Diskussion:Vorratsdatenspeicherung

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Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 07:24, 20. Dez. 2015 (CET)

Aktuelle Diksussion Terrorbekämpfung durch VDS

Im Moment ist das Thema ja ganz aktuell. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Manuel Campos Sánchez-Bordona spricht sich dagegen aus. Leider wüsste ich nicht wo das rein passt. Es passt weder zu Aufhebung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch zu Umsetzung in Deutschland. An sich fehlt ein Punkt wie Situation in der EU. Am besten als Punkt 9. die aktuellen Punkte 9, 10 und 11 wären dann Unterpunkte aber dafür müsste halt auch der neuen Abschnitt geschrieben werden. Ich könnte nur zur aktuellen Diskussion im Bezug auf die Terrorabwehr etwas beitragen. --Kangaxx1980 (Diskussion) 08:05, 16. Jan. 2020 (CET)

EuGH-Urteil

https://www.srf.ch/news/international/datenschutz-und-buergerrechte-vorratsdatenspeicherung-eugh-pfeift-geheimdienste-zurueck --Fonero (Diskussion) 17:59, 6. Okt. 2020 (CEST)

EuGH, 06.10.2020 - C-623/17 (Privacy International).--Pistazienfresser (Diskussion) 19:56, 6. Okt. 2020 (CEST)

Speicherung von IP-Adressen beim Internet Provider

Laut Artikel werden Daten nach 7 Tagen gelöscht. Tatsächlich können Strafverfolgungsbehörden aber IP-Adressen bis zu 14 Tage lang beim Provider erfragen. Wie lässt sich dieser Widerspruch aufklären? --Stefan Weil (Diskussion) 20:50, 30. Nov. 2020 (CET)

„In Deutschland ist die Speicherung von Verkehrsdaten für sieben Tage erlaubt“

@Trollflöjten: Meine Begründung für die Entfernung war "keine VDS ieS" - also keine Vorratsdatenspeicherung im engeren Sinne. Unbegründet war die Entfernung also schon mal nicht. Was "lediglich mit WP:TF begründet" und "es wird genau im Kontext Lemma berichtet und auch die Entscheidung legt hier ja grade auch Grenzen, dementsprechend ist es 100%-lemmarelevant" angeht, möchte ich Folgendes sagen:

Das Lemma, also der Artikel Vorratsdatenspeicherung, befasst sich gemäß der Einleitung mit dem kriminalpolitischen Instrument, mit dem Anbieter verpflichtet werden, Kommunikationsdaten ihrer Kunden für einen gewissen Zeitraum zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zu speichern und zur Verfügung zu stellen. Das BGH-Urteil (PDF hier) befasst sich mit der freiwilligen Speicherung nur von IP-Adressen durch den Anbieter für maximal sieben Tage, um Störungen der Telekommunikationsanlagen abzuwehren. Daraus die Feststellung abzuleiten: "In Deutschland ist die Speicherung von Verkehrsdaten für sieben Tage erlaubt." wäre in der Tat WP:TF.

Insofern hat der Absatz an dieser Stelle nichts zu suchen. Wenn man das Urteil denn unbedingt im Artikel lassen möchte, müsste man es m. E. als Abgrenzung verwenden (also z. B. diese VDS ist abzugrenzen von dem Recht auf Speicherung von Verkehrsdaten zur Abwehr von Störungen nach § 100 Abs. 1 TKG). Ich sehe da aber keinen Mehrwert. MfG --Yhdwww (Diskussion) 14:54, 17. Jul. 2021 (CEST)

Die Einbettung des Abschnitts ist tatsächlich deplatziert. Einen Mehrwert sehe ich aber sehr deutlich in Leserinformation, dass es ein Trugschluss wäre, nun zu meinen, die Daten würden überhaupt nicht gespeichert. Aber nicht nur wegen diesem eher pragmatischen, kaum enzyklopädischen Gesichtspunkt sollte es drin bleiben, sondern (wie du schon anreißt) auch weil Abgrenzungen zu verwandten Vorgängen/Begriffen doch sehr elementar Inhalt eines enz. Artikels darstellen, und das scheint ja auch das Urteil explizit zu reflektieren („da die Speicherung nicht zur Strafverfolgung diene“ – wobei ‚eigentlich‘ das Urteil nicht als Beleg dienen dürfte, da Primärliteratur, doch ist es üblich, Urteile trotzdem als Belege zu nehmen...). Oder ist das Artikelzitat nicht aus dem Urteil paraphrasiert? Ja, ich habe das Urteil kaum überflogen, denn zur Zeit möchte ich mich mit der Thematik nicht näher beschäftigen, dementsprechend bin ich erstmal raus hier und kannst du machen, was du für richtig hältst. Schönen Sonntag, --Trollflöjten αω 13:47, 18. Jul. 2021 (CEST)
PS: Fazit: Solange niemand einen Sekundärbeleg liefert, in dem dieses Urteil in Abgrenzung zu vorliegendem Lemma herangezogen wird, muss ich dir Recht geben: Raus damit. Sorry.
Danke für die Antwort, erledigt. MfG --Yhdwww (Diskussion) 14:47, 18. Jul. 2021 (CEST)

Aktuelle Lage

Wie sieht denn im Moment die Lage in Deutschland aus? Werden die Daten aufgezeichnet wie in einem Unrechtssystem oder werden sie nicht aufgezeichnet wie in einem freiheitlichen Land? --2003:E6:1F29:BB00:B1EE:36D8:2093:EBC6 19:55, 20. Sep. 2022 (CEST)

Ganz gleich wie die offizielle Antwort darauf momentan sein mag, verlassen würde ich mich nicht darauf. Und das nicht nur, weil es sich morgen schon wieder geändert haben könnte. Die vergiftete Frucht ist in BRD schließlich idR ganz legal verwertbar. --Trollflöjten αω 17:11, 21. Sep. 2022 (CEST)