Diskussion:Werner Großmann

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Geburtsort

Kann jemand mal seinen Geburtsort näher definieren: es gibt weder eine Kreis Pirna noch einen Ortsteil Oberebenheit in der Kreisfreien Stadt--Martin Se !? 19:52, 16. Jun 2006 (CEST)

Ebenheit: Landgemeinde mit Ortsteil Oberebenheit u. Vorwerk Himmelreich; 1973 nach Struppen eingemeindet 27.2.2008

Bitte Quellen

Habe den nachstehenden Absatz aus dem Artikel entfernt da er ohne Quellen so nicht stehen bleiben kann

"Großmann, der noch bei der Präsentation seiner Memoiren im Jahre 2001 bestritt, dass die HVA auch innerhalb der DDR mit Hilfe von IM "Aufklärungsarbeit" betrieb, hatte Ende 1988 selbst Anweisung gegeben, geeignete IM auf dem Territorium der DDR in die Bespitzelung oppositioneller Kräfte und Gruppierungen einzubeziehen."

Eckermann 21:31, 21. Mär. 2007 (CET)

Die Quellen hatte ich bei meiner Bearbeitung am 1.3.06 angegeben.--Ulula 07:33, 22. Mär. 2007 (CET)

Jetzt sind die Quellen aber nicht mehr da. Ohne Quellen ist das nur eine Behauptung, die nicht dem allg. Wissen entspricht und deshalb nicht quellenlos bestehen kann. Da die Aufnahme von Annahmen nicht dem Wesen einer Enzyklopädie entspricht, habe ich den entsprechenden Textbaustein gesetzt. Leandersukov 17:37, 28. Sep. 2008 (CEST)

Bitte die unten angegebene Quelle so benennen, dass sie auch als nachvollziehbare Quelle taugt. Sollen die Leser sämtliche FAZ-Ausgaben durchsehen? Persönlich halte ich eine Rezension eines Nachschlagewerks auch eher als Peinlichkeit für eine Quellenangabe. Für die mir bisher unbekannte Behauptung, wonach die HVA im Inland für Inlandsangelegenheiten eingesetzt wurde, bedarf es ebenfalls eines Nachweises. (Wozu auch? Die Stasi hatte doch ein dichtes Netz an "Ehrenamtlichen")--Volksfront von Judäa 22:26, 1. Okt. 2008 (CEST) (selbst erledigt)
Ich würde sagen, die Angaben der Quelle (FAZ-Artikel) sind so aus dem Kontext gerissen schwer verifizierbar. Man weiß nicht, wie man das einzuschätzen, zu bewerten oder zu interpretieren hat. Möglich ist natürlich bei dem anwachsenden enormen Druck auf das Regime und System der DDR im Lauf des Jahres 1989 eine solche Reaktion. Aber solche Erscheinungen einer allgemeinen Mobilisierungsmaßnahme oder Aktivitätssteigerung und Einbeziehung über Zuständigkeitsgrenzen hinweg besagt ja dann auch nicht mehr unbedingt sehr viel mehr als eben, dass sie auch als Ausdruck wachsender Unsicherheit, zunehmenden Drucks und einer gewissen Ohnmacht und Hilflosigkeit gewertet werden kann. Immerhin wären die Zitate am Schluss des FAZ-Artikels insofern regulär einordenbar als laut Markus Wolf auch zur HVA eine kleine Abteilung Abwehr gehörte (auch wenn die Abwehr größtenteils Aufgabe der anderen Bereiche in Mielkes Ministerium war). Frankenschüler (Diskussion) 20:38, 25. Nov. 2013 (CET)

Verräter

Es fehlt die Info darüber, dass Großmann Verrat geübt haben soll (lt. Markus Wolf, Wolf sagt auch, dass Kuron Großmann nie ganz getraut habe). Vermutlich hat er dafür Geld von westlichen Diensten bekommen und möglicherweise hat auch die Rücknahme der Anklage gegen ihn damit zu tun.Frankenschüler (Diskussion) 20:28, 25. Nov. 2013 (CET)

Gibt es dafür irgendeine belastbare Quelle. Wo und wann hat denn M. Wolf dieses Statement über seinen Nachfolger abgegeben? --92.78.37.38 16:30, 7. Dez. 2013 (CET)
Wahrscheinlich meinst du Karl-Christoph Großmann, der war u. a. auch Führungsoffizier von Kuron. Du solltest gründlicher sein. Viele Grüsse. --92.78.37.38 18:04, 7. Dez. 2013 (CET)

Da fehlt doch ein wichtiger Teil (BVerfGE 92, 277)

Während im Artikel Markus Wolf die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1995 wiedergegeben wird:

„Zwei Jahre später traf das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung: Mitarbeiter der HVA mit damaligem Lebensmittelpunkt in der DDR wurden nicht mehr strafrechtlich verfolgt, da die Spionage im Auftrag des souveränen Staates DDR und im Einklang mit ihren Gesetzen erfolgte.“

Anm: Diese Behauptung ist gerade nicht zutreffend und sie widerspricht auch der Kennzeichnung als Zitat, da sich der angegebene Inhalt weder wörtlich noch sinngemäss in der angegebenen BVerfGE findet. Das BVerfG hat sich eben nicht auf die fehlende Strafandrohung in der DDR bezogen, sondern ein Verfahrenshemmnis mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit begründet.
Das in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Verbot rückwirkender Strafgesetze (vgl. BVerfGE 63, 343) ist nicht dadurch verletzt, daß die Strafbarkeit der Spionage im Dienst der ehemaligen DDR durch das zur Tatzeit geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland bestimmt wird. (o.g. BVergE S. 37, IV Satz 187)
Das ist schon etwas anderes als eine nachträgliche Legitimierung der HVA-Spionage. S.u.--109.40.243.48 14:41, 29. Jan. 2022 (CET)

fehlt dieser Großmann betreffende Vorlagebeschluss des Kammergerichts beim Verfassungsgericht und die Entscheidung des BVerfG hier völlig. Bitte nachtragen. Und bitte auch bei Ihrer Biografie, verehrte Kollegen vom @Stasi-unterlagen-archiv: [1]. Danke.--Wiguläus (Diskussion) 11:03, 31. Dez. 2019 (CET)

Danke für den Hinweis. Wir versuchen die biographischen Beiträge kurz zu halten. Insofern ist der Hinweis zwar zutreffend, aber wir verzichten trotzdem darauf ihn dem Artikel hinzuzufügen. Es handelt sich um keine markante Lebensstation von Großmann. -- Stasi-unterlagen-archiv 16:21, 6. Jan. 2020 (CET)
Die Begründung der Rücknahme der Anklage wegen Agententätigkeit und Landesverrat gegen den letzten HVA-Chef ist nicht erwähnenswert? Eine bemerkenswerte Aussage einer bundesdeutschen Behörde. Wer entscheidet das? Die Behördenleitung? Ein einzelner Mitarbeiter/eine einzelne Mitarbeiterin? Der Vorgang zeigt wieder einmal die Problematik von derartigen WP-Accounts. --Koschi73 (Diskussion) 17:22, 6. Jan. 2020 (CET)
Wie immer in der WP kann natürlich jeder, der anderer Meinung ist, den Artikel entsprechend ergänzen. Ansonsten geht für mich aus der Formulierung "nahm die Klage zurück" aber schon hervor, dass die Bundesanwaltschaft keine Grundlage für eine rechtliche Verfolgung mehr sah, auch wenn man das "warum" nicht direkt erfährt. Es handelte sich hierbei ja nicht um eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit o. dgl., sondern um ein Fallenlassen der Anklage. --46.114.3.99 01:01, 29. Jan. 2022 (CET)
Interessanter wäre, wer, mit welcher Begründung, Anklage erhoben hat? BILD Motto: "Dreck werfen, etwas bleibt immer kleben".--Wikiseidank (Diskussion) 09:48, 29. Jan. 2022 (CET)
Nachdem nach 89/90 reihenweise die Spione der HVA in den Knast kamen, fragten sich natürlich Bundesanwaltschaft und Verfassungsschutz, warum nun gerade deren Anstifter, Befehls- und (Bestechungs-) Geldgeber leer (also ohne strafrechtliche Konsequenzen) ausgehen sollten. Insofern waren die Ermittlungen und Strafverfahren für die in den Reihen der HVA-Offiziellen vermuteten Landesverratsdelikte und Bestechungen in Form von materiellen Zuwendungen an die Spione naheliegend. Während der Verhandlungem zum Einigungsvertrag war vorgeschlagen worden, alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (nicht aber dabei begangene schwere Straftaten der allgemeinen Kriminalität) zu amnestieren. Dies hätte die Offenlegung aller davon amnestierten Aktivitäten seitens der Spione und deren Führungskräften ermöglicht und eine Druckausübung durch andere ausländische Geheimdienste auf den gesamten Personenkreis wirksam verhindern können. Dazu kam es aus verschiedenen taktischen Erwägungen der bundesdeutschen Seite (bevorstehende BTWahl, Geruch einer Stasi-Amnestie usw.) nicht. Mehrere Gesetzesinitiaven analogen Inhalts verliefen ergebnislos. Als daraufhin das Berliner KG das BVerG wegen einer anstehenden Entscheidung anrief, hat dieses in einer geradezu beispielhaften Abwägung der rechtlichen Besonderheiten für Recht erkannt, dass die Strafbarkeit der vom Gebiet der DDR aus begangenen Verratshandlungen auch für MfS-Angehörige fortbestehe und ein dem entgegenstehendes Rückwirkungsverbot jedoch nicht entstanden sei, insgesamt aber nach den Grundsätzen der Rechtstaatlickeit im Zuge der deutschen Vereinigung Verfahrenshemnisse eine Strafverfolgung ausschlössen, die sich ohnehin erst nach der Vereinigung durch die jetzt bestehende staatliche und juristische Hoheit ergäben würde. Eine Strafverfolgung habe in den vorliegenden Fällen gemäss des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit zu unterbleiben.[2] --109.40.243.48 14:41, 29. Jan. 2022 (CET)