Futur
Als Futur (lateinisch tempus futurum ‚die zukünftige Zeit‘) bezeichnet man in der Grammatik die Tempusform eines Verbs, die (vor allem) zur Kennzeichnung von Zukünftigem verwendet wird.
Deutsch
Traditionell werden im Deutschen Konstruktionen mit dem Hilfsverb werden als Konjugationsformen des Verbs für das Futur eingestuft, und zwar mit den Varianten Futur I und Futur II.
- „Marion wird morgen gegen 16:30 Uhr eintreffen.“ (Futur I, futurum simplex, einfache Zukunft)
- „Egon wird morgen vor dem Abendessen eingetroffen sein.“ (Futur II, futurum exactum, vorzeitige Zukunft, Vorzukunft)
Die Form des „Futurs I“ hat die einfache Bedeutung, einen Sachverhalt in der Zukunft zu lokalisieren, während das „Futur II“ die Vorzeitigkeit eines Ereignisses relativ zu einem zukünftigen Zeitpunkt beschreibt, also ein Verhältnis zwischen zwei Zeitpunkten, die beide in der Zukunft liegen. Andere Sprachen kennen beispielsweise das future perfect (englisch) speziell für zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft abgeschlossene Handlungen.
Es ist jedoch nicht unumstritten, ob das deutsche Hilfsverb werden eine rein zeitliche Bedeutung hat; es ist auch vorgeschlagen worden, es in erster Linie als Modalverb zu betrachten, das sich eher indirekt auch auf die Zukunft bezieht.[1]
Handlungen, die in der Vergangenheit einen Zukunftsaspekt hatten (Zukunft in der Vergangenheit), werden hingegen mit einer würde- oder sollte-Konstruktion ausgedrückt („Egon war gestern beim Abendessen noch nicht anwesend, er sollte erst nachher eintreffen“).
Futur I
Futur I als Zukunftstempus
Vorschau zum Sprechzeitpunkt
Das Futur I ist im Deutschen seiner Hauptform nach eine Tempusform, die einen Zukunftsbezug ausdrückt.[2]
- Beispiel: „Morgen wird Marion gegen 16:30 Uhr eintreffen.“
Dies bedeutet nicht, dass das Zukünftige hauptsächlich durch das Futur I ausgedrückt wird. Die Forschung hat gezeigt, dass diese Beschreibung vor allem am Tempusgebrauch des lateinischen Verbs mit seiner streng durchgehaltenen Zeitenfolge, der consecutio temporum orientiert war. Wie eine 1982 an einem repräsentativen Korpus von mündlichen Aussagen (Telefongespräche) durchgeführte Untersuchung ergeben hat, wurde dort „Zukünftiges“ bloß in 4,6 % der Fälle mit dem Futur I ausgedrückt, während für das Präsens 76,0 % errechnet wurden.[3] Überdies ist in Aussagen, die bereits einen klaren Zukunftsbezug aufweisen, eine zusätzliche Kennzeichnung der Zukunft im Verb aus sprachökonomischen Gründen unnötig. Die eigentliche Zukunftsform der deutschen Sprache (im Gegensatz zum Englischen oder zum Französischen) ist also das Präsens:
- Beispiel: „Marion trifft morgen gegen 16:30 Uhr ein.“
Insbesondere wenn das zukünftige Geschehen planmäßig sicher eintreffen wird, ist das Futur I unüblich.[4]
- Beispiel: „Der Zug geht morgen um 10 Uhr.“
Wenn das Grundtempus einer Erzählung das Präteritum ist, können zukünftige Handlungen entweder durch das Präteritum oder durch das „Futur des Präteritums“ (würde + Infinitiv) ausgedrückt werden:[5]
- Beispiel: „Nun galt es, beim Anbruch des nächsten Tages, die Frage: wer nur, in aller Welt, morgen um 11 Uhr sich zeigen würde; denn morgen war der gefürchtete Dritte.“ (Heinrich v. Kleist: Die Marquise von O …)
Für weitere Einzelheiten zu solchen Konstruktionen siehe den Artikel Prospektiv (Grammatik)
Vorschau in der Vergangenheit
In Texten mit historischem Präsens als Grundtempus dient das Futur – spiegelbildlich zum rückschauenden Präsensperfekt – der Vorschau von einem vergangenen Zeitpunkt aus.[2]
- Beispiel: „Kolumbus entdeckt 1492 Amerika. Er wird lange Zeit glauben, dass er einen neuen Seeweg nach Indien entdeckt habe.“
Im Präteritum hingegen stünde hier die würde-Konstruktion: „Kolumbus entdeckte 1492 Amerika. Er würde lange Zeit glauben, dass er einen neuen Seeweg nach Indien entdeckt hätte.“
Modales Futur
Vermutung
Das Futur I kann sich auch auf einen Sachverhalt beziehen, der zum Sprechzeitpunkt noch oder schon aktuell ist. Er drückt dann meist eine Vermutung (modale Komponente) aus.[6]
Beispiele:
- „Der Wähler wird sich fragen, wen er noch wählen kann.“ (= „Ich vermute, dass der Wähler sich fragt, ….“)
- „Das wird schon seine Richtigkeit haben.“ (= „Das ist vermutlich richtig.“)
Im Gegensatz zum temporalen Futur I kann das modale Futur nicht durch Präsensformen ersetzt werden.[7]
Aufforderung
Die Form des „Futurs I“ (in der zweiten Person) wird auch als Aufforderung verwendet:
- „Du wirst dein Mittagessen aufessen.“
oder als auffordernde Frage, die aber mit der Vorschau verschmilzt:
- „Wirst du doch dein Mittagessen aufessen?“
- „Du wirst doch dein Mittagessen aufessen!“
Futur II
Das Futur II (auch „Futurum exaktum“[8], „Futurperfekt“ [9] oder ,umgangssprachlich‘ „Vollendete Zukunft“ genannt) drückt die Vorzeitigkeit einer Handlung in der Zukunft aus. Will man ausdrücken, dass von zwei Handlungen A und B, die beide in der Zukunft liegen, Handlung A vor Handlung B beginnt, dann wird dazu in der Schriftsprache B im Futur I und A im Futur II ausgedrückt. Relativ zu B liegt A also in der Vergangenheit, weswegen das Futur II bisweilen auch Perfektfutur, Futur im Perfektstamm oder anteriores Futur genannt wird. Die Dauer oder Abgeschlossenheit der Handlungen spielt dabei keine Rolle. Es kann sich also auch um Ereignisse handeln oder die früher einsetzende Handlung kann die später einsetzende überdauern.
Beispiele:
- „Wenn dann irgendwann einmal diese oder jene Ursache passiert sein wird (Fut. II), wird danach deren Folge einsetzen (Fut. I).“
- „Wenn ich meinen Führerschein gemacht haben werde (Fut. II), werde ich als erstes einmal allein nach Paris fahren (Fut. I).“
Umgangssprachlich werden vorzeitige Handlungen in der Zukunft, da sie ja relativ zur Haupthandlung in der Zukunft in der Vergangenheit liegen, auch durch das Perfekt ausgedrückt:
- „Nächstes Jahr um diese Zeit habe ich meinen Führerschein gemacht.“
statt
- „Nächstes Jahr um diese Zeit werde ich meinen Führerschein gemacht haben.“
Diese Konstruktionen zeigen Übergänge in Richtung des Ausdrucks einer Vermutung, sie sind mindestens formgleich mit werden als einem Modalverb. Auf die Frage „Warum hat er den Unfall nicht bemerkt?“ kann man eine Mutmaßung ausdrücken als: „Er wird geschlafen haben.“ Durch Einfügung des Adverbs wohl kann der Vermutungscharakter noch verdeutlicht werden: „Er wird wohl geschlafen haben.“ Entsprechend kommt das Futur II auch in rhetorischen Fragen zur Anwendung: „Was wird er sich dabei schon gedacht haben?“ In diesen Beispielen besteht kein Bezug auf eine zukünftige Zeit.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. z. B.: Cathrine Fabricius-Hansen: Tempus fugit. Über die Interpretation temporaler Strukturen im Deutschen. Schwann, Düsseldorf 1986, S. 141 ff.
- ↑ a b Duden, Die Grammatik. 7. Aufl. 2005, ISBN 3-411-04047-5, Rn. 729–731.
- ↑ Ruth Brons-Albert: Die Bezeichnung von Zukünftigem in der gesprochenen deutschen Standardsprache. Tübingen 1982.
- ↑ Duden, Die Grammatik. 7. Aufl. 2005, ISBN 3-411-04047-5, Rn. 735 und 1840.
- ↑ Duden, Die Grammatik. 7. Aufl. 2005, ISBN 3-411-04047-5, Rn. 1836–1839.
- ↑ Kessel/Reimann: Basiswissen Deutsche Gegenwartssprache. Fink, Tübingen 2005, ISBN 3-8252-2704-9, S. 82.
- ↑ Duden, Die Grammatik. 7. Aufl. 2005, ISBN 3-411-04047-5, Rn. 736.
- ↑ Duden: Futurum exaktum
- ↑ Ludger Hoffmann: Deutsche Grammatik. Grundlagen für Lehrerausbildung, Schule, Deutsch als Zweitsprache und Deutsch als Fremdsprache. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2016, S. 251.