Gallus Jacob

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Laut einer angebrachten Tafel ist das Lieblerhaus das Geburtshaus des Jacobus Gallus von Hohlach, nach späteren Forschungsergebnissen[1] ist diese Angabe unrichtig.
Am Seilerhaus gibt es die Bauinschrift 1619 WI, was auf Wolff Jacob (Großvater von Gallus Jacob) zurückgeführt wird.[1]
Die Würzburger Residenz

Johannes Gallus Jacob, später Gallus Jacob von Hohlach[2] bzw. Gallus Jakob von Hollach, (* 1670[3] in Tauberbischofsheim; † vermutlich 1736 oder 1737[4] an unbekanntem Ort[5]) war ein fürstbischöflicher Hofkammerdirektor.

Wohnsitz in Würzburg. Hof Friedberg

Jacob, Sohn eines Seilers, studierte 1689 in Würzburg Logik und stieg vom Kammerdiener (1698) und Kammerrat (1699) des Würzburger Fürstbischofs unter Johann Philipp von Greiffenclau zu Vollraths bis zum Hofkammerdirektor (1707) dieses Hochstifts auf. (Ein Hofkammerdirektor ist für die Finanzverwaltung zuständig und sein Amt entspricht nach heutigen Maßstäben einem Finanzminister.) Im Jahr 1700 heiratete er Maria Josepha aus der Würzburger Beamtenfamilie Ganzhorn. Gallus Jacob war 1710 bis 1720 rege als Bauherr in Würzburg und Umgebung tätig. Vom Wiener Kaiserhof wurde er 1712 zum kaiserlichen Hofkammerrat ernannt und als Dank für die Vermittlung würzburgischer Truppen zur Reichsarmee von Kaiser Karl VI. Um 1714 wurde sein Würzburger Wohnsitz, der Hof Friedberg in der Bronnbachergasse 43, gebaut.[6] 1717 als „de Jacob von Hollach“ (nach seinem Rittergut bei Aub) in den erblichen Adelsstand erhoben, verbunden mit der Aufnahme in die fränkische Ritterschaft (Ritterkanton Odenwald). In Ausübung seiner Ämter bereicherte Jacob sich ungeniert und kam so zu enormem Reichtum. Dies wurde ihm zum Verhängnis als der Dompropst Johann Philipp Franz von Schönborn, dem er zuvor Schuldenwirtschaft und Verschwendungssucht vorgeworfen hatte, 1719 zum Fürstbischof gewählt wurde. Schönborn rächte sich, setzte ihn ab und, um einem Prozess[7] gegen seine Person zu entgehen, musste Gallus Jacob die unvorstellbare Summe von 640.000 Gulden[8] (das entspräche heute ungefähr 20.000.000 Euro) an den Würzburger Bischof zahlen. Innerhalb eines halben Jahres soll Jacob die volle Summe in bar und in Form abgetretenen Besitzes aufgebracht haben.[9] Mit diesem Geld wurde der Bau der Würzburger Residenz, die am Ende 1.500.000 Gulden kosten sollte, begonnen. Jacob, der den Prozess gegen sich als widerrechtlich ansah, strebte beim Wiener Kaiserhof erfolglos eine Klage gegen den Fürstbischof an.

Die Spur von Gallus Jacob verliert sich danach – sein genaues Todesjahr ist unbekannt.

Die Schönborn-Residenz zählt heute zum Weltkulturerbe.

Literatur

  • Hans-Peter Baum: Schlaglicht: Gallus Jacob und die Finanzierung des Residenzbaues. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. Band 2: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1848. Theiss, Stuttgart 2004, ISBN 3-8062-1477-8 (mit den Quellenangaben: Überwiegend nach Scherf, 1930, S.37–44; zum Umfang des hochstiftischen Jahreshaushalts um die Mitte des 18. Jhs. Heiler, 1985, S. 167–172.)
  • Wilhelm Ogiermann: Tauberbischofsheim im Mittelalter. Urkundenforschung zu Kultur und Geschichte im Zeitraum von 800–1600. In: Hugo Stang, Anton Ullrich, Wilhelm Ogiermann, Josef Kiefer, August Haun: Tauberbischofsheim. Eigenverlag der Stadtverwaltung, Tauberbischofsheim 1955, S. 375–379. (IX. Bedeutende Tauberbischofsheimer, 6. Kapitel: Johannes Gallus de Jacob, fürstbischöflicher Hofkammerdirektor (Anfang 18. Jahrhundert). Der Autor verwendet in seiner Ausführung Zitate von Originalquellen und Quellenangaben, von Gallus gestiftete Leuchter in Tauberbischofsheimer Stadtkirche bilden den Rahmen seiner Ausarbeitung.)
  • Franz Gehrig, Hermann Müller: Tauberbischofsheim. Verein Tauberfränkische Heimatfreunde e. V., Tauberbischofsheim 1997, S. 131 u. 427 f. (Verweis auf W. Ogiermann; mit neuen Forschungsergebnissen ergänzt).
  • Max Hermann von Freeden (Hrsg.): Aus den Schätzen des Mainfränkischen Museums Würzburg. 3. Auflage. Stürtz Verlag, Würzburg 1976, ISBN 3800300656 (1. Auflage von 1972).
  • Andreas Scherf: Johann Philipp Franz von Schönborn, Bischof von Würzburg (1719–1724), der Erbauer der Residenz. Schriftenreihe zur bayer. Landesgeschichte 4, München 1930, Neudruck Aalen 1973.
  • Thomas Heiler: Die Finanzen des Hochstifts Würzburg im 18. Jahrhundert. In: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 47 (1985), S. 159–189.

Weblinks

  • Hans-Peter Baum: Wie der Bau der Residenz finanziert wurde. auf würzburg.de. (Der Text ist bis auf die Überschrift und die fehlende Quellenangabe identisch mit Baum (2004); Textvergleich am 8. September 2012.)

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. a b nach Gehrig/Müller (1997) S. 427.
  2. Vgl. Burg Hohlach, ein Rittersgut in der Gemeinde Simmershofen; siehe dazu www.simmershofen.de: Hohlach.
  3. Laut Gehrig/Müller (1997) S. 427 wurde Jacob 1670 geboren und am 14. Januar 1670 getauft. Nach anderen Literaturquellen (z. B. Baum (2004)) wurde er 1665 geboren.
  4. Das genaue Todesjahr ist unbekannt und manche nehmen auch einem früheren Todeszeitpunkt an. Gehrig/Müller (1997) geben 1736 oder 1737 als Todesjahr an. In einem Zeugnis vom 4. April 1737 bezeichnet sich Jacobs Gattin als Witwe (Ogiermann (1955) S. 378/379).
  5. Nach Baum (2004) starb er in Würzburg; Baum nennt aber keine Quelle für den Ort und kein Sterbedatum. Nach anderen Autoren ist der Sterbeort unbekannt.
  6. Stefan Kummer: Architektur und bildende Kunst von den Anfängen der Renaissance bis zum Ausgang des Barock. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände; Band 2: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1814. Theiss, Stuttgart 2004, ISBN 3-8062-1477-8, S. 576–678 und 942–952, hier: S. 634 f.
  7. Anmerkung: Die Unterlagen zu Untersuchung und Prozess waren im Staatsarchiv gelagert und gingen im Februar 1945 beim Bombenangriff auf Würzburg verloren. Es existieren keine genaueren Angaben mehr über die Inhalte der Akten.
  8. 640.000 Gulden nach Baum (2004); 600.000 Gulden nach Ogiermann (1955) und Gehrig/Müller (1997).
  9. Nach Baum (2004). Gehrig/Müller (1997) bezweifeln, dass Jacob die Summe bis zu seinem Tod hat vollständig aufbringen können.