Diskussion:Zugmeldebetrieb
zuständigkeiten
ich lese mir das gerade alles durch und habe probleme zu verstehen wer was wem sagt. GRD 14:10, 9. Nov. 2009 (CET)
Fettdruck
Durch die vielen fett hervorgehobenen Worte bietet der Artikel ein sehr unruhiges Bild. Deutlicher wird er dadurch nicht. Mein Vorschlag: entfetten! Grüße! --Bukk 08:55, 21. Mai 2010 (CEST)
oft ist weniger mehr hilfreich
Das Zugmeldeverfahren ist hier zu einfach erklärt. Es hat mehrfache Funktionen:
1. Unterrichtung der vorgelegenen Zugmeldestelle und der dazwischen liegenden Betriebsstellen (z.B. Zugfolgestellen, die nicht Zugmeldestellen sind und Schrankenposten) über die durchzuführende Zugfahrt.
2. Auf eingleisigen Strecken Gegenzugfahrten zu unterbinden und
3. Den Raumabstand (Zugfolgeabschnitt) nur für einen Zug frei zu geben
Der Streckenblock übernimmt die Funktionen nach Ziffer 2 (Erlaubnis des Streckenblocks) und 3. den Zugfolgeabschnitt (Zusammenwirken von Anfangs- und Endfeld). Im Störungsfall des Streckenblocks muss das Zugmeldeverfahren komplett alle Funktionen übernehmen. Dmicha 06:54, 27. Sep. 2011 (CEST)
- Die Formulierung gefällt mir - magst Du das nicht in den Artikel einarbeiten?--BorisM 13:32, 27. Sep. 2011 (CEST)
Leider fehlt mir dazu die Zeit. Der Artikel müsste völlig neu geschrieben werden, weil er so viele Aspekte nur andeutet. Ich habe mich noch gar nicht zum Thema der Durchführung des Zugmeldeverfahrens fernmündlich oder über Zugnummernmeldeanlage geäußert. Leider schreiben viele hier alles was sie kennen. Das muss aber hier nicht unbedingt hinein.Dmicha 06:14, 28. Sep. 2011 (CEST)
Omaregel
- Ich finde es, vor allem der Einleitungsabschnitt, noch sehr fachtechnisch erklärt. Das fällt einem Laien schwer zu verstehen. Mehr anschauliche Vermittlung wäre hier gefragt, neben den richtigen Fachtermini, die ohne Zweifel genannt werden.-- löschfix (Diskussion) 23:37, 9. Jul. 2012 (CEST)
Zugmeldebetrieb
Artikel sollte nach Zugmeldebetrieb verschoben werden. --141.30.221.102 17:01, 9. Feb. 2016 (CET)
- Da ist jetzt viel unrichtiger Inhalt hineingekommen. Eine „Vormeldung“ gibt es nur im Eisenbahnverkehrsdienst und Zugmeldeverfahren war richtig. Zugmeldebetrieb meint im übertragenen Sinn, dass die technische Sicherung durch den Streckenblock nicht erfolgt/erfolgen kann. Die Zugmeldungen werden bei Zugnummernmeldeanlagen nur in der Alttechnik gedruckt, entweder nur das Zugmeldeverfahren auf einem separaten Drucker oder mittels kombiniertem Störungs- und Protokolldrucker. Moderne Zugnummernmeldeanlagen speichern digital ab, d.h. nur bei Bedarf kann gedruckt werden. Falsch ist auch, dass die nächstgelegene Zugmeldestelle bei selbsttätigem Streckenblock zurück meldet, dort erfolgt eine Räumungsprüfung an der Räumungsprüfstelle. Der Streckenblock muss selbsttätig sein, da dort vor Ort nicht unbedingt eine Zugvollständigkeit geprüft werden kann, weil die Einsehbarkeit nicht gegeben sein muss. Ein Fdl kann sich nicht selbst eine Rückmeldung abgeben, er führt eine Räumungsprüfung durch, deren Durchführung er mittels Abgabe der Rückmeldung dem abgibt, der sie benötigt, wenn er dies selbst ist, verbleibt es bei der Dokumentation. Ich bin dafür das Verschieben rückgängig zu machen.--Dmicha (Diskussion) 15:58, 16. Feb. 2016 (CET)
- Sehr dafür. Durch das Zugmeldeverfahren wird aus dem Betrieb nach FV noch lange kein »Zugmeldebetrieb«. Das Thema hatten wir doch lang und breit im Zusammenhang mit dem Unfall von Bad Aibling. Ich vermute noch immer, dass hier eine Analogie zum Zugleitbetrieb hergestellt werden soll, die es in der Realität jedoch nicht gibt. Wäre das so, dann müssten die Fahrdienstleiter »Zugmelder« heißen – und das ist doch was Anderes. Zugmelder gab es auf hochbelasteten Stellwerken ohne Zugnummernmeldeanlage zur Unterstützung des Fdl. Deshalb zurück zum Zugmeldeverfahren. –Falk2 (Diskussion) 09:23, 17. Jun. 2016 (CEST)
- Und dann kommt noch der Unsinn von einer gestörter Streckengleisfreimeldeanlage ohne zu schreiben, wie im Detail bei selbsttätigem bzw. nicht selbsttätigem Streckenblock die Räumungsprüfung zu realisieren ist.--Dmicha (Diskussion) 16:42, 3. Okt. 2016 (CEST)
- Sehr dafür. Durch das Zugmeldeverfahren wird aus dem Betrieb nach FV noch lange kein »Zugmeldebetrieb«. Das Thema hatten wir doch lang und breit im Zusammenhang mit dem Unfall von Bad Aibling. Ich vermute noch immer, dass hier eine Analogie zum Zugleitbetrieb hergestellt werden soll, die es in der Realität jedoch nicht gibt. Wäre das so, dann müssten die Fahrdienstleiter »Zugmelder« heißen – und das ist doch was Anderes. Zugmelder gab es auf hochbelasteten Stellwerken ohne Zugnummernmeldeanlage zur Unterstützung des Fdl. Deshalb zurück zum Zugmeldeverfahren. –Falk2 (Diskussion) 09:23, 17. Jun. 2016 (CEST)
Gleiswechselbetrieb
Der Artikel sagt
- „Werden Streckengleise in nur einer festgelegten Richtung befahren (wie etwa auf zweigleisigen Strecken)…“
Das suggeriert, dass auf allen zweigleisigen Strecken jedes Gleis nur in einer Richtung befahren wird. Aber Gleiswechselbetrieb ist, vor allem bei elektronischen Stellwerken, durchaus nicht mehr ungewöhnlich.
- -- Renardo la vulpo (Diskussion) 09:30, 8. Mai 2018 (CEST)
Technische Unterstützung Zugmeldebetrieb
Hallo zusammen,
Ich habe heute zum ersten Mal vom „Technische Unterstützung Zugmeldebetrieb“ (TU ZMB) gehört, hier ein Link zu einer Ausschreibung: Projekt Technische Unterstützung Zugmeldebetrieb (TU ZMB) in bundesweit. Abgerufen am 14. Januar 2022. Kennt das System jemand und kann dazu was schreiben? VG, --Peatala36 (Diskussion) 15:58, 14. Jan. 2022 (CET)