Kostenzurechnungsprinzip

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Unter einem Kostenzurechnungsprinzip versteht man eine Vorgehensweise, um Kosten auf Bezugsgrößen umzurechnen. Wählt man beispielsweise eine Produkteinheit als Bezugsgröße, so können in Abhängigkeit vom verwendeten Zurechnungsprinzip die Kosten dieser Einheit berechnet werden. Man erhält so die Stückkosten.

Eine besondere Schwierigkeit innerhalb der Kostenzurechnung stellen die (fixen) Gemeinkosten dar, da sie in der Regel unabhängig von der Ausbringungsmenge des Kostenträgers anfallen und sich deshalb nur schwer einer Einheit zurechnen lassen.

Man unterscheidet zwischen eindimensionalen und mehrdimensionalen Kostenzurechnungsprinzipien.

Eindimensionale Kostenzurechnungsprinzipien

einzige Bezugsgröße ist hier die Beschäftigung

Verursachungsprinzip

Das Verursachungsprinzip besagt, dass einer Kostenträger­einheit nur diejenigen Produktionsfaktoren zugerechnet werden können, die bei der Entstehung dieser Mengeneinheit zusätzlich eingesetzt werden. Die auf die Kostenträgereinheit zurechenbaren Kosten sind somit deren Grenzkosten. Nach dem Verursachungsprinzip können die Einzelkosten sowie die beschäftigungsvariablen Gemeinkosten auf die Kostenträger zugerechnet werden. Eine Zurechnung der beschäftigungsfixen Kosten ist hingegen nicht möglich. Das Verursachungsprinzip findet Anwendung in Systemen der Grenzplankostenrechnung.

Beanspruchungsprinzip

Nach dem Beanspruchungsprinzip können einem Kostenträger die Kosten zugerechnet werden, die bei der Entstehung der Mengeneinheit zusätzlich genutzt werden. Es ermöglicht neben der Zurechnung der Grenzkosten auch die Zurechnung von Nutzkosten. Bei einer Verringerung der Produktion um eine Einheit sinken die gesamten Kosten nicht in Höhe der dieser Einheit zugerechneten Nutzkosten. Es erhöht sich lediglich der Anteil der Leerkosten an den beschäftigungsfixen Kosten. Das Beanspruchungsprinzip wird in der Prozesskostenrechnung verwendet.

Durchschnittsprinzip

Das Durchschnittsprinzip ist ein eindimensionales Kostenzurechnungsprinzip, das Kosten aufgrund einer statistischen Beziehungszahl auf die Kostenträgereinheiten verteilt. Es wird vor allem in Vollkostenrechnung­systemen zur Umrechnung der verbliebenen beschäftigungsfixen Gemeinkosten auf die Produkteinheiten verwendet. Das Durchschnittsprinzip wird in der modernen Kostenrechnungstheorie weitgehend abgelehnt, da es keine entscheidungsrelevanten Kosten ermittelt und dadurch zur Planung und Kontrolle von Kosten nicht geeignet ist. Weder lässt es eine nähere Analyse der Kosteneinflussgrößen zu, noch ist eine Analyse der Ursachen für Abweichungen im Rahmen der Kostenkontrolle möglich. Es wird im Wesentlichen in zwei Formen angewendet:

Plausibilitätsprinzip

In diesem Fall wird als Beziehungszahl eine andere Kostenart herangezogen. Beispielsweise können durch die Verwendung der (i. d. R. leicht ermittelbaren) Materialeinzelkosten als Beziehungszahl die Materialgemeinkosten auf die Kostenträger umgerechnet werden. Hierbei liegt die Überlegung zugrunde, dass die Höhe der Materialgemeinkosten „irgendetwas“ mit der Höhe der Materialeinzelkosten zu tun hat. Je höher die Materialeinzelkosten einer Produkteinheit sind, umso mehr Materialgemeinkosten werden ihr dann zugerechnet.

Tragfähigkeitsprinzip

Hierbei werden die Kosten in Abhängigkeit von den Verkaufserlösen des jeweiligen Kostenträgers zugerechnet. Erlösstarke Produkte sollen auch einen höheren Anteil an den Kosten erhalten, da sie „vermutlich“ auch höhere Kosten verursachen.

Mehrdimensionale Kostenzurechnungsprinzipien

Entscheidungsprinzip

Kosten werden nur dann einem Produkt zugerechnet, wenn sie direkt durch die Entscheidung, das Produkt herzustellen, ausgelöst werden. Bezugsobjekt der Entscheidungsrechnung sind also unternehmerische Entscheidungen.

Identitätsprinzip

Das Identitätsprinzip ist eine Weiterentwicklung des Entscheidungsprinzips und bildet die Grundlage für die Anwendung der relativen Einzelkostenrechnung. Das Identitätsprinzip kennzeichnet eine unternehmerische Entscheidung durch drei Dimensionen:

  • Leistungsdimension („Was und wie viel soll hergestellt werden?“)
  • Organisationsdimension („Wer soll es herstellen?“)
  • Zeitdimension („Wann soll es hergestellt werden?“)

Demgemäß besitzen die Bezugsobjekte des Identitätsprinzips drei Dimensionen:

  • Betriebliche Leistung (Produkteinheit, Produktart, Produktgruppe, Produktprogramm)
  • Organisatorischer Bereich (Unternehmung, Werk, Gruppe, Abteilung)
  • Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr)

Durch Über- und Unterordnungsverhältnisse innerhalb der Kategorien entstehen Bezugsobjekthierarchien. Einzelkosten einer höheren Entscheidungsebene stellen daher zugleich Gemeinkosten einer untergeordneten Entscheidungsebene dar.

Literatur

  • Hans-Jörg Hoitsch, Volker Lingnau: Kosten- und Erlösrechnung. Eine controllingorientierte Einführung. 3., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Springer, Berlin u. a. 1999, ISBN 3-540-66296-0.
  • Paul Riebel: Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung. Grundfragen einer markt- und entscheidungsorientierten Unternehmensrechnung. 7., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Gabler, Wiesbaden 1994, ISBN 3-409-26095-1.
  • Marcell Schweitzer, Hans-Ulrich Küpper: Systeme der Kosten- und Erlösrechnung. 8. überarbeitete und erweiterte Auflage. Vahlen, München 2003, ISBN 3-8006-3009-5, (Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), S. 55–57.

Einzelnachweise