Diskussion:Zivilprozessordnung (Deutschland)

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Hallo! Gerade habe ich einen Link zu meiner Seite plaziert, welcher direkt zu einer aktuellen Ausgabe der deutschen ZPO führt. Der Link wurde umgehend gelöscht. Jetzt frage ich mich, was wohl das Problem ist? Bei anderen Artikeln zu Gesetzesseiten existieren durchaus mehrere Links auf das jeweilige Gesetz und "meine Ausgabe" schlägt die des vorhandenen Links bei weitem! Zudem wird auf diese vorhandene Seite bereits sowieso schon von allen anderen Seiten aus verlinkt. Gruß Daniel (21:05 31.03.2006 CEST)

Hallo, die Frage ist einfach, wozu soll es nötig sein den gleichen Gesetzestext (hier die ZPO) mehrfach zu verlinken - is doch überflüssig! Wenn dir das bei anderen Artikeln aufgefallen ist, so ist das kein Grund weitere Links einzufügen, sondern die Überflüssigen zu entfernen, bzw. wenn eine bessere Website existiert, sollte der Link ausgetauscht werden! (Bei der eigenen Seite würde ich jedoch den Link hier erst einmal als Vorschlag zur Diskussion stellen) Wikipedia ist keine Linksammlung - vgl. Wikipedia:Weblinks u. Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist Gruß --Btr 21:25, 31. Mär 2006 (CEST)
Hallo, auf den ersten Blick ist das vielleicht überflüssig bei Gesetzestexten umso mehr, da der Inhalt natürlich identisch sein sollte. Aber selbst hier kann es sinnvoll sein, Alternativen zur Auswahl zu haben, jeder Leser hat seine eigenen Ansprüche und verschiedene Quellen verschiedene Stärken. Mal so einen bestehenden Link löschen und durch einen Verweis auf meine eigene Seite zu ersetzen, ist dann auch nicht die feine Englische. Dann schlage ich den Link jetzt vor. Gruß

(21:49, 31.03.2006 CEST)

Die Problematik mit dem Ersetzen eines vorhandenen Links durch einen eigenen habe ich natürlich gesehen, daher ja der Tipp ihn erst einmal von anderen Nutzern "begutachten" zu lassen.
Es ist auch klar, dass einiges dazu gehört Links zu ersetzen/rauszuwerfen, einfach einen weiteren hinzuzufügen ist natürlich leichter (man spart sich die anderen Links anzusehen, sie zu begutachten -vielleicht müßte man dann auch noch feststellen, dass der eigene doch nicht so gut ist- und zuletzt die anstrengenden Diskussionen mit dem Nutzer dessen Link man entfernt hat - v.a. den Teil mit den Diskussionen kenne ich genau vgl. Benutzer Diskussion:Btr u. zig Artikeldiskussionen). Wenn aber jeder nur Links "hinzupackt", wächst der Absatz "Weblinks" ins Unermeßliche - bestenfalls sind dabei die Links noch auf einem qualitativ gleichwertig hohem Niveau (oft auch ähnlichen Inhalts), meist nimmt aber, je länger die Liste wird die Qualität stark ab!
Weblinks ja, aber so sparsam und gut, wie möglich vgl. Wikipedia:Weblinks - Bitte vom Feinsten --Btr 23:08, 31. Mär 2006 (CEST) (Jetzt ist mir auch einiges an Allgemeinem mit "reingerutscht", also nicht alles wörtlich auf den speziellen Fall hier beziehen - Danke!)

Zivilprozeßordnung

Schreibt man das Gesetz entgegen der geltenden Rechtschreibung in D nicht immer noch mit ß , tut zumindest das Bundesgesetzblatt und das BMJ? -- Syrcro 17:21, 11. Dez 2005 (CET)


ZPO gleich Zuvilrecht ?

Die Zivilprozessordnung ist hier unter Rechtsmaterie "Zivilrecht" eingeordnet. Das ist aber nicht richtig. Als Prozessordnung ist die ZPO öffentliches Recht, das sie nämlich ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, das Prozessrechtsverhältnis, regelt. Dies ist ein dreiseitiges Rechtsverhältnis unter Beteiligung des Gerichts als Träger hoheitlicher Gewalt. Die ZPO ist allerdings kein "klassisches" öffentliches Recht, wie z.B. das Gefahrenabwehrrecht, denn es dient ja der Feststellung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Daher schlage ich eine eigene Kategorie "Prozessrecht" vor. In diese könnten dann auch StPO, VwGO, ArbGG, FGG, FGO, SGG (dort ist die Einordnung bereits so vorgenommen) und BVerfGG (was vergessen?) eingeordnet werden. -- M.Lohse 12:15, 5. Jun 2005 (CEST)

Um Missverständnisse zu vermeiden hatten wir in der Frühzeit der Kategorien die jeweiligen Verfahrensordnungen dem jeweiligen materiellen Recht zugeordnet. Zu bedenken ist aber, dass die Vorschriften über die Drittwiderspruchs- oder Vollstreckungsgegenklage auch materiell-rechtlich von Bedeutung sind. Aber natürlich sollte die Kategorie besser "Verfahrensrecht heißen als "Zivilrecht". -- AHK 12:20, 5. Jun 2005 (CEST)

Danke für diesen Hinweis. Das wusste ich nicht, da ich sozusagen ein Neu-Wikipedianer bin. Richtig ist sicher der Hinweis auf Vollstreckungsabwehr- und Drittwiderspruchsklage als Regelungen mit materiellrechtlichem Gehalt. Insofern sind sie zweifelsohne dem Zivilrecht zuzuordnen. Dieses Problem stellt sich aber bei den meisten Gesetzen. Denn kaum ein Gesetz enthält nur Regelungen, die sämtlich ein und der selben Rechtsmaterie zuzuordnen sind. Insofern könnte man sich vielleicht fragen, ob eine solche Kategorisierung überhaupt Sinn macht. Wenn man eine solche dennoch vornimmt, sollte man m.E. aber die Materie wählen, der das betreffende Gesetzes überwiegend zuzuordnen ist. Deswegen spreche ich mich weiter für eine Kategorie Prozessrecht (oder meinetwegen auch Verfahrensrecht, obwohl hier ja auch das Verwaltungsverfahrensrecht hingehören würde) aus. Diese gibt es ja auch schon beim SGG. Im Zuge dieser Maßnahme sollte man dann auch einen Artikel über Prozessrecht fertigen und den Redirect auf Strafprozessrecht enfternen. Dieser ist sachlich nämlich unrichtig. -- M.Lohse 13:55, 5. Jun 2005 (CEST)
Ich habe mal in Anlehnung an den Artikel VwGO als Rechtsmaterie nebeneinander Gerichtsverfahren und Zivilrecht eingetragen, vielleicht ist das eine Art brauchbarer Kompromiss. Man muss auseinanderhalten: Was wir hier angeben, ist nicht eine Kategorie (die zugehörige Kategorie ist vielmehr Kategorie:Zivilprozessrecht und ist zusätzlich angegeben), sondern ein Artikel über die Rechtsmaterie, der weiterführende Hinweise liefern kann. Daher bestand bisher Einigkeit, auf kein zu eng gefasstes Lemma zu verlinken. Diesem Zweck wird wohl auch die Angabe von zwei Artikeln wie von der VwGO übernommen ganz gut gerecht. Gerichtsverfahren deshalb, weil es ein weitgefasster einführender Artikel über alle Prozessordnungen ist. Dass bisher Prozessrecht auf Strafprozessrecht weiterleitete, war nicht sachgerecht. Ich habe das daher umgewandelt in einen Redirect auf Gerichtsverfahren. Einen eigenen Artikel "Prozessrecht" braucht es angesichts von "Gerichtsverfahren" wohl nicht, wir haben ohnehin fast schon etwas zu viel (Zivilprozessrecht, Zivilprozess, Zivilprozessordnung). Ich werde entsprechend Gerichtsverfahren auch bei "Rechtmaterie" in den Artikeln StPO, SGG, ArbGG und FGO zusätzlich eintragen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Dann hätten wir eine einheitliche Handhabung bei allen Verfahrensgesetzen. --wau > 19:50, 5. Jun 2005 (CEST)
Die Vorgehensweise finde ich prima. Leider bin ich mit der Struktur der Rechtsthemen in Wikipedia noch nicht so vertraut. Deswegen war mir die Diskussion um dieses Thema, die bereits unter Wikipedia:Formatvorlage_Gesetz geführt wurde, nicht bekannt. Jetzt habe ich mich aber ein wenig eingelesen und finde die von wau vorgeschlagene Vorgehensweise sehr gut. Diese sollte man dementsprechend auch noch auf FGG und BVerfGG ausdehnen. --M.Lohse 21:21, 5. Jun 2005 (CEST)

Nachdem sich hier kein Widerspruch gegen die von wau vorgeschlagene Vereinheitlichung der Rechtsmaterien bei Prozessordnungen geregt hat, habe ich die notwendigen Änderungen auch bei ArbGG, SGG, FGO, FGG und BVerfGG vorgenommen. Jetzt haben wir eine einheitliche Handhabung bei allen Verfahrensgesetzen. --M.Lohse 16:26, 8. Jun 2005 (CEST)


Zweite Justizmodernisierungsgesetzes

Kennt sich jemand mit den aktuellen Reformüberlegungen aus? http://www.bmj.bund.de/media/archive/1276.pdf sowie hier: [1]

--Wurly-hh 21:39, 8. Sep 2006 (CEST)

ja, das wäre wirklich interessant wie die Historie des Gesetzes ist. --TennisOpa (Diskussion) 11:56, 12. Jul. 2018 (CEST)

Eingangsformel

Tut die Wahrheit so weh, daß sie zensiert werden muß? Fällt das noch unter das SHAEF-Mediengesetz? Auch wenn es schmerzt: Das Besatzungsfragment BRD setzt Gesetze im Namen des handlungsunfähigen Rechtssubjekt "Deutsches Reich" durch. (nicht signierter Beitrag von 84.150.61.161 (Diskussion) 20:36, 15. Jan. 2013 (CET))

Korrektur

zu meinem Revert vom 19.1.2013, 18:40: In der Zusammenfassungszeile müsste es statt "Link auf dejure irrelevant und irreführend" richtig heißen: "Link auf Eingangsformel über gesetze-im-internet irrelevant und irreführend" --DiRit 18:48, 19. Jan. 2013 (CET) Ergänzung: Der Link ging aufs EGZPO, war aber mit Linktext "Eingangsformel der ZPO" versehen. --DiRit 22:41, 19. Jan. 2013 (CET)