Diskussion:Vorstellwagen

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Definition

Die geht meiner Meinung nach in die falsche Richtung. Ein Vorstellwagen ist nicht jeder geschobene Wagen auf Steilstrecken oder Bergbahnen, der kein Steuerwagen ist, sondern ein Wagen, der mit dem Hauptwagen oder dem Triebfahrzeug nicht gekuppelt wird. Derartige Wagen gab es auch bei Standseilbahnen, beispielsweise bei der Standseilbahn Dresden. Der Grundgedanke ist, dass das Kuppeln einerseits durch die Schwerkraft nicht erforderlich ist, zusätzlich soll eine Entgleisung des Triebfahrzeuges nicht dazu führen, dass der gesamte Zug unbremsbar wird. Der Unfall bei der Drachenfelsbahn 1958 hat den Sinn dieser Einrichtung auch bestätigt. Bei Triebwagengarnituren mit mehreren Bremszahnrädern und durchgehenden Bremsen haben sich die möglichen Probleme sehr entschärft. –Falk2 (Diskussion) 23:04, 13. Jan. 2020 (CET)

Da in Sachen Zahnradbahnen die Schweiz in vielen Dingen eine außerordentliche Rolle einnimmt, lohnt sich in diesem Fall ein Blick in die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/ab-ebv/eisenbahn/a2016/ab-ebv-a2016.pdf.download.pdf/AB-EBV.pdf. (AB-EBV) Dort steht auf Seite 393 (AB 54.2.a.1, Satz 1.2.1): "Bei der Verwendung von Vorstellwagen auf einer durchgehend ansteigenden Strecke und zwei- oder dreiachsigen kurzen Rahmenlokomotiven als Traktionsmittel ist die Lokomotive dauernd oder streckenweise zu entkuppeln." Wichtig hierbei ist der Teil "...durchgehend ansteigende Strecke...". Es gibt aber auch Zahnradbahnen, die keine durchgehend ansteigende Strecke aufweisen und deshalb die Vorstellwagen ständig gekuppelt werden müssen. Bei der Bayerischen Zugspitzbahn beispielsweise ist dies der Fall. Dort sind die Vorstellwagen im Betrieb mit "der am Talende befindlichen Lokomotive stets gekuppelt." (Quelle: Die Bayerische Zugspitzbahn. In: AEG (Hrsg.): Mitteilungen. Heft 4, April 1931, ISSN 0374-2423, Lokomotiven, S. 250–261.) Weiter ist dort beschrieben, "um bei etwaigen Unglücksfällen während der Talfahrt der Wagen von der Lokomotive trennen zu können, ist ein Seilzug von der Kupplung zum Schaffnerabteil der Personenwagen geführt. Der Begleiter kann durch Anziehen des Seils die Kupplung lösen." Somit konnte man Unfälle vermieden werden. Jedenfalls gibt es durchaus Vorstellwagen, die im Betrieb gekuppelt sind. Die Definition auf ungekuppelt zu beschränken wäre meiner Meinung nach nicht zielführend. Ich wäre daher dafür, die Definition der AB-EBV zu übernehmen: "Vorstellwagen: Bergseits aller Triebfahrzeuge eingereihter Wagen auf Zahnstangenstrecken" (Seite 550). VG --Peatala36 (Diskussion) 08:32, 14. Jan. 2020 (CET)
Falsch im Artikel Vorstellwagen war die Aussage „Vorstellwagen sind dabei stets Teil von Wendezügen.“ Dazu Diskussion:Wendezug#Fußnote "Zahnradbahn" -- Plutowiki (Diskussion) 23:08, 27. Apr. 2021 (CEST)