Diskussion:Walter Müller (Jurist, 1889)

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Belege und Lücken

Der Artikel stützt sich augenscheinlich ausschließlich auf Gerichtsurteile der Jahre 1950 und 1953, mithin auf Primärquellen, die zudem summarisch angegeben werden (biografische Angaben und Beurteilungen nach den Gerichtsurteilen 1950 und 1953). Die Arbeit von Matthias Herbers Organisationen im Krieg, der über mehrere Seiten auf Müller eingeht, wird nur erwähnt. Die ausführliche Dokumentation des Falls bei Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz (1998) wohl übersehen, die Analyse der Urteile durch Helmut Kramer (Richter vor Gericht, In: Juristische Zeitgeschichte NRW 15 (2007) auch. Das führt zu einer Reihe von Problemen, da Bewertungen wie Müller kompensierte sein mangelndes Fachwissen mit soldatischem Auftreten oder Am 1. Dezember 1933 wurde er (fast [!] gegen seinen Willen) als Nachfolger nicht nachgewiesen werden. Hinzu kommen Stilblüten: Er wurde im Range eines Oberleutnants entlassen, während drei Brüder fielen. Die Verleitung zur Rechtsbeugung (von Herbers dargestellt) wird infrage gestellt (soll), während die Urteile des Bonner Schwurgerichts, des LG Bonn und des BGH nicht analysiert werden. (Siehe dazu Kramer, S. 128-130; dieser Aufsatz ist auch als Leseprobe im PDF-Format verfügbar PDF) Laut Ralph Angermund, Deutsche Richterschaft (1990) versuchte übrigens sogar der überzeugte Nazi Müller den Einfluss der NSDAP auf seine Behörde zu begrenzen. Weitere Fragen bleiben offen: Welche Uniform hat Müller wann getragen? Verhaftung am 25.4.45, Oktober 1946 entlassen, Spruchkammerverfahren ausgesetzt (wann?), der Instanzenweg bleibt unklar.--Assayer (Diskussion) 05:21, 28. Dez. 2016 (CET)