Diskussion:Zwangsräumung

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Zwangsräumung nur bei Schulden? Wann Sittenwidrig?

Kann es auch ohne Mietschulden zur Zwangsräumung kommen, wie z.B. nach Eigenbedarfskündigung? Wie geht das im einzelnen vor sich?

Wann ist die Zwangsräumung sittenwidrig?

--David Mörike 08:14, 16. Dez. 2006 (CET)

Eine Zwangsräumung kann es immer dann geben, wenn ein Vermieter zulässigerweise kündigt und der Mieter sich weigert, zu gehen. Allerdings gibt es die Zwangsräumung auch dann nicht sofort, sondern die Sache muss vorher noch durchs Gericht durch. -- 62.156.41.199 22:01, 26. Jan. 2012 (CET)

Neben der schon erwähnten Eigenbedarfskündigung wäre auch die Kündigung wegen Störung des Hausfriedens ein Fall, bei dem es auch ohne Mietschulden zu einer Zwangsräumung kommen kann.--Giebenrath (Diskussion) 02:54, 5. Mär. 2013 (CET)

Entsorgung oder Lagerung?

Im Artikel ist unter Kosten die Entsorgung des Mobiliars aufgeführt. Früher musste der Vermieter bei Zwangsräumung die Möbel einlagern lassen. Darf er sie heutzutage einfach entsorgen lassen? Wenn ja, seit wann ist das so?

--David Mörike 15:19, 18. Dez. 2006 (CET)

Soweit ich weiss, hat sich an der Rechtslage an diesem Punkt nicht geändert, d.h. die Aussage im Artiel ist falsch. RS, April 07
Wenn ich das aus den Medien richtig mitbekommen habe, hat sich die Rechtslage zum Mai 2013 geändert. -- 46.115.75.189 12:02, 9. Mai 2013 (CEST)

Zwangsräumung gegen unbekannt

Ich hätt mal eine Frage: Was passiert, wenn ein Objekt zwangsgeräumt werden soll, die Identität des Nutzers aber unbekannt ist? Zum Beispiel, wenn es sich um einen Hausbesetzer handelt, der nicht verraten will, wie er heißt? Oder wenn jemand plötzlich entdeckt, dass zu seiner Wohnung ein Kellerabteil gehört, das aber belegt ist, und der Nutzer lässt sich nicht ermitteln? Kann man dann eine Zwangsräumung gegen unbekannt durchführen? -- 62.156.41.199 21:47, 26. Jan. 2012 (CET)

Übrigens finde ich, dass die Antwort zu dieser FRage in den Artikel eingearbeitet gehört. -- 79.238.161.112 11:56, 29. Mai 2012 (CEST)

Die Mieterin hat vom Arbeitsamt den Aufruf(wegen Nebenkostennachzahlung) bekommen die Wohnung zu kündigen, da sie ja auch schließlich diese nicht bezahlen möchte. Nun die Mieterin sucht sich keine neue Wohnung, hat diese wie vom Arbeitsamt gewollt gekündigt, wie schnell können wir einen Titel erreichen? Man muss auch dazu sagen das diese Mieterin zeit 20 Monaten bei der Arge falsche angaben gemacht hat, wie wir jetzt auch heraus gefunden haben. Fuchs (nicht signierter Beitrag von 95.88.136.203 (Diskussion) 02:51, 30. Jan. 2013 (CET))

Soziale Aspekte

Der Artikel ist mir viel zu "juristisch". Es fehlen Betrachtungen über die sozialen Ursachen von Zwangsräumungen (z. B. psychische Erkrankungen) und Möglichkeiten für Hilfen bzw. Vermeidung von Obdachlosigkeit. Vermutlich gibt es Vereine und Einrichtungen, die sich mit diesem Problemkompelx befassen - der Artikel sollte Hinweise darauf bzw. auf "einschlägige" Texte enthalten.

(Der Abschnitt über die Einstweiligen Verfügungen ist ziemlich unverständlich.) (nicht signierter Beitrag von 78.50.185.95 (Diskussion) 23:25, 25. Okt. 2014 (CEST))


=Zwangsräumung durch Vermieter =

Warum kann der Vermieter nicht direkt nach Fristablauf räumen lassen. Das dauert doch viel zu lange über Klageweg und die Kosten bleiben beim Vermieter hängen. (nicht signierter Beitrag von 92.77.44.205 (Diskussion) 18:59, 9. Mai 2015 (CEST))

Weil Deutschland ein Rechtsstaat ist, in dem man vor willkürlichen Räumungen geschützt sein soll.--Giebenrath (Diskussion) 21:06, 9. Aug. 2015 (CEST)

Unverständlich

Der Artikel hat absolut keine omataugliche Einleitung und besteht aus einem ländermäßigen Durcheinander. --K@rl 10:00, 7. Feb. 2017 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:50, 4. Apr. 2017 (CEST)

"Kalte Räumung"

Die illegale "kalte Räumung" hat mit einer rechtsstaatlichen nach allen Regeln der Kunst angeordenten Zwangsräumung ebenso wenig zu tun, wie eine kriminelle Freiheitsberaubung mit einer legalen Haftstrafe. --Legatorix (Diskussion) 09:23, 14. Jul. 2020 (CEST)

Da Kalte Räumung nicht in der Wikipedia beschrieben wird, dachte ich hier wäre eine abgrenzende Darstellung in einem einzelnen Abschnitt möglich. Eine ausführlichere Erklärung unter Besitzstörung (dort wird es kurz angerissen) wäre meines Erachtens unpassend. Evtl. kann auch ein eigener Artikel her. Selbst wenn ein eigener Artikel das Ziel wäre, sollte hier meines Erachtens die Abgrenzung, die auch du beschreibst ("Die illegale "kalte Räumung" hat mit einer rechtsstaatlichen [...] Zwangsräumung wenig zu tun"), in diesem Artikel untergebracht werden. -- Amtiss, SNAFU ? 15:43, 14. Jul. 2020 (CEST)
Doch. Die "kalte Räumung" wird in Wikipedia beschrieben und zwar sogar im vorliegenden Artikel: "Die Räumung der Wohnung ohne Einverständnis des Mieters und ohne vorher erwirkten Räumungstitel (sog. kalte Räumung) stellt eine verbotene Eigenmacht des Vermieters...dar". Mehr kann man dazu nicht schreiben. Mit anderen Worten: Eine nicht gesetzlich legitimierte Zwangsräumung ist eine "kalte Räumung". --Legatorix (Diskussion) 16:53, 14. Jul. 2020 (CEST)
Ich habe jetzt noch einmal ein grundsätzliches Urteil des BGH zitiert, das allerdings schon längst zitiert war, nur damit klar ist, dass im Rahmen dieses Artikel genug zur "kalten Räumung" gesagt worden ist--Legatorix (Diskussion) 18:26, 14. Jul. 2020 (CEST)
Gesichtet. Dennoch ist damit die kalte Räumung nicht beschrieben (Etymologie, rechtliche Situation in anderen Ländern, Geschichte; zum Vergleich siehe en:Unlawful eviction and harassment). Meine Überlegung war halt, dass ich die Wahl habe hierher eine Weiterleitung zu setzen, dann müssten schon 1-2 Sätze dazu stehen, oder der Begriff bleibt rot. -- Amtiss, SNAFU ? 18:45, 14. Jul. 2020 (CEST)