Einrichtung (musikalische Formenlehre)

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Einrichtung ( anhören?/i) bezeichnet in der Musiktheorie die Veränderung, die innerhalb der Wiederholung eines modulierenden Formteils vorgenommen wird, damit diese in der Haupttonart des Stückes schließt. Zwecks tonaler Geschlossenheit ist dies überall dort nötig, wo ein Stück mit der Reprise eines Formteils schließen soll, welcher zuvor in einer Nebentonart endete, also u. a. in Sonatenhauptsätzen.

Geprägt wurde der Begriff in diesem Sinne von Erwin Ratz. Zuvor war er in einem allgemeineren Sinne für die formale Anlage von Kompositionen üblich.[1]

„Da das Thema in der Exposition auf der Dominante schloß, muß der Nachsatz nunmehr so verändert werden, daß er auf der Tonika schließt; diesen Vorgang bezeichnen wir als Einrichtung.“

Erwin Ratz: Einführung in die musikalische Formenlehre, S. 34.

Ratz verwendet den Begriff in Analysen ausgewählter Sätze aus Klaviersonaten von Ludwig van Beethoven, sowie in Analysen der Inventionen und Sinfonien von Johann Sebastian Bach.

Quellen

  • Heinrich Christoph Koch: Versuch einer Anleitung zur Composition Bd. 3. Böhme, Leipzig 1793.
  • Erwin Ratz: Einführung in die musikalische Formenlehre. Über Formprinzipien in den Inventionen J. S. Bachs und ihre Bedeutung für die Kompositionstechnik Beethovens. Österreichischer Bundesverlag, Wien 1951; 3. Auflage Universal Edition, Wien 1973, ISBN 3-7024-0015-X.

Einzelnachweise

  1. Siehe z. B. Koch 1793, Kap. 2: „Von der Verbindung melodischer Theile zu Perioden von kleinem Umfange, oder von der Einrichtung der kleinen Tonstücke“; E. T. A. Hoffmann: [Rezension von Ludwig van Beethovens op. 70]. In: Allgemeine musikalische Zeitung (1813), Sp. 145: „Jetzt kehrt das Hauptthema in der ursprünglichen Tonart wieder, und man erwartet, nach der gewöhnlichen Einrichtung der Instrumental-Stücke dieser Art, die Rückkehr des ersten Theils, der nun auch bey dem Eintritt des zweyten Thema’s in der Tonica bleibt.“