Ein ehrenwertes Haus (Lied)

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Ein ehrenwertes Haus
Udo Jürgens
Veröffentlichung 14. April 1975
Länge 3:28
Genre(s) Schlager
Text Michael Kunze
Musik Udo Jürgens
Album Meine Lieder

Ein ehrenwertes Haus ist ein vom österreichischen Sänger Udo Jürgens komponierter und interpretierter Schlager aus dem Jahr 1975. Den gesellschaftskritischen Text hat Michael Kunze geschrieben.[1] Das Stück wurde von Ralph Siegel produziert.[2]

Text

Der Text thematisiert eine Hausgemeinschaft, die ein in „wilder Ehe“ – also ohne Trauschein – lebendes Paar aus dem Haus verbannen will. Rechtlich war das nicht zulässig, weil nur bis 1927 die Vermietung von Wohnungen an unverheiratete Paare gemäß § 180 StGB als Kuppelei verboten war. Von Strophe zu Strophe wird klarer, dass nicht das Paar, sondern dessen Nachbarschaft sich in ganz verschiedener Art und Weise unmoralisch verhält.[1]

Veröffentlichung und Erfolg

Das Lied wurde am 14. April 1975 von Ariola in Deutschland als Singleauskopplung des Albums Meine Lieder veröffentlicht.[2] In Deutschland erreichte das Lied Platz 15 und war insgesamt 16 Wochen in der Hitparade vertreten. In der Schweiz platzierte es sich auf Platz 2 und hielt sich insgesamt 10 Wochen in den Charts.[3]

Coverversionen

Mehrere Künstler coverten das Lied, u. a. 1977 Gunter Gabriel[4] sowie 2009 Dieter Thomas Kuhn und Band.[5]

2014 wurde das Lied von Uli Scherbel und Gianni Meurer anlässlich des 80. Geburtstages von Udo Jürgens gecovert; in dieser Version behandelt er nicht mehr ein unverheiratetes, sondern ein homosexuelles Paar.[6]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Ein ehrenwertes Haus, udojuergens.de
  2. a b Udo Jürgens – Ein ehrenwertes Haus bei Discogs. Abgerufen am 21. Dezember 2016.
  3. Udo Jürgens – Ein ehrenwertes Haus. In: hitparade.ch. Abgerufen am 21. Dezember 2016.
  4. Gunter Gabriel – Ein ehrenwertes Haus, hitparade.ch
  5. Ein ehrenwertes Haus, cover.info
  6. Antonia Vogel: Uli Scherbel & Gianni Meurer singen „Ein Ehrenwertes Haus“ ZDF Geburtstagsgala für Üdo Jürgens 2014. 12. Dezember 2014, abgerufen am 17. Januar 2017.