Diskussion:Walter Winter

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Ergänzen

U.a. mit Karin Guth: Z 3105. Der Sinto Walter Winter überlebt den Holocaust (Auszug) Hamburg 2009 könnte der Artikel noch überarbeitet werden. Es gibt aber noch viele weitere Webseiten zu Winter. Weitere biografische Angaben im Artikel wären wünschenswert. --Schreiben Seltsam? 22:35, 28. Jun. 2011 (CEST)

Ich bin dran. [1] Aber es fehlen entscheidende Stücke, bei anderem muss ich noch die Quelle prüfen.--Elektrofisch 08:40, 29. Jun. 2011 (CEST)
Sehr schön... :-) --Schreiben Seltsam? 18:50, 29. Jun. 2011 (CEST)
Auswerten: http://www.zeitgeschichte-hamburg.de/img/download/D_106178390_er.pdf


Oldenburg

Oldenburg ist BKL: welches? --Widerborst 22:02, 29. Jun. 2011 (CEST)

Guckst du hier: S.6 Dann ist es Oldenburg (Oldenburg), sofern ich die Karte richtig interpretiere. Da Walter Winter ja aus der Gegend kommt hätte er sicher ein Dorf im ländlichen Oldenburg genau bezeichnet und nicht die Region irgendwie benannt.--Elektrofisch 08:45, 30. Jun. 2011 (CEST)
Eingebaut.--Elektrofisch 10:42, 30. Jun. 2011 (CEST)
Ausgebaut.--Elektrofisch 16:44, 1. Jul. 2011 (CEST)

Erinnerungen an NS von Heinrich Hirschberg

einem Textilgroßhändler aus Oldenburg mit dem Winters Vater befreundet war und Geschäftsbeziehungen unterhielt vgl. Guth/Winter S. 41: http://www.gymnasium-eversten.de/geo_neu/projekte/erinnerungsgang/material/Heinrich Hirschberg.pdf --Elektrofisch 16:44, 1. Jul. 2011 (CEST) Das ist der Texilgroßhändler der Walter Winters Vater die gemeinsame Emigration angeboten hat und auch die Kosten übernehmen wollte. DAs bedarf noch mal der Nachkontrolle.--Elektrofisch 17:38, 1. Jul. 2011 (CEST)

Klasse ! - "Stanoski"??

jetzt kann ich mir die Arbeit sparen, und endlich in Ruhe die "Winterzeit" lesen, die ich schon lange im Regal habe..... (ich hätte es auch nur halb so gut gemacht) - nur eine Rückfrage: wieso steht "Stanoski" in Anführungszeichen? - In der PND und in der Winterzeit ist das wie ein regulärer Vorname oder Mittelname, leider finde ich in der "Winterzeit" nicht auf Anhieb, was es damit auf sich hat. Cholo Aleman 20:59, 25. Jul. 2011 (CEST)

Enteignung 1938/39 ?

Nach google-books durch „Zigeuner Enteignung 1938” kommt diese Fundstelle:

  • [2] – da ist von einer Enteignung 1938/1939 nichts geschrieben. Vielmehr für 1940 anlässlich der Deportationen und ohne erkennbaren Rechtstitel. Ich vermute: Wieder einmal eine falsch Zeitzeugen-Erinnerung... --Holgerjan 20:14, 1. Aug. 2011 (CEST)
hm. ohne das jetzt tiefer geprüft zu haben, deine fundstelle bezieht sich auf die österreichische situation? ich guck aber noch mal in ruhe nach, ich glaube es gibt hierzu (zur enteignung der hamburger sinti) mehrere quellen. --emma7stern 20:25, 1. Aug. 2011 (CEST)
Mach das. Die Nachkriegszeit fehlt komplett. Die ist in der Biographie drin, aber nicht in den Webauszügen. Zumindest kurz anreißen sollte man die.--Elektrofisch 20:55, 1. Aug. 2011 (CEST)

Ich finde im Hamburger Katalog In den Tod geschickt, ISBN 978-3-940938-30-5, unter den Dokumenten auf S. 75 die Richtlinien für die Umsiedlung von Zigeunern des Reichsführers-SS vom 27. April 1940 (Erster Transport aus der westlichen und nordwestlichen Grenzzone). Dort heißt es unter 2. "Von der Abschiebung sind ausgenommen:" / und weiter dann unter 2. d): "Zigeuner mit Grundbesitz [...] Eine gesetzliche Grundlage für eine Enteignung [gefettet im Original] ist nicht gegeben." --Holgerjan 21:26, 1. Aug. 2011 (CEST)

nach genauerem blick: die zeitzeugenerinnerung: die enteignung betraf das haus der familie in Barßel bei Cloppenburg, das die familie dort 1939 zu kaufen versuchte, aber noch bevor sie dort einziehen konnte, "weggenommen" wurde. (meine ganze hamburger literatur nutzt hier also nix.) der vorgang wird von Walter Winter rechtlich eingeordnet als ein Erlass zur "Entjudung von Grundbesitz" vom Februar 1939. diese rechtliche einordnung ist (nicht ungewöhnlich) laienhaft und meint vermutlich (wie im artikel beschrieben), die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938. den vorgang selber finde ich im historischen kontext allerdings nachvollziehbar. einerseits durch den ausschluss aus dem deutschen recht durch die Nürnberger Gesetze im allgemeinen, und zum zweiten durch die versuche im Oldenburger Land (wie parallel auch in Hamburg), die ansiedlung der Roma zu verhindern und sie konzentriert zu sammeln. zudem denke ich, dass die enteignung der Roma durchaus parallel zu der der Juden verlaufen sein kann, (und die war zumindest in norddeutschland ab 1938 in vollem gange) bzw. die dort geübten maßnahmen aus oben besagten gründen auch auf Roma anwendbar waren. nähreren aufschluss gibt ev.: Günther Heuzeroth: Verfolgte aus rassischen Gründen. Vom Ziegelhof nach Auschwitz. Verfolgung und Vernichtung der Sinti Roma im Oldenburger Land und Ostfriesland. Oldenburg 1985 - das buch liegt mir aber leider nicht vor. (der Himmler-Erlass könnte dann eher als hinweis auf die perfidität verstanden werden.) vg --emma7stern 23:59, 1. Aug. 2011 (CEST)
Der beabsichtigte und möglicherweise von örtlichen Behörden untersagte (?) Erwerb einer (vielleicht sogar vorher als Mieter schon bewohnten?) Immobilie wäre nun allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Enteignung - auch wenn dies von Betroffenen so empfunden worden sein mag. Ein Zusammenhang mit der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens ist sachlich nicht gegeben (Bezug auf Juden, Veräußerung gegen Schätzpreis - auch dort im Wortsinn keine Enteignung, wenn man nicht die beschränkte Verfügung über den niedrigen Verkaufspreis zu Hilfe nimmt).
Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang bei der Deportation deutscher Juden (Abschnitt Auffanglager), mit welchem Aufwand dort zum Beispiel der Schein einer rechtlichen Grundlage gewahrt wurde: Ein Gerichtsvollzieher tauchte am Vorabend der Deportation auf, um den Vermögensentzug formal abzusichern - der Vermögensverfall nach der 11.VO wurde deutlich davon unterschieden (vergl. Aktion 3)
Mein Fazit: 1) Die Verhinderung eines Immobilienerwerbs soll auch als solche bezeichnet und nicht als "Enteignung" bezeichnet werden: Dies bedarf der Korrektur im Lemmatext. - 2) Ich halte es für TF, dass die genannte VO nicht nur für Juden, sondern auch für "Zigeuner" galt bzw. dort angewendet wurde. Ich habe zwei Belege in der Lit. angeführt, die eine gesetzliche Grundlage zur Enteignung des Grundbesitzes von Zigeunern zumindest bis 1940 explizit verneinen. Daher halte ich es für angemessen, die vom Zeitzeugen vermutete vermeintliche rechtliche Grundlage als irrtümliche Annahme einzustufen und dies im Lemmatext zu berücksichtigen. MfG --Holgerjan 12:14, 2. Aug. 2011 (CEST) morgen im Urlaub
Die Frage ist wer die TF begangen hat? Soweit ich mich erinnern kann stand etwas in der Richtung in der Quelle. Und ich hab das nur mit Kommentar in im EN verlinkt. Es wäre also als Fehlinterpretation einzustufen. Von mir aus ändere es. Ich werde oben noch die Stelle mit der Emigration verarbeiten und dann ist der Artikel für mich erstmal durch.--Elektrofisch 12:33, 2. Aug. 2011 (CEST)
done - übrigens: Dass ich die TF dem Zeitzeugen zurechne, steht bereits oben in meinem erste Beitrag - es soll sich niemand angegriffen fühlen. --Holgerjan 13:44, 2. Aug. 2011 (CEST)
ich habe die formulierung nochmal überarbeitet, weil auch die "nicht erteilte genehmigung" nur eine vermutung ist. vg --emma7stern 15:54, 2. Aug. 2011 (CEST)
Das Stichwort Maideportation wäre schön an der Stelle. TF außerhalb der Wikipedia kannte ich nicht.--Elektrofisch 16:24, 2. Aug. 2011 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 17:38, 2. Feb. 2016 (CET)