Diskussion:Wahnbachtalsperre

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Beleg

Wo ist die Quelle, die besagt, dass es sich hierbei um die moderneste Anlage weltweit handelt? -microsome 07:54, 8. Dez 2004 (CET)

  • Ich habe mal einen Literaturverweis zum Thema Aufbereitungsanlage Siegelsknippen eingefügt. In diesem Buch geht es um das verfahrenstechnische Konzept.

Wahnbachtalsperre

Wo sind die genauen Beschreibungen der Rohrverlegung der Wahnbachtalsperre? --82.83.253.146 15:52, 4. Jun 2005 (CEST)

Guckst Du: http://www.k-2139317.firmenimnetz.de oder rufst Du an (0 22 41) 12 80 oder gehst Du vorbei: Kronprinzenstr. 13, 53721 Siegburg (SU-Innenstadt). Das ist dort die Zentrale und u.a. auch das Archiv aller Baupläne. Gehst Du jedoch über das Internet-Online-Telefonbuch „Das Örtliche” rein, kannst Du dort im Rahmen des Anrufservice sogar kostenlos anrufen!

Die werden Dir dann die gewünschten Unterlagen zum Reingucken oder Drüberschauen, die Du sehen magst, gern kostenlos in ihren Räumen zur Verfügung stellen.

Solltest aber genau aufführen, welche Rohre Du meinst, die im Inneren der Staumauer, die zum davorstehenden Pump- und Maschinenhaus, die zur Aufbereitungsanlage Siegelsknippen, die zur Uferfiltrataufbereitung an der Siegmündung, die zur Versorgung von Siegburg oder die zum Rest des Rhein-Sieg-Kreises, wenn nicht gar die Dücker-Leitungen nach Bonn und ins westl. Kreis-Gebiet. - 84.44.139.239 11:01, 1. Okt. 2007 (CEST)

Absatz Sicherheit

Große Teile des Absatzes wurden nach Talsperre#Überwachung verschoben, da er allgemein interessante Info enthält. Ein Link darauf verbleibt im Absatz, der Text hier wurde gekürzt.--Hk kng 18:09, 4. Mai 2007 (CEST)

Gemeinde Windeck

Gehört die nicht auch zum Versorgungsgebiet?-- Kölscher Pitter 11:57, 10. Apr. 2008 (CEST)

Danke für das genaue Hinschauen. Hab´s nachgetragen. -- Olbertz 21:34, 11. Apr. 2008 (CEST)

Wasserschutzgebiet und Tourismus

Laut [1] liegt der gesamte Nahbereich um den Stausee in der Schutzzone 1 (rot), die laut dem Artikel Schutzgebiete in Wasserwirtschaft und Gewässerschutz nicht betreten werden darf. Auf der anderen Seite wird im Artikel von erlaubtem Angeln gesprochen und dass lediglich das Schwimmen im und Campen etc. am Stausee verboten sei; zudem wird auf [2] von verstärktem Besucherverkehr und implizit der Möglichkeit für Ausflügler, Grundmauern abgerissener Bauwerke auf dem (dann trockenliegenden) Grund des Sees zu besichtigen. Wie ist das denn jetzt: Betreten verboten oder erlaubt?--SiriusB 21:16, 6. Jun. 2008 (CEST)

Also wenn man sich die Fußabdrücke und Fahrradspuren in der Talsperre ansieht, kanns nicht sooo verboten sein. Außerdem sind schon mehrere Schulklassen durch die Talsperre gewandert. Aber was schriftliches habe ich nicht gefunden. --Knopfkind 23:09, 19. Jun. 2008 (CEST)
Bonner Ausgabe des Express vom 18.Juni: "Vor 52 Jahren geflutet: Jetzt ist es möglich, in den Stauraum hineinzulaufen und die Reste von Gebäuden und Brücken zu sehen." [3] Gruß --Sir James 08:06, 20. Jun. 2008 (CEST)
Dagegen steht in diesem Artikel des Bonner Generalanzeigers ganz klar, dass das Betreten verboten sei, allerdings nicht, ob dies die 1:1-Aussage eines WTV-Sprechers oder nur die Interpretation des Journalisten ist (auf der WTV-Homepage werden nur die Gefahren wie im Schlamm versinken etc. angesprochen, und die gelten ja nur für die eigentliche Sohle, nicht für die alte Wahnbachtalstraße). Auch ist nicht klar, ob die alte Wahnbachtalstraße nicht als "befestigter Weg" gilt, den man immer (sofern nicht unter Wasser ;)) betreten darf. Oder ob es ein formelles Verbot ist, dessen Übertretung dieser Tage aber stillschweigend geduldet wird... However, ich verlinke den GA-Artikel mal.--SiriusB 14:33, 24. Jun. 2008 (CEST)
Ähm, egal, was in der Presse steht oder nicht, geschützt ist die Talsperre gesetzlich, unerheblich davon, wie ein Journalist oder ein Sprecher das Gesetz auslegen möchte. Die Trinkwasserverordnung schützt den Bereich, der zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt wird (in diesem Fall = Stauraum), sowie die Einzugsgebiete. Da es sich bei der Wahnbachtalsperre um ein Trinkwasserstauwerk handelt, ist Aufenthalt im Stauraum untersagt, selbst wenn er trocken gelegt ist. Die Strafe - ob sie durchgesetzt wird ist eine andere Frage - kann verhängt werden. Es ist auch unerheblich, wieviele Leute diesem Schutz zuwider laufen, oder in wie vielen Zeitungen steht, man dürfe oder nicht... Quelle ist und bleibt die Verordnung, selbst wenn Schulklassen mit ihren Lehrern nichts davon wissen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Außer im Fall von Wilderei...). --Drhayes 03:31, 26. Jun. 2008 (CEST)
Ich habe mal eine ordentliche Quelle eingefügt (Wasserschutzverordnung der Wahnbachtalsperre von 1993; scheint noch die aktuelle Version zu sein). Demnach ist die Zone 1 nur auf den öffentlichen Wegen zu betreten. Vermutlich kann der WTV Ausnahmeerlaubnisse vergeben (etwa im Rahmen öffentlicher Führungen). Den GA-Artikel habe ich aber weiterhin drin, da dieser als Quelle für das Auftauchen der Siedlungsreste taugt. (Deine Aussage zur Wilderei verstehe ich im Moment nicht...)--SiriusB 21:39, 26. Jun. 2008 (CEST)
War nur ein wenig zusammen hängender Scherz: wenn Du auf der Straße ein Wildtier überfährst und den Kadaver mitnimmst, ist das nur Wilderei, wenn Du das Gesetz kennst. Wilderei ist nur vorsätzlich möglich. Im Gegensatz zu den meisten Gesetzen, bei denen Unwissenheit halt nicht vor Strafe schützt. --Drhayes 22:45, 26. Jun. 2008 (CEST)
Bonner Generalanzeiger von heute: Baustellen-Tourismus an Wahnbachtalsperre - Betreiber warnen vor Gefahren Gruß --Sir James 09:39, 27. Jun. 2008 (CEST)
Das betrifft den Hauptdamm, an dem jetzt gearbeitet werden soll, und wird auch schon im GA-Artikel vom 19.06. erwähnt. AFAIK (Quelle muss ich noch mal suchen) sind die Geländer des Hauptdamms dafür abmontiert worden (oder werden es), so dass für Besucher Absturzgefahr besteht. Zu den Gefahren, die bei Betreten der Sohle bestehen (Schlamm, steile Ufer) wurde in diesem Artikel ebenfalls schon berichtet. Leider ist es recht schwierig, Informationen über den genauen Zugang (incl. Parkmöglichkeiten) zu den Aussichtspunkten (die beiden am Hauptdamm und einen möglichen weiteren etwa auf halber Höhe des Stausees) zu finden. Man sieht, dass der WTV keine Erfahrung mit Touris hat...--SiriusB 16:02, 27. Jun. 2008 (CEST)
Die Geländer des Hauptdamms sind seit mind. 3 Wochen schon entfernt. --Drhayes 00:14, 28. Jun. 2008 (CEST)
Das Betretungsverbot bezieht sich auf eigenmächtige Entdeckungstouren (ggf. kann man dies im Artikel noch verdeutlichen). Wenn der WTV sein OK gibt, ist das natürlich was anderes (siehe auch die Journalistenführung vor einigen Wochen).--SiriusB 17:21, 14. Jul. 2008 (CEST)
Der Kölner Artikel ist aber wesentlich schöner als der Bonner! ;-) --Sir James 18:40, 24. Jul. 2008 (CEST)

Aktuelle Informationen

Ich habe für Ortsfremde Informationen zum Parken und den Aussichtsplattformen hinzugefügt. Sind temporäre Informationen, sollten meiner Meinung nach nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder gelöscht werden. --Drhayes 17:19, 29. Jun. 2008 (CEST)

Speziell an SiriusB: Woher hast Du das mit einer 3. Plattform? Gefunden habe ich eigentlich nur die Information aus dem GA-Artikel:

"Eine zweite Plattform auf Hennefer Seite wurde laut dem WTV-Geschäftsführer auf einem eigens freigeschnittenen Waldstück eingerichtet und liegt unterhalb von Happerschoß. Für eine entsprechend Beschilderung und Hinweistafeln soll gesorgt werden, da der WTV insbesondere am Wochenende nochmals mit einem großen Besucherinteresse rechnet."

Auf der Ostseite wurden einige Bäumchen und Sträucher entfernt, die Ostseite des Damms liegt unterhalb von Happerschoss. Ansonsten konnte ich auch am Freitag entlang des gesamten Stausees keine weitere Plattform entdecken. Scheint mir zumindest wie eine etwas übertriebene Formulierung der Presse. --Drhayes 01:19, 30. Jun. 2008 (CEST)

Eventuell war es genau das. Ich hatte mal gegooglet und dabei mehrere WT-"Fanpages" gesehen, wo unter anderem ein Aussichtspunkt am Ostufer genannt wurde, von wo aus man die Bauarbeiten und evtl. die Derenbachbrücke sehen kann. Zudem gibt es mehrere kleine Wege, die direkt zum Ufer des Stausees führen, wo Informationstafeln und Warnschilder aufgestellt wurden. Erstere beinhalten generelle Infos incl. Geschichte und Beschreibung der Bauarbeiten, letztere lauten in etwa:
"Vorsicht: Der Wahnbachtalsperrenverband gestattet Spaziergängern und Wanderern die Benutzung der Wege auf eigene Gefahr. Genießen Sie die Natur des Wahnbachtales und schützen Sie die Gewässer!"
Dazu ein Stoppschild und Piktogramme, die vor Absturzgefahr, Versinken im Schlamm und Ertrinken warnen, sowie die Webadresse "www.wahnbach.de". Im Hintergrund der halbleere Stausee. Ich bin nicht sicher, ob solche Schilder urheberrechtlich oder sonstwie geschützt sind (insbesondere wenn sie evtl. nicht dauerhaft aufgestellt sind und damit nicht unter Panoramafreiheit fallen), sonst könnte ich ein Foto davon hochladen. Da die neue Webpräsenz erst seit dem 1. März geschaltet ist (laut eben dieser), dürften die Schilder auch entsprechend neu sein (zumal sie den halbentleerten Stausee zeigen; das Foto könnte aber auch noch von 2006 stammen), und wurden teilweise nachträglich an alte Schildpfosten montiert (die etwa vor dem Betreten einer etwaigen Eisfläche warnen).
Die Schilder in Kombination mit ihrer Platzierung finde ich etwas verwirrend. Wenn das Betreten des Stausees verboten ist (siehe die im Artikel verlinkte Verordnung) und der WTV dies im GA noch einmal bekräftigt, dann wäre es IMHO klüger gewesen, explizite Verbotsschilder am Ufer anzubringen. Wenn der WTV hingegen Wege innerhalb des Stausees (also insbesondere die alte Wahnbachtalstraße, die auf dein Infotafeln auch detailliert kartografiert ist, incl. diverser "Attraktionen") für die Dauer des Niedrigwassers freigeben möchte, könnte er das auch klarer formulieren. Ich vermute mal, dass die das bunte Treiben (das sicher dem Verband nicht verborgen bleibt) erst einmal beobachten und bei Bedarf (etwa wenn die WT zum beliebten Abenteuerfreibad verkommen oder die Anzahldichte von anthropogenen Abfällen und Hundehaufen exponentiell steigen sollte...) explizite Verbotshinweise anbringen und ggf. sogar Security patroullieren lassen werden, frei nach Erich Kästner: Nie sollt ihr so tief sinken, das Wasser, durch das ihr latscht, auch noch zu trinken...--SiriusB 14:32, 30. Jun. 2008 (CEST)
Die Schilder sind auch verwirrend, vor allem, da sie an Stellen vorkommen, an denen man nicht vermuten dürfte, dass man überhaupt bis dahin kommen sollte. Was Security angeht: mich wundert sehr, dass seit dem letzten Wochenende speziell abends regelmäßig Helikopter über der Talsperre fliegen. Meine Paranoia sagt mir ja, dass sie mich suchen :-) Aber ernsthaft: Ich gehe auch davon aus, dass der WTV bei Bedarf die Tore schliessen wird. Ein paar Neugierige dürften kein Problem darstellen, Horden grillender Fans schon eher... --Drhayes 02:48, 3. Jul. 2008 (CEST)
Die (mir bekannten) Standorte der Schilder sind nach meinem Verständnis der verlinkten Schutzverordnung zugelassene Wege und dürfen grundsätzlich betreten werden. Aus der geht ja hervor, dass die Schutzzone I von Hinz und Kunz nur auf öffentlichen Wegen betreten werden darf. Am Stauseeufer nahe der alten Lüttersmühle etwa stehen sogar Informationstafeln, wie man sie auch an den Aussichtspunkten am Damm findet. Was die Helis angeht: Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie einfach schauen, ob da jemand in Not geraten ist. Für den Artikel: Ich würde die Aussage bzgl. des generellen Verbots erstmal drinlassen, denn es ist die einzige Aussage hierzu, die sich belegen lässt, und selbst wenn der WTV die Wege im Stausee während der Sanierung freigibt (sofern er dies im Rahmen der Verordnungen überhaupt darf), gilt ja weiterhin: Ausnahmen bestätigen die Regel.--SiriusB 10:23, 3. Jul. 2008 (CEST)
Beispiel Pinner Felsen: von Pinn aus geht man in den Wald und trifft dort auf ein Tor mit einem Schild: Betreten verboten. Der Zaun um das Tor ist umgelegt worden (offensichtlich nicht offiziell), dann geht es einen ausgebauten Waldweg bis knapp oberhalb des Steinbruchs. Da steht dann ein Schild... Direkt dahinter sind dann Stahlseile (scheinbar aus der Zeit des Baus der Talsperre) über den Weg, dahinter ist dann eine "Aussichtsplattform", von der z.B. auch mein Bild stammt. Also hinter einem Tor, wo "Betreten verboten" dran steht. Andere Beispiele gibt es auch zu genüge, wo man einem Trampelpfad folgt, der nicht als befestigter Weg anzusehen ist, und dann mitten im Wald kommt so ein Schild (letzte Kurve und letzte Brücke der Wahnbachtalstraße vor der Derenbachbrücke, "Ost"-Seite der Talsperre).
Ich gehe davon aus, dass der WTV diese inoffiziellen Wege kennt, keine wirklichen Grund sieht, die zu sperren (sprich: es ist noch kein Unglück passiert, was den WTV zum Handeln zwingt) und die Besucher, die diese Wege seit jeher auch kennen, noch mal ermahnen will, den Stausee nicht zu versauen.
Für den Artikel: ganz klar, offiziell und rechtlich ist jedes Betreten des Stauraums verboten, wie ich schon in meinem ersten Kommentar hier schrieb: "Die Strafe - ob sie durchgesetzt wird ist eine andere Frage - kann verhängt werden". --Drhayes 03:19, 4. Jul. 2008 (CEST)

Derenbachbrücke

Ich habe in einem Blog [4] gefunden, dass es sich bei dieser Brücke angeblich um die „erste Betonspannbrücke Deutschlands“ handeln soll. Vielleicht findet ja jemand mehr dazu. --Robb der Physiker 23:09, 14. Jul. 2008 (CEST)

Diese Information habe ich bisher nur in einem Heimatbuch gefunden, der Autor selber schreibt aber auch im Konjunktiv darüber. --Drhayes 06:09, 16. Aug. 2008 (CEST)
Die erste Spannbetonbrücke Deutschlands ist eine Eisenbahnbrücke. Sie überquert zwischen Frechen-Königsdorf und Horrem die Bundesbahnhauptstrecke Köln-Aachen und mußte vor einigen Jahren durch nachträgliche Stahlanker gegen beginnende Bröckligkeit nachgesichert werden. Diese Privat-Bahnstrecke des Energieversorgers RWE Power dient zum Beschicken von Braunkohlekraftwerken im südlichen Erftkreis, wobei die Braunkohle zumeist vom Tagebau Hambach dorthin mittels Elektro-Zügen in normaler Spurweite verfahren wird.

Aktuell II: Gefahren bei unbefugtem Betreten

Ich weiß, dass es eigentlich keine enzyklopädische Information ist. Angesichts aktueller Ereignisse (zwei Rettungseinsätze innerhalb von zwei Wochen) halte ich es jedoch für angebracht, zumindest während der teilweisen Trockenlegung einen Hinweis auf z.T. erhebliche Gefahren anzubringen. So geriet Ende Juli ein Jogger in Not, als er im Stauraum im Schlamm stecken blieb und dessen Hilferufe nur durch Zufall von Fußgängern auf einem Wanderweg in Ufernähe gehört wurden. Und am 31. Juli erlitt ein älterer Mann im Stauraum einen Herzinfarkt, und konnte nur mit erheblichem Aufwand geborgen werden (der Stauraum ist auch für Rettungskräfte schwer zugänglich!). Nun kann ein Herzinfarkt überall auftreten, aber die schwierige Erreichbarkeit sorgt hier für besondere Probleme.

Den jüngeren Pressemeldungen zufolge scheint der WTV das Betretungsgebot derzeit vor allem mit der Gefahrenlage zu begründen (wobei natürlich die Wasserschutzgebietsverordnung weiterhin gilt). Wer also unbedingt dort hin will, (laut diesem GA-Artikel vom 2.8. könne laut WTV-Bauleiter Andreas Venzke allein das Betreten der alten Wahnbachtalstraße auf eigene Gefahr "geduldet" werden) sollte daher zumindest die oberste Taucherregel "Nie allein!" beherzigen.

Evtl. können auch diese Hinweise (wie auch die Tourismus-Hinweise) nach der erneuten Flutung wieder entfernt werden.--SiriusB 12:40, 5. Aug. 2008 (CEST)

Hennefer Siegbogen

Abschnitt "Hennefer Siegbogen", Zitat: "Die wasserrechtliche Bewilligung ist bis zum 31. Dezember 2008 gültig." Hmmmm???? Wir haben zwischenzeitlich 2015. Kann es sein, dass diese Aussage völlig veraltet ist? --MichaelK-osm (Diskussion) 23:40, 20. Aug. 2015 (CEST)

Überbebildert?

Die Fotos des Artikels dokumentieren sehr gut den Stausee und seine Relikte. Bei 12 Bildern im unteren Bereich frage ich mich, ob das nicht etwas überbebildert ist. --AxelHH (Diskussion) 17:44, 20. Jan. 2019 (CET)