DNA-Analyse

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Strukturmodell eines Ausschnitts aus der DNA-Doppelhelix mit 20 Basenpaarungen

Als DNA-Analyse, DNA-Test, DNS-Analyse, DNS-Test, Genanalyse oder Gentest, werden biochemische und molekularbiologische Verfahren bezeichnet, welche die Desoxyribonukleinsäure (deutsche Abkürzung DNS, englisch DNA = deoxyribonucleic acid) untersuchen, um Rückschlüsse auf verschiedene genetische Aspekte des Individuums ziehen zu können.

Zwecke

DNA-Analysen werden zu vielen Zwecken durchgeführt, vor allem zu folgenden:

  • zu kriminalistischen Zwecken in der Forensik: Durch molekulargenetische Untersuchung des biologischen Materials stellt man sein individuelles Identifizierungsmuster fest, um es durch vergleichende Untersuchung beweiskräftig einem bestimmten Lebewesen zuordnen zu können; also um Verursacher von Spuren etwa am Tatort, an Tatwerkzeugen oder an der Beute zu überführen oder das Tatobjekt selbst (wie das Verletzungsopfer über aufgefundene Körperteile oder seine Abstammung oder einen Holzdiebstahl über Vergleiche mit anderen Sägestücken) zu ermitteln -oder umgekehrt zum Ausschluss von Verdächtigen. In diesem Zusammenhang spricht man oft vom „genetischen Fingerabdruck“.
  • zur Klärung von Verwandtschaft z. B. durch Abstammungsgutachten.
  • zur medizinischen Diagnostik (beispielsweise bei menschlicher DNA und durch Bluttests), z. B. zur Aufklärung
    • genetischer Grundlagen einer bestehenden Krankheit (medizinische Forschung),
    • einer Prädisposition für Krankheiten. Der Berufsverband deutscher Humangenetiker e. V. (BVDH) führt eine Liste genetisch bedingter Erkrankungen, die im deutschsprachigen Raum in entsprechenden Einrichtungen gegenwärtig mittels DNA-Analyse untersucht werden können.[1] Im Mai des Jahres 2010 betrug die Zahl diagnostizierbarer Krankheiten 917, im Vergleich dazu sind weltweit etwas mehr als 3.000 monogenetische Erbkrankheiten molekular charakterisiert, wären somit theoretisch ebenfalls mittels DNA-Analyse untersuchbar.
  • bei Lebensmittelkontrollen zur
    • Erkennung genetisch veränderter Sorten, welche mit einem Importverbot belegt sind.[2]
    • Absicherung der Qualität von Lebensmitteln und ihrer richtigen Kennzeichnung (Beispiel: Trüffel).
  • in der Genetik zur Feststellung
  • für Privatpersonen durch private Unternehmen,[3] wobei populär sind Untersuchungen des Erbgutes auf:
    • die Genealogie
    • genetisch bedingte Krankheiten und weitere Veranlagungen.

Methoden

DNA-Molekül 1 unterscheidet sich von DNA-Molekül 2 in einem einzigen Basenpaar.

Methoden zur Untersuchung von Krankheiten

Methoden zur Bestimmung der Identität

Bestimmung von Proben hohen Alters

Problematik, Kritik

Entwicklung der Kosten der Genom-Sequenzierung seit 2001

Die Aussagekraft von Gentests und die Möglichkeit ihrer sinnvollen Anwendung im Gesundheitswesen werden von zahlreichen Wissenschaftlern bestritten. Kritisiert wird neben einer unsauberen, auf Erfolgsmeldungen getrimmten, statistischen Auswertung der Ergebnisse der generelle Zusammenhang zwischen „Krankheitsgenen“ und den konkreten Symptomen sowie den diagnostizierten Krankheiten. So würden die von Forschern und Firmen postulierten Abhängigkeiten in der Realität sehr viel geringer ausfallen bzw. viele Krankheiten deutlich stärker durch äußere Einflüsse und Lebensstil beeinflusst als durch die Gene.[4] Ähnliche Kritik gibt es bei Anbietern, welche sich auf DNA-Tests für genetische Genealogie spezialisiert haben. Häufig wird auch bemängelt, dass Gentestanbieter für private Kunden nicht genügend auf Risiken beim Einsenden von DNA-Proben, der Lagerung, Analyse und Abspeicherung derselben sowie durch das Veröffentlichen von Informationen hinweisen. Kommerzielle Anbieter sind nicht verpflichtet, die ethischen Grundsätze bei wissenschaftlichen DNA-Studien einzuhalten, und tun dies zumeist auch nicht. Folgende Risiken sind angeführt:[5][6][7]

  • Durch DNA-Analysen ist es möglich, Erbfehler bzw. Veranlagungen und die Wahrscheinlichkeit daraus entstehender Krankheiten festzustellen.
  • Je nach analysierter DNA können diese Rückschlüsse auch auf Verwandte ausgeweitet werden.
  • Ein Versicherer kann die Informationen zu Veranlagungen für die Bestimmung einer Beitragsquote benutzen, bzw. die zu versichernde Person muss persönlich bekannte Analyse-Ergebnisse bekannt geben.[8]
  • Verfügbare Informationen zu DNA-Markern einer Testperson können bei DNA-Spuren an Tatorten dazu verwendet werden, die Testperson bzw. dessen Verwandte als Täter zu verdächtigen[9][10][11] (auch wenn dies rechtlich nicht überall erlaubt ist).[12] Die Bestimmbarkeit immer kleinerer DNA-Spuren führt auch zu Fehlern (siehe Heilbronner Phantom).[13]

Der Datenschutz der „genetischen Privatsphäre“ ist (Stand 2014) zu einem Thema geworden:[14]

  • Einmal veröffentlichte Daten im Internet sind praktisch kaum mehr zu löschen (da nicht feststellbar ist, wer alles bereits eine Kopie erstellt hat).
  • Die persönlichen DNA-Informationen, die bei der Testfirma liegen, können gestohlen, veröffentlicht oder verkauft werden.

Nach einem Mord im Oktober 2016 in Freiburg setzte der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) sich dafür ein, die Strafprozessordnung so zu ändern, dass auf der Grundlage von DNA-Proben auch Augenfarbe, Hautfarbe und Haarfarbe eines unbekannten Spurenlegers bestimmt werden können. Auch die Spurenkommission, das wissenschaftliche Gremium der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute in Deutschland, sprach sich für eine Ausweitung der DNA-Analyse aus.[15] Nach längeren Diskussionen wurde § 81e Absatz 2 der Strafprozessordnung in geänderter Fassung (Zulässigkeit von Untersuchungen zur Feststellung von Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie Alter von unbekannten Personen) am 15. November 2019 vom Bundestag verabschiedet.[16] In Bayern wurde bereits im Mai 2018 mit einer umstrittenen[17] Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes eine solche Befugnis geschaffen[18].

Siehe auch

Weiterführende Literatur

  • Peter M. Schneider, Barbara Prainsack, Manfred Kayser: Erweiterte forensische DNA-Analyse zu Vorhersage von Aussehen und biogeografischer Herkunft. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 116, Heft 51–52, 23. Dezember 2019, S. 873–880.

Rundfunkberichte

Weblinks

Commons: DNA-Test – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Humangenetisches Qualitätsnetzwerk (HGQN) – Eine Datenbank des BVDH. Berufsverband deutscher Humangenetiker e. V., abgerufen am 29. April 2010.
  2. Beispiel „Genreis“ (August 2006 durch EU-Kommission): Importverbot für US-Gentech-Reis – Eilverfahren stoppt Import von US-Gentech-Reis. (Nicht mehr online verfügbar.) Greenpeace – Marktcheck, 25. August 2006, archiviert vom Original am 13. Juli 2013; abgerufen am 8. März 2012.
  3. DNS-Analyse online: Surfen im Erbgut. In: Süddeutsche Zeitung. 22. Januar 2008.
  4. Heike Le Ker: „Wie bei einer Wahrsagerin“. In: Spiegel Online – Medizin. 12. Dezember 2011, abgerufen am 7. März 2012 (Medizinethiker Urban Wiesing im Interview).
  5. Application for a free genotyping. openSNP.org – crowdsourcing genome wide association studies, 20. Februar 2012, abgerufen am 5. März 2012 (englisch).
  6. Siehe auch: Videos and Slides on the recent talks. openSNP.org (2. Video in Deutsch).
  7. Anette Dowideit: Experten warnen vor neuen Internet-Gentests. In: Welt Online – Medizin. 4. Juni 2008, abgerufen am 5. März 2012.
  8. „Gentests für die Versicherungswirtschaft“ – Statement der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit Gudrun Schaich-Walch zum Thema „Gentests für die Versicherungswirtschaft“. (PDF; 19 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) 3. Mai 2002, archiviert vom Original am 5. März 2016; abgerufen am 7. März 2012.
  9. Alexander Dix: DNA-Analyse im Strafverfahren. (Nicht mehr online verfügbar.) Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, 5. März 2005, archiviert vom Original am 4. August 2012; abgerufen am 7. März 2012.
  10. Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens. Bundesgerichtshof, abgerufen am 12. Februar 2017.
  11. DNA links 1991 killing to Colonial-era family. In: CNN. 1. Oktober 2012, abgerufen am 30. Mai 2012 (Y-DNA eines Sexualstraftäters wird mithilfe öffentlicher genealogischer DNA-Datenbanken gesucht).
  12. Marc Herb: Ethische Aspekte der DNA-Analyse in der Strafverfolgung. (PDF; 0,2 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) Fachhochschule Stuttgart – Hochschule der Medien, Januar 2004, archiviert vom Original am 19. Juni 2006; abgerufen am 7. März 2012.
  13. Lea Wolz: Die DNA-Analyse ist sicher. In: Stern.de – Gesundheit. 26. März 2009, abgerufen am 7. März 2012.
  14. Michael Stang: Gehackte Gene. In: DeutschlandfunkWissenschaft im Brennpunkt. 3. Oktober 2014.
  15. DNA-Analysen sollen ausgeweitet werden. In: FAZ.net. 14. Dezember 2016.
  16. Pressemitteilung: Bundestag beschließt Modernisierung des Strafverfahrens abgerufen am 25. Dezember 2019
  17. Zeit-online: Bayern kündigt Änderungen am umstrittenen Polizeigesetz an, abgerufen am 24. August 2020
  18. Netzpolitik.org: Fahndung nach dem genetischen Phantom: Bayern will umstrittene DNA-Analyse erlauben abgerufen am 24. August 2020