Förderprogramm

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Förderprogramme sind durch die öffentliche Verwaltung aufgestellte verbindliche Regeln, die die Förderzwecke öffentlicher Fördermittel durchsetzen sollen. Sie schaffen Rahmenbedingungen, unter denen öffentliche Förderungen beantragt werden können, um auf ausgeschriebenen Gebieten geförderte Projekte durchführen zu können.

Allgemeines

Förderprogramme geben den interessierten Kreisen Auskunft über Förderzwecke, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen. Sie sind bei der Förderung einzuhalten und werden Bestandteil der Kreditbedingungen. Der Bund erfüllt nach Art. 104b GG eine ihm obliegende verfassungsrechtliche Förderaufgabe, indem er den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände gewährt, die

erforderlich sind. Der Bund kann im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.

Beispiele für nationale Förderprogramme

Beispiele für Förderprogramme der EU

Siehe auch

Weblinks