Diskussion:Zwangsschlichtung
...die einzige Quelle dieses artikels ist eine Studentische Hausarbeit, da fehlen noch einige ausgereiftere Literaturhinweise. Auch das Lemma Zwangschlichtung ist etwas einseitig, Schlichtungswesen würde es besser treffen.
Nachtwächter (Diskussion) 17:35, 9. Apr. 2019 (CEST)
- In der Tat ist das eine Jugensünde von mir. Und Zwangsschlichtungen gab/gibt es natürlich nicht nur in Weimar. Ich ergänze die Tage mal anhand der Literatur. Das Lemma ist aber sinnvoll. Schlichtung haben wir ja; die Zwangsschlichtung unterscheidet sich eben von dieser durch die Pflicht zur Teilnahme.--Karsten11 (Diskussion) 18:09, 9. Apr. 2019 (CEST)
Gegenwärtige Lage?
Was hier fehlt sind vor allem Informationen über den gegenwärtigen Stand der Dinge. Wo gibt es gegenwärtig noch Zwangsschlichtung? Beispielsweise geht gerade durch die Computerspiel-Fachpresse, dass die Firma Riot Games mit einer im Arbeitsvertrag verankerten Zwangsschlichtung vermeidet, von Mitarbeitern wegen sexueller Belästigung verklagt zu werden. Das Thema ist also durchaus aktuell, die Frage wäre daher in welchen Ländern das noch legal ist. --2A02:810C:380:1DEC:A012:D932:E996:29B6 19:13, 7. Mai 2019 (CEST)
- Der Artikel behandelt Kollektivarbeitsrecht, das ist etwas anderes als das von Dir angesprochene. Im Kollektivarbeitsrecht ist das Thema imho völlig aus der Mode, ich werde diesbezüglich noch mal was ergänzen. Jetzt hast Du aber Recht: Ein Zwangsschlichtung könnte der Gesetzgeber natürlich auch in anderen Bereichen anordnen, z.B. bevor ein Mieter wegen falscher Nebenkostenabrechnungen klagt, muss er erst einmal zwangsweise einen Schlichter anrufen. Mit sind persönlich keine Regelungen solcher Art bekannt. Gäbe es die, müssten sie natürlich dargestellt werden. In dem von Dir genannten Beispiel fehlt aber der Zwang. Das ist eine vertraglich vereinbarte Schlichtung. Wer das nicht will, unterschreibt den Vertrag nicht.--Karsten11 (Diskussion) 22:30, 7. Mai 2019 (CEST)