Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

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Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV, auch Verwaltungsfachhochschulen) sind in Deutschland interne Fachhochschulen des Bundes und eines großen Teils der Länder. Sie dienen der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, indem sie die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten vermitteln.

Praktische und theoretische Ausbildung

Die Ausbildung findet zum einen in fachtheoretischen Studien an den Fachhochschulen und zum anderen in fachpraktischen Abschnitten während Praktika bei verschiedenen Behörden statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Sie führen als Dienstbezeichnung entweder die Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. „Regierungsinspektoranwärter“) oder eine Bezeichnung des Fachbereiches mit dem Zusatz (z. B. „Finanzanwärter“)

Die Auswahl an Ausbildungsrichtungen umfasst den größten Teil der nicht-technischen Laufbahnen im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung. So gibt es unter anderem Fachbereiche in den Richtungen Finanzen (Steuern und Zoll), Polizei, allgemeine innere Verwaltung, Forstwirtschaft und Rechtspflege (Rechtspfleger, Justizvollzug, Justizverwaltung und Württembergisches Amtsnotariat).

Zugang zum Studium

Grundvoraussetzung ist ein Zeugnis, das den Hochschulzugang eröffnet, d. h. die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Die Studiengänge an nahezu allen Verwaltungsfachhochschulen stehen, bis auf einigen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, nur den Angehörigen von Behörden bzw. staatlichen Stellen offen. Daher ist die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf durch eine Ausbildungsbehörde einer dienstherrenfähigen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts eine weitere Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums. Die Ausbildungsstellen sind unterschiedlich, je nach Land und Verwaltungsrichtung. Das Studium gehört zur Ausbildung für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung (Laufbahnausbildung). Der Anwärter wird hierzu von seiner Behörde an eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung abgeordnet. Alternativ ist die Hochschule die Einstellungs- und Dienstbehörde und die Abordnung findet für die berufspraktischen Studienzeiten zu Ausbildungsbehörden statt (z. B. Studium der Allgemeinen Inneren Verwaltung an der HS Bund).

Aufteilung des Studiums

Das Studium ist meist in die zwei oder drei Abschnitte Grund- und Hauptstudium und an einigen Fachhochschulen zusätzlich Abschlussstudium gegliedert, die durch Praktikaabschnitte voneinander getrennt sind. Es dauert je nach Land drei bzw. vier Jahre und endet mit der Verleihung eines Diplomgrades (FH), z. B. in der Fachrichtung Allgemeine Innere VerwaltungDiplom-Verwaltungswirt (FH)“, der Fachrichtung Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ in der Fachrichtung Steuerverwaltung „Diplom-Finanzwirt (FH)“, in der Justiz „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ oder „Württembergischer Bezirksnotar“ (wobei Letzteres kein akademischer Grad, sondern eine staatliche Abschlussbezeichnung ist) sowie der Erlangung der beamtenrecht­lichen Laufbahnbefähigung für die jeweilige Fachrichtung des gehobenen Dienstes.

Studienreform

Im Zuge des Bologna-Prozesses werden die Studiengänge auf die Abschlüsse Bachelor und Master ausgerichtet. Der erste Studienabschluss wird dann zum „Bachelor of Arts (B.A.)“, „Bachelor of Laws (LL.B.)“ (Fachhochschule für Verwaltung Berlin), „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst/Police Service“ (Hochschule Villingen-Schwenningen) oder „Bachelor of Public Administration“ (B.P.A.) führen. An der Fachhochschule Nordhausen wurde ebenfalls seit 2003 ein Bachelorstudiengang für den gehobenen nichttechnischen Dienst (Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management, 7 Semester) zum Wintersemester eingeführt und zum Sommersemester 2007 um einen Masterstudiengang mit Zugang zum höheren Dienst (Public Management & Governance, 3 Semester) erweitert. In Baden-Württemberg begann der erste Bachelor-Studiengang zum Wintersemester 2007.

Hochschulen des Bundes

Hochschulen der Länder

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Die staatliche Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege wurde zum 30. September 2007 aufgelöst. Nachfolgeeinrichtungen sind:

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung ist eine Hochschule mit Standorten in Altenholz (Fachbereiche Steuerverwaltung, Allgemeine Verwaltung, Polizei) und in Reinfeld (Holstein) (Fachbereich Rentenversicherung).

Thüringen

Siehe auch

Weblinks