Gemeinkosten
Gemeinkosten (auch Overheadkosten) sind in der Betriebswirtschaftslehre Kosten, die einem Kostenträger (z. B. marktfähiges Produkt oder Dienstleistung) nicht direkt zugerechnet werden können.
Zusammen mit den Einzelkosten ergeben sie in der Kostenträgerzeitrechnung die Gesamtkosten eines Produktes. Sowohl „Einzelkosten“ als auch „Gemeinkosten“ sind Begriffe aus der Vollkostenrechnung.
Gemeinkosten im Sinne der Kostenträgerrechnung
Gemeinkosten im Sinne der Kostenträgerrechnung sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die dem Kostenträger nicht direkt zuordenbar sind. Damit spiegeln die Gemeinkosten allgemeine Ressourcen wider, die für den Herstellungsprozess benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise in einem Mehrprodukteunternehmen Kosten für Gebäude und für allgemein benötigte Maschinen. Löhne und Gehälter fallen darunter, sofern diese nicht dem Produkt direkt zugewiesen werden können. Typisch hierfür sind Gehälter und Löhne, die in der Verwaltung oder im Lager anfallen. Ebenso gehören zu den Gemeinkosten die Kosten der Energieversorgung, wenn diese nicht dem Produkt direkt zugeordnet werden können (z. B. für Raumheizung und Beleuchtung), und Versicherungen, Beiträge zu Verbänden oder gewinnunabhängige Steuern (z. B. Grundsteuer).
Gemeinkosten im Sinne der Kostenstellenrechnung
Zur Kontrolle von Gemeinkosten bedient man sich in der Regel der Kostenstellenrechnung, die die Kosten nach Verantwortungsbereichen darstellt, sowie die innerbetriebliche Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen abbildet. Weiterhin werden interne Aufträge etwa für Instandhaltung oder Projekte in die Kostenstellenrechnung eingebunden. Auf den einzelnen Kostenstellen werden sowohl Primärkosten (Kosten für extern eingekaufte Leistungen) als auch Sekundärkosten, die durch die innerbetriebliche Leistungsverrechnung entstehen, verbucht. Die Kosten, welche in keinem Zusammenhang zum Output der Kostenstelle stehen, werden als Kostenstellengemeinkosten bezeichnet. Sind die Kosten hingegen direkt vom Output der Kostenstelle abhängig, so spricht man von Kostenstelleneinzelkosten.
Verfahren der Gemeinkostenrechnung
Da Gemeinkosten nicht direkt einem Produkt zugerechnet werden können, bedient man sich in der Kostenrechnung verschiedener vorgelagerter Rechnungsverfahren zur Sammlung und Zuteilung der Kosten. Diese Verfahren reichen von einer prozentualen Zuschlagskalkulation über die Ermittlung von Verrechnungssätzen für einzelne Anlagen oder Kostenstellen mit Hilfe eines Betriebsabrechnungsbogens bis hin zur Prozesskostenrechnung.
Unechte Gemeinkosten
Unechte Gemeinkosten sind theoretisch als Einzelkosten erfassbar und einem einzelnen Produkt bzw. Kostenträger zurechenbar. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sieht man jedoch von der Einzelerfassung ab und schlüsselt diese Kosten pauschal. Insbesondere Kosten für Betriebsstoffe (Gas, Wasser) und Hilfsstoffe (Schmier- und Reinigungsmittel) sind häufig unechte Gemeinkosten. Als Beispiel sei an Schrauben gedacht: Man könnte jede Schraube einzeln in einer Stückliste erfassen und bei Verwendung verbuchen, allerdings steht der Aufwand des Vorgehens in vielen Fällen in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Ausnahme: Bei (Groß-)Serienproduktionen ist die Verbuchung, auch von einzelnen Schrauben (Teil von Stücklisten, im Englischen BOM, bill of material), wichtig, da ansonsten die Materialdisposition sowie die Beschaffung, auch von Schrauben, nur unzureichend und nicht kosteneffizient erfolgen kann.
Beispiele: Lizenzgebühren, Vertreterprovision, Stromkosten.
Literatur
- Miklós Sirokay: Das Problem der Zurechenbarkeit der Gemeinkosten, Berlin 2007.