Elektrogerät

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Elektrogerät: Elektrische Kaffeemaschine für Filterkaffee

Ein Elektrogerät ist ein Gerät, das elektrische Energie zu seinem Betrieb verwendet,[1] sie erzeugt oder misst.

Elektrogeräte sind direkt mit dem Stromnetz verbunden (zum Beispiel Wasserkocher, Spülmaschine, Leuchte), mit Akkumulatoren oder Batterien ausgerüstet (zum Beispiel Mobiltelefon, Taschenlampe) oder sie erzeugen selbst Elektroenergie (tragbares Stromaggregat, Plug-in-Photovoltaikmodul). Bewegliche Mess- und Prüfgeräte (z. B. Multimeter, Phasenprüfer) für elektrischen Strom sind ebenfalls Elektrogeräte.


Begriffsabgrenzung

Elektrogeräte für den Privathaushalt im engeren Sinne sind elektrische Haushaltsgeräte, die von überwiegend gewerblich genutzten Geräten bzw. Maschinen zu unterscheiden sind.[2] Eine klare Grenzziehung ist jedoch zumindest bei einigen Produktgruppen, beispielsweise Heimwerkergeräte, schwer möglich. Auch privat genutzte Geräte für den Außenbereich (siehe Gartengerät) gehören nicht zu den Haushaltsgeräten.

Geräte für den Privathaushalt

Bei elektrischen Geräten für die private Nutzung wird, besonders im Bereich der Küchengeräte, zwischen Elektrogroßgeräten (z. B. Kühlschrank) und Elektrokleingeräten (z. B. Föhn) unterschieden.

Des Weiteren existiert die Einteilung in

Diese ist in der Umgangssprache inzwischen veraltet, findet sich jedoch noch häufig in der Verkehrssprache von Industrie, (Einzel-)Handel und Entsorgungswirtschaft sowie gelegentlich in Statistiken. In Österreich sind eher die Bezeichnungen Weißware, Rotware, Braunware und Grauware gebräuchlich.

Die Ausdrücke leiten sich insbesondere von den ursprünglichen Gehäusefarben der Geräte ab: weiße Email bei Haushaltsgroßgeräten (z. B. Waschmaschinen), Heizwendeln geben rote Strahlung ab, braune Holzrahmen bei Rundfunkgeräten, und in der IKT waren die Gehäuse (z. B. Computergehäuse) überwiegend grau. Die Unterscheidung in braune und graue Ware ist historisch – heute wachsen diese beiden Bereiche zunehmend zusammen, z. B. beim Smart-TV.

Technische Einzelheiten

Als Elektrogerät gelten dem Landkreis Friesland zufolge[3] Geräte, die zu ihrem Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder und für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1.000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.

Mithin sind das alle eigenständig betreibbaren elektrischen Baugruppen, vom Nachtlicht bis zur Kühltruhe. Das Elektrogesetz regelt, welche Elektrogeräte beim In-Verkehr-Bringen registriert werden müssen und deren Entsorgungsquote sowie die Beteiligung der Inverkehrbringer an der Entsorgung. Hintergrund ist das ständig steigende Aufkommen von Elektroschrott und die damit verbundenen Gefahren (Gefahrstoffe) und Chancen (Recycling der enthaltenen Wertstoffe) bei der Entsorgung.

Auch die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Elektrogeräten (Brandschutz, Schutz gegen Berühren spannungsführender Teile, Verbrennungsgefahr, Verletzungsgefahr durch sich bewegende Teile) ist gesetzlich geregelt.

Marktüberwachung

In der Schweiz ist die Marktüberwachung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI), gemäß der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) SR 734.26, für die stichprobenweise Überprüfung von elektrischen Erzeugnissen zuständig. Im Jahr 2020 wiesen 16 Prozent aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse formelle oder technische Mängel auf.[4]

Zerlegung von Elektrogeräten

Einzelnachweise

  1. https://www.duden.de/rechtschreibung/Elektrogeraet Dudeneintrag
  2. Gerät In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), 2003.
  3. Information des Landkreises Friesland
  4. Marktüberwachung 2020 – Jedes sechste elektrische Erzeugnis musste beanstandet werden. In: admin.ch. Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, 3. Mai 2021, abgerufen am 3. Mai 2021.