Freiwilliges ökologisches Jahr

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Das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) bzw. das Freiwillige Umweltjahr (FUJ) ist ein Freiwilligendienst in geeigneten Stellen und Einrichtungen, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind.[1] Es wird von Jugendlichen im Alter von 16 bis 26 Jahren[2] als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in Deutschland und in Österreich geleistet. Es dauert in der Regel 12 Monate, kann aber auch in einem Zeitraum zwischen sechs und achtzehn Monaten absolviert werden. In der Regel beginnt es am 1. August oder 1. September.[3]

Deutschland

Das freiwillige ökologische Jahr kann bei der Stiftung für Hochschulzulassung, ehemals ZVS, als Wartesemester angerechnet werden. Es wird von den Ländern und einzelnen Trägern finanziell unterstützt und durchgeführt. Die Teilnehmer organisieren sich darüber hinaus auch selbständig in Landes- und Bundesgremien.

Das freiwillige ökologische Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden, zum Beispiel in Frankreich als sogenanntes Deutsch-Französisches Ökologisches Jahr[4]. Allerdings sind die Platzzahlen sehr begrenzt und die Plätze heiß begehrt.

FÖJ-Träger sind meist gemeinnützige Jugendorganisationen wie solche von Kirchen oder Umweltschutzverbänden. Diese Träger übernehmen durch ihre staatliche Anerkennung die Auswahl der Einsatzstellen und Betreuung der Teilnehmer des freiwilligen ökologischen Jahres sowie die Verwaltung der staatlichen Fördergelder.

Es gibt zurzeit etwa 3.000 FÖJ-Einsatzstellen in Deutschland. Dazu kommen noch etwa 600 ÖBFD-Stellen (Ökologischer Bundesfreiwilligendienst).[5]

Einsatzstellen

Listen der Einsatzstellen (EST) gibt es bei den Trägern im jeweiligen Bundesland. Als EST kommen gemeinnützige Einrichtungen in Frage, die in ihrer Arbeit ökologische Aspekte beachten und ihre vielseitigen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Bereichen vom praktischen Naturschutz über Umweltbildung bis hin zur Umweltforschung haben. Jede Einsatzstelle wird von einem Träger betreut, bei dem auch der FÖJ-Teilnehmer seine Seminare besucht.

Mögliche Erfahrungs- und Arbeitsbereiche für FÖJler sind in vielfältigen Bereichen möglich. Beispielsweise in den folgenden:

  • Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau (Beispiel: Hof Marienhöhe)
  • Stellen bei Unternehmen
  • Umweltbildung
  • Verbandsarbeit
  • Umwelt-, Tier- und Naturschutzzentren,
  • Stellen bei öffentlichen Trägern/Einrichtungen
  • Lebensmittelverarbeitung
  • Wissenschaftlicher Umweltschutz

Seminare

Die Träger der einzelnen Einsatzstellen organisieren insgesamt 25 Seminartage. In den einzelnen Seminaren werden von den FÖJ-Teilnehmern oder den Trägern festgesetzte Themen wie Ökosysteme, Nachhaltigkeit oder Globalisierung behandelt. Die Ausgestaltung dieser Tage erfolgt meist durch Referenten oder Selbstorganisation. Auch können die Teilnehmer bei einigen Trägern zusätzliche Qualifizierungsbausteine wie beispielsweise die Bausteine Pädagogik oder Grüne Berufe erwerben.[3]

Sprechersystem

Das FÖJ ist der einzige Freiwilligendienst in Deutschland, der ein bundesweit etabliertes Sprechersystem entwickelt hat. Das System ist basisdemokratisch aufgebaut. In jedem Bundesland gibt es verschieden viele Träger, welche mit ihren FÖJ-Teilnehmern die Seminargruppen bilden. In diesen Seminargruppen werden i. d. R. zwei Gruppensprecher gewählt, welche auf Gruppensprechertreffen fahren und dort die Landessprecher (auch Bundesdelegierte genannt) wählen, welche das FÖJ im jeweiligen Bundesland repräsentieren. In etwa kommt ein Landessprecher auf fünfzig FÖJ-Teilnehmer. Anschließend nehmen alle Landessprecher der 16 Bundesländer Deutschlands an einer Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) teil, auf welcher fünf Bundessprecher gewählt werden, die das FÖJ in Deutschland und die Interessen aller FÖJ-Teilnehmer in der Öffentlichkeit, der Presse und der Politik vertreten.

Kosten

Die Kostenträger des Unterhalts für FÖJ-Teilnehmer sind zu einem Teil die Einsatzstellen bzw. deren Träger, zum anderen Teil die Bundesländer. Der Unterhalt von Teilnehmern des freiwilligen ökologischen Jahres, die manchmal noch Minderjährige sind, besteht im Prinzip aus einem monatlichen Taschengeld von ca. 180 € bis 370 € sowie Verpflegung und Unterkunft. Letztere werden gestellt, häufig aber auch ganz oder anteilig ausbezahlt. Zusätzlich können staatliche Zuwendungen, wie Kindergeld, Wohngeld und Hartz IV, bezogen werden. Die Höhe des Unterhalts ist vom jeweiligen Bundesland abhängig, wobei es gravierende Unterschiede innerhalb Deutschlands gibt. Der Bezug von Unterhalt für volljährige FÖJ-Teilnehmer durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte ist für die Zeit des FÖJ nicht vorgesehen, insbesondere, wenn das FÖJ nur der Überbrückung einer Wartezeit dient, er wird durch die oben genannten Kostenträger geleistet. Für minderjährige FÖJ-Teilnehmer kann ein Restbedarf an Unterhalt bestehen, der in der Regel durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte geleistet werden muss.[6][7]

Rechtliche Grundlagen

Die sozialrechtlichen Grundlagen für das freiwillige ökologische Jahr sind seit dem 1. Juni 2008 im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten geregelt. Bis dahin galt das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres.

Geschichte

1998 wurde das FÖJ als Modellprojekt in verschiedenen Bundesländern eingeführt. 2002 wurde das FÖJ-Bundesgesetz verabschiedet und somit das FÖJ offiziell begründet.

Von 2002 bis zur Aussetzung des Zivildienstes im Jahr 2011 war es auch für anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) möglich, das freiwillige ökologische Jahr zu leisten. Im § 14c Zivildienstgesetz war u. a. geregelt, dass jeder anerkannte Verweigerer, der sich zwölf Monate lang als FÖJler engagiert und dies dem Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) nachweisen konnte (durch die FÖJ-Trägerorganisation), nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wurde. Das BAZ beteiligte sich nur im Falle zusätzlich eingerichteter „14 c-Plätze“ an deren Kosten. KDV mussten also schon bei der Bewerbung angeben, dass sie das FÖJ als Ersatz für den Zivildienst leisten wollen. Das „Zivi-FÖJ“ wurde nicht von allen FÖJ-Trägern angeboten. Grundsätzlich leisteten Kriegsdienstverweigerer das freiwillige ökologische Jahr zu FÖJ-Bedingungen, d. h. die Rahmenbedingungen und Besonderheiten des Zivildienstes galten hier nicht.

Österreich

Das Freiwillige Umweltjahr (FUJ) bietet in Österreich Jugendlichen ab 17 Jahren die Möglichkeit, sich im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich zu engagieren. Hintergrund dafür ist die gesetzliche Regelung in den §§ 22–24 im Freiwilligengesetz.[8] Seit 2013 kann die Absolvierung des FUJ als Ersatz zum regulären Zivildienst angerechnet werden.[9]

Es richtet sich an junge Erwachsene, die sich in einer beruflichen Orientierungsphase befinden und sich für Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsthemen interessieren.

Träger

Träger für das Freiwillige Umweltjahr werden vom Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft per Bescheid anerkannt.

Rahmenbedingungen

Rechtliche Grundlage für das Freiwillige Umweltjahr ist das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG). Dieses Gesetz regelt, dass Teilnehmer während ihres FUJ Familienbeihilfe beziehen können.

Literatur

  • Dobslaw, Fischer, Jax: Freiwilligendienste in Deutschland. interconnections

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 4 Abs. 1 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
  2. § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
  3. a b Über das FÖJ – Freiwilliges Ökologisches Jahr. In: foej.net. Abgerufen am 13. August 2018.
  4. Ralf Thierfelder, green bits media: FÖJ Rheinland-Pfalz - Das deutsch-französische Ökologische Jahr. Abgerufen am 9. Mai 2018.
  5. Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e.V. - FÖF e.V. Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e. V., abgerufen am 27. September 2018.
  6. Hartz 4 - ALG 2. Vereins Für soziales Leben e. V., abgerufen am 27. September 2018.
  7. Anrechnung Taschengeld auf Unterhalt im BFD / FSJ? Vereins Für soziales Leben e. V., abgerufen am 27. September 2018.
  8. Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012
  9. http://www.jugendumwelt.at/de/programme/freiwilliges-umweltjahr/zivildienstersatz