Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

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Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen
EASO

Logo der EASO
 
 
Englische Bezeichnung European Asylum Support Office
Französische Bezeichnung Bureau européen d'appui en matière d'asile
Maltesische Bezeichnung Uffiċċju Ewropew ta' Appoġġ fil-qasam tal-Asil
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Valletta, Malta
Vorsitz Nina Gregori (Exekutivdirektorin)
Gründung 19. Mai 2010
EASO

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, englisch European Asylum Support Office) war eine Gemeinschaftsagentur der Europäischen Union mit Sitz in Valletta auf Malta. Sie war zuständig für die Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU im Bereich Asyl. Das EASO wurde im Jahr 2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 errichtet.[1] Das EASO wurde am 19. Januar 2022 durch die Europäische Asylagentur (EUAA) ersetzt (mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010). Mit der Schaffung der EUAA, das an die Stelle des EASO getreten ist, sollte eine Weiterentwicklung des EASO von einem Unterstützungsbüro zu einer eigenständigen Agentur und eine Erweiterung der Aufgaben der EASO erfolgen[2].

Aufgaben

EASO hatte die Aufgabe, die praktische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken. Zu diesem Zweck wirkte es bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)[3] mit und unterstützt Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonders belastet ist. Es recherchierte und veröffentlichte für Asylbehörden relevante Informationen über häufige Herkunftsländer in COI-Berichten (Country of Origin Information).[4]

Das EASO hatte keine Befugnis, auf Entscheidungen nationaler Asylbehörden über einzelne Asylanträge Einfluss zu nehmen.

Struktur

Das EASO wurde von einem Verwaltungsrat überwacht, einem Planungs- und Überwachungsgremium. Er bestand aus den von Mitgliedsstaaten entsandten Vertretern (jeweils ein Vertreter pro Mitgliedsstaat), zweier Mitglieder der Europäischen Kommission und dem UNHCR als ständigem Mitglied ohne Stimmrecht.[5]

Der Verwaltungsrat ernannte den Exekutivdirektor, der wiederum von einem Exekutivausschuss beraten wurde, der aus sechs Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammengesetzt war.

Das EASO konnte Arbeitsgruppen mit Sachverständigen aus dem Bereich Asyl bilden. Des Weiteren bestand ein Beirat für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, dessen Arbeit der Exekutivdirektor koordinierte.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise