Rettungstauchen

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Ausbildungsbereich Rettungstauchen bei der Wasserwacht
Rettungstauchen: finnische Briefmarke von 1966

Rettungstauchen (auch Einsatztauchen oder Bergungstauchen) ist das Tauchen in Hilfeleistungsorganisationen. Zu den Aufgaben beim Einsatztauchen gehören die Personenrettung, die Bergung von Leichen, Tieren, Fahrzeugen und anderen Gütern aus dem Wasser und die Durchführung technischer Maßnahmen unter Wasser.

In Deutschland gibt es zivile Einsatztaucher bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), bei der Wasserwacht, beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), in der Feuerwehr (Feuerwehrtaucher), im THW und bei Polizeien (Menschenrettung nicht Primäraufgabe), in Österreich unter anderem bei der Feuerwehr, der Österreichischen Wasserrettung und im Österreichischen Rettungsdienst und in der Schweiz vor allem in der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft.

Die kleinste einsetzbare Einheit ist ein Tauchtrupp. Das Tauchen unter oft schwierigen Bedingungen stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen an die Einsatzkräfte. Oftmals muss unter starkem Zeitdruck gearbeitet werden und in vielen Gewässern herrschen außerdem äußerst schlechte Sichtverhältnisse. Die Taucher müssen daher eine in der Regel ein bis zwei Jahre andauernde Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Weiterhin müssen aktive Rettungstaucher zum Erhalt ihres Rettungstauchscheins jährlich eine bestimmte Anzahl an Tauchgängen absolviert haben. Zusätzlich müssen die geprüften Einsatztaucher jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.

In Deutschland sind, um Rettungstaucher im Sinne der DGUV-Regel DGUV-R 105-002 zu bleiben, jährlich mindestens zehn Tauchgänge unter Einsatzbedingungen durchzuführen, wobei diese Tauchgänge insgesamt mindestens 300 Minuten umfassen müssen. Zusätzlich müssen die Taucher dort einmal jährlich ihre gesundheitliche Eignung gemäß G31 (Überdruck) ärztlich überprüfen lassen.

Leinenzugzeichen

Zur Kommunikation zwischen Signalmann und Rettungstaucher werden Leinenzeichen, oder bei modernen Vollgesichtsmasken auch eine Drahtfunkeinrichtung oder Ultraschall-Funkeinrichtung verwendet. Die verbindlichen Leinenzugzeichen werden in der DGUV-Regel 105-002 in Anhang 5 festgelegt.

Leinenzeichen vom Taucher vom Leinenführer
x Notsignal
Ich bin in Not!
Notsignal
Sofort austauchen!
xx Nach links
xxx Nach rechts
xxxx Ich tauche aus Austauchen
xxxxx Alles in Ordnung! Alles in Ordnung?
Legende
x steht für einen Zug der Leine.

Zusätzliche Leinenzugzeichen können zwischen Taucher und Signalmann vereinbart werden.

So können beispielsweise folgende ursprünglich aus ehemaligen Versionen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 (FwDV 8) Tauchen (z. B. in der Version von 1986 noch enthalten) stammenden Leinenzeichen vereinbart werden:

Leinenzeichen vom Taucher vom Leinenführer
xx – x Vorwärts
xx – xx Zurück
xx – xxx Auf der Stelle suchen
xxx – xxx Brauche Unterstützung!

Die Verwendung des einfachen Zuges als Teilsignal ist im Kontext des Notsignales missverständlich.

Ausbildung

Bei der DLRG

Die DLRG regelt die Voraussetzungen, die Ausbildung und die Prüfung der Taucher in der Prüfungsordnung 6.[1]

Ausbildungsweg der DLRG

Das Schema wurde aus den Prüfungsordnungen des VDST und der DLRG erzeugt (Stand 2006).

Bei der Wasserwacht

Die Ausbildung zum Rettungstaucher regelt die Ausbildungs/Prüfungsvorschrift Tauchen (APV-T) und die Anlage 3 der GUV-Regel 2101.[2] Dabei muss ein Tauchanwärter eine ein- bis zweijährige Ausbildung mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Um die Ausbildung als Rettungstaucher zu beginnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
  • Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
  • Mitgliedschaft Wasserwacht
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
  • Sanitätsausbildung A, B und C (Qualifikation: Wasserretter im Wasserrettungsdienst)
  • Gesundheitliche Eignung nach G 31 (Überdruck)

Ausbildungsverlauf

  • 20 UE Ausbildung an Land
  • 20 UE Ausbildung im Schwimmbecken
  • 30 UE Ausbildung im Freiwasser

1 Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten

Im THW

Im deutschen THW erfolgen Ausbildung und Einsatz der Bergungstaucher nach der THW-Dienstvorschrift 8, die inhaltlich eng an die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 angelehnt ist. Erste Aufgabe der Bergungstaucher ist die Bergung von Personen, die, in Anlehnung an den Sprachgebrauch des Begriffs Bergung im Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, auch die Rettung im Sinne der Feuerwehrdienstvorschriften umfasst.

Vorschriften für den Einsatztaucher

Vorschriften der Gesetzliche Unfallversicherungen

  • GUV – V A1 Allgemeine Vorschriften
  • GUV – R 2101 Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen (veraltet. Neu: DGUV-R 105-002)
  • DGUV-R 105-002 Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen
  • BGV – C 23 Unfallverhütungsvorschrift Tauchen

Am 1. Mai 2014 wurde durch die DGUV die Systematik der Benennungen von Vorschriften geändert:[3]

  • GUV – V A1 → DGUV Vorschrift 1
  • GUV – R 2101 → DGUV Regel 105-002
  • BGV – C 23 → DGUV Vorschrift 40

Gesetze

Normen

  • EN 250 / 2000 Autonome Leichttauchgeräte mit Druckluft
  • EN 13949 Autonome Leichttauchgeräte mit Nitrox-Gasgemisch
  • EN 12021 Druckluft für Atemgeräte
  • EN 12628 Kombinierte Tarier- und Rettungsmittel
  • EN 1809 Tariermittel (Jacket)
  • EN 14225 Teil 1 Nasstauchantüge
  • EN 14225 Teil 2 Trockentauchanzüge
  • EN 1972 Tauchzubehör; Schnorchel
  • EN 13319 Tauchzubehör; Tiefenmesser
  • EN 8306 Taucheruhren

Siehe auch

Literatur

  • Manuel Döhla: SEGmente 13: Einheiten und Führungsorganisation im Taucheinsatz. Stumpf + Kossendey, Edewecht, ISBN 978-3-943174-49-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Prüfungsordnungen auf dlrg.de (PDF; 573 kB).
  2. DGUV-Regel 105-002 (bisher GUV-R 2101, zuvor GUV 10.7) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Memento des Originals vom 6. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/publikationen.dguv.de(PDF; 301 kB)
  3. Die komplette Transferliste ist unter DGUV Transferliste (Memento vom 21. August 2014 im Internet Archive) (PDF) zu finden.