Einzelkosten
Einzelkosten bezeichnen in der Kostenrechnung Kosten, welche einem Bezugsobjekt (meist Kostenträger, i. d. R. marktfähiges Produkt oder Dienstleistung) direkt zurechenbar sind. Typischerweise werden die den Einzelkosten zugrundeliegenden Produktionsfaktoren im Herstellungsprozess vollständig verbraucht (sog. Repetierfaktoren), d. h., sie werden Bestandteil des erzeugten Kostenträgers.
Die Betrachtung von Kosten als Einzelkosten ist abhängig vom verwendeten Kostenzurechnungsprinzip. Während in der Grenzplankostenrechnung nach dem Verursachungsprinzip die Einzelkosten weitgehend identisch mit den (variablen) Grenzkosten sind, werden in der Prozesskostenrechnung nach dem Beanspruchungsprinzip auch ein Teil der Fixkosten (die sog. Nutzkosten) zu den Einzelkosten gezählt.
Beispiele für Einzelkosten sind Materialeinzelkosten (Werkstoffkosten) oder der Fertigungslohn. Zu den Einzelkosten zählen auch die Sondereinzelkosten, die sich allerdings meist nicht verursachungsgerecht einer Kostenträgereinheit zurechnen lassen, wie beispielsweise die Sondereinzelkosten der Fertigung, die z. B. die Kosten zur Entwicklung eines Prototyps des neuen Produktes sind.
Das Gegenteil von Einzelkosten stellen die Gemeinkosten dar. In der Produktion eingesetzte Güter, die den Gemeinkosten zugerechnet werden, bezeichnet man auch als indirekte Güter. Einzelkosten-Güter werden als direkte Güter bezeichnet.
Standardeinzelkosten
Zur Ermittlung der Standardeinzelkosten werden in einem Arbeitsschritt die betrieblichen Prozesse erfasst. Die Auslöser von Aktivitäten bilden Kostentreiber. Gemeinkosten sind keinem direkten Bezugsobjekt zurechenbare Kosten.
Ermittlung der Kosten:
- Ermittlung normaler Ressourcenbedarfe für einzelne Aktivitäten: Zeitbedarf als Standardbearbeitungszeit für jede Aktivität
- Standardkosten je Aktivität * Standardkostensatz
- Festlegung der Standardarbeitsabläufe mit Schwachstellenanalysen dienen der Berechnung von Sollkosten
- Berechnung von Standardstückkosten