Projektträger

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Projektträger sind in Deutschland Einrichtungen (oder Abteilungen davon), die die Förderung von Projekten organisieren und verwalten. Ihre Auftraggeber sind hauptsächlich Ministerien auf Bundes- und Länderebene, aber auch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Stiftungen. Die Auftraggeber stellen neben den direkten Projektkosten den Projektträgern Mittel für deren Leistungen zur Verfügung. Diese Verwaltungskosten liegen regelmäßig unter fünf Prozent des geförderten Teils der Projektkosten.

Ministerien können einem beauftragten Projektträger den Status eines beliehenen Unternehmers verleihen. Der Projektträger kann dann im Rahmen seines Auftrags hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisierte 2019, dass die Ausgaben für Projektträger nicht in den Haushaltsplänen offengelegt werden und häufig nicht geprüft werde, ob die Förderprojekte nicht besser und wirtschaftlicher innerhalb der öffentlichen Verwaltung abgewickelt werden können.[1]

Größter Auftraggeber für die Projektträger ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF hat neben dem eigentlichen Projektmanagement weitere Aufgaben, die im Zusammenhang mit seinen Förderprogrammen stehen, an seine Projektträger ausgelagert (Outsourcing).

Einrichtungen, die Projektträgeraufgaben wahrnehmen, sind unter anderem:

Einzelnachweise