Diskussion:Zwangsheirat/Archiv
Zu stark auf die "westliche" Perspektive fixiert (2005)
Der Artikel ist zu stark auf die "westliche" Perspektive fixiert. Man sollte bedenken, dass der Grund für Zwangsehen unter Migranten hauptsächlich die Tatsache ist, dass sie in den Herkunftregionen verbreitet sind. Daher sollte man den Artikel eher aus ethnologischer Sicht schreiben. Man kann folgende Fragen beantworten: [*]In welchen Regionen der Erde gibt es Zwangsehen? [*]Was ist der soziale/kulturelle/historische Hintergrund? [*]Wann und wie sind sie entstanden? [*]Wie ist die aktuelle Entwicklung in den betroffenen Regionen? [*]etc.
--Stefan999 02:08, 29. Apr 2005 (CEST)
Versionsgeschichte von Zwangsverheiratung (2005)
Ich habe den Doppeleintrag aufgelöst, hier die Versionsgeschichte von dort:
- 10:03, 28. Mai 2005 Media lib
- 10:52, 27. Dez 2004 Stechlin K
- 22:18, 23. Dez 2004 Bubo bubo (wikif.)
- 22:10, 23. Dez 2004 Elya K (linkfix.)
- 22:05, 23. Dez 2004 FutureCrash
- 21:49, 23. Dez 2004 217.226.119.82
-- iGEL (+) 23:07, 22. Jun 2005 (CEST)
Unbelegte Behauptungen aus Artikel (2005)
Die beiden folgenden Absätze sind weit von einem NPOV entfernt und wurden daher von mir hierher verschoben --ttog ♂ 10:34, 8. Okt 2005 (CEST)
- Der häufigste Grund für Zwangsheiraten in europäischen Ländern ist die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung durch den Gatten. In den meisten Fällen wird der/die Heiratswillige im Migrationsland mit einem Partner aus dem familiären Umkreis im Herkunftsland verheiratet, der durch diese Eheschließung dann legal in das entsprechende Land umziehen kann. In manchen Fällen kommt auch noch ein finanzieller Aspekt in Form eines Brautpreises oder einer Bezahlung für die Erlangung der Aufenthaltsberechtigung hinzu.
- Dennoch ist der islamische Kernraum (Arabische Welt, Iran, Türkei) besonders stark davon betroffen. Gefördert wird dies durch (falsch verstandene) Bestimmungen der Scharia, bei denen, je nach Rechtsschule, bisher unverheiratete Frauen nur durch ihr Schweigen, von ihrem Heiratsvormund verheiratet werden können. Das bedeutet aber nur dann eine Verheiratung gegen ihren Willen, wenn die Frau nicht weiß, daß Schweigen als Zustimmung gewertet wird. Denn den prophetischen Überlieferungen zufolge darf auch eine Jungfrau nur auf ihre Erlaubnis hin verheiratet werden, und als ihre Erlaubnis gilt ihr Schweigen, falls sie zu schüchtern ist, um der Heirat offen zuzustimmen. Ein Fall von Zwangsehe ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Frau den Heiratsanwärter offen ablehnt und der Heiratsvormund dies ignoriert.
- Außerdem ist zu beachten, daß es sich bei den heutigen islamischen Ländern, wie bei vielen anderen, um Entwicklungsländer handelt. Vielen Menschen dort, insbesondere Mädchen und Frauen, dürfte mangels Bildung die genaue Kenntnis der religiösen Quellen fehlen. Außerdem spielen die Armut der betroffenen Familien und die mangelnde Sozialfürsorge der betreffenden Staaten eine erhebliche Rolle. Mancher Ehevormund greift deshalb zur Zwangsheirat, um seine Tochter finanziell abzusichern, obwohl er ahnt oder gar weiß, daß es sich um ein illegales, unislamisches Vorgehen handelt und daß seine Tochter massiv darunter leiden wird. Auch der, an sich berechtigte, Wunsch, sich mithilfe solcher Methoden eine Aufenthaltserlaubnis in Europa zu verschaffen, ist vor dem Hintergrund der Armutsproblematik zu betrachten. Die wirksamste - und ehrlichste - Bekämpfung der Zwangsheirat besteht deshalb in Kriegsvermeidung, wirtschaftlicher Aufbaupolitik und gezielten Aufklärungsprogrammen vor allem gegen die Verheiratung von Kindern.
- Vor erneuter Einfügung dieser Absätze bitte hier ausdiskutieren! --ttog ♂ 15:28, 8. Okt 2005 (CEST)
Lest doch mal das Interview mit Zapfl-Helbling, Berichterstatterin des Europarates: Schätzungsweise 50% der Ehen in der türkischen Gemeinschaft Berlin sind Zwangsverheiratunge.
- Private Schätzungen einer Schweizerin (Nichtberlinerin, Nichttürkin), die nicht im EUropabericht auftauchen, deren Partei aber neben liberalen auch ausländerfeindliche Positionen vertritt - ein gelungener Beweis. Kommt noch so ein Knüller? --Bar Nerb 16:25, 8. Okt 2005 (CEST)
- Bar Nerb, du verwechselst wohl die CVP mit der "Blocher-Partei" SVP. Spielt aber keine Rolle - Ausländerfeinde gibt's in allen Parteien, von rechts über die mit dem C im Namen bis links. Abgesehen davon sehe ich keinen Grund, das Interview mit Frau Zapfl in WP zu veröffentlichen. Genausogut könnte jedes Interview mit Franz Beckenbauer in der Glückspost bzw. der Bunten veröffentlicht werden. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 17:56, 8. Okt 2005 (CEST)
- Das Zitat entstammt der politischen Auseinandersetzung, die dazu dient, die Problematik in der Diskussion zuzuspitzen. Enzyklopädisch muss genauer differenziert werden: z.B. Zwangsehe, arragierte Ehe. Die Grenzen hier mögen fließend sein, doch umso wichtiger ist ein wenig Mühe in der Argumentation. Die Formel "Islam = Zwangsehe" ist weder logisch noch sachlich korrekt. Erfahrungsgemäß ist das schlimmste was man einer religiösen Argumentation antun kann, sachlich zu argumentieren. Das hat nichts mit einem Kneifen vor dem Feind zu tun, wie das Bassam Tibi wohl vermutet, es ist die Taktik, mit der sich Europa von religiöser Bevormundung emanzipiert hat. --ttog ♂ 17:52, 8. Okt 2005 (CEST)
- Nein, Alfons, mir ist der Unterschied zur Blocherpartei schon klar, doch auch CVP reicht als große Volkspartei von rechtsaußen bis ins linke Zentrum. --Bar Nerb 18:01, 8. Okt 2005 (CEST)
außerislamische Einflüsse
Stärkere Behauptungen erfordern stärkere Belege. Wenn behauptet wird, der Islam sei die alleinige Ursachem für Zwangsehen in der arabischen Welt, dann ist das eine sehr starke Behauptung (dazu s. o. die Anmerkungen zur wirtschaftlichen Situation in den islamischen Ländern, die besonders für die verarmten Menschen auf dem Land und die städtische Unterschicht gelten). Der Einfluß nichtreligiöser Faktoren auf die Tradition hingegen ist eine schwache Behauptung, zumal im Artikel bereits dargelegt ist, dass es außerhalb des Islam die Tradition der Zwangsehe gibt... --ttog ♂ 18:52, 9. Okt 2005 (CEST)
historischer Kontext
Eigentlich ist es ja Unfug, hier etwas hineinzuschreiben, da sich offenbar niemand für eine echte Diskussion interessiert. Ich tue es dennoch und begründe meine Änderungen:
- Die Muntehe war die Regelehe des Mittelalters. Da sie ein Rechtsgeschäft zwischen Familien war, stieg die Bedeutung des Geschäfts mit dem "Streitwert". Folglich war sie da üblich, wo es etwas zu verteilen gab.
- Die Vormundschaftsehe, die sich bis weit ins 19. Jahrhundert hielt war keine Muntehe, da sie nicht auf dem mittelalterlichen Rechtsverständnis beruhte, sondern auf "Werten", Tradition und den Erfordernissen der bürgerlichen Gesellschaft.
- Der Artikel ist kein Aufsatz über einzelne islamische Rechtsschulen, sondern ein Artikel über die Zwangsehe. Daher habe ich die Aufzählung wieder herausgenommen, die in dieser Form inhaltlich nichts beiträgt.
- nach Auffassung islamischer Kritikerinnen wird die Zwangsehe bewusst und missbräuchlich als islamisch verkauft, nicht nur als islamisch angesehen.
- Was soll heissen, dass sich die Zwangsehe nur bedingt auf bestimmte Traditionen zurückführen lässt? Es bedeutet, dass sie sich eben nicht auf bestimmte Traditionen zurückführen lässt. Also sollte es auch so im Text stehen.
- Der Satz "Frauen im heiratsfähigen Alter würden mit einem Partner aus dem familiären Umkreis im Herkunftsland verheiratet, der durch diese Eheschließung dann legal einreisen könne." erfordert grammatikalisch den Konjunktiv, da es sich um eine indirekte Rede handelt. Im Indikativ verliert der Satz seinen Zusammenhang mit dem davorstehenden und wird bedeutungslos.
--ttog ♂ 00:12, 11. Okt 2005 (CEST)
- Ich habe mal die Vernunftehe mit ins Spiel gebracht. Das da keiner dran gedacht hat.
- Außerdem fehlt der wichtige Artikel Islamische Ehe. Das ist als Kontrapunkt unentbehrlich. --Ahmadi 00:28, 12. Okt 2005 (CEST)
Neutralität (2005)
Um die Diskussion wieder in vernünftige Bahnen zu lenken: Hier sollen keinerlei Probleme verniedlicht oder gar unter den Tisch gekehrt werden. Behauptungen, die auf die Formel "Islam = Zwangsheirat" hinauslaufen, sind weder NPOV, real noch zweckdienlich sondern schlichtweg Unfug. Eine enzyklopädische Behandlung des Themas verlangt eine etwas differenziertere Darstellung. Um nur einige Punkte zu nennen:
- Abgrenzung arrangierte Ehe, Zwangsheirat
- Geschichte der Zwangsehe in verschiedenen Kulturkreisen
- Strukturwandel der soziologischen Funktion der Ehe in der westlichen modernen Gesellschaft
- Position der Religionen zur Zwangsehe
- Zusammenspiel von Traditionalismus, Integrationsfeindlichkeit und Religion im Eheverständnis.
--ttog ♂ 17:12, 8. Okt 2005 (CEST)
Wenn nicht einmal Zitate, nur Zitate, von Berichterstattern für Organisationen wie dem Europarat hier reindürfen, was darf denn dann überhaupt in die Wikipedia? Vinicius 17:58, 8. Okt 2005 (CEST)
- Bring den Bericht! Bar Nerb 17:59, 8. Okt 2005 (CEST)
- Lass uns doch ein wenig ruhiger diskutieren: wie oben bereits ausgeführt, ist dieses Zitat in einem völlig anderen Kontext gefallen, als es in eine Enzyklopädie gehört. Damit ist erstmal gar nicht für oder gegen die Richtigkeit ihrer Behauptung gesagt. Es mag sein, dass heute bei den Zwangsehen in Europa der Anteil der Familien mit islamischem Hintergrund überwiegt. Genau deshalb ist es notwendig, sich in einer Enzyklopädie damit differenziert auseinanderzusetzen. Ein Krieg der Kulturen ist da nicht hilfreich --ttog ♂ 18:04, 8. Okt 2005 (CEST)
- Haben die Islamische Gegner der Zwangsheirat auch Namen, auf die man verlinken könnte?
- z.B. Nadja El-Ammarine, Fortbildungszentrum für muslimische Frauen in Köln [1] Der Link selbst gibt nicht viel her, da es bei ihr weniger um wissenschaftliche Auseinandersetung als um praktische Arbeit gegen die Zwangsverheiratung geht. --ttog ♂
- Ich hatte an so was gedacht, wie in Kinderheirat: "Die Abschaffung der Kinderheirat war ein Anliegen vieler indischer Sozialreformer wie Ram Mohan Roy, Ishwar Chandra Vidyasagar und Mahatma Gandhi."
- Eben Links auf Personen, zu denen ein Wikipedia-Artikel existiert.--Parvati 13:35, 11. Okt 2005 (CEST)
- z.B. Nadja El-Ammarine, Fortbildungszentrum für muslimische Frauen in Köln [1] Der Link selbst gibt nicht viel her, da es bei ihr weniger um wissenschaftliche Auseinandersetung als um praktische Arbeit gegen die Zwangsverheiratung geht. --ttog ♂
- Den Satz wird die Zwangsehe in einzelnen Rechtsschulen durch Regelungen der Scharia gebilligt finde ich zu Wischiwaschi. Da fand ich die vorherige Benennung besser. --Parvati 11:48, 11. Okt 2005 (CEST)
- Das stimmt zwar auch wieder, die Aufzählung ist aber m.E. nur dann NPOV, wenn in einer Art Übersicht, die Positionen zur Freiwilligkeit der Ehe aller wichtigen islamischen Rechtsschulen einander gegenübergestellt werden. --ttog ♂ 12:56, 11. Okt 2005 (CEST)
- Genau, das wäre optimal. Für beide Positionen sollten konkrete Beispiele genannt werden.--Parvati 13:35, 11. Okt 2005 (CEST)
- Das stimmt zwar auch wieder, die Aufzählung ist aber m.E. nur dann NPOV, wenn in einer Art Übersicht, die Positionen zur Freiwilligkeit der Ehe aller wichtigen islamischen Rechtsschulen einander gegenübergestellt werden. --ttog ♂ 12:56, 11. Okt 2005 (CEST)
Relativierung von Menschenrechten (2005)
Aus dem Artikel hierher verschoben:
- Die mit der Zwangsheirat einhergehenden Verletzungen der Menschenrechte werden nicht dadurch relativiert, dass die betroffenden Personen sie nicht als solche empfinden da sie keine Alternativen kennen, oder sie sich den Zwängen beugen.
Niemand spricht von Relativierungen von Menschenrechten. Wo keine Anklage, da kein Richter. Ob jemand tot ist, kann man objektiv feststellen und Mordanklage erheben. Nötigung im Zusammenhang mit Zwangsheirat können Sie aber nur zur Anklage bringen, wenn einer der Beteiligten zugibt, genötigt worden zu sein. Wenn aber beide darauf bestehen, "freiwillig" den Bund der Ehe eingegangen zu haben, was wollen Sie denn da machen? Zwangsscheidung bzw. Zwangsanullierung einer Ehe?!?? --Ahmadi 01:10, 12. Okt 2005 (CEST)
- Menschenrechte existieren unabhängig davon, ob jemand sie einklagt oder nicht.--Heliozentrik 13:33, 13. Okt 2005 (CEST)
- Das ist in die Tat die Idee der Menschenrechte. Aber das ist das problematische daran. Sind sie so absolut wie wir glauben? Es handelt sich um eine historisch gewachsene Idee, die ohne Aufklärung nicht möglich gewesen wäre. Eigentlich eine zutiefst eurozentrische Idee, deren Wichtigkeit ich jedoch nicht herunterreden möchte.--Parvati 13:48, 13. Okt 2005 (CEST)
- Es ist eine zutiefst eurozentrische Idee zu glauben, dass das, was mit Menschenrechten umschrieben wird, eine europäische Erfindung sei. Wenn Sie das Buch "Islam und Menschenrechte" gelesen hätten, dann würden Sie verstehen, dass die maßgeblichen Grundlagen der Menschenrechte sich bereits im Koran finden. D.h. im Klartext, dass Europa etwa 1200 Jahre gebraucht hat, das für sich zu entdecken, was in der islamischen Welt schon bekannt ist, und diesen Prozess Aufklärung nennt. Ich kann das Buch nur wärmstens empfehlen.
- Der Autor war übrigens erst Richter und später Präsident des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag und von daher ein excellenter Kenner von Menschenrechtsfragen. --Ahmadi 20:47, 15. Okt 2005 (CEST)
- Wie verstehen Sie Menschenrechte? Dass man Frauen gegen ihren erklärten Willen das Kopftuchtragen verbietet (im Namen von selbsternannten Menschenrechtsverteidigern)? Oder dass Sie zur Zwangsheirat herabdefinieren, was andere als fürsorgliche Unterstützung der Eltern bei der Partnerwahl begrüßen. Wo die Menschenrechtskeule geschwungen wird, nicht um Rechte andere durchzusetzen, sondern sein eigenes Weltbild und seine Wertvorstellungen, dann reden wir nicht mehr über Menschenrechte, sondern von Kulturimperialismus. --Ahmadi 20:47, 15. Okt 2005 (CEST)
- Was ICH unter Menschenrechten verstehe ist hier ohne Bedeutung. Zu Menschenrechten gibt es genügend Publikationen, einen Einstieg bietet schon mal Menschenrechte. Und was hat unser Lemma mit "Kopftuchtragen" zu tun? Ihre Neuinterpretation von "Zwangsheirat" als "fürsorgliche Unterstützung der Eltern bei der Partnerwahl" halte ich für bemerkenswert.--Heliozentrik 21:34, 15. Okt 2005 (CEST)
- Man kann alles missverstehen, wenn man will. ;-) Viel Spass dabei wünsche ich noch! --Ahmadi 20:33, 16. Okt 2005 (CEST)
- Was ICH unter Menschenrechten verstehe ist hier ohne Bedeutung. Zu Menschenrechten gibt es genügend Publikationen, einen Einstieg bietet schon mal Menschenrechte. Und was hat unser Lemma mit "Kopftuchtragen" zu tun? Ihre Neuinterpretation von "Zwangsheirat" als "fürsorgliche Unterstützung der Eltern bei der Partnerwahl" halte ich für bemerkenswert.--Heliozentrik 21:34, 15. Okt 2005 (CEST)
- Wie verstehen Sie Menschenrechte? Dass man Frauen gegen ihren erklärten Willen das Kopftuchtragen verbietet (im Namen von selbsternannten Menschenrechtsverteidigern)? Oder dass Sie zur Zwangsheirat herabdefinieren, was andere als fürsorgliche Unterstützung der Eltern bei der Partnerwahl begrüßen. Wo die Menschenrechtskeule geschwungen wird, nicht um Rechte andere durchzusetzen, sondern sein eigenes Weltbild und seine Wertvorstellungen, dann reden wir nicht mehr über Menschenrechte, sondern von Kulturimperialismus. --Ahmadi 20:47, 15. Okt 2005 (CEST)
Im Artikel steht doch schon, was Menschenrechte sind: eine konservative, an der eigenen Kultur orientierte Position. (nicht signierter Beitrag von 88.73.3.59 (Diskussion) 06:56, 10. Okt. 2011 (CEST))
Muhammad hat selbst eine Zwangsehen geführt (2005)
Eine Frau namens Khansa bint Khidam kam einst zum Propheten und beklagte sich: „Mein Vater zwang mich meinen eigenen Cousin zu heiraten, um damit seinen Status (in den Augen der Leute) zu erhöhen.“ Der Prophet sagte ihr, dass sie frei ist, diese Ehe aufzulösen und wen auch immer sie wünscht zur Ehe auszuwählen. Sie antwortete: „Ich akzeptiere die Wahl meines Vaters. Meine Absicht war es, die Frauen wissen zu lassen, dass die Väter nicht das Recht haben, sich in die Eheschließung einzumischen.“ (Hadith: Ahmad, Nasa'i und Ibn Madscha) --84.177.8.55 20:22, 12. Okt 2005 (CEST)
Nach allen islamischen Rechtsschulen ist die Zwangsehe erlaubt, genauso wie die Lüge zum Schutz und zur Verbreitung des Islams, wie obiges Beispiel mal wieder zeigt! Mohammed hat mit der sechsjährigen Aischa eine Ehe geschlossen. In diesem Alter kann kein Mensch freiwwiligg eine Ehe engehen, in diesen Alter darf man in Deuschland gerede mal eine Bonbon kaufen! --Burgherr 12:27, 3. Mai 2007 (CEST)
Ich glaube du hast überhaupt keine Ahnung von dem, was du redest. Erst sollst du deine Quellen nennen, bevor du deine Hetze verbreitest. Nach Ibn Ishaq, der berühmteste und authentischste Prophetenbiograph, war sie mindestens 18 Jahre alt...
Die Zwangsehe ist nach keiner Rechtsschule erlaubt. Nach Abu Hanifa ist sie nicht erlaubt, nach Shafi, Maliki und Hanbali genauso wenig. Dass der Prophet (sav) mit einer 9-jährigen geheiratet hat, hat verschiedene Gründe... Wenn man in die Pubertät eintritt, ist man im Biologischen geschlechtsreif und fähig, sich fortzupflanzen... Allerdings ist man somit eigentlich volljährig;; Vor diesem Eintritt in die Pubertät hatte Muhammed (sav) keinen Geschlechtsakt mit ihr, somit ist ihm keine Beschuldigung vorzuwerfen, alle Thesen, die gegen ihn aufgestellt werden, können belegt werden, denn sie fußen auf nichts. Wer nach diesem, die Ungerechtigkeit vorwirft, der ist der Ignoranz verfallen, und den mag Allah rechtleiten.
Also gilt: Wenn Mädchen mit 9 Jahren geschlechtsreif sind dürfen sie verheiratet werden und sind sicherlich schon vollständig in der Lage, zu beurteilen, was Ehe und Geschlechtsverkehr sind. Nach hiesigem Rechtsgebrauch wäre Mohammed ein Kinderschänder - Allah, Prophet und Rechtleitung hin oder her. Mazlum (nicht signierter Beitrag von 80.139.222.145 (Diskussion) 09:50, 9. Nov. 2011 (CET))
Löschvandalismus? (2005)
Ich verwehre mich dagegen, es als Löschvandalismus zu bezeichnen, wenn Teile eines Artikels nicht gelöscht, sondern auf die Diskussionsseite verschoben werden. (s. o. Zwangsehen in der Scharia?)
Seltsamerweise wurde das Löschen der Aussage, dass Muhammad Zwangsehen verboten hat, nicht als "Löschvandalismus" bezeichnet.
Die Aussage, dass es im Hinduismus keine Rechtsschulen wie im Islam gibt, gehört ja nun wirklich nicht in diesen Artikel.
Die arrangierte Ehe unterscheidet sich maßgeblich dadurch von der Zwangsehe, dass das Einverständnis beider Ehepartner vorliegt. Deswegen ist das Wörtchen "meist" einfach unpassend. Bei arrangierten Ehen liegt IMMER Einverständnis vor und nicht MEIST, sonst wäre es ja eine Zwangsehe.
Der Nachsatz mit der "psychische Gewalt" ist ja nun wirklich überflüssig. Das subsumiert sich doch in dem davorliegenden Satz. Für wie dumm hält man denn die Leser?
Bevor jemand andere als Vandalen beschimpft, sollte er erstmal zivilisiert diskutieren lernen. (Ah, dafür ist diese Seite gedacht? Ja, schau mal!) --Ahmadi 20:51, 12. Okt 2005 (CEST)
- Zu Die Aussage, dass es im Hinduismus keine Rechtsschulen wie im Islam gibt, gehört ja nun wirklich nicht in diesen Artikel. Was stört dich an der Aussage? Der Bezug auf den Islam? Das kann ich auch weglassen. Es gibt halt keine für alle Hindus verbindlichen Rechtsvorstellungen in Bezug auf Ehe. Das ist nicht ganz uninteressant.
- Mag ja sein, dass es nicht uninteressant ist, hat aber keinen Bezug zu Zwangsheirat und ist deshalb hier etwas off-topic.--Ahmadi 21:38, 12. Okt 2005 (CEST)
- Zu Der Nachsatz mit der "physischen Gewalt" ist ja nun wirklich überflüssig. Da hast du offensichtlich nicht genau gelesen was du gelöscht hast. Da stand nämlich Dies schließt auch psychische Gewalt ein.--Parvati 21:09, 12. Okt 2005 (CEST)
- Ich kann wirklich schon lesen, habe mich beim Kommentar halt verschrieben. I'm so sorry about it.--Ahmadi 21:38, 12. Okt 2005 (CEST)
Genitialverstümmelung (2005)
- Die Grenzen und problematischen Aspekte dieser Herangehensweise zeigen sich bei unzähligen, aus christlich-westlicher Sicht unakzeptablen Bräuchen (Genitalverstümmelung etc.).
- Genitialverstümmelung ist beim Thema Heirat off-topic, dass gehört unter Initiationsriten.
- Es ist nicht (objektiv gesprochen) etwas deshalb problematisch, weil es auch christlicher Sicht unakzeptabel ist. Das ist ethnozentristisch formuliert, also POV. Da der darauffolgende Satz "Andererseits ist es auch problematisch, in nicht-eurozentristischer Manier die Verletzung von Menschenrechten, die mit der Zwangsheirat einhergehen können, unter Bezugnahme auf kulturelle Traditionen zu relativieren." ist IMHO aber relativierend genug, sodass der von mir verschobene Satz entbehrlich erscheint. --Ahmadi 15:59, 14. Okt 2005 (CEST)
Angebliche Hadithe gegen Zwangsheirat (2005)
Ich fordere diejenigen, die die Hadithe gegen Zwangsheirat in den Artikel gestellt haben, auf, dies mit genauer Quellenangabe zu belegen. Falls dies nicht möglich sein sollte, bitte ich die Administratoren die Stellen zu entfernen. Gefälschte Zitate sollte sich keine Enzyklopedie leisten. 84.173.15.54 18:15, 24. Okt 2005 (CEST)
Linkfix (2005)
beobachter.ch 1 = 404, gemeint war wohl beobachter.ch 2, ist aber kostenpflichtig, desw. bitte löschen. --tickle me 20:33, 31. Okt 2005 (CET)
Edit-Wunsch: Rechtliche Aspekte (2005)
Der erste und letzte Absatz in dem Abschnit "Rechtliche Aspekte" ist identisch. Bitte fixe das einer der Admins. Danke. --RokerHRO 14:24, 18. Nov 2005 (CET)
Ohne Diskussion verworfenen Version (2006)
Leider hat man es in Gemeinschaftarbeit geschafft, die unten stehende, meiner Ansicht nach sachlich richtige Version zu verhindern und den Artikel dann zu sperren. Dabei scheint Islam-Apologetik das Motiv, nicht sachliche Einwände. Ich bitte deshalb darum nicht weiter eine sachliche Diskussion zu verweigern. Dass Zwangheirat im Islam unter bestimmten Umständen zulässig ist, wurde auf der Seite islamische Ehe ausdiskutiert. --Harte Wahrheit 14:28, 21. Aug 2006 (CEST)
Europa
In mittelalterlichen Europa war die sogenannte Muntehe, eine Form der Zwangsehe, unter Adligen nicht ungewöhnlich. In zahlreichen Komödien von Molière, so zum Beispiel im Tartuffe, kommt die Zwangsheirat zur Sprache. Ein Einakter des französischen Autors, der 1664 uraufgeführt wurde, heißt sogar ausdrücklich Le mariage forcé (Die Zwangsheirat). Die Liebesheirat, in der ökonomische und familiäre Gesichtspunkte nicht mehr die Hauptrolle spielten, wurde erst mit der Romantik im 19. Jahrhundert im Westen zum Ideal.
Im zaristischen Russland soll es mitunter zu Kinderehen gekommen sein, weil Verheiratete keinen Wehrdienst anzutreten hatten.
Durch Zuwanderung aus Ländern, in denen Verheiratungen bis heute üblich sind, ist das Problem der Zwangsehe auch in den westeuropäischen Gesellschaften neu sichtbar geworden. Als möglicher Grund für eine Zwangsverheiratung wird in diesem Zusammenhang auch die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung genannt. Personen im heiratsfähigen Alter würden mit einem Partner aus dem familiären Umkreis im Herkunftsland verheiratet, der durch diese Eheschließung dann legal einreisen könne.
Islam
Das islamische Recht (Scharia) wird als göttliches Recht betrachtet, das der Mensch nicht ändern darf, da nur Gott die Rechtssetzung zusteht. Wie das islamische Recht konkret im Einzelfall aussieht, haben Sakraljuristen in den ersten Jahrhunderten des Islams festgelegt. Da man nicht immer zu gleichen Ergebnissen kam, bildeten sich Rechtschulen (Madhhab). In den letzen hundert Jahren gab es Versuche durch neue Interpretation der alten Quellen das klassische islamische Recht zu modifizieren.
Im klassischen islamischen Recht ist es einem Vater oder Großvater nach allen Rechtsschulen erlaubt die Frau auch gegen ihren ausgesprochenen Willen in die erste Ehe mit einem beliebigen heiratsfähigen Muslim zu zwingen. Sie hierzu auch den Hauptartikel: Islamische Ehe und Frauen im Islam.
In den meisten islamischen Staaten gibt es heute Gesetze, die die Scharia-Regelungen modifizieren oder ersetzen. In einigen Staaten, wie etwa Saudi-Arabien, gilt allein das klassische islamische Recht, in anderen wie der Türkei allein aus Europa importiertes Recht. Es bleibt jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen göttlichem und staatlich verordnetem Recht.
Seit den späten 1970er Jahren besteht in der gesamten islamischen Welt eine Tendenz zur Rückkehr zu Scharia-konformen gesetzlichen Regelungen.
--Harte Wahrheit 14:28, 21. Aug 2006 (CEST)
- Nach allen Rechtsschulen, kannst du das belegen? Und was meisnt du mit Saudi-Arabien und klassisches Recht, in Saudi-Arabien stehen Zwangsehen unter strafe da sie per fatwa für "unislamisch" erklärt wurden, basierend auf mehrere hadith. Das Verbot wurde sogar verschärft siehe hier [2] --Enten 14:54, 21. Aug 2006 (CEST)
Da die klassischen Ikhtilaf-Werke nicht ins deutsche Übersetzt sind, verlasse ich mich eher auf die Encyclopaedia of Islam, als auf online-Artikel.
Auch der oben genannte Link sagt übrigens nichts anderes:
- "One of the main reasons for this high divorce rate according to El Fausan is the practice of forced marriage".
- "The Grand Mufti speaks out in favour of women."
- "Marriages in Saudi Arabia are often arranged by the families of the young people involved. But Grand Mufti Abdelasis El Scheich wants to put an end to that. From now on, he says, women should not be married against their will."
- "Liberal women, like journalist Hanan El Zaini, welcomed the Grand Mufti's Fatwa, which threatens penalties for those who force their daughters into marriage."
- "There are modern and traditional reasons for forced marriages, like tribal or religious traditions," El Zaini says. "But today economic factors play a role as well when a father forces his daughter into marriage or keeps her from marrying – like being able to keep her money or her earnings."
- "Forcing women into marriage is an act against Islamic law, Grand Mufti Abdelasis El Scheich says. Those who do it anyway should be sent to jail, he says, until they change their opinion."
Was ich daraus entnehmen kann, ist, dass der Mufti da was ändern will. Ob er es kann, wird aus diesen Artikel nicht ersichtlich. Er sagtr auch "should be sent to jail" und nicht "will be sent to jail". Einfach etwas für "unislamisch" zu erklären, löst die rechtlichen Probleme noch. Sicher gibt es genügend andere Muftis, die genau gegenteilige Fatwas ausstellen. Ein Gläubiger kann sich aber aussuchen, welche Fatwa er sich zur Richtschnur nimmt. An einer Bestrafung gegen das klassische islamische Recht kann ich angesichte einer Jurisprudenz, die in Händen der konservativen Ulama ist, nicht so recht glauben.
All das ändert also nichts an der oben konstatierten klassischen Rechtslage. Harte Wahrheit 15:20, 21. Aug 2006 (CEST)
konservativer Ulama? Du weisst schon welcher Islam in Saudi-Arabien herrscht und welchen folglich der Mufti angehört?
Es geht nicht um die Klassische Lehre, die muss rein es geht aber auch darum das eben inzwischen viele das als "nicht islam konform" sehen vorallem wegen dem sahih und belegten hadith mit der zwangsehen annulierung die du nicht akzeptieren willst. Englisch (Islam-QA), Deutsch - verfasser (Ibn Taimiya 1263 - 1328)
Der erste Likn stammt aus einer Saudischen Seite, der zweite ist von ibn taimiya ein sehr alter Gelehrter , ist er auch ein morderner reformer? Es geht darum hier nicht einfach etwas in die Luft zu setzen sondern zu nennen das es zwei meinungen gibt wobei das die Zwangsehe nicht islamkonform ist sehr weiter verbreitet ist als die das es islam konform ist, oder kannst du mir einen Beleg bringen? (Das dies heute mit dem Islam legitimiert wird)Enten 15:26, 21. Aug 2006 (CEST)
- Sag mal, du kapierst es wohl nicht! Ibn Taymiyya hat Jahrhunderte nach der Fixierung der klassischen Lehre gelebt. Bevor ihn die Wahhabiten im 18. Jahrhndet wiederentdeckt haben, war er so gut wie vergessen. Willst du 1400 Jahre islamische Rechtgeschichte neu durchdiskutieren. Du scheinst es wirklich nicht zu verstehen! Ich schreibe ja auch in meiner Version: In den letzen hundert Jahren gab es Versuche durch neue Interpretation der alten Quellen das klassische islamische Recht zu modifizieren. Da ists in einem Satz gesagt. Harte Wahrheit 15:37, 21. Aug 2006 (CEST)
Ich würde deine Version akzeptieren falls du die Links akzeptierst, damit man wenigstens einen Überblick hat und nicht der Endruck ensteht die Zwangsehe wird heute von der Mehrheit der Muslime als Islamisch akzeptiert.Enten 15:40, 21. Aug 2006 (CEST)
- Ob eine Mehrheit das akzeptiert, weiß wohl keiner, bevor es da keine wisenschaftlich korrekten Meinungsumfragen darüber gibt. Lass und doch schreiben, dass etliche Websites in westlichen Sprachen gibt, die Zwangsehen als "unislamische" ansehen. Mehr sagen die Links nämlich nicht. Harte Wahrheit 15:50, 21. Aug 2006 (CEST)
die Zwei links oben wie bei islamische ehe, dann ist es ok.Enten 15:53, 21. Aug 2006 (CEST)
- Von mir aus! Besser ein bisschen Apologetik als den Artikel, wie er jetzt ist. Harte Wahrheit 16:20, 21. Aug 2006 (CEST)
Entschuldigung aber du kannst nicht einmal Arabsich oder? Die Grundvorraussetzung für solche Themen, geschweige den studierst du oder hast du studiert? Maß es dir nicht an darüber zu urteilen was Apologetik ist und was nicht.Enten 16:25, 21. Aug 2006 (CEST)
Ich kann Al-Hayat mit Wörtebuch lesen, wenn der Artikel nicht zu schwer ist, aber ein Ikhtilaf-Werk, dafür brauch ich Monate. Ich kann auch ganz gut palästinensischen Dialekt, wenn ich nicht gerade mit ein Opa ohne Zähne aus dem letzten Dorf reden muss. Gruß Harte Wahrheit 16:30, 21. Aug 2006 (CEST)
Konsensversion (2006)
Bei einer Zwangsheirat werden Braut oder Bräutigam durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Heirat gezwungen. Die davon abzugrenzende arrangierte Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen. Die Kinderheirat kann ebenso als Form der Zwangsehe bezeichnet werden, da sie nicht durch Entscheidung mündiger Ehepartner zustande kommt.
Vielfältige Gründe motivieren die Zwangsheirat. Im islamischen Recht (Scharia) ist die Zwangehe unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt. Es können materielle Interessen im Vordergrund stehen, da häufig Brautgeld gezahlt wird. Darüber hinaus sollen häufig in westlichen Ländern aufgewachsene Söhne und Töchter aus meistens muslimischen Familien mit Migrationshintergrund durch die Heirat mit einem Partner aus dem Herkunftsland diszipliniert und auf den eigenen Kulturkreis zurückverwiesen werden. Auch die Erlangung eines Aufenthaltrechtes im Zielland kann intendiert sein.
Abgrenzung
Die Abgrenzung der Zwangsheirat zur arrangierten Ehe ist fließend. Wo einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt, ist eine Zwangsheirat gegeben.
Bei der Definition und Bewertung des Phänomens Zwangsheirat offenbart sich das in der Ethnologie bekannte Dilemma: eine kulturrelativistische Sichtweise ist bemüht, fremde Kulturen aus ihrem eigenen Kontext heraus zu verstehen und lehnt eine universelle Ethik ab. Die gegenteilige Position, nämlich von einer universellen Ethik auszugehen, muss sich den Vorwurf des Ethnozentrismus gefallen lassen, d.h. die eigene, kulturell und historisch gebundene Sichtweise, zum allgemeingültigen Absolutum zu erheben. Es sei noch bemerkt, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von einer universell gültigen Ethik ausgeht.
Es gibt (kulturabhängig unterschiedlich definierte) Sachzwänge (z.B. Schwangerschaft) oder strukturelle Zwänge (Familienerwartungen, Traditionen, etc.), die eine selbstbestimmte Entscheidung erschweren oder gar unmöglich machen. Bis in die jüngste Gegenwart wurden Menschen gezwungen zu heiraten, sobald etwas "unterwegs" war. Die Vernunftehe, die oft aus ökonomischen Gründen arrangiert wird (z.B. um die Existenz eines Bauernhofs oder einer mittelständischen Firma zu sichern) kann jedoch nicht per se als Zwangsheirat bezeichnet werden.
Die Beurteilung, ob eine Zwangsheirat vorliegt, kann in verschiedenen Kulturen verschieden sein. Was aus europäischer Sicht als repressiv angesehen wird, kann in anderen Traditionen noch als "notwendiges Übel" akzeptiert werden. Andererseits ist es auch problematisch, in kulturrelativistischer Manier die Verletzung von Menschenrechten, die mit der Zwangsheirat einhergehen können, unter Bezugnahme auf kulturelle Traditionen zu relativieren.
Was als Zwang empfunden wird, unterliegt letztendlich der subjektiven Einschätzung der Beteiligten. So kann das, was Eltern von ihrer Warte aus als "sanften Druck" verstehen, von Tochter oder Sohn in einer psychischen Stresssituation durchaus als Zwang oder Nötigung empfunden werden. Der Zwangscharakter der Verheiratung kann oft nicht von außen objektiv festgestellt werden, es sei denn, etwa ein Wali mudschbir ("nötigender Heiratsvormund") schließt die Ehe auch gegen den ausdrücklichen Protest der Braut.
Geeignete Beratungsangebote können aber von Zwangsheirat Betroffenen helfen, auf ihre Situation aufmerksam zu machen und Hilfe zu suchen. Notwendig ist keine Politisierung des Problems, sondern es werden geeignete Vermittler (Mediatoren) gebraucht, die ggf. in betroffenen Familien zwischen Eltern und Kinder vermitteln können.
In Fällen, wo eine Vermittlung scheitert, kann durch Anzeige wegen Nötigung gegen eine drohende Zwangsheirat vorgegangen werden.
Rechtliche Aspekte
Die Praxis der Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Für betroffene Frauen bedeutet die Zwangsverheiratung die ständige Furcht vor Vergewaltigung. Wenn Frauen sich weigern, die für sie bestimmte Heirat einzugehen, sind sie Repressionen durch Mitglieder der eigenen Familie ausgesetzt, die von Beschimpfungen und Drohungen über Prügel bis zum Ehrenmorden reichen. Auch in Deutschland und der Schweiz werden heute Frauen aus diesem Grund eingesperrt, misshandelt und sogar ermordet.
In Deutschland ist Zwangsverheiratung als Nötigung strafbar und kann so bekämpft werden. Obwohl seit langem von Frauenrechtlerinnen angeprangert, wurde das Problem unter Migranten in Deutschland erst Ende 2004 thematisiert, angestoßen durch Enthüllungen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel.
Besonders häufig sind so genannte Ferienverheiratungen, die während Urlaubsreisen in die Heimatländer der jungen Migrantinnen erfolgen.
Nach einer Bundesrats-Gesetzesinitiative des baden-württembergischen Justizministers Goll (2006) soll Zwangsverheiratung künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt werden.
Frankreich verschob 2005 die Altersgrenze für eine Heirat bei Frauen auf 18 Jahre, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.
Der Europarat forderte im Oktober 2005 staatliches Vorgehen gegen Kinderehen und Zwangsheirat. Das Problem bestehe nach Auffassung der konservativen Berichterstatterin für den Europarat Rosmarie Zapfl-Helbling aus der Schweiz in erster Linie in Einwanderergemeinschaften.
In Südasien und der islamischen Welt wird sie heute noch praktiziert, wenngleich sie oft gesetzlich verboten ist. In Südasien ist sie heute im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten jedoch eine Ausnahmeerscheinung.
Deutschland Alg II
In der Alg II-Gesetzgebung werden 2 Personen die in der selben Wohnung wohnen Zwangsverheiratet. Es gelten ab diesem Zeitpunkt die Pflichten aus einer normalen deutschen Ehe, es wird aber keine Heiratszeremonie durchgeführt und den Zwangsverheirateten wird die Ehe weder bestätigt noch erwachsen Ihnen die dazugehörigen Rechte daraus. Zum Abwenden dieser Zwangsheirat wird die Beweislast umgekehrt (Ziff. A.5), d. h. gemeinsam in einer Wohnung lebende Bedürftige müssen nachweisen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Kulturgeschichte der Zwangsheirat
Auf eine bestimmte religiöse Tradition lässt sich das Phänomen der Zwangsehe nicht zurückführen. Zwangsverheiratungen sind bis heute in islamischen und hinduistischen Gesellschaften verbreitet, aber auch in jesidischen, buddhistischen und christlichen Kulturen zu beklagen. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF betont, dass eine Menschenrechtsverletzung wie die Zwangsehe nur in einem patriarchalischen Umfeld möglich sei, in denen Mädchen und Frauen benachteiligt und diskriminiert werden. Die Religion übernimmt in diesen Gesellschaften oft eine bestehende Traditionen legitimierende Funktion ein.
Europa
In mittelalterlichen Europa war die sogenannte Muntehe, eine Form der Zwangsehe, unter Adligen nicht ungewöhnlich. In zahlreichen Komödien von Molière, so zum Beispiel im Tartuffe, kommt die Zwangsheirat zur Sprache. Ein Einakter des französischen Autors, der 1664 uraufgeführt wurde, heißt sogar ausdrücklich Le mariage forcé (Die Zwangsheirat). Die Liebesheirat, in der ökonomische und familiäre Gesichtspunkte nicht mehr die Hauptrolle spielten, wurde erst mit der Romantik im 19. Jahrhundert im Westen zum Ideal.
Im zaristischen Russland soll es mitunter zu Kinderehen gekommen sein, weil Verheiratete keinen Wehrdienst anzutreten hatten.
Durch Zuwanderung aus Ländern, in denen Verheiratungen bis heute üblich sind, ist das Problem der Zwangsehe auch in den westeuropäischen Gesellschaften neu sichtbar geworden. Als möglicher Grund für eine Zwangsverheiratung wird in diesem Zusammenhang auch die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung genannt. Personen im heiratsfähigen Alter würden mit einem Partner aus dem familiären Umkreis im Herkunftsland verheiratet, der durch diese Eheschließung dann legal einreisen könne.
Islam
Das islamische Recht (Scharia) wird als göttliches Recht betrachtet, das der Mensch nicht ändern darf, da nur Gott die Rechtssetzung zusteht. Wie das islamische Recht konkret im Einzelfall aussieht, haben Sakraljuristen in den ersten Jahrhunderten des Islams festgelegt. Da man nicht immer zu gleichen Ergebnissen kam, bildeten sich Rechtschulen (Madhhab). In den letzen hundert Jahren gab es Versuche durch neue Interpretation und einbeziehung vernachlässigter Überlieferungen das klassische islamische Recht zu modifizieren.
Im klassischen islamischen Recht ist es einem Vater oder Großvater nach allen Rechtsschulen erlaubt die Frau auch gegen ihren ausgesprochenen Willen in die erste Ehe mit einem beliebigen heiratsfähigen Muslim zu zwingen. Sie hierzu auch den Hauptartikel: Islamische Ehe und Frauen im Islam.
In den meisten islamischen Staaten gibt es heute Gesetze, die die Scharia-Regelungen modifizieren oder ersetzen. In einigen Staaten, wie etwa Saudi-Arabien, gilt in vielen Bereichen das klassische islamische Recht. (Der Obermufti von Saudi-Arabien setzt sich für ein Verbot der Zwangsehe ein) [3], in anderen wie der Türkei allein aus Europa importiertes Recht. Es bleibt jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen göttlichem und staatlich verordnetem Recht.
Seit den späten 1970er Jahren besteht in der gesamten islamischen Welt eine Tendenz zur Rückkehr zu Scharia-konformen gesetzlichen Regelungen.
Siehe hierzu: Englisch (Islam-QA), Deutsch
So ist es meinerseits ok.
--Enten 16:47, 21. Aug 2006 (CEST)
Hinduismus
Hauptartikel: Ehe im Hinduismus
Die 2000 Jahre alte Manusmriti ist der wichtigste hinduistische Text für soziale Regeln, wie das Kastensystem, Rituale und die Heiratsregeln. Bei dem oft mit "Gesetzbuch des Manu" wiedergegebenen Text handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetzbuch, sondern um eine Beschreibung des gesellschaftlichen "Soll-Zustandes" aus brahmanischer Sicht.
Es werden acht Formen der Heirat beschrieben, von denen der Brahma-Ritus als die ideale Form beschrieben wird : "Die Gabe einer Tochter, geschmückt (mit kostbarem Kleidern) und sie ehrend (mit Schmuck), an einen gebildeten Mann, der den Veda studiert hat und gutes Benehmen hat, den der Vater selbst einlädt, wird der Brahma-Ritus genannt" (MS III.27).
Zwei Heiratsformen werden als nicht dem Dharma (kosmisches Gesetz) entsprechend bezeichnet. Dazu gehört der Rakshasa-Ritus (Rakshasa, Dämon): "Die gewaltsame Entführung eines Mädchens aus ihrem Zuhause, während sie schreit und weint, nachdem ihre Verwandten erschlagen und verwundet wurden und das Haus aufgebrochen wurde, wird der Rakshasa-Ritus genannt" (MS III.33). Abgelehnt wird außerdem der Pisaka-Ritus: "Wenn ein Mann durch List ein Mädchen, das schläft, berauscht oder geistesgestört ist, verführt, wird dies der sündenvolle Pisaka-Ritus genannt" (MS III.34).
Die Variante, dass eine Braut gegen den Willen der Eltern verheiratet wird, wird jedoch nicht erwähnt.
Siehe auch
Literatur
- Christine Schirrmacher, Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam; Hugendubel Verlag; München 2004; ISBN 3720525279
- Unicef Innocenti Research Centre (Hg.): Early Marriage. Child Spouses (Innocenti Digest, No.7, Unicef), Florence, 2001
- Volz, Rahel: Verliebt, verlobt, verheiratet, in: Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte 4/2002, S.4-7
- Necla Kelek: Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland. Kiepenheuer & Witsch, Köln, ISBN 3-462-03469-3
- Hanife Gashi: Mein Schmerz trägt Deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland Rowohlt Berlin Verlag, Reinbek 2005, ISBN 349802499X.
- Fatma B.: Hennamond, ISBN 3-87294-815-6
- Serap Çileli: Wir sind eure Töchter nicht eure Ehre
- World Vision (Hg.): "Hoffnung für Mädchen". Flyer zur Aufklärung über Frühverheiratung und Genitalverstümmelung, www.worldvision.de
- Hülya Ates & Fabian Fatih Goldbach: Verstoß = Liebe - Tagebuch einer türkisch-deutschen Liebesbeziehung / ISBN 3-8311-3603-3
- Ahmed Toprak "Das schwache Geschlecht - Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre." - Lambertus Verlag 2005 ISBN 3-7841-1609-4
Dokumentationen
- "Der Tag, als ich meiner Hochzeit entkam", Die Flucht einer versprochenen Braut, HR, Erstausstrahlung: 11. Juli 2005, 45 Min.
Weblinks
- Zwangsheirat.de. Ausführliche Informationen in Zusammenarbeit der Neuköllner Arbeitsgruppe „Migration und Menschenrechte“ vom Mädchenzentrum Szenenwechsel.
- Info zum Thema von der International Planned Parenthood Federation (PDF-Datei, auf Englisch)
- Website der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die sich in einer Kampagne 2002/3 gegen Zwangsheirat eingesetzt hat
- zwangsheirat.ch: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, Art. 16, Abs.2
- Kritik (2007):
- Ich bin dafür das Weblinks die zu Artikeln (zB. "Spiegel" oder "Welt") führen entfernt werden und nur noch Informationseiten bei den Weblinks stehen bleiben.
Begründung: Der ganze Weblinks Block ist zu groß und unübersichtlich. Die Links wechseln sich ab zweichen Pdfs, Infoseiten, Artikeln usw. Alleine in diesem Jahr sind 4 weitere Links zu zeitungsartikeln hinzugekommen. Es wird aber immer neue Artikel geben , wie groß soll der Weblinks Block denn noch werden?
- Für Seiten wie "Spiegel" und "Welt" scheint es ja üblich zu sein Artikel zu bestimmten Themen auch gleich bei Wikipedia zu verlinken. Schließlich bringt es diesen Seiten Besucher und das wiederum Werbeeinahmen.
- Informationsseiten sind dagegen allerdings fast ausschließlich nicht kommerziell.
Wichtig ist doch schließlich auch, dass der Artikel von Menschen verstanden wird, die selbst oder deren Bekannte von Zwangsheirat betroffen sind und deshalb müssen gerade die Links informativ und hilfreich sein.
- Zeitungsarbtikel die bloß das Problem beschreiben sind deshalb überflüßig, schließlich wird das Problem ja schon im Artikel erläutert.
Informationseiten dagenen sind besonders Wichtig, da diese dem Besucher zeigen wo und wie er sich helfen lassen kann. Meist beinhalten die Informationsseiten sogar selbst schon eine kostenlose Onlineberatung.
- In diesem Sinne bitte ich die Weblinks zu Zeitungsartikeln und Pdf Dateien zu löschen.
- Viele Grüße, --Jascha (Diskussion) 17:21, 21. Aug. 2007 (CEST)
- Contra; die aktuellen Zeitungsartikel zum Thema sollten vielmehr auf im Artikel noch nicht vorhandene Informationen geprüft werden und diese dann eingebaut werden. Danach kann man das jeweilige Weblink natürlich löschen. Die Weblinks sind derzeit aber sicher das geringste Problem dieses Artikels. Viel ärgerlicher und überarbeitungsbedürftiger ist die in weiten Teilen vorhandene Inkonsistenz des Textes.
Übrigens, hinter deutschsprachige Weblinks den Hinweis "(Deutsch)" zu setzen, ist auf :de eher überflüssig, sinnvoll ist nur der Hinweis auf fremdsprachige Artikel/Links. --Túrelio (Diskussion) 22:37, 21. Aug. 2007 (CEST)
- Contra; die aktuellen Zeitungsartikel zum Thema sollten vielmehr auf im Artikel noch nicht vorhandene Informationen geprüft werden und diese dann eingebaut werden. Danach kann man das jeweilige Weblink natürlich löschen. Die Weblinks sind derzeit aber sicher das geringste Problem dieses Artikels. Viel ärgerlicher und überarbeitungsbedürftiger ist die in weiten Teilen vorhandene Inkonsistenz des Textes.
- Das mit den Artikel leuchtet mir ein, aber das mit dem Sprachhinweisganz und garnicht.
Begründung:
- 1.: Manche Seiten sind Mehrsprachig, worauf unbedingt hingewiesen werden muss. Wenn man bei diesen Links auf die Sprache hinweist, sollte man das bei den anderen Links auch tun.
- 2.: Dieser Artikel wird vermutlich besonders von Betroffenen oder Bekannten von Betroffenen gelesen, welche nicht unbedingt besonders gut deutsch können oder ausreichend Erfahrung mit Inetrnetseiten haben. Da der Großteil warscheinlich nur in Deutschland lebt aber nicht aus Deutschland kommt (schließlich kann man davon ausgehen, dass dies überwiegend ein Problem in anderen Kulturen ist), ist der Hinweis auf die Sprache besonders wichtig.
- 3.: Es enden auch deutschsprachige Seiten immer öfter auf .org .net oder sogar .com.
- Viele Grüße, Jascha (Diskussion) 00:15, 23. Aug. 2007 (CEST)
Kritik (2006)
Ach du liebe Güte... der Artikel ist, um es mal höflich zu sagen, weit von einem "lesenswert"-Status entfernt. Die wichtigsten Kritiken: er ist durchzogen von bewertenden Sätzen, er ist sehr lückenhaft, er ist nicht klar gegliedert, er sagt über die Ursachen des behandelten Phänomens fast nichts aus. Einige Beispiele:
- die in der Definition vorgenommene Unterscheidung zwischen Zwangsheirat und arrangierter Ehe ist in der wissenschaftlichen Literatur umstritten. Daher verletzt diese Definition das Wikipedia-Neutralitätsgebot. Richtig wäre es, die verschiedenen Positionen darzustellen.
- eine eindeutige Parteinahme für eine Position ist die Formulierung, die Bezugnahme auf die Menschenrechte "muss sich den Vorwurf des Ethnozentrismus gefallen lassen" - auch hier ist das Neutralitätsgebot verletzt.
- der ganze Abschnitt "Abgrenzung" ist ein wirrer Flickenteppich aus fast zusammenhanglosen Textbausteinen.
- der Begriff "Sachzwang" ist höchst umstritten (steht unter Ideologieverdacht = Verwendung zur Rechtfertigung von Entscheidungen) und ist für enzyklopädische Artikel unbrauchbar.
- die drei Sätze am Anfang über die Ursachen sind völlig unzureichend. Im weiteren Text tauchen nur höchst verstreut Aussagen über die Ursachen des Phänomens auf.
- Im Abschnitt "Kulturgeschichte" wird der hohe Anspruch des Titels nicht einmal entfernt eingelöst. Er bringt nicht als ein paar Splitterchen. Na gut, vielleicht hatte da jemand Mut zum Fragment und Hoffnung in die Community - hoffentlich arbeitet jemand hier weiter...
- in diesem Abschnitt wird die sehr eigenartige Gliederung Europa/ Islam/ Hinduismus vorgenommen. Aha... "Europa" ist also eine Religion? Wo kann ich der bitte beitreten? Diese Aufzählung klingt wie "Apfel, Nagel, Schraube". Also bitte: klar zwischen diesen Ebenen "Staaten" oder "Weltregionen" einerseits und "Religionen" andererseits unterscheiden! Es ist sinnvoll, die Situation und Entwicklung in Europa und den islamisch geprägten Ländern (die wiederum differenziert betrachtet werden müssen) bzw. vielen weiteren Ländern zu betrachten. Wieso fehlt hier die Kategorie "Afrika südlich der Sahara"? Wieso ist hier nicht von China die Rede, oder von Japan? Ebenso ist es sinnvoll, darzustellen, welche Aussagen in religiösen Texten zu finden sind - dann aber ebenso die Position z.B. der christlichen Kirchen abbilden! - Es sollte also deutlich werden, daß eine Aussage in jahrtausendealten Texten das eine ist, deren heutige Auslegung häufig wieder etwas völlig anderes, und noch etwas anderes wieder die reale Praxis in den diversen Ländern, in denen heute Angehörige dieser Religionen leben. - Um es noch deutlicher zu sagen: eine Religion ist nur eine unter vielen Ursaches für was auch immer. Religiöse Aussagen sind Versuche, die Welt zu erklären (kausale Aussagen) und das Verhalten der Religionsangehörigen zu regeln (normative Aussagen). Mit dem Wandel der sozialen Realität werden ständig religiöse Aussagen neu interpretiert, verworfen, neu erfunden. Dies geschieht gemäß den Interessen, Fähigkeiten und Machtbalancen, die sich in der soziokulturellen Evolution ständig verändern. Natürlich haben religiöse Aussagen eine gewisse Wirkung, aber sie stoßen jeden Tag auf die sich ständig verändernden sozialen Realitäten. - Deshalb ist es recht eigenartig, über die Position des Hinduismus etwas zu erfahren, aber NICHTS über die tatsächliche Lage im heutigen Indien...
- Es ist eine gute Regel, auf Hauptartikel zu verweisen - aber dann sollte trotzdem eine Zusammenfassung dieses Hauptartikels hier stehen, so eine weitere Regel. Daß beim Abschnitt "Islam" nichts außer dem Verweis steht, ist nicht gut; nicht leserfreundlich. Das zwingt auch die LeserInnen unnötig weiterzuklicken, denen ein Absatz gereicht hätte - oder sie klicken eben nicht weiter (weil es ihnen zu lästig ist), wodurch der Informationswert des Artikels sinkt...
- Im Abschnitt rechtliche Aspekte steht: In Deutschland ist Zwangsverheiratung als Nötigung strafbar und kann so bekämpft werden. Obwohl seit langem von Frauenrechtlerinnen angeprangert, wurde das Problem unter Migranten in Deutschland erst Ende 2004 thematisiert, angestoßen durch Enthüllungen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. - im ersten Satz ist das "und kann so bekämpft werden" erstens überflüssig und zweitens nicht neutral. Der zweite Satz sagt nichts über rechtliche Aspekte aus, steht also unter dieser Überschrift falsch. Außerdem ist die vage Aussage über irgendwelche "Enthüllungen" absolut unzumutbar! Wenn Medienberichte eine Rolle spielen, dann sollte man erstens etwas über ihren Inhalt erfahren und zweitens muß diese behauptete Wirkung mit seriöser Literatur belegt werden.
Puh... ich mach mal hier Schluß. Ein Vorschlag für eine Neugliederung:
1. Beschreibung des Phänomens Definition von Zwangsheirat, Formen der Zwangsheirat, Verbreitung der Zwangsheirat (räumlich, kulturell, zeitlich = historisch), u.a. mit Zahlen der registrierten Zwangsheiraten zumindest in Deutschland (aber je mehr Länder, desto besser)
2. Erklärung des Phänomens Welche Ursachen werden in der Literatur angegeben? Klar unterschieden und übersichtlich gegliedert.
3. Umgang mit dem Phänomen Wie verhalten sich Regierungen, Institutionen (religiöse und weltliche), Zivilgesellschaft in den verschiedensten Ländern?
--Fah (Diskussion) 08:59, 7. Sep 2006 (CEST)
Immer noch schlechte Qualität (2006)
Noch immer ist die Qualität dieses Artikels sehr schlecht. Habe mal die Versionsgeschichte seit meinem letzten Kommentar durchgesehen, die meisten Veränderungen brachten eine Verschlechterung mit sich. Zum einen ist ein höchst wertender Standpunkt sichtbar, zum anderen eine offensichtliche Unkenntnis wissenschaftlicher Standards. Völlig unverständlich ist mir, warum der QS-Hinweis entfernt wurde, die Begründung dafür ist recht dürftig. Dieser Artikel ist leider eine Illustration der Schwächen von Wikipedia. Da müssen wir uns wohl in Geduld üben... (Ich selbst bin im Thema nicht genug drin, um es zu überarbeiten, und habe das auch nicht vor.) --Fah (Diskussion) 16:12, 9. Dez. 2006 (CET)
- Habe jetzt mal die schlimmsten Neutralitätsverletzungen getilgt und meine oben vorgeschlagene Gliederung in Ansätzen umgesetzt. Wäre schön, wenn jemand mit klarem Kopf und ausreichend Detailkenntnissen in dieser Richtung weitermachen könnte. --Fah (Diskussion) 16:53, 9. Dez. 2006 (CET)
Neutralität (2007)
Im klassischen islamischen Recht ist es nicht gestattet seine Tochter oder Enkelin gegen ihren Willen zu verheiraten. Hierzu gibt es mehrere Hadithe und als solche sind sie bindend. Eine Quelle ist ein islamisches Rechtsgutachten, daß ich in den Weblinks aufgeführt habe.
Es gibt sicherlich zwischen den verschiedenen Rechtsschulen unterschiedliche Auffassungen. Diese können ja als solche im Artikel aufgeführt werden. Es muß aber ausdrücklich gesagt werden, das die heutige Praxis, auch wenn sie gerne mit dem Isalm verteidgt wird, nicht islamisch ist. Vieles wurde zu allen Zeiten im Namen der Religion entschuldigt. Aber hier handelt es sich um alte patriachalische Sitten mit denen der Islam eigentlich aufräumen wollte. Denn ohne Zweifel wurden die Rechte der Frauen durch den Islam gegenüber der Dschahilia (Zeit der Dunkelheit / vorislamische Zeit) gestärkt. Sie bekamen das Recht zu erben, das Recht auf eigenes Vermögen - auf das der Ehemann keinerlei Anspruch hat -, das Recht auf Unterhalt durch den Ehemann - auch wenn sie reicher ist als er -, das Recht die Scheidung zu beantragen, in gegenseitigem Einverständnis können sie sogar bei der Eheschliessung das Recht erhalten die Ehe selber zu scheiden - wird meistens dann gemacht wenn sie reicher ist als er. Und sie haben das Recht einen Ehemann abzulehnen (da spreche ich aus Erfahrung, meine Verlobte hat gegen den Wunsch ihres Vaters die Verlobung gelöst).
Dieser Absatz bedarf der Objektivität und Überarbeitung und sollte nicht so vorurteilhaft geschrieben sein wie er es jetzt ist. Ich werde diesbezüglich versuchen noch weitere Quellen zu finden. Mir ist ein Hadith bekannt, in dem eine Frau zum Propheten kam und sagte, ihr Onkel habe sie gegen ihren Willen verheiratet. Der Prophet antwortete, das die Ehe ungültig sei. Worauf die Frau sagte, sie habe ihrem Onkel verziehen, sie wollte nur das die Frauen es wissen. Wenn ich für diesen Hadith eine Quelle finde, dann habe ich mit dem im Gutachten zwei starke Hadithe und werde diese als Quellen einfügen.(nicht signierter Beitrag von Taris (Diskussion | Beiträge) ) --- Ups, dann werde ich das mal nachholen. Taris 22:11, 10. Mai 2007 (CEST)
Quantitatives (2007)
Hab mal die Passage zur Häufigkeit von Zwangsehen in D überarbeitet. Die BMFSFJ-Studie sollte natürlich nicht nach Kelek zitiert werden (die hier deutlich überinterpretiert), sondern direkt. Daraus ergibt sich zwanglos, dass es seriöse Zahlen schlicht nicht gibt. Nach wie vor steht allerdings das Ganze beziehungslos im Raume, auch wenn es jetzt wenigstens sachlich stimmt. Der Artikel bräuchte dringend eine plausible Struktur. Diese Aufgabe traue ich mir aber nicht zu. --Mautpreller 10:35, 6. Aug. 2007 (CEST)
Kategorien (2008)
Ich entferne die Kategorien
weil „Heirat ist nicht Ehe“ ist. Schon gar nicht ist eine Zwangsheirat eine Eheform. Aus dem Artikel geht auch hervor, dass Zwangsheiraten in allen Religionen und Kulturen vorkommen. Will man also die Kategorie "Ehe im Islam" anfügen, müsste man konsequent auch "Ehe im Christentum", "Ehe im Hinduismus", "Ehe in der XY-Religion" ergänzen. --85.179.216.246 10:00, 14. Feb. 2008 (CET)
Typo / "n" fehlt (2008)
Im Abschnitt "fordern geeignete Vermittler (Mediatoren), die in betroffenen Familien zwischen Eltern und Kinder vermitteln können" fehlt bei "Kinder" ein "n". Wegen der neuen Sichtungspolitik bin ich mir nicht sicher, ob ich das einfach so ändern kann, und falls ja, wo. Deswegen sollte das ein Wikipedianer mit (mehr?) Ahnung machen. 87.166.96.211 21:14, 19. Mai 2008 (CEST)
- Den Sichtungskrempel kannst Du einfach ignorieren und so weitermachen wie bisher, also ändere es einfach. --Sommerkom 21:30, 19. Mai 2008 (CEST)
Neutralitätsbaustein (2009)
Im Artikel ist ein Neutralitätsbaustein eingetragen. Es ist notwendig, diese fehlende Neutralität hier auf der Artikeldiskussionsseite zu begründen. Details sind im WikiProjekt Bearbeitungsbausteine beschrieben. Ansonsten werde ich den Baustein entfernen. 7 Tage. --Hibodikus 19:29, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Vorschlag zum Absatz Verbreitung der Zwangsheirat#Islam, letzter Satz: Eine Vertreterin von Terre des Femmes geht davon aus, dass in Deutschland jährlich mehr als 1000 Mädchen zwangsverheiratet und zu diesem Zweck ins Ausland - überwiegend die Türkei, aber auch Libanon, Syrien, Kosovo, Iran und Irak - verschleppt werden. Das Wort verschleppt wird durch gebracht ersetzt.-- Hibodikus 19:29, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Ich habe den Neutralitätsbaustein entfernt! --Bonace 15:29, 15. Jun. 2009 (CEST)
Zwangsehen in der Scharia? (2005–2009)
- In der islamischen Welt (Arabische Welt, Iran, Türkei) wird die Zwangsehe von drei der vier sunnitischen und der imamitischen Rechtsschulen durch Regelungen der Scharia gebilligt, nach denen Frauen auch gegen ihren Willen oder durch ihr Schweigen vom Wali verheiratet werden können.
- Schweigen wird als Zustimmung gewertet. Ehe mit Einverständnis ist aber keine Zwangsehe.
- Davon, dass Frauen gegen ihren Willen verheiratet werden dürfen habe ich noch nichts gehört, weswegen ich Belege fordere. Ich kenne dafür das Hadith:
- Eine Frau ohne Ehemann darf nicht verheiratet werden, bis sie zugestimmt hat, und eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, bis sie ihre Erlaubnis dazu gegeben hat. (Hadith: Ibn Majah, Abi Daud)
Da ist eindeutig die Rede davon, dass eine Frau ihrer Verheiratung zustimmen muss. Da Schweigen als Zustimmung gewertet wird, muss sie mindestens ein leises "Nein" hauchen. Das dürfte aber nicht zuviel verlangt sein, wenn man nicht mit der Verheiratung einverstanden ist. --84.177.8.55 20:22, 12. Okt 2005 (CEST)
- Belege? Bitte sehr: " The wali can only give the bride in marriage with her consent, but in the case of a virgin, silent consent is sufficient. The father or grandfather, however, has the right to marry his daughter or granddaughter against her will, so long as she is a virgin (he is therefore called wali mujbir, wali with power of coercion); the exercise of this power is, however, very strictly regulated in the interests of the bride. As minors are not in a position to make a declaration of their wishes which is valid in law, they can only be married at all by a wali mujbir. According to the Hanafis, on the other hand, every blood relative acting as wali is entitled to give a virgin under age in marriage without her consent;" Jean Boyd, EI2. --Elian Φ 08:07, 15. Okt 2005 (CEST)
- Wenn Sie hier selbst zugeben, dass nach Hanafi Eltern nur bei minderjährigen Kindern entscheiden dürfen, dann können Sie im Artikel nicht so schreiben, als wenn generell bei (d.h. volljährigen) Frauen so verfahren werden darf. So schreiben Sie vorsätzlich falsch und das ist bei Admins nicht akzeptabel, ihr Weltbild durchzusetzen. Wenn Sie schon mitarbeiten wollen, dann bitte differenziert!! --Ahmadi 20:32, 15. Okt 2005 (CEST)
- Warum könnt ihr euch nicht mal darauf einigen, die gesamte Bandbreite darzustellen? Dem obigen, hierher kopierten Satz entnehme ich, dass es wohl eine sunnitische Rechtsschule geben muss, die die Zwangsheirat ablehnt. Ist dem tatsächlich so? Dann sollte das auch in den Artikel rein. Jetzt steht nur die Sichtweise der schafiitischen und der hanafitischen Rechtsschule drin. Was ist mit den andern? Ihr macht beide den Fehler, das nicht zuzulassen, was nicht in euer Bild passt. So geht dieser Edit-war ewig weiter. Außerdem wäre es nötig für mal kurz zu erläutern, was die Rechtsschulen und die Scharia miteinander zu tun oder nicht zu tun haben. Ist das eine Auslegung? Oder eine Weiterentwicklung? Produzieren die Rechtsschulen überhaupt staatliches Recht? Für Nicht-Experten ist das nicht durchschaubar.--Parvati 11:50, 15. Okt 2005 (CEST)
Ihre Aussage :( Im klassischen islamischen Recht (Fiqh) ist es dem Vater oder Großvater väterlicherseits als wali mudschbir nach allen Rechtsschulen erlaubt, die Frau gegen ihren ausgesprochenen Willen in die erste Ehe mit einem beliebigen heiratsfähigen Muslim zu zwingen.) deutet auf mangelende Kenntnisse mit Sirah, Fiqh und mit den Gebräuchen in islamischen Ländern sowie mit dem Fatuah hin. Denn in dem Hadith steht klar und deutlich, dass keine Frau von niemandem zum Heirat gezwungen darf und dass ihre Zustimmung in diesem Zusammenhang maßgebend ist, diese Tatsache wurde und wird in verschiedenen und wiederholten Fatuahs bekräftigt. Was manche Väter tun, weder gründet noch ändert die verankerten Regeln im Islam. --Benutzer:mfadlalla 13:16, 26. Juni 2009
Zwangsheirat nach klasischem Recht erlaubt (2009)
Nach klassischer Scharia darf der Vater und der Großvater in die Ehe zwingen. Am 8. Januar hat das mal wieder eine IP geändert und Benutzer:Bustan hat es komplizenhaft gesichtet. Ich kann nachvollziehen, dass das vielen Muslimen das nicht gefällt, aber es nach der bekannten taqiyya-Methode zurechtzulügen, kann nicht angehen! --Bonace 15:27, 15. Jun. 2009 (CEST)
- Vielleicht solltest du dir zuerst dessen bewusst werden, was Taqiyya eigentlich ist und erst dann andere User der Lüge bezichtigen.--Devotus 19:42, 20. Jul. 2009 (CEST)
Bearbeitung von Nelda.malda (2009)
Im islamiscchen Rechts kommt es auf die Festlegung der Rechtsschulen an, nicht auf irgendwelche einzelnen Hadithe! Die von mir revertierte Version ist schlicht falsch. Nelda.malda der/die das geschieben hat, hat von islamischen Recht keine Ahnung! Nicht zufällig ist das ein Einmal-Account. Dass hinter der Version von Nelda.malda bzw.dem jetzigen Revert offensichtlich eine Clique steckt, macht den Edit auch keineswegs korrekt! --Bonace (18:58, 15. Aug. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Du kannst ja mal in der islamwissenschaftlichen Literatur zu Theorie und Praxis entsprechende Belege suchen, um zu zeigen, dass jemand islamrechtlich in eine Ehe gezwungen werden darf. Dann können wir deine Belege mit meinen Belegen vergleichen und schauen dann weiter. Gruß, -- lynxxx 00:46, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Die Encyclopaedia of Islam ist das Referenzwerk der Islamwissenschaft, außerden findet man die entsprechenden Stellen leicht in der Originalliteratur. Was da im Moment steht ist schlicht falsch! --Bonace (14:25, 24. Aug. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Das ist richtig, es ist das Referenzwerk, wenn auch einige Artikel inzwischen veraltet sind. Jedoch ist das, was du da machst unlautere Mitarbeit, denn dann hättest du z.B. den vorigen Satz deines EI2-Zitates ebenfalls erwähnen sollen, der genau das beschreibt, was zuvor im Artikel stand: "The walî can only give the bride in marriage with her consent, but in the case of a virgin, silent consent is sufficient." etc. Quellenbelegte Stellen aus der Wiki zu entfernen, ohne Diskussion, ist zudem sehr schlechter Stil, wenn nicht gar mehr. Aber das ist mir hier zu bunt, sollen andere sich mit selbsternannten "Empörern" auseinandersetzen. Ciao, -- lynxxx 18:06, 24. Aug. 2009 (CEST)
- Der Wali Mudschbir kann auch gegen den ausgesprochenen Willen der Braut die Verheiratung durchführen. So wird es bis heute etwa in Saudi-Arabien ganz offiziell gehandhabt. Ich fürchte, es geht hier nicht um die Sachlage, sonder schlicht und einfach darum Islamschönfärberei zu betreiben. Dass weite Teile der Medien und soger die Islamwissenschaft mitlerweile munter dabei mitmachen, ändert nichts an den Tatsachen. Auch übrigen, eines der wenigen ins Deutsche übersetzte Rechtshandbuch einer Madhhab ist Eduard Sachaus Werk über das islamischer Recht malikitischer Richtung, in dem natürlich die klassische Regelung zur Zwangsheit steht. Mein Tipp - einfach mal nachschauen. Und übrigens, auch wenn hier dutzende von Helfern immer wieder revertieren, an den Tatsachen änderts nix. Gruß ---134.2.3.196 13:42, 25. Aug. 2009 (CEST) Oh, vergessen einzuloggen, sorry! --Bonace 13:43, 25. Aug. 2009 (CEST)
- Was Devotus wieder hier eingefügt hat ist definitiv falsch! Es kommt im traditioenllen Islam nicht auf einzelne Hadithe an, sondern darauf, wie es die Rechtsschulen systematisiert haben, das gilt. Einer Diskussion hier stellt man sich natürlich nicht, man hätte nämlich keine Argumente. Alle diejenigen, die dabei mitspielen, lassen hier etwas ganz klar Falsches stehen. So macht man Wikipedia unseriös. ---Bonace 14:10, 31. Aug. 2009 (CEST)
- Die klassische Lehre wird erwähnt, wie auch die ursprüngliche Regelung mit Beleg und Quellenverweisen.--Devotus 14:24, 31. Aug. 2009 (CEST)
- Was da jetzt im Artikel betrieben wird, ist die Konstruktion eines Verbotes von Zwangsheirat, das es so nie gegeben hat, auch nicht "eigentlich". Hier wird in einem Wikipedia-Artikel etwa Neues konstuiert. Die Encyclopaedia of Islam, als DAS Referenzwerk der Islamwissenschaft, stellt die Dinge ganz richtig dar! Kein Mensch käme beispielweise auf die Idee, mit dem Beleg von Stellen im Alten Testament ein Schweinefleisch-Verbot für Christen zu konstruieren. Einfach isolierte, herausgelöste Belege aus der Tradition ohne weitere Zusammenhänge belegen garnichts über das Normative System, um das es hier geht! Es kommt nicht auf irgendwelche Hadithe an, sondern darauf, was die entsprechende Autoritäten, im Fallle des Islam die Rechstschulen, daraus gemacht haben.--Bonace 15:33, 1. Sep. 2009 (CEST)
Mal ne Frage zwischendurch: Hast du eigentlich den kompletten Artikel der EI dir mal durchgelesen oder nur den kleinen Ausschnitt, den du aus islamischer Ehe hierein kopiertest und immer wieder darauf verweist? -- lynxxx 17:20, 1. Sep. 2009 (CEST)
Mehr Würdigung des Straftatbestandes (2009–2010)
Der Straftatbestand kommt hier viel zu kurz. --213.61.204.161 (Diskussion) 11:40, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Schwere Nötigung ist doch schon mal was. --91.58.66.133 (Diskussion) 16:09, 5. Okt. 2009 (CEST)
Nur Nötigung?
Im Straftatbestand steht das es sich bei Zwangsehen um Nötigung handelt. In den meisten fällen kommt doch sicher noch Vergewaltigung und Misshandlung vor. Da viele ja schon sehr Jung verheiratet werden sich auch oft der Tatbestand des Kindesmissbrauchs bzw. sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen.
In wie weit werden da die Väter, Brüder, Vergewaltiger (Ehemann) verurteilt insbesondere von Deutschen Gerichten?
Michel --91.36.180.78 (Diskussion) 08:40, 3. Mai 2010 (CEST)
Schröders Studie (2011)
Bei der kritisierenden Wissenschaftlergruppe, handelte es sich nicht die vom Ministerium beauftragte Gruppe von Wissenschaftlern oder die Studienautoren. "Migazin" ist ein Web-Blog, muss deshalb allein schon wegen WK:WSZQ raus. --31.3.249.91 (Diskussion) 07:47, 30. Dez. 2011 (CET)
Rechtsänderung nicht ganz richtig dargestellt (2012)
Im Artikel steht: "Die seit 2005 existierende Regelung zur Bestrafung der Nötigung zur Zwangsheirat wird inhaltsgleich von § 240 StGB in § 237 StGB übernommen. Tatbestand und Strafandrohung (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 5 Jahre) sind unverändert."
Hab grad mal reingeschaut: Das ist nicht inhaltsgleich. Vorher war Zwangsehe ein Regelbeispiel zum Tatbestand der Nötigung, nunmehr ist es ein eigener Tatbestand (!), dessen Versuch auch strafbar ist, nicht mehr eine bloße Strafzumessungsregelung. Das unterscheidet sich schon sehr, insbesondere was die politische Wertung dahinter anbelangt.
--Hanny Banny (Diskussion) 22:45, 8. Feb. 2012 (CET)
Zwangsheirat von türkischen Migrantinnen in Deutschland (2012)
Mag ein interessanter Unteraspekt des Themas sein, aber mehr als 98% aller Zwangsheiraten finden in völlig anderen Konstellationen statt. Dementsprechend habe ich den Literaturabschnitt gelichtet. Zwangsheirat türkeistämmiger Migranten in Deutschland kann, wer möchte, ja gerne schreiben. --Kängurutatze (Diskussion) 15:10, 30. Nov. 2012 (CET)
- Dies hier ist die deutschsprachige Wikipedia. Deshalb ist ein Fokus darauf, was auf deutschsprachigem Boden passiert (auch wenn dort vielleicht nur 2 % aller Zwangsheiratwen erzwungen werden), angezeigt.
- "Zwangsheirat türkeistämmiger Migranten in Deutschland" - wenn wir so kleinteilig anfangen, wird aus der de.Wikipedia ein Konglomerat aus 5 Mio. Stubs.
- Semantischer Hinweis zu "Zwangsheirat von türkischen Migrantinnen in Deutschland" : diese Migrantinnen heiraten nicht (Aktiv) - sie werden (Passiv) zur Heirat gezwungen.
- --Neun-x (Diskussion) 23:30, 30. Dez. 2012 (CET)
Zwangsheirat von Zeugen Jehovas (in Deutschland) (2013)
Halte ich für ein stumpfes unbelegbares Gerücht - Wikipedia ist keine Gerüchteküche, oder? Das brachte mich jedenfalls zum schmunzeln.
Ich kenne Zeugen Jehovas sehr gut, bin jedoch selbst keiner. Weiß wie die Bibel von ihnen gelesen wird und was gelehrt wird zum Thema Ehe. Eine einzige Recherche innerhalb online zugänglicher Quellen zum Thema Ehe von JZ würde aufzeigen, das die Heirat einen hohen Stellenwert hat bei JZ. Für Zeugen Jehovas eine absolut freiwillige Entscheidung ist. Es gibt nur einige Empfehlungen zu dem Thema, aber darum gehts im Artikel ja nicht.
Die angebliche Quelle ist zudem nicht frei zugänglich und bezieht sich offenbar auf die Lage bzw. Daten / Beobachtungen / Interpretationen in Großbritannien. Insofern ein dürftiges Indiz, das ich jetzt nicht mal überprüfen kann.
Vielleicht denkt einer der Artikelautoren noch einmal darüber nach ob das so in Ordnung sein soll? Ich weiß das es nicht stimmen kann. Beste Grüße (nicht signierter Beitrag von 85.181.186.152 (Diskussion) 22:26, 11. Sep. 2013 (CEST))
- Zwangsheirat von Zeugen Jehovas (in Deutschland) die Zweite:
- Zweiter Hinweis das es sich um eine Falschdarstellung handelt. Die Zeugen Jehovas kennen keine Zwangsheirat. Es gibt keine Zwangsheirat bei Zeugen Jehovas.
- Interessiert hier irgendjemand die Qualität des Artikels? Das grenzt schon arg an eine Lüge^^ Ist Wikipedia so tief gesunken? Bedauerlich wenn keiner sich darum kümmert das Falschdarstellungen aus Artikeln verschwinden. Ich werd den Hinweis auf Jehovas Zeugen einmalig selbst entfernen. Sollte irgendjemand diese Behauptung weiter verbreiten wollen, soll er mal machen.
- Hier könnte man nachlesen was es zur Ehe zu sagen gibt. Es gibt keine Zwänge, nur einige Empfehlungen:
- Wachturm Online-Bibliothek: Ehe, Heirat. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 2013, abgerufen am 27. Dezember 2013.
- An der mieserablen weil nicht zugänglichen BezahlQuelle hat sich auch nichts geändert, scheint nicht viel Aufmerksamkeit zu haben dieser Artikel. (nicht signierter Beitrag von 92.224.166.253 (Diskussion) 23:09, 21. Dez. 2013 (CET))
- Scheint keinen zu kümmern, die Lügen stehen wieder drin im Artikel ^^ Versteh ich nicht. Nicht mal eine Stellungnahme oder Begründung. Soso. (nicht signierter Beitrag von 78.53.186.9 (Diskussion) 02:07, 27. Dez. 2013 (CET))
- Tatsächlich weist das lesbare "Abstract" der angegebenen britischen Studie keinerlei Bezug zu den Zeugen Jehovas auf, erst Recht nicht in Deutschland – zumal auch keine konkrete Seite zitiert wird und sie nicht öffentlich einsehbar ist:
- Khatidja Chantler u. a.: Forced marriage in the UK: Religious, cultural, economic or state violence? In: Critical Social Policy. Band 19, Nr. 4, November 2009, doi:10.1177/0261018309341905, S. 587–612 (englisch).
- Ich schlage deshalb vor, solange kein konkreter Beleg nachgeliefert wird, die Worte „…christlichen Gruppen wie Zeugen Jehovas und…“ zu entfernen. Ob die Studie Belege für „griechisch-orthodoxen Glaubensgruppen“ enthält, bleibt aber auch eine offene Frage, die nur durch eine Seitenangabe geklärt werden kann… Grüße --Chiananda (Diskussion) 15:30, 27. Dez. 2013 (CET)
- Tatsächlich weist das lesbare "Abstract" der angegebenen britischen Studie keinerlei Bezug zu den Zeugen Jehovas auf, erst Recht nicht in Deutschland – zumal auch keine konkrete Seite zitiert wird und sie nicht öffentlich einsehbar ist: