Diskussion:Volksgemeinschaft
Positive Einstellung zur Volksgemeinschaft versus Missbrauch durch den Nationalsozialismus
Die Beschreibung einer "Volksgemeinschaft" ist hier m.E. zu sehr auf die mißbräuchliche Nutzung in der verbrecherischen Nazi-Propaganda abgehoben.
Daß es auch eine positive Einstellung zur Volksgemeinschaft gibt, zeigen nicht nur die Bestrebungen des ehemaligen "Jungdeutschen Ordens" in der Weimarer Republik und die Nachbarschaftsbewegung nach 1945 bis Ende der 50-iger Jahre, sondern wohl auch indirekt die heutigen Werbestrategien "Ich bin Deutschland !". Wie immer man zu solchen Bestrebungen stehen sollte, ist es wohl nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen, daß eine positivere Bewertung einer "Volksgemeinschaft" oder vielleicht besser im heutigen Sprachgebrauch: "Demokratisches Gemeinwesen" in unserer Bundesrepublik zu lange mißachtet worden ist. Dies wird sich bei steigendem "wirtschaftlichen und politischen Niedergang" immer mehr als äußerst gefährlich und gemeinschaftsschädigend erweisen. Dixi.241 12:42, 11. Nov 2005 (CET)
- Du hast ganz recht, dass völkisches Denken nicht nur bei den Nazis (Achtung:) positiv besetzt war und wie du u.a. mit der Du bist Deutschland (Du! nicht Ich! - Das wäre zu verinnerlichend.) Kampagne anmerkst, heute wieder von (wie man an der Neuen Rechten verfolgen kann) der intellektuellen Rechten wieder in die Mitte der Gesellschaft getragen wird. Das läßt sich zum Beispiel an einem der Väter der Neuen Rechten Armin Mohler, der den Begriff Konservative Revolution für die völkischen Denker - und NS-Vordenker - etabliert hat, gut nachvollziehen. Ich gebe dir auch Recht, dass mit dem Begriff "Demokratisches Gemeinwesen" heute populistisch völkisch nationale Politik gemacht wird - neuer Begriff, dieselbe Mythologisierung. Die Crux in deinen Formulierungen scheint mir zu sein, dass du selbst dem völkischen Denken etwas abgewinnst, dich diese Weltanschaung zufrieden stellt und du die Begriffsgeschichte in deinem Sinne dir und uns schöngeschrieben hast. Das ergibt einen betont nebulösen, strategischen Umgang mit Begriffen. Da wir hier allerdings keine privates Froum veranstalten, sondern eine Enzyklopädie unter NPOV-Gesichtspunkten verfassen, halte ich es für geeigneter, die Begriffsgeschichte von "Volksgemeinschaft" anhand der Ideologie des völkischen Denkens entsprechend darzustellen. Ich schlage deshalb eine Änderung vor, die auf die völkische Ideengeschichte und dem Transfer in den NS sachlich eingeht. Grüße, andrax 18:08, 25. Nov 2005 (CET)
Ich vermisse ebenfalls Beispiele, gern auch aus der Zeit des Kaiserreichs, in denen "Volksgemeinschaft" umfassend benutzt wird, und dann u.a. auch Minderheiten mit einbezogen hat - bzw. gar nicht erst die Frage gestellt hat, ob diese womöglich nicht dazu gehören könnten. Hinsichtlich der assimilierten jüdischen Deutschen bzw. Deutschen mit jüdischen Wurzeln haben die meisten vor der Nazizeit vermutlich gar nicht erst in Frage gestellt, dass diese zur Volksgemeinschaft gehören. Für die "Eliten", bei denen vielleicht die Verwender des Begriffs auf der Linken die Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft in Frage stellen, stellt sich die Frage entsprechend. Ein sachkundige Erörterung mit Quellen wäre hilfreich. --Meerwind7 (Diskussion) 18:48, 15. Mär. 2015 (CET)
unbelegter Schwurbel
Ich habe grade folgenden Schlussabsatz entfernt, weil er mir unverständlich erscheint, ungrammatisch, unbelegt und obendrein ein POV:
"In der Faschismusforschung wird eine Tranformation des Völkischen Denkens und seiner Begriffe seitens der NS-Ideologie analysiert. Er kommt hier zu seiner ersten umfassenden politischen und staatlichen Anwendung und Ausformung. Der Terminus geriet dadurch in der Folge in Misskredit, ohne das nun Konzepte völkischen Denkens konjunkturlos geblieben wären. Einen ersten großen Versuch, die Begriffe des völkischen Denkens für die radikale Rechte wieder salonfähig zu machen, unternahm Armin Mohler mit dem Versuch, die Denker der von ihm so genannten "Konservativen Revolution" von der NS-Ideologie zu separieren. Diese Traditionalisierungsversuche wurden nicht nur in der Neuen Rechten und im Konservatismus der Nachkriegszeit weitestgehend angenommen. Mit "mäandernden Begriffen", so die Soziologen Kaufmann, Kellershohn und Paul, kann heute völkisch nationales Denken in "der gesellschaftlichen Mitte aufgebrochen werden" (Extremismus der Mitte). Plastikworte wie "Demokratisches Gemeinwesen" können beliebig immaginiert werden und finden in populistischen Diskursen völkischen Denkens ihr Ziel, wobei geschichtliche Konsequenzen dieses Denkens vergessen und ausblendet werden können. Kampagnen wie Du bist Deutschland lassen sich dabei vor dem Hintergrund der völkisch nationalen Ideengeschichte kritisch betrachten."
Gruß, --Phi 22:06, 1. Jan 2006 (CET)
Die Bezeichnung "Volksgemeinschaft" gehört nicht nur zur nationalsozial. Ideologie, sondern zum Faschismus allgemein (z. B. auch zum Italien unter Mussolini). Zudem kann der Begriff auch im nationalistischen (und nicht nur rassist.) Sinne verwendet werden. Dieser Artikel geht aber nur vom Nationalsozialismus aus und sollte vielleicht verallgemeinert werden.Gruß--4~ 21:05, 12. Jan 2006 (CET)
Einleitung
Die Einleitung klingt in meinen Ohren komisch schwammig und schwurbelig: 1. Ist mir das Konzept der V. NUR aus dem Nationalsozialismus bekannt, 2. klingen Sätze wie der, der soziale Unterschiede mit "Alter" und "Begabung" erklärt, wie aus einem NS-Parteiprogramm abgeschrieben - aber nicht etwa zitiert, sondern von Wikipedia einfach zu eigen gemacht. Bitte bei entspr. kompetenz dringend mal drübersehen und überarbeiten! --62.134.88.99
Habe den Passus herausgenommen, das war eindeutig nur ein Propaganda- Einschub, der als Einleitung des Artikels auch einfach keinen Sinn ergab. Muss der Artikel erstmal so auskommen… −−wtfl
Dicke Zweifel
Erstens: Ich bin kein Experte. Zweitens: Die ausführliche Bezugnahme auf Herrn Mohler, einen Vordenker der Neuen Rechten und anderswo (shoa.de, Wiki-Artikel "Konservative Revolution") als überholt bezeichneten Theoretiker, scheint mir arg fragwürdig. Drittens: Der Begriff "Volksgemeinschaft" scheint mir schon ein deutscher zu sein; ähnliche Konzepte gab es zwar auch bei Rechtsnationalisten und Rassisten in andern Ländern, aber mir sind keine vergleichbaren Begriffe bekannt (wie auch die englischsprachige Wiki zu "Volksgemeinschaft" mit der Hilfsübersetzung "people's community" belegt). Viertens: Die Herleitung des Begriffs (die zum Teil bei Shoa.de abeschrieben ist, das Link dorthin ist wegen Umbauarbeiten allerdings gerade tot, und stark von Klemperer zehrt, siehe Wiki "LTI") stellt m.E. hinreichend klar, dass der Begriff nicht von den Nazis erfunden wurde, sondern vorher vorhanden war, aber eben erst nach der NS-Machtübernahme seine unheilvolle Wirkung entfaltete.
1914 "Burgfrieden"
Wurde der Begriff nicht 1914 mit der Zustimmung der SPD zu Kriegskrediten erst so richtig aktuell? (Wichtig weil: Hier demonstrierte man, dass man das "Volk" für wichtiger hielt, als jedes andere politische Interesse). Der Begriff der "Volksgemeinschaft" wurde in der Folge von auch von Linken Intellektuellen Idealisiert, man nannte die kriegsbedingte Planwirtschaft auch gerne "Kriegssozialismus" und begeisterte sich für die Idee eines "Nationalen Sozialismus". Wär vielleicht noch `ne Ergänzung wert. wtfl
Nur Rassistisch? Und nur in Deutschland ?
Existiert die Idee einer Volksgemeinschaft etwa nur in Deutschland, oder nicht auch in Japan, China, Russland, Polen, Frankreich und in angelsächsischen Kulturen? Und liegt dem Begriff wirklich immer nur eine rassistische und völkermordanstrebende Ideologie zugrunde? Begriffe wie Volksgemeinschaft, Volk und Nation sind zwar irrational und metaphysisch, und nehmen Bezug auf ideologische Fiktionen, sind also Unsinn und Lüge und Betrug, aber sie sind doch nicht zwangsläufig rassistisch und völkermordsbejahend, oder etwa doch? Ich bin mir auch nicht sicher, aber der Artikel erscheint mir einfach etwas zu eindimensional. Auch stellt sich die Frage, inwieweit Begriffe wie Volksgesundheit, Gemeinwohl, CommonWealth, CommonSense, volontee generale, Polis, Utilitarismus, welfare, Wohlfahrt, klassenlose Gesellschaft, (und auch der Begründung irgendeines Handelns, insbesondere verletzenden oder repressiven Handelns, damit, es sei angeblich "zum Wohle aller" oder "zum Nutzen aller") und ähnlicher Begriffe und Ideen sich nicht teilweise mit dem Begriff "Volksgemeinschaft" überschneiden. Zuzugeben ist sicher, dass die Nazis mit diesem Begriff die Menschen verblödet haben, und das auch die Neo-Nazis wahrscheinlich den Begriff gerne in ihre Propaganda einbauen würden, um die Wähler zu verblöden und Irre zu führen. Das sollte aber doch wohl kein Grund sein, den Begriff auf seine mißbräuchliche Anwendung zur rassistischen Hetze durch die NSDAP zu reduzieren. Die NS-Herrschaft hat nicht nur rassistische verbrechen begangen, sondern auch noch eine Menge anderer Verbrechen. Die Begriffe "Volk", "Nation" und "Volksgemeinschaft" dienten nicht nur der ideologischen und propagandistischen Verbrämung der rassistischen Verbrechen, sondern auch der Verbrämung anderer Verbrechen. Verbrecherische Diktatoren haben sich in vielen Zeiten der Geschichte und in vielen Ländern ähnlicher Begriffe zu Macht- und Propagandazwecken benutzt. Freilich hat im Dritten Reich der damalige Rassenwahn der NSDAP den propagandistischen Gebrauch bzw. Mißbrauch dieser Begriffe all zu leicht gemacht. Insoweit erscheint eine betrachtung des Begriffes Volksgemeinschaft mit einem primär auf Rassismus ausgerichteten Focus schon verständlich, aber der Focus sollte vielleicht besser doch nicht ausschließlich auf den Rassismus-Aspekt abstellen.
Minderheitenkonflikte
Ein wesentlicher Aspekt bzw. eine wesentliche Entwickungsline fehlen. Die zunächst kulturelle, noch nicht rassistische Bedeutung des Begriffs in den Minderheitenkonflikten der Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns. Abstammung, Brauchtum, Sprache, Sitten. Alles sehr bäuerlich. Trachten, Volkslieder, Blut und Boden. Begriff zur Abwehr von Assimilationsforderungen, zur Abwehr einer nationalen Homogenisierung. Eigene Schulen für Minderheiten, eigene Zeitungen. Politischer Kampfbegriff in der Auseinandersetzung um Minderheits- und Autonomierechte mit den neuen Staaten. Begriff zur ethnischen Konstruktion unter dem Einfluß völkischer Ideen. Rassismus wird erst mit dem Nationalsozialismus zum Inhalt des Begriffs „Volksgemeinschaft“. Der Artikel hebt zu stark auf den Rassismus ab.Giro Diskussion 01:40, 16. Mai 2009 (CEST)
- Ich habe mal eine erste kleine Passage eingebaut, vielleicht mag ja noch jemand was zur Begriffsgeschichte schreiben. Giro Diskussion 20:40, 31. Mai 2009 (CEST)
Zu einseitige Begriffsbestimmung / Maßgebliche Quelle
- Die Begriffsbestimmung unter dem Gesichtspunkt des NS als Höhe- und Schlusspunkt der Begriffsentwicklung ist sicher zutreffend, aber vor dem NS wurde der Begriff "Volksgemeinschaft" in sehr viel breiterer Bedeutung benutzt als hier dargestellt. Auch Sozialdemokraten sprachen von Volksgemeinschaft. Dazu eine maßgebliche Quelle für die Weiterbearbeitung des Artikels:
- Maßgebliche Quelle: Steffen Bruendel, Die Geburt der „Volksgemeinschaft“ aus dem „Geist von 1914“. Entstehung und Wandel eines „sozialistischen“ Gesellschaftsentwurfs
- --Thorwald C. Franke (Diskussion) 17:23, 2. Nov. 2012 (CET)
Stand der Begriff nicht für Solidarität und sozialstaatliche Ideen, etwa als Gegenbegriff zu manchesterkapitalistischem Sozialdarwinismus (Kampf und Krieg aller gegen Alle um jeden Preis mit dem Ziel als Individuum davon maximal zu profitieren)? Die alte Frage von Kain (der Abel erschlug) "Bin ich der Hüter meines Bruders?" zu bejahren statt zu verneinen, und einem Menschen nicht ausschließlich nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für seine Mitmenschen zuzuweisen, ist doch keineswegs rechtsextremistisch, sondern vielmehr eher das Gegenteil von (sozialdarwinistischem) Rechtsextremismus. Oder nicht?--93.229.168.130 17:51, 29. Dez. 2015 (CET)
Die Bundestagsabgeordneten sollen laut Grundgesetz das Volk vertreten und dessen Interessen verpflichtet sein und wahrnehmen. Das Grundgesetz ist nicht rechtsextremistisch. In der politischen Praxis vertreten manche Politiker oft Interessen bestimmter Unternehmen oder Lobbyisten oder Lobbyverbände, obwohl es eigentlich nicht ihre Aufgabe ist neoliberale Lobby-Politik zugunsten von global spekulierenden Heuschrecken zu machen. Der Begriff des Volkes ist heutzutage (anders als vor 80 Jahren) auch längst nicht mehr ethnisch zu definieren, sondern danach, wer deutscher Staatsbürger ist (was Menschen nichtdeutscher Herkunft mit einschließt). Berücksichtigt man all dies, so erscheint ein Appell einer oppositionellen Partei an die Regierung, sie solle mehr der Volksgemeinschaft dienen, wohl nicht unbedingt verfassungsfeindlich oder rechtsextremistisch oder gar nationalsozialistisch. Während der verbrecherischen nationalsozialistischen Terror- und Gewaltherrschaft wurde vom Propagandaministerium und von staatsnahen Agitatoren der Begriff der Volksgemeinschaft manipuliert und mißbraucht, so wie viele andere Begriffe auch.--87.155.41.8 09:50, 30. Dez. 2015 (CET)
- Bitte keine eigenen Meinungsbekundungen hier niederschreiben, sondern Fachliteratur konsultieren und diese auswerten, wenn du meinst, es gebe nennenswerte Kritik an der Darstellung des Begriffs im Artikel. Benatrevqre …?! 23:36, 3. Jan. 2016 (CET)
Der Begriff Volksgemeinschaft lässt sich doch deutlich aus dem Manifest der Kommunistischen Partei ableiten: „Indem das Proletariat zunächst sich die politische Herrschaft erobern, sich zur nationalen Klasse erheben, sich selbst als Nation konstituieren muss, ist es selbst noch national, wenn auch keineswegs im Sinne der Bourgeoisie.“ „ [ ... ] tritt eine Association [ sic ], worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.“ Wie der Begriff schlussendlich gebraucht wird und welche Konnotationen assoziiert werden, dafür ist der Empfänger verantwortlich. Sicherlich fällt es so manch einem auch schwer, den Begriff des „Volksstaats“ eine Erfindung der Kommunisten nennen zu müssen. Iralwynn (Diskussion) 02:06, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Sagt wer? --Φ (Diskussion) 07:16, 19. Aug. 2020 (CEST)
Zitate aus dem Manifest. Man könnte aber noch Friedrich Engels Zitate aus „Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums [ sic ] und des Staats“ anführen. Dort spricht er häufig von „naturwüchsig“, „positive Blutbande“ etc. Iralwynn (Diskussion) 11:09, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Niemand Seriöses deutet das so, dass Marx und Engels einer Volksgemeinschaft das Wort geredet hätten. Das hast du dir nur selber ausgedacht. Für die Artikelarbeit sind solche Theoriefindungen irrelevant. MfG --Φ (Diskussion) 13:39, 19. Aug. 2020 (CEST)
ja dann ergänzt es doch
Der Artikel ist sicher wegen der augenscheinlichen Sofortquellen sehr Nazi-lastig. Ich lese hier von weiteren, vermutlich relevanten Quellen. Ja dann ergänzt doch den Artikel (soweit unstrittig und relevant) und diskutiert nicht rum - seit 2005 gibts den Hinweis auf breitere Verwendung des Begriffs...--Ex2 (Diskussion) 21:51, 28. Nov. 2012 (CET)
VfZ 62(2014)
Zu "Voksgemeinschaft" erschien in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 62(2004) H.3, S. 433-468, ein Bericht von einer internationalen Historikertagungung 2010 zuzüglich Bemerkungen von Longerich u.a. content --Surikate (Diskussion) 11:16, 27. Okt. 2014 (CET)
- Kannst du bitte die Jahresangabe berichtigen, bin grad zu faul, das selbst zu tun, danke. Benatrevqre …?! 21:49, 1. Nov. 2014 (CET)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.helsinki.fi/hum/nordic/staff/Ungleiche%20Geschwister.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 13:13, 3. Dez. 2015 (CET)
Lit-Hinweis
- Schmiechen-Ackermann, Detlef / Buchholz, Marlis / Roitsch, Bianca et al. (Hrsg.): Der Ort der "Volksgemeinschaft" in der deutschen Gesellschaftsgeschichte. Paderborn 2018, ISBN 978-3-506-78648-7 --H.Parai (Diskussion) 15:20, 15. Jan. 2018 (CET)
Saarländische Landesverfassung
Art. 52 I der Saarländischen Landesverfassung rekurriert ebenfalls auf den Begriff der Volksgemeinschaft. Artikel 52 5
"Schlüsselunternehmungen der Wirtschaft (Kohlen-, Kali- und Erzbergbau, andere Bodenschätze, Energiewirtschaft, Verkehrs- und Transportwesen) dürfen wegen ihrer überragenden Bedeutung für die Wirtschaft des Landes oder ihres Monopolcharakters nicht Gegenstand privaten Eigentums sein und müssen im Interesse der Volksgemeinschaft geführt werden."
Da die Landesverfassung aus dem Jahr 1947 stammt mag das ein Indiz sein, daß man den Begriff selbst zwei Jahre nach dem Untergang des III. Reiches nicht ausschließlich nationalsozialistisch verstand oder derart belastet ansah, wie das heute zu tun gepflegt wird. --Blaubeermarmelade (Diskussion) 15:02, 1. Feb. 2019 (CET)
- Ja, damals war Deutschland eben noch ein Land voller nationalsozialistisch geprägter Volksgemeinschaftsdeutscher, da hast Du ganz recht. Ist ja aber auch kein Wunder. Wo sollten die auch alle geblieben sein? Wie gut, dass es heute Leute wie Blaubeermarmelade gibt, die so etwas mit uns gemeinsam geringschätzen. Und das „Dritte Reich“ setzen wir als LTI heute ebenfalls in Anführung. Ach, kann ja mal passieren...--BaneshN. (Diskussion) 17:18, 1. Feb. 2019 (CET)
- Ich darf doch sehr bitten, eine Beschäftigung mit der Nachkriegsgeschichte des Saarlandes und der saarländischen Verfassung würde leicht zu der Einsicht führen, daß der Begriff nicht im nationalsozialistischen Sinne gebraucht wird. Analoge Bildungen wie Europäische Gemeinschaft, Dorfgemeinschaft usw. verdeutlichen dies im übrigen. Werde gelegentlich mal Kommentare zu dieser Norm bemühen und dann Näheres im Artikel ausführen. Was ich gering- oder hochschätze, steht hier im übrigen auch gar nicht zur Debatte, hier geht es um die Darstellung nachprüfbaren Wissens. Und was "wir" tun, weiß ich nicht, dieses verbindliche gewirze erinnert mich doch zu sehr an die "DDR" oder doch DDR, ach ich weiß es nicht.--Blaubeermarmelade (Diskussion) 17:57, 1. Feb. 2019 (CET)
- Na schön, „wir“ warten dann auf die wissenschaftliche Sekundärliteratur, die belegt, dass es sich hierbei nicht etwa um die linguistische Kontinuität eines reichlich mit der NS-Ideologie konnotierten Begriffes handelt. Es ist ja eine Frage der Linguistik, die es dabei zu entscheiden gilt. Und da wäre dann zu sehen, wer denn dafür gesorgt hat, dass der Begriff in die Saarländische Verfassung kam. Wenn das eine Gruppe von Juristen war, die während der NS-Zeit nicht an einschlägigen Kommentaren oder NS-Urteilen beteiligt war und wenn es dazu ein solide Fachmeinung gibt, dann könnte mit derselben ggf Erwähnung finden. Aber bis dahin ist es eine TF von Dir.--BaneshN. (Diskussion) 18:12, 1. Feb. 2019 (CET)
- Ich darf doch sehr bitten, eine Beschäftigung mit der Nachkriegsgeschichte des Saarlandes und der saarländischen Verfassung würde leicht zu der Einsicht führen, daß der Begriff nicht im nationalsozialistischen Sinne gebraucht wird. Analoge Bildungen wie Europäische Gemeinschaft, Dorfgemeinschaft usw. verdeutlichen dies im übrigen. Werde gelegentlich mal Kommentare zu dieser Norm bemühen und dann Näheres im Artikel ausführen. Was ich gering- oder hochschätze, steht hier im übrigen auch gar nicht zur Debatte, hier geht es um die Darstellung nachprüfbaren Wissens. Und was "wir" tun, weiß ich nicht, dieses verbindliche gewirze erinnert mich doch zu sehr an die "DDR" oder doch DDR, ach ich weiß es nicht.--Blaubeermarmelade (Diskussion) 17:57, 1. Feb. 2019 (CET)
- Vielen Dank für deinen Hinweis auf die saarländische Verfassung! Wie der Artikel zeigt, spielte der Begriff der Volksgemeinschaft während des Deutschen Kaiserreiches, besonders während des Ersten Weltkriegs, aber auch noch danach eine wichtige Rolle in der politischen Diskussion und wurde dabei von Anhängern unterschiedlicher politischer Richtungen, keineswegs nur rechtsgerichteten, verwendet. („Seit dem Ersten Weltkrieg benutzten fast alle deutschen Parteien diesen Begriff.“) Er bezeichnet allerdings eine Idee, die später im Zentrum der nationalsozialistischen Propaganda stand und die von der nationalsozialistischen Partei in besonderer Weise vereinnahmt wurde, nicht zuletzt um dadurch auf demagogische Weise die Menschen emotional an sich zu binden. Die von den Nationalsozialisten verübten Verbrechen lassen sich jedoch nicht unter dem Begriff der Volksgemeinschaft subsumieren. Die historische Erfahrung, die uns zeigt, wie leicht dieser Begriff dazu missbraucht werden konnte, um Millionen von Menschen politisch zu verführen, sollte uns allerdings vorsichtig machen, da auch heute rechtsgerichtete Parteien eine Hassstimmung gegen Menschen von nichtdeutscher Herkunft und Kultur zu schüren versuchen. Das konnten jedoch die Verfasser der saarländischen Verfassung vor über 70 Jahren, nachdem die Terrorherrschaft der Nazis gerade niedergeschlagen worden war, nicht vorhersehen, als sie den inhaltlich nicht unmittelbar zu verurteilenden Begriff in die Verfassung aufnahmen. --BurghardRichter (Diskussion) 23:17, 1. Feb. 2019 (CET)
- sehr interessante frage, besonders für mich als gebürtigen saarländer! neben der motivation für die aufnahme in die saar-verafssung ist auch bemerkenswert, dass der "böse" volksgemeinschafts-begriff heute noch drinsteht. für mich ist das eine klare widerlegung dessen, was ich gestern unter "Nach 1945" geschrieben habe: "Der Antisemitismusforscher Samuel Salzborn sah dagegen 2018 ‚Volksgemeinschaft‘ als ‚historisch und untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbunden‘." je mehr ich mich - auch im AfD-artikel - mit salzborn beschäftige, desto unverständlicher, pauschaler, polemischer - falscher werden für mich seine urteile. er ist halt anerkannt - oder sogar mainstream? deshalb gehört sein meinung in den artikel. aber wenn jemand einen direkten gegenstandpunkt kennt oder unabhängig davon etwas zur saarländischen verfassung schreiben kann - aus solider quelle ist das auf jeden fall relevant für den artikel. --Jwollbold (Diskussion) 14:30, 17. Apr. 2019 (CEST)
- Es handelt sich um ein saarländisches Spezifikum, das müsste im Artikel dann auch deutlich werden. R. Hudemann, R. Poidevin (Hrsg.), Die Saar 1945–1955 / La Sarre 1945–1955, S. 385: „Ihr regionales Sonderbewußtsein und das Drängen auf Autonomie des Saarstaates als verfassungsrechtliches Prinzip war gewissermaßen auch eine Frucht ihrer politischen Erfahrungen nach 1933. Nämlich willkürlich ausgegrenzt zu sein von einem rassisch gefärbten deutschen 'Volkstum', von einer scheinbar wahnwitzig gewordenen deutschen 'Volksgemeinschaft'. Insofern gründete der autonome Saarstaat Johannes Hoffmanns auf einer, ja auch anderswo in sogenannten 'Separatistischen Bewegungen' der unmittelbaren Nachkriegszeit erkennbaren Logik.“ Es ist also in Betracht zu ziehen, dass die „saarländische Volksgemeinschaft“ nicht die „deutsche Volksgemeinschaft“ meint, was in der Präambel selbiger Verfassung von 1947 ausdrücklich gesagt wird: „... gründet seine Zukunft auf den wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes an die französische Republik und die Währungs- und Zolleinheit mit ihr, die einschließen:
- sehr interessante frage, besonders für mich als gebürtigen saarländer! neben der motivation für die aufnahme in die saar-verafssung ist auch bemerkenswert, dass der "böse" volksgemeinschafts-begriff heute noch drinsteht. für mich ist das eine klare widerlegung dessen, was ich gestern unter "Nach 1945" geschrieben habe: "Der Antisemitismusforscher Samuel Salzborn sah dagegen 2018 ‚Volksgemeinschaft‘ als ‚historisch und untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbunden‘." je mehr ich mich - auch im AfD-artikel - mit salzborn beschäftige, desto unverständlicher, pauschaler, polemischer - falscher werden für mich seine urteile. er ist halt anerkannt - oder sogar mainstream? deshalb gehört sein meinung in den artikel. aber wenn jemand einen direkten gegenstandpunkt kennt oder unabhängig davon etwas zur saarländischen verfassung schreiben kann - aus solider quelle ist das auf jeden fall relevant für den artikel. --Jwollbold (Diskussion) 14:30, 17. Apr. 2019 (CEST)
- - die politische Unabhängigkeit des Saarlandes vom Deutschen Reich,
- - die Landesverteidigung und die Vertretung der saarländischen Interessen im Ausland durch die französische Republik,
- - die Anwendung der französischen Zoll- und Währungsgesetze im Saarland,
- - die Bestellung eines Vertreters der Regierung der französischen Republik mit Verordnungsrecht zur Sicherstellung der Zoll- und Währungseinheit und einer Aufsichtsbefugnis, um die Beobachtung des Statuts zu garantieren,
- - eine Organisation des Justizwesens, die die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Rahmen des Statuts gewährleistet.“
- Dass die „Schlüsselunternehmungen der Wirtschaft“, Art. 52, nicht Gegenstand „privaten Eigentums werden“ dürfen, sondern im „Interesse der Volksgemeinschaft“ geführt werden sollen, zielt dann auf eine separatistisch-sozialistische und speziell saarländische Verwendung des Begriffes. --BaneshN. (Diskussion) 14:48, 17. Apr. 2019 (CEST)
- ja. und rein sachlogisch ist auch kaum vorstellbar, dass jemand vom in art. 52 erwähnten bergbau ausgeschlossen werden sollte, oder dass ihm die infrastruktur nicht zugute kommen sollte. jedenfalls hatten die verfasser der verfassung kein ausgrenzendes ns-verständnis von "volksgemeinschaft". Blaubeermarmelade's einschätzung von 17:57, 1. Feb. 2019 wird durch die angegebene literatur bestätigt: „Ihr regionales Sonderbewußtsein ...“ - "ihr" bezieht sich auf "die neue ‚politische klasse‘ nach 1945. in der verfassungskommision z.b. waren in der mehrheit antifaschistische emigranten aus deutschland. auch an den 3 anderen stellen, an denen "volksgemeinschaft" im buch vorkommt, scheint es im ns-sinn verwendet zu werden, wovon man sich bewusst abgrenzte. s. 176: "Generalverwalter Laffon wies auf die Gefahren einer Politik hin, die von einer homogenen, das ganze Volk einschließenden nationalsozialistischen 'Volksgemeinschaft' ausgehe und die Existenz antifaschistischer Deutscher ignoriere: ..." undenkbar also, dass die verfassungskommission den v.-begriff unreflektiert übernommen hat - beleg für eine positive verwendung jenseits der völkischen ausgrenzung. aber explizit wird auf diese bedeutung leider im buch nicht eingegangen. daher reicht es wohl noch nicht, um etwas in den artikel zu schreiben. --Jwollbold (Diskussion) 23:18, 17. Apr. 2019 (CEST)
- So jetzt noch mal als Ergänzung zu der Diskussion auf meiner Diskussionsseite (ich habe keine Ahnung, wie man das - wie erbeten - regelkonform hierher verschiebt), einen Auszug aus dem Kommentar von Schranil aus dem jahr 1952 (Schranil, Rudolf: Verfassung des Saarlandes, mit Kommentar, in: Recht des Saarlandes, Blattei für die Praxis der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft, Saarbrücken 1952) (S.83): "Wie richtig bei den Beratungen hervorgehoben wurde, ist Volksgemeinschaft kein juristischer Begriff, wenn an Enteignung gedacht wäre, aber nach der letzten Fassung ist eine Enteignung gar nicht notwendig. Die Volksgemsinschaft ist ein weiterer Begriff als die Wirtschaftsgemeinschaften nach Art. 53 und 58; es kommt auf die Volksgesamtheit im Staate an. Da Sozialisierung im Sinne des Staatssozialismus abgelehnt wurde, ist vielleicht der Ausdruck Volksgemeinschaft sogar der bessere." Diese Beratungen sind ein einer ebenfalls aus dem Jahr 1952 stammenden Sammlung abgedruckt, ich konnte da allerdings bei einem ersten Durchfliegen der zu Art. 52 angegebene Stellen keine Beratung des Begriffes "Volksgemeinschaft" finden, da muß ich noch mal "ran". Ansonsten erläutert der Komentar natürlich vorrangig die Vorschrift und zieht einen Vergleich mit den Sozialisierungsvorschriften in WRV und Rheinland-Pfälzischer Verfassung (Art. 61). Im übrigen zitiert er einen ursprünglicheren Vorschlag, der nicht den begriff "Volksgemeinschaft" enthielt. Der eigentliche Streit dürfte aber kaum dieser Begriff (ich habe die Debatten überflogen), sondern das Ob und Wie der Sozialisierung und das Ja oder Nein planwirtschaftlicher Elemente sein.--Blaubeermarmelade (Diskussion) 03:47, 12. Mai 2019 (CEST)
Zur Verwendung des Ausdrucks in der saarländischen Verfassung siehe auch folgenden Kommentar (Hrsg. Wendt/Rixecker, PDF) aus dem Jahr 2009; Zeitschriftenaufsatz von Professor Gröpl (Saarbrücken) zu dem Sozialisierungsartikel (Der saarländische Sozialisierungsartikel – eine tote Zelle im Verfassungskorpus – PDF). --Benatrevqre …?! 09:58, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Sorry, zum Begriff Volksgemeinschaft finde ich dort nichts. --BurghardRichter (Diskussion) 11:17, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Worauf beziehst du dich? Die Verwendung findet im Kontext des Art. 52 statt. Benatrevqre …?! 15:10, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Das Wort Volksgemeinschaft kommt in beiden Texten (ausser im angeführten Wortlaut des Artikels 52) nicht vor – also keine Information „zur Verwendung des Ausdrucks in der saarländischen Verfassung“. --BurghardRichter (Diskussion) 15:27, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Das Wort wird in der saarländischen Verfassung im Artikel 52 im Zusammenhang mit möglichen Sozialisierungen gebraucht. Der Artikel nennt diesen Artikel „eine tote Zelle im Verfassungskorpus“, und implizit damit eben alles, was darin steht. --Φ (Diskussion) 16:45, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Burghard, der Begriff wird dort in Anführungszeichen gesetzt und untersucht. Und dabei nimmt der Kommentar auf den Wortlaut des Verfassungsartikels Bezug, sonst wäre es kein (verfassungsrechtlicher) Kommentar. --Benatrevqre …?! 10:32, 27. Sep. 2019 (CEST)
- Das Wort wird in der saarländischen Verfassung im Artikel 52 im Zusammenhang mit möglichen Sozialisierungen gebraucht. Der Artikel nennt diesen Artikel „eine tote Zelle im Verfassungskorpus“, und implizit damit eben alles, was darin steht. --Φ (Diskussion) 16:45, 26. Sep. 2019 (CEST)
- Das Wort Volksgemeinschaft kommt in beiden Texten (ausser im angeführten Wortlaut des Artikels 52) nicht vor – also keine Information „zur Verwendung des Ausdrucks in der saarländischen Verfassung“. --BurghardRichter (Diskussion) 15:27, 26. Sep. 2019 (CEST)
Gesellschaft?
Dass Volksgemeinschaft eine Gesellschaft meinen soll, ist widersinnig und unbelegt. Ich verweise auf Michael Haibl: Volksgemeinschaft. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 786. Bitte den überflüssigen und unkonsentierten liunk wieder entfernen, danke. --Φ (Diskussion) 22:25, 3. Jun. 2020 (CEST)
- Eine Gemeinschaft war es nicht, das greift zu kurz und erscheint daher unpassend. Ich verweise wie bereits in der ZuQ nochmals auf die eindringliche Definition der bpb, wonach die "Einbindung aller Gesellschaftsgruppen" beabsichtigt war:
- Das Ziel nationalsozialistischer Politik lag in der Herstellung der „Volksgemeinschaft“, einer Gesellschaftsordnung, der nur die „erbbiologisch wertvollen“ und „rassereinen“ Deutschen angehören und aus der die „Fremdvölkischen“ und „Gemeinschaftsfremden“, allen voran die Juden, ausgeschlossen werden sollten. Inklusion wie Exklusion sind daher die beiden untrennbar zusammengehörenden Seiten der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“.
- Habe daher nun im Einleitungssatz auf das bessere Ziel Gesellschaftsordnung verlinkt. --Benatrevqre …?! 23:22, 3. Jun. 2020 (CEST)
Weimarer Republik und Nazizeit
In den beiden Abschnitten fehlen m. E. die Namen bedeutender Vertreter der Lehre von der "Volksgemeinschaft", während im Abschnitt über das Kaiserreich solche genannt werden. Für die Weimerer Republik wäre das z. B. Artur Mahraun, für die Nazizeit Robert Ley. Auch Schriftsteller, die das Konzept literarisch gestaltet haben, könnten hier genannt werden. Gudrun Brockhaus und Michael Burleigh haben den Komplex analysiert. --Jejko (Diskussion) 23:50, 3. Apr. 2021 (CEST)