Einkammersystem

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  • Staaten mit Einkammersystem
  • Staaten mit Einkammersystem und Beratungsorgan
  • Staaten mit Zweikammersystem
  • Staaten ohne separate Legislative
  • Keine Daten verfügbar
  • In einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden – d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert – vermieden werden.

    Das Gegenstück dazu ist das Zwei- oder das sehr seltene Dreikammersystem.

    Politikwissenschaftliche Einordnung

    Das politikwissenschaftliche Kriterium der Parlamentsstruktur ist nach Lijpharts Konsens- und Mehrheitsdemokratietypologie[1] zu zwei idealtypischen Formen definiert: der mehrheitsdemokratische Unikameralismus (Einkammersystem) einerseits, und der konsensdemokratische Bikameralismus (Zwei- bzw. Mehrkammersystem) anderseits. Die Parlamentsstruktur gehört zur Analyse-Dimension des Föderalismus bzw. Unitarismus (politikwissenschaftlicher Begriff).

    Beispiele

    Etwa die Hälfte aller souveränen Staaten besitzen Einkammersysteme, darunter der bevölkerungsreichste Staat, die Volksrepublik China.

    Einkammersysteme sind beispielsweise in folgenden Staaten existent:

    Einzelnachweise

    1. Yale University Press: Democracies: Patterns of Majoritarian and Consensus Government in Twenty-One Countries. In: https://www.jstor.org/. ITHAKA, New York, 18. Mai 2019, abgerufen am 1. März 2022 (englisch).