Europäischer Kartellverband
Der Europäische Kartellverband der christlichen Studentenverbände (EKV) ist als Verein eine Arbeitsgemeinschaft von derzeit 14 christlichen und katholischen Korporationsverbänden, sowie 19 in der Kurie der freien Vereinigungen im EKV zusammengefassten Einzelkorporationen aus insgesamt 14 europäischen Staaten. Innerhalb des EKV sind ca. 100.000 Akademiker, Schüler und Studenten organisiert.
Geschichte
1970 wurde die Gründung von den Vorsitzenden des (deutschen) Technischen Cartellverbands (TCV) und des (österreichischen) Mittelschüler Kartellverbands (MKV) initiiert. Am 15. November 1975 wurde der EKV formell gegründet. Dies geschah auf Schloss Kleßheim in Salzburg durch den TCV, den MKV, den Cartellverband der Katholischen Österreichischen Studentenverbindungen (ÖCV), den Cartellverband der Deutschen Katholischen Studentenverbindungen (CV), den Ring Katholischer Akademischer Burschenschaften (RKAB), den Südtiroler Mittelschülerverband (StMV) und den Ring Katholischer Deutscher Burschenschaften (RKDB). Erster Vorsitzender war Hans Walther Kaluza (MKV, ÖCV). Seit 1985 besitzt der EKV Konsultativstatus (in seiner Eigenschaft als NGO) beim Europarat.[1] Die Schwerpunkte der Arbeit des EKV liegen im Bereich der Interessenvertretung für die Bereiche Bildung, Schulung und Information. Dazu wurden bisher unter anderem bildungspolitische Konferenzen und sechs europäische Studententage abgehalten. 2003 wurde der Verband ein eingetragener Verein unter der offiziellen Bezeichnung EKV e. V., 2011 wurde der Vereinssitz von Aachen nach Wien verlegt.
Mitglieder
Mitglieder sind derzeit 14 Verbände, sowie die sogenannte Kurie der freien Vereinigungen im EKV, dadurch sind insgesamt rund 100.000 Akademiker, Studenten und Schüler in ca. 675 Verbindungen innerhalb des EKV organisiert. In der Kurie sind 19 Verbindungen vereint, die keinem Dachverband des EKV angehören. Im EKV sind konfessionsübergreifend katholische, protestantische und allgemein christliche Dachverbände und Verbindungen von Studenten und Schülern zusammengeschlossen. Sie stammen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, der Ukraine und Rumänien. In den Mitgliedsverbänden des EKV gibt es reine Damen- und reine Männerverbindungen, sowie gemischte Verbindungen. Es gibt sowohl farbentragende als auch nichtfarbentragende Verbindungen.
Dachverbände
Studenten
- Akademischer Bund katholisch-österreichischer Landsmannschaften (KÖL) (Österreich) – nur Katholiken, nur Männer, farbentragend
- Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) (Deutschland +) – nur Katholiken, nur Männer, farbentragend
- Cartellverband der Katholischen Österreichischen Studentenverbindungen (ÖCV) (Österreich +) – nur Katholiken, nur Männer, farbentragend
- Unitas – Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine (UV) (Deutschland +) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, nicht-farbentragend
- Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV) (Deutschland +) – alle christlichen Konfessionen, nur Männer, nicht-farbentragend
- Kartellverband katholischer nichtfarbentragender akademischer Vereinigungen Österreichs (ÖKV) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, nur Männer, nicht-farbentragend.
- Schweizerischer Studentenverein (StV bzw. SchwStV) (der Schweiz +) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
- Ring katholischer akademischer Burschenschaften (RKAB) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, farbentragend
- Ring Katholischer Deutscher Burschenschaften (RKDB) (Deutschland) – alle christlichen Konfessionen, nur Männer, farbentragend
- Technischer Cartell-Verband (TCV) (Deutschland) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
- Vereinigung christlicher Studentinnenverbindungen Österreichs (VCS) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, nur Damen, farbentragend
- Katholieke Vlaamse Studentenraad (KVSR) (Belgien) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
Der Keresztény Diákegyesülletek Kartellszövetsége (KEDEX), der ungarische Studentenverband, war bis zu seiner Sistierung ebenfalls Mitglied des EKV. Der flämische KVHV hat sich nach internen Streitigkeiten am 16. Februar 2015 aufgelöst[2] und ist somit nicht mehr existent. Ein Nachfolgeverband (KVSR) ist derzeit im Entstehen. Zahlreiche Proponenten dieses Nachfolgeverbandes waren Funktionäre im EKV. Der KVSR ist am 7. Oktober 2017 in Wilna dem EKV beigetreten.
Schüler
- Mittelschüler-Kartell-Verband (MKV) (Österreich) – nur Katholiken, nur männliche Schüler, farbentragend
- Verband farbentragender Mädchen (VfM) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, nur weibliche Schüler, farbentragend
- Schweizerischer Studentenverein (StV bzw. SchwStV) (Schweiz +) – alle christlichen Konfessionen, männliche und weibliche Schüler, farbentragend
Kurie der freien Vereinigungen
Studenten
- A.V. Austria-Sagitta Wien (A-S) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, nur Männer, farbentragend
- A.K.Z. Amos Marburg an der Drau (Slowenien) – nur Katholiken, Damen und Männer, keine Farben
- KStV Pragensis Prag (Pr) (Tschechien) – nur Katholiken, Damen und Männer, farbentragend
- S.K.A.S. Istropolitan Bratislava (Ist) (Slowakei) – nur Katholiken, nur Männer, farbentragend
- G.U.K.S. Obnowa (Ukraine) – nur Katholiken, Damen und Männer, nicht-farbentragend – mit:
- zwei Sektionen in Czernowitz, (Zweite Sektion ist am Priesterseminar, ergo nur für Männer)
- einer Sektion in Lemberg
- einer Sektion in Kiew
- einer Sektion in Iwano-Frankiwsk und
- einer Sektion in Ternopil (Ukraine)
- E.St.V. Robert Schuman Argentorata Straßburg (RSA) (Frankreich) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
- C.A.V. Wingolf zu Wien (WzWi) (Österreich +) – alle christlichen Konfessionen, nur Männer, farbentragend
- K.Ö.H.V. Universitas Wien (U) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
- K.A.V. Merkenstein Wien (Merk) (Österreich) – nur Katholiken, Damen und Männer, farbentragend
- Korporation Tautito Kaunas (TTT) (Litauen) – nur Katholiken, Damen und Männer, farbentragend
- K.Ö.St.V. Golania zu Arné (Gol) (Österreich/Syrien) – nur Katholiken, nur Männer, farbentragend
- A.V. Claudiana zu Innsbruck (Cld) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
- K.A.V. Norica Nova zu Wien (NcN) (Österreich) – nur Katholiken, nur Damen, farbentragend
Schüler
- E.M.V. Tauriscia zu Oberschützen (TAO) (Österreich) – nur Protestanten, nur Männer, farbentragend
- C.R.St.V. Audacia Napocensis zu Klausenburg (Cluj-Napoca) (ANK) (Rumänien) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
- Ch.Ö.Stb. Liechtenstein Wiener Neustadt (LIE) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, nur Männer, farbentragend
- C.Ö.M.L. Corps Maximilian II. Wien (MxW) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, nur Männer, farbentragend
- C.R.St.V. Aquila Varadinensis Großwardein (Oradea) (AVG) (Rumänien) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
- C.Ö.S.V. Tullina Tulln (TUT) (Österreich) – alle christlichen Konfessionen, Damen und Männer, farbentragend
Aufgaben
Die Satzung des EKV beinhaltet folgende Aufgaben für die Arbeitsgemeinschaft:
- die Vertretung in und gegenüber den europäischen Einrichtungen,
- das Schaffen, Fördern und Koordinieren von Initiativen insbesondere im Sektor der Bildungs- und Gesellschaftspolitik im europäischen Bereich,
- die Informationsvermittlung zwischen den europäischen Einrichtungen und den Mitgliedsverbänden,
- die Beobachtung geistiger und gesellschaftspolitischer Entwicklungen in Europa,
- die Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedsverbände,
- die aktive Mitarbeit an der Neugestaltung Europas.
Der EKV betreut einige caritative Projekte, unter anderem „Sprache Verbindet“ in der Ukraine. Bei diesem Projekt werden Kinder aus sozial schwachen Familien ganzjährig gefördert und unterstützt. Das Sommercamp, welches besonders wichtig für das Projekt ist, findet immer im August in Ternopil statt.[3]
Kritik
Überschreitung der dem EKV angedachten Kompetenzen
Organisatorisch wird lediglich eine koordinierende Funktion des EKV zwischen den Mitgliedsverbänden angestrebt, wohingegen direkter Kontakt von Mitgliedsverbindungen unterschiedlicher Mitgliedsverbänden nicht vorgesehen ist. Weiterhin ist die Aktivität inhaltlich beschränkt auf das Thema Bildung. Aktivitäten im Bereich der Religions- und Freundschaftspflege gehören nicht zum Aufgabenbereich des EKV.
Korporative Elemente sind ebenfalls nicht vorgesehen. Es gibt keine Regelung zum Duzen (dem sogenannten „kartellbrüderlichen Du“), Mitgliedern unterschiedlicher Verbindungen verschiedener Dachverbände ist nicht vorgeschrieben sich gegenseitig mit Kartellbruder oder -schwester anzureden; auch das Tragen von eigenen EKV-Funktionsbändern, das Chargieren von EKV-Funktionären und gegenseitige Anwesenheits-, Besuchs- oder Mitgliedsrechte einzelner Mitglieder der Dachverbände sind nicht vorgesehen oder geregelt, die Führung eines EKV-Wappens ebenso wenig. Auch wenn dies bereits seit einigen Jahren im EKV praktiziert wird, stößt es in den konservativeren Verbänden auf Ablehnung und Kritik, da es dem dort gepflegten Comment widerspricht.
Diskussion um die Aufnahme von Frauen in die Mitgliedsverbindungen
Auch sollte der Vorstand die in der Satzung vorgesehene Autonomie der Mitgliedsverbände nicht verletzen. Auf vermeintliche Verletzungen dieser Autonomie wird seitens der Mitgliedsverbände bisweilen mit überhöhter Sensibilität reagiert. So geschehen beispielsweise im Anschluss an einen persönlich gezeichneten Aufruf des EKV-Altvizepräsidenten und EKV-Europaratsdelegierten Bernhard Altermatt aus dem Schweizerischen Studentenverein (SchwStV) in der Verbandszeitschrift Academia des deutschen Cartellverbandes, Nr. 2006/01 (Seite 43). Ganz im Geiste des Schweizerischen Studentenvereins, der seinen Mitgliedsverbindungen die Aufnahme von Studentinnen seit 1968 freistellt, regte Bernhard Altermatt diesbezügliche Reformen in den österreichischen und deutschen EKV-Mitgliedsverbänden an. Denkanstoß seiner Äußerungen war der wiederholt geäußerte Wunsch, der EKV möge sich in Brüssel vermehrt um Fördergelder bemühen, dass aber angesichts des Grundsatzes des sogenannten Gender-Mainstreamings, der von europäischen Institutionen bei allen Projekteingaben ein zentrales Kriterium darstellt, der EKV bei der Vergabe benachteiligt ist. Innerhalb des EKV nehmen mehrere Verbände Studentinnen und Studenten auf, darunter der schweizerische (SchwStV, mit Ausnahme des sogenannten "Blocks") und die flämische Verbande KVHV[4] und KVSR. Im klaren Gegensatz dazu, können in den bei weitem mitgliederstärksten Verband des EKV, dem Cartellverband, "nur immatrikulierte männliche katholische Studenten aufgenommen werden." (Wortlaut des § 27 der Cartellordnung). Auch wenn andere Verbände die Aufnahme von Frauen in die Mitgliedsverbindungen zugelassen haben, sieht der Cartellverband keine Notwendigkeit an seinem althergebrachten Grundsatz zu rütteln.
Literatur
- Arbeitsgemeinschaft Europäischer Studententag, Verbindungsverzeichnis, Wien, 1998
- Urs Altermatt (Hrsg.): Den Riesenkampf mit dieser Zeit zu wagen... Schweizerischer Studentenverein 1841-1991. Maihof-Verlag, Luzern, 1993, ISBN 3952002720
- Bernhard Grün, Christoph Vogel: Die Fuxenstunde. Handbuch des Korporationsstudententums. Bad Buchau 2014, S. 241–242, ISBN 978-3-925171-92-5.
Siehe auch
Weblinks
- Website des Europäischen Kartellverbandes der christlichen Studentenverbände
- Website der Kurie der freien Vereinigungen im EKV
Einzelnachweise
- ↑ EKV: NGO im Europarat (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Quelle: Auflösungsbescheid Belgische Staatsblad 3/2015, Academia 1/2017, Acta Studentica 1/2017
- ↑ Internetseiten des Projektes „Sprache Verbindet“ (Memento des Originals vom 10. April 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Zum KVHV: siehe Anmerkung w.o.