Geprüfter Bilanzbuchhalter

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Geprüfter Bilanzbuchhalter ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss, der nach einer erfolgreich absolvierten kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK), einer Handwerkskammer (HWK) oder einer Handelskammer (HK) (nur in Hamburg), bzw. einer anderen zuständigen Stelle. Nach der IHK-Weiterbildungsstruktur handelt es sich um einen Abschluss auf Meisterebene, der dem eines Fachkaufmanns entspricht.[1] Die englische Bezeichnung des Titels ist Bachelor Professional of Accounting (CCI).[2] Seit Januar 2021 mit der Einführung des Bachelor Professional bekommen neue Absolventen ein Zeugnis mit dem Titel Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung ausgestellt.

Bildungsniveau

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet den Geprüften Bilanzbuchhalter dem Niveau 6 zu und bewertet den Abschluss hinsichtlich seines Anspruchsniveaus damit als gleichwertig zum Bachelor.[3]

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Bilanzbuchhalter sind qualifiziert, insbesondere folgende branchenübergreifende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens
  • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht sowie von Abschlüssen nach internationalen Standards
  • Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen,
  • Planung und Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge sowie unternehmensrelevante Aufgaben unter Beachtung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge
  • Betreuung und Verwaltung der Personalverwaltung eines Betriebes

Rechtsgrundlagen

Der Geprüfte Bilanzbuchhalter kann aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 18. Oktober 2007[4] in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor einer zuständigen Stelle (IHK / HWK o.a.) nachgewiesen werden. 1990 wurden die bisherigen kammerrechtlichen Regeln von einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung des Bildungsministeriums abgelöst. 2007 wurde diese durch die aktuell gültige Verordnung ersetzt, in der unter anderem internationale Bilanzierungsstandards zusätzliche Berücksichtigung fanden. Derzeit wird die Weiterbildung zum Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter erneut novelliert. Vor allem Inhalte bezüglich der internationalen Rechnungslegung werden überarbeitet. Steuerrechtliche Änderungen, beispielsweise die E-Bilanz, werden ergänzt.[5]

Mit bestandener Prüfung dürfen Bilanzbuchhalter gemäß § 8 Abs. 4 StBerG damit werben und Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten, wobei ihnen Beschränkungen durch § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG auferlegt sind. Sie dürfen im Gegensatz zum Steuerberater und zu den selbständigen Bilanzbuchhaltern in Österreich und der Schweiz keine Buchführung einrichten und keinen Jahresabschluss aufstellen. Die Bundesregierung hat am 19. September 2007 über den Entwurf eines 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes beraten. Von einer zunächst geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde nach Interventionen der Steuerberaterverbände Abstand genommen.

Prüfungszulassung

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen (z. B. Steuerfachangestellter) oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren oder
  • ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen sowie in einen mündlichen bzw. berufspraktischen Teil. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vergibt die prüfende Stelle den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum Geprüften Bilanzbuchhalter.

Prüfungsinhalte

Prüfungsfach Empfohlene Anzahl der
Unterrichtsstunden[6]
Prüfungsumfang
in Minuten
Prüfungsart
00. Lern- und Arbeitsmethodik: 10
Prüfungsteil A: 180 240
01. Kosten- und Leistungsrechnung: 80 120 schriftlich
02. Finanzwirtschaft: 100 120 schriftlich
Prüfungsteil B: 630 720
03. Jahresabschluss, national: 200 240 schriftlich
04. Jahresabschluss, int., Grundlagenteil 50 90 schriftlich
05. Jahresabschluss, int., Hauptteil 130 120 schriftlich
06. Steuerrecht 170 180 schriftlich
07. Berichtswesen: 80 90 schriftlich
Prüfungsteil C: 45
08. Präsentation und Fachgespräch: 45 mündlich
Summe 820 1005

Fortbildungsdauer

Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt für die Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter einen Unterrichtsumfang von 820 Unterrichtsstunden. Bildungsträger bieten Prüfungsvorbereitungskurse sowohl in Vollzeit, berufsbegleitend zwischen 3½ und 24 Monaten sowie auch als Fernlehrgang an; für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs allerdings nicht verpflichtend. Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) beantragen.

Verbände

Geprüfte Bilanzbuchhalter (IHK/HWK) und solche, die bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss die Prüfung abgelegt haben, sind auf freiwilliger Basis im Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC) in Bonn organisiert. Der Verband tritt insbesondere für eine Abschaffung der im Vergleich zu anderen europäischen Staaten starken Restriktionen bei der selbständigen (nicht-angestellten) Tätigkeit von Bilanzbuchhaltern ein.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Struktur der IHK-Aufstiegsfortbildung
  2. Übersetzungshilfen von IHK-Fortbildungsprüfungen. IHK Nord Westfahen, abgerufen am 20. Juni 2021.
  3. Deutscher Qualifikationsrahmen - Qualifikationssuche. Abgerufen am 20. Juni 2021.
  4. BGBl. I Nr. 53, S. 2485 ff.
  5. Bilanzbuchhalter/in im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  6. DIHK: Geprüfte Bilanzbuchhalter (IHK Weiterbildung). W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld 2013