich Enzyklopädie-relevant und sollte dort Erwähnung finden. Gruß Lokiseinchef 19:53, 5. Dez. 2009 (CET)
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Volksentscheide in anderen Bundesländern
Sind die erwähnten Volksentscheide in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bayern die einzigen, die bisher in Dtl durchgeführt wurden? Wenn ja, sollte das erwähnt werden. Schließlich sind Volksentscheide grundsätzlich auch in anderen Bundesländern möglich. (siehe zB http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/master/C33330787_N33331013_L20_D0_I30442403.html)
- Sachlich falsch ist der Artikel bzgl. der Abstimmungen zur Neugliederung im Fall Baden-Württemberg, oder er befindet sich im Widerspruch zum Artikel über die Geschichte des Bundeslandes. -- Benutzer:Glasreiniger (nicht signierter Beitrag von 87.123.220.221 (Diskussion | Beiträge) 17:56, 5. Dez. 2009 (CET))
- Ich glaube Du hast Recht, Danke für den Hinweis, werde dazu mal recherchieren und den Fall Württemberg und Baden in der nächsten Zeit einarbeiten. Gruß Lokiseinchef 20:04, 5. Dez. 2009 (CET)
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In Nordrhein-Westfalen bildete sich Ende 1977/Anfang 1978 eine Initiative „Stopp KOOP“, die vom 16. Februar bis 1. März 1978 mehr als 3,6 Millionen Unterschriften gegen die kooperative Gesamtschule sammelte und damit die damals geltende 20-Prozent-Hürde für ein Volksbegehren weit übertraf. Das von der SPD-Landesregierung und Kultusminister Girgensohn angestrebte Gesamtschulen bevorzugende neue Schulgesetz wurde so verhindert. Alle Schulen blieben gleichberechtigt. Dies dürfte in NRW seit der Gründung von NRW bis heute wohl das größte und erfolgreichste Plebiszit gewesen sein. Entgegen der Meinung von Volksabstimmungsgegnern hat dies der Demokratie nicht geschadet, und es traten auch nicht die von Volksabstimmungsgegnern an die Wand gemalten Schreckensszenarien "Weimarer Verhältnisse" in NRW ein. NRW existiert vielmehr nach wie vor.--87.155.53.119 15:08, 5. Jun. 2016 (CEST)
SBZ / DDR fehlt ?
30. Juni 1946 Volksentscheid in Sachsen "Enteignung von Kriegsverbrechern und Naziaktivisten"
6. April 1968 Volksentscheid über die "Neue Verfassung"
--Iclandicviking 19:24, 29. Jun. 2009 (CEST)
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angestrebte Komplettüberarbeitung des Artikels
Hallo,
ich möchte in den nächsten Wochen diesen Artikel ganz gerne vollständig überarbeiten, weil
- der Artikel einfach nur unübersichtlich ist
- die Redundanz mal abgebaut werden sollte.
Ich möchte folgende Änderungen vorschlagen:
- Volksentscheide und Referenden gibt es in vielen Ländern. Die deutschsprachige Wikipedia sollte sich aber bei Begriffen mit der Bedeutung in den deutschsprachigen Ländern beschäftigen. Deswegen würde ich die Abschnitte über die USA, Italien und "andere Länder" am besten in die entsprechenden Länderartikel auslagern. (Über das deutschsprachige Südtirol wäre evtl. nochmal zu diskutieren.)
- Da es bei direktdemokratischen Instrumenten gerne mal zu begrifflichen Überschneidungen in den verschiedenen Ländern/Gebietskörperschaften kommt, würde ich hier wirklich nur Deutschland behandeln. Weil,
- 1. es in Österreich sogar zwei ähnliche Instrumente gibt (Volksabstimmung und Volksbefragung), und
- 2. in der Schweiz das vergleichbare Instrument ebenfalls Volksabstimmung heißt. Aber auch dieser Begriff ist nicht eindeutig, eine Volksabstimmung ist in der Schweiz etwas anderes als in Österreich und wiederum etwas anderes als in Deutschland...
lange Rede, kurzer Sinn: Für jedes Instrument in jedem deutschsprachigen Land ein eigenes Lemma. Sonst fängt man sehr schnell an Äpfel mit Birnen zu vergleichen und das Ergebnis sind unübersichtliche Artikelungetüme die völlig zurecht mit Redundanz-Balken gepflastert sind. Ich freue mich auf weitere Meinungen Lokiseinchef 14:07, 18. Nov. 2009 (CET)
- Die zu den anderen Ländern gehörenden Artikelteile wurden mit Versionsgeschichte ausgelagert und sind weiterhin erhalten in:
- Weiterhin habe ich eine Erklärung über den Begriff Volksentscheid eingefügt um die Redundanz zu Referendum abzubauen. Den Abschnitt über Deutschland habe ich annähernd vollständig neu verfasst und neu strukturiert. Den Abschnitt über das Deutsche Reich habe ich in einen Unterabschnitt Geschichte ans Ende des Artikels verschoben, sowie die Textabschnitte über die Bundesländer mit einer Übersichtstabelle ersetzt. Bezüglich der Bearbeitungsbausteine für die beiden letzten Abschnitte siehe Diskussion:Volksentscheid#Bearbeitungsbausteine. Und noch eine Entschuldigung an die Autoren der Bundesländertexte. Insbesondere bei Bayern ist in den letzten Tagen wegen dem Rauchervolksbegehren immer mal eine Kleinigkeit ergänzt worden. Ich schlage vor - und mache es die Tage vllcht auch noch selbst - die dort verlorenen Inhalte in den Artikeln Volksgesetzgebung (Bayern) und Volksgesetzgebung (Hamburg) einzubauen... imo passen die dort auch besser hin. Um den Berliner Abschnitt würd ick mir bei Jelejenheit selba kümman :) Gruß Lokiseinchef 15:02, 3. Dez. 2009 (CET)
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Bayern: Eigener Artikel
Für die Situation in Bayern entsteht grad ein eigener Artikel: Volksgesetzgebung (Bayern). Es wäre zu überlegen, die Inhalte von hier dorthin zu verschieben, und hier nur auf diesen zu verweisen. Ist hier eher mehr oder weniger Redundanz wünschenswert? --Jadadoo bedrohte Artikel 13:32, 25. Nov. 2009 (CET)
- An einer Überblickstabelle für die Regelungen in den einzelnen Bundesländern arbeite ich gerade und wollte damit auch die bisherigen Angaben zu den Bundesländern ersetzen. Prinzipiell finde ich einen eigenen Artikel über die Volksgesetzgebung in den jeweiligen Bundesländern aber eine sehr gute Idee. Wenn man in Volksentscheid nur die groben Rahmenbedingungen darstellt und im jeweiligen Länderartikel dann ausführlich auf Besonderheiten und Kleinigkeiten eingeht, sehe ich auch keine Redundanz-Probleme. Gruß Lokiseinchef 13:54, 25. Nov. 2009 (CET)
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In Bayern soll es bis heute 23 Volksentscheide gegeben haben (also eine überschaubare Zahl) – könnte man die dort nicht auflisten. Da m. M. nach interessant wäre zu sehen, wie sich evtl. die Themen über die Jahre verschieben. --2.247.250.41 01:52, 28. Sep. 2017 (CEST)
- Der oben erwähnte Artikel wurde nach Volksgesetzgebung in Bayern verschoben, dort findet sich eine Liste. -- Perrak (Disk) 13:34, 28. Sep. 2017 (CEST)
Bearbeitungsbausteine
Ich habe bei den Abschnitten Praxis in Deutschland (Tabelle) und Geschichte jeweils einen Bearbeitungsbaustein gesetzt. Die Lücken in der Tabelle werde ich in den kommenden tagen selber noch füllen, der Baustein ist im Wesentlichen da um voreiligen Löschungen wegen Unvollständigkeit zuvorzukommen.
Der Baustein im Abschnitt Geschichte wird da wohl noch länger stehen. Ich stelle mir dort einen durchaus ausgebauten Abschnitt vor, in dem nach historischen deutschen Staaten gegliedert, alle (wichtigen) Volksentscheide udn die groben rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt sind. Mittelfristig möchte ich mich der historischen Seite des Themas stärker annehmen und würde das dann hier einbauen. Allerdings kann zwecks Literatur besorgen und lesen das durchaus noch mehrere Wochen bis Monate dauern. Den Abschnitt finde ich aber grundsätzlich gut und richtig und er sollte auch in der gegenwärtigen noch sehr straffen Form erhalten bleiben. Gruß Lokiseinchef 15:08, 3. Dez. 2009 (CET)
- Überarbeitung der Tabelle abgeschlossen und Bearbeitungsbaustein entfernt. Gruß Lokiseinchef 12:50, 4. Dez. 2009 (CET)
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Deutschlandlastig
Im Artikel wird fast nur von Deutschland gesprochen, die Schweiz wird nur kurz erwähnt. Gibt es denn sowas sonst nirgendwo? --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 12:59, 21. Jul. 2010 (CEST)
- Den Deutschland-lastig-Hinweis habe ich wieder entfernt, hast Du den Hinweis darüber nicht gelesen? In dem Artikel geht es deshalb nur um Deutschland, da dieses Instrument nur hier so heißt. Unter Volksabstimmung, Referendum und Plebiszit finden sich die entsprechenden Artikel zu anderen Ländern. Überlegenswert wäre eventuell ein Redundanzbaustein, da in etlichen Artikeln das gleiche erklärt wird. -- Perrak (Disk) 22:00, 21. Jul. 2010 (CEST)
- Also Überschriften wie Volksentscheide in Deutschland suggerieren zumindest, dass es auch Volksentscheide in XY gibt. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 23:16, 21. Jul. 2010 (CEST)
- Ergänzung: Der Artikel Volksabstimmung (zurzeit BKL) sollte ein allgemeiner Artikel wie Parlament sein. Volksentscheid sollte auf diesen weiterleiten, der jetzige Artikel sollte nach Volksantscheid in Deutschland verschoben werden. Dann wäre das ganze sicherlich überschaubarer. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 23:40, 21. Jul. 2010 (CEST)
- Stimmt, da könnte man einiges besser strukturieren, habe ich mir schon mehrfach gedacht. Ich muss aber zugeben, dass es mir immer zuviel Arbeit war ;-) -- Perrak (Disk) 13:11, 22. Jul. 2010 (CEST)
- Halt, halt, halt!! Bitte keine unbedachten Umleitungen anlegen, es hat mich Monate an Arbeit gekostet die völlig wirren und redundanten Artikel zu den diversen Direkte-Demokratie-Lemmata auseinanderzuklamüsern.
Den Artikel Volksabstimmung zu einem Hauptartikel auszubauen ist aus diversen Gründen problematisch. In Österreich und der Schweiz gibt es tatsächlich ein politisches Instrument mit diesem Namen, in Deutschland (Ausnahme: Baden-Württemberg) aber nicht. Zudem sind die rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den drei Ländern in diesem Punkt so krass unterschiedlich, dass ein Zusammenwürfeln hier sicher mehr Verwirrung als Klarheit schaffen würde.
Zu den Redundanzbausteinen: Auch hier bitte nicht wieder diese Bausteine setzen. Auch diese habe ich in monatelanger Arbeit abgebaut. Es ist richtig, dass sich viele Begriffe ein wenig überschneiden, dass lässt sich leider auch kaum vermeiden, aber trotzdem würde ich sie auf gar keinen Fall zusammenlegen wollen! Ein Volksentscheid wird stets aus der Bevölkerung initiiert. Das kann zwar auch bei speziellen Formen des Referendums der Fall sein, dieses stellt aber im Gegensatz zum Volksentscheid immer einen Gegenstand der von Regierung oder Parlament angestossen wurde zur Abstimmung. Ein Plebiszit wiederum (dieser Artikel ist übrigens wirklich überarbeitungswürdig), stellt zwar in gewisser Weise einen umfassenderen Begriff dar, wird aber (auch historisch) insbesondere immer wieder für scheindemokratische Abstimmungen in autoritären Regimen verwendet.
@Morten Haan: Vielleicht kann man die irreführende deutschlandlastigkeit noch dadurch reduzieren, dass neben der BKL am Anfang auch noch ein Link zu Volksabstimmung (Schweiz) bzw. Volksabstimmung (Österreich) in den Siehe auch-Abschnitt gesetzt wird? Gruß Lokiseinchef 17:58, 22. Jul. 2010 (CEST) - Ohne Dir grundsätzlich widersprechen zu wollen, dass ein Volksentscheid immer von der Bevölkerung initiiert wird, stimmt nicht. Die Abgrenzung zu Referendum ist daher eher künstlich. -- Perrak (Disk) 18:23, 22. Jul. 2010 (CEST)
- Halt, halt, halt!! Bitte keine unbedachten Umleitungen anlegen, es hat mich Monate an Arbeit gekostet die völlig wirren und redundanten Artikel zu den diversen Direkte-Demokratie-Lemmata auseinanderzuklamüsern.
- Stimmt, da könnte man einiges besser strukturieren, habe ich mir schon mehrfach gedacht. Ich muss aber zugeben, dass es mir immer zuviel Arbeit war ;-) -- Perrak (Disk) 13:11, 22. Jul. 2010 (CEST)
Der Artikel ist zu deutschlandlastig. In der Schweiz ist "Volksentscheid" der oft gebrauchte Überbegriff zu "Initiative", "fakultativem Referendum" und "obligatorischem Referendum". Darum ist der ganze Artikel zu sehr lokal und nicht enzyklopädisch.
Gerade in diesem Thema, das in Deutschland sehr zwiespältig diskutiert wird, wäre ein offener Blick über die Grenzen ratsam und hilft. Darum müsste so ein Grundbegriff nicht nur lokal erklärt sein. Und es ist auch zu Vermeiden, dass eine unterschiedliche Begrifflichkeit entsteht.--Blauer Heinrich 13:04, 25. Dez. 2010 (CET)
- Der Artikel ist deutschlandlastig, weil nur in Deutschland das Instrument "Volksentscheid" heißt. In der Schweiz und Österreich ist die offizielle Bezeichnung "Volksabstimmung" (siehe Volksabstimmung (Schweiz) bzw. Volksabstimmung (Österreich)). Ursprünglich wurden in diesem Artikel mal die Instrumente aller drei Länder abgehandelt. Da die Ausgestaltung und faktische Bedeutung für die jeweiligen politischen Systeme aber immens variiert, führte dies zu einem extrem unübersichtlichen, missverständlichen, wirren und in Teilen schlicht fehlerhaften Artikel. Die Aufsplittung in drei separate Artikel halte ich nach wie vor für sehr sinnvoll und möchte darum bitten, dies auch so zu belassen. Gegebenenfalls würde ich vorschlagen, einfach das Erklärfeld zu Beginn des Artikels um Hinweise auf die schweizerische/österreichische Variante zu ergänzen. Gruß Lokiseinchef 15:12, 31. Dez. 2010 (CET)
Eine verbesserte Einleitung wäre sicher gut. das würde das Problem entschärfen. Beachte aber bitte auch was ich oben geschrieben habe und prüfe es selber noch im Google Schweiz. Du findest da zwars bloss 25'000 Ergebnisse, aber immerhin. In der Presse ist das Ausdruck häufig, aber eben als Sammelbegriff.--Blauer Heinrich 22:52, 16. Jan. 2011 (CET) Hier noch schnell ein aktueller Beweis: http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/weg_frei_neuer_volksentscheid_polizeizentrum_1.9126123.html Blauer Heinrich 20:17, 17. Jan. 2011 (CET)
- Habe den einleitenden Erkärblock entsprechenden angepasst. Ich denke so sollte jeder in der Lage sein, über den Artikel Volksentscheid zum ganz hervorragend ausgebauten Artikel Volksabstimmung (Schweiz) zu finden. Gruß Lokiseinchef 08:55, 18. Jan. 2011 (CET)
Rahmenbedingungen
Moin. Ich habe gerade in der Schule das Thema Volksentscheide. Im Übungsheft steht, dass in Hessen 20% dem Volksbegehren zustimmen müssen, in Bayern 10%. In der Liste der Rahmenbedingungen ist von keinem Quorum die Rede?! Bei den Links auf die jeweiligen Artikel der Landesverfassung steht aber, dass in Hessen 1/5 (also 20&), in Bayern 1/10 (10%) dem Volksbegehren zustimmen müssen?! --31.17.92.168 17:21, 8. Mär. 2012 (CET)
Obligatorische Volkentscheide Bund
Art. 146 GG verlangt keinen Volksentscheid, man könnte das nach wohl überwiegender Auffassung auch über eine Verfassungsgebende Versammlung machen! (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.254 (Diskussion) 10:20, 18. Jul 2012 (CEST))
- Das ist richtig. Hast Du für die "überwiegende Auffassung" eine Quelle? Dann könnte man das in den Artikel einbauen. -- Perrak (Disk) 18:56, 18. Jul. 2012 (CEST)
Redundanz behoben
Hallo, ich habe heute auf den schon seit einem jahr gesetzten Redundanzbaustein reagiert, indem ich den Abschnitt zur Begriffslichkeit massiv überarbeitet habe. Damit daraus eine runde Sache wird, sollte der Artikel Volksabstimmung (Deutschland) zur bloßen Weiterleitung auf Volksentscheid reduziert werden. Soweit ich es sehe, ahbe ich alle relevanten Inhalte aus dem anderen Artikel hier rübergeholt. Einen entsprechenden Vorschlag stelle ich auch dort gleich zur Diskussion bzw. dokumentiere das Vorgehen in der Relevanzdiskussion. Einwände, Bedenken, Wünsche? beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 17:40, 2. Dez. 2013 (CET)
- Jede Diskussion zur Frage der Weiterleitung/Abwicklung von Volksabstimmung (Deutschland) bitte auf der Redundanzseite führen, dann läuft die Diskussion nicht auseinander. Danke und Gruß Lokiseinchef (Diskussion) 17:43, 2. Dez. 2013 (CET)
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– GiftBot (Diskussion) 02:07, 27. Nov. 2015 (CET)
"eine Prämie für jeden Demagogen"
Der erste Bundespräsident Theodor Heuss hat Ende der 1940er Jahre gesagt, Volksentscheide seien "eine Prämie für jeden Demagogen und die dauernde Erschütterung des mühsamen Ansehens, worum sich die Gesetzgebungskörper, die vom Volk gewählt sind, noch werden bemühen müssen, um es zu gewinnen". (Das Parlament 2011) --178.203.118.217 18:15, 6. Feb. 2019 (CET)